Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Diakonisches Handeln und Diakonie
2.1. Diakonie - Versuch einer Begriffsbestimmung
2.2. Diakonie in der Gegenwartsgesellschaft
3. Die geschichtliche Entwicklung der christlichen Diakonie
3.1. Von Altertum bis Reichskirche
3.2. Die Verbindung von Mönchtum und Diakonie im Mittelalter
3.3. Werkgerechtigkeit vs. Reformation
3.4. Die Vorläufer der organisierten Diakonie im 17. und 18. Jahrhundert
3.5. Erweckung und Innere Mission im 19. Jahrhundert
4. Der Eintritt der Frauen in die organisierte Diakonie
4.1. Amalie Sieveking und erste Initiativen von Frauen
4.2. Theodor Fliedners Beitrag zur Begründung des Diakonissenwesens
4.3. Die Diakonissenarbeit Wilhelm Löhes
4.4. Die Krise im Diakonissenwesen
5. Erkenntnisse aus der historischen Betrachtung
5.1. Grundlegende Beobachtungen
5.2. Die Frau in der Diakonie
5.3. Parallelen zur Diskussion um Diakonie in der Gegenwart
6. Literatur
1. Einleitung
Der diakonische Auftrag zu Hilfe und Nächstenliebe obliegt einer langen Tradition, nicht zuletzt aufgrund biblischer Weisungen und Überlieferungen. In welcher Form und Ausprägung dieser Hilfsauftrag jedoch - persönlich sowie institutionell - zu allen Zeiten verstanden und gelebt wurde unterliegt einer wechselhaften Entwicklung. Auch wer diese Hilfen in Anspruch nahm und - insbesondere - wer Hilfe leistete bzw. leisten durfte änderte sich im Laufe der Diakonieentwicklung. So wurden Frauen eben erst spät zu „offiziellen“ und gesellschaftlich anerkannten Mitarbeiterinnen in verschiedenen diakonischen Handlungsräumen. Heute sind Frauen und Männer in den verschiedensten Bereichen diakonisch tätig - auch die Diakonie selbst hat viele unterschiedliche „Gesichter“: sie kann organisiert sowie spontan sein; sie kann in einer dauerhaft bestehenden Institution oder situativ wechselnden Hilfeleistung erfolgen; sie kann durch Ehrenamtliche oder beruflich Angestellte ausgeübt werden; es gibt offizielle und private Diakonie; mittlerweile kann sie kirchlich sowie außerkirchlich verortet sein; u.v.m.[1] Diese heutige Vielschichtigkeit und Vielgestaltigkeit bezeugt meines Erachtens einerseits die lange Tradition der Diakonie, andererseits (und damit verbunden) die hohe Relevanz einer christlich motivierten Diakonie für die Gesellschaft und zuletzt eben auch die zu vielen Zeiten bewusst praktizierte Auseinandersetzung und Reflexion der diakonisch Tätigen, die ihre Rolle und Bedeutung immer wieder zu rechtfertigen und auszuloten suchten.
Im Rahmen dieser Arbeit soll neben einer kurzen Begriffsbestimmungzunächst der geschichtliche Verlauf von Altertum bis zur Inneren Mission im 19. Jahrhundert überblickend dargestellt werden, der zur Entstehung der organisierten christlichen Diakonie führte. Vertiefend soll dann auf die Bemühungen Theodor Fliedners eingegangen werden, der mit seiner Gründung einer Krankenpflegeanstalt erstmalig den Wert der Frauen für die Diakonie sowie auch den Wert der Diakonie als Existenzsicherung für die Frauen erkannte.
Am Ende soll schließlich eine kurze Bündelung von Erkenntnissen stehen, die aus der geschichtlichen Betrachtung hinsichtlich vergangener sowie heutiger Diakonie gewonnen werden konnten. Denn die Diskurse über Diakonie in der Gegenwart stehen letztlich in Zusammenhang mit ihrer historischen Werdung und können bzw. sollten nicht losgelöst davon geführt werden. Wenn diese Arbeit einen geschichtlichen Überblick lediglich bis zum 19. Jahrhundert bietet, dann geschieht dies aus dem Grunde, dass sich hier die wichtigsten Tendenzen bereits herausgebildet haben. HASLINGER beendet seine geschichtliche Darstellung des 19. Jahrhunderts mit der Feststellung: „die kirchliche Diakonie nimmt damit den Aggregatzustand an, in dem sie bis heute weithin, aber gewiss nicht in einziger Form wahrnehmbar ist.“[2] Auch aus Gründen des Umfangs der Arbeit soll daher hier der Einschnitt erfolgen.
2. Diakonisches Handeln und Diakonie
2.1. Diakonie - Versuch einer Begriffsbestimmung
Der Begriff „Diakonie“ hat seinen Ursprung im neutestamentlichen diakonía/diakonéo. In der Übersetzung „Dienst“ im Sinne von Tischdienst, jedoch auch dem Dienen in allgemeinerem Sinne (sorgen, wohltätig sein, anderen helfen) gibt das dortige Begriffsverständnis einen entscheidenden Rahmen für die Diakonie vor.[3]
Dieser kann durch folgende (theologische) Aspekte gekennzeichnet werden:
- Bei Diakonie geht es um ein personales Verhältnis, bei dem sich der Dienende freiwillig den Ansprüchen des anderen unterstellt.
- „dem dienenden Handeln Jesu antwortet der Mensch seinerseits mit einem Dienen“[4]
- Diakonie entfaltet ihre besondere Qualität im Dienst an Notleidenden (siehe Jesu bevorzugte Begegnung mit Armen und Ausgegrenzten).
- Durch die Hinwendung zum Niedrigen muss sich der diakonisch Handelnde selbst in die Position der Niedrigkeit begeben.[5]
HASLINGER versteht folglich unter Diakonie: „alle durch den christlichen Glauben motivierten bzw. als christlich deutbaren Praxisformen [...], in denen Menschen, die unter Not leiden, durch Solidarität, durch Notminderung oder Notüberwindung und durch Bekämpfung der Ursachen ihrer Not Hilfe erfahren.“[6]
2.2. Diakonie in der Gegenwartsgesellschaft
Aufgrund empirischer Untersuchungen ist davon auszugehen, dass die „Diakonie als Praxisbereich der Kirche“[7] seit vielen Jahrzehnten und unabhängig von politischen, gesellschaftlichen oder kulturellen Veränderungen hohes Ansehen genießt.[8] Besonders bemerkenswert daran ist, dass Bedarf und Akzeptanz besonders bei kirchenfernen Bevölkerungsgruppen hoch eingeschätzt wird. „Die Diakonie verschafft der Kirche bei den kirchenfernen und nicht kirchlich gebundenen Gesellschaftssegmenten eine Restplausibilität, aber auch Glaubwürdigkeit.“[9] Im Gegensatz dazu steht die zunehmende Säkularisierung und Kirchenferne eines Großteils der Bevölkerung, sodass insgesamt die Gefahr einer „Spaltung zwischen Kirche und Diakonie als zwei unterschiedlichen Sachverhalten“[10] zu befürchten ist. Im Gegensatz dazu wird seitens der EKD hinsichtlich ihrer Grundordnung von 1948 betont, „dass Diakonie als Zusammenfassung aller Arbeiten christlicher Liebestätigkeit eine Sache der Kirche selbst und nicht einer neben ihr stehenden Organisation ist.“[11]
Die Bereitschaft zu eigenem diakonischen Handeln ist gesellschaftlich nicht sehr stark verbreitet. Es scheint eher eine Art „Delegationsmentalität“[12] vorzuherrschen, bei der kirchlicher Diakonie die Aufgabe des konkreten Helfens zugewiesen wird, währenddessen aus der Gesellschaft allenfalls Spenden geleistet werden. „Damit wird gleichzeitig für die eigene Person eine Distanz zu Not und Notleidenden und eine Nichtzuständigkeit für die Bearbeitung von Not ausgedrückt.“[13] In welchen Bereichen Diakonie tatsächlich heute tätig wird bzw. welchen Herausforderungen sie sich zu stellen hat wird u.a. im Vorwort der Denkschrift der EKD von 1998 deutlich: „Deshalb brauchen wir auch ein neues, gemeinsames Nachdenken über den Dienst unserer Kirche in der säkularen Gesellschaft und über Rolle und Zukunftsaufgaben unserer Diakonie. Wir brauchen ein neues Nachdenken über das Miteinander von Wortverkündigung und Dienst am Mitmenschen in der Kirche, ein neues Fragen nach dem, was uns als ein besonderer Auftrag von Gott in der modernen, von Individualisierung, Wettbewerb und Internationalisierung bestimmten Industriegesellschaft gegeben worden ist, um die Menschenwürde zu wahren, Menschlichkeit zu ermöglichen und Lebensraum zu eröffnen.“[14] Neben gesellschafts- und ethisch-bedingten Aufgabenfeldern stellt sich somit auch immer wieder die Frage nach der kritischen Reflexion von Diakonie. Es wird sich zeigen, dass dieses Ringen um die Gestaltung, Ausrichtung und Legitimation von Diakonie historisch nicht neu ist.
3. Die geschichtliche Entwicklung der christlichen Diakonie
3.1. Von Altertum bis Reichskirche
Bereits in der Alten Kirche (etwa 100-500 n. Chr.) ist Diakonie ein Kennzeichen der Gemeinde. Sie lässt sich zu dieser Zeit als innergemeindliche Solidarität verstehen, erstreckte sich also vorwiegend auf bedürftige Gemeindemitglieder.[15] Theologisch wurzelte diese Ausrichtung auf der Verbundenheit im Volk Gottes und erhielt zusätzliche Relevanz durch die herrschende Rechtsunsicherheit, äußere Bedrängnisse, dem Gefühl der Minderheit und begrenzten Mitteln. Organisatorisch wurde die Diakonie durch eine dreigliedrige Ämterstruktur realisiert - bestehend aus dem Episkopos (Bischof/Gemeindeleiter), dem Presbyter (Priester) und dem Diakon. Erstmalige Dokumentation hierüber erfolgte um 110-115 innerhalb der Briefe des Ignatius von Antiochien.[16]
Ausdifferenzierungen fanden im 3. Jahrhundert derart statt, dass Hilfen nun auch zwischengemeindlich organisiert wurden. „Kirchengemeinschaft gewann Gestalt in der finanziellen Unterstützung bedrängter und notleidender Gemeinden.“[17] Auch Nichtchristen wurden nun in besonderen Notsituationen (Pestepidemien, Verarmung) durch Hilfeleistungen unterstützt. „In einer Welt, in der die Not immer mehr zunahm und das wirtschaftliche Elend unaufhörlich wuchs, hat sie [die Kirche; Anm. d. V.] sich, aller Anfeindungen und Verfolgungen ungeachtet, n i c h t a l l e i n u m i h r e e i g e n e n A r m e n g e k ü m m e r t. In Katastrophenzeiten wurde das besonders sichtbar.“[18] Die kirchlichen Institutionen erkannten zunehmend ihre öffentliche Verantwortung.[19] Im Zuge der konstantinischen Wende (seit 312) konnte die Diakonie ihre materielle Basis ausbauen. Durch die Erhebung des Christentums zur Staatsreligion im Jahre 380 kam ihr zudem nun die Aufgabe zu, den sozialen Frieden im Reich zu sichern, was die Möglichkeiten des diakonischen Handelns deutlich erweiterte.[20] Die Reichskirche sorgte im 4. Jahrhundert dann auch für die Erstgründung von Hospitälern, Waisenhäusern, Findlingsheimen, Entbindungsanstalten und Altersheimen.[21] Mit Aufkommen des Mönchtums ergaben sich zudem Anknüpfungspunkte, die in späterer Zeit zur Begründung der Anstaltsdiakonien führten.[22]
Mit dem Zerfall des römischen Imperiums im 5. Jahrhundert - verbunden mit der Auflösung der Reichskirche - konnte auch die mittelweile gut organisierte Diakonie nicht mehr aufrecht erhalten werden. Lediglich wenige besondere Persönlichkeiten lebten den diakonischen Gedanken weiter, konnten die Auflösungserscheinungen insgesamt jedoch nicht aufhalten.[23]
3.2. Die Verbindung von Mönchtum und Diakonie im Mittelalter
Nach dem Zerfall des Römischen Reiches und dessen antiker Stadtkultur (aufgrund der agrarischen Lebensweise der Germanen) verlor die von den Bischöfen geleitete, städtisch orientierte Diakonie ihre Relevanz. Die vormals diakonischen Aufgabenfelder sollten folglich an Pfarrgemeinden übertragen werden. „Der Grundsatz der pfarrgemeindlichen Sorge für die Armen ließ sich freilich - angesichts der Wirren der Völkerwanderung, der häufigen kriegerischen Auseinandersetzungen, der immer wiederkehrenden Hungersnöte und Seuchen sowie der katastrophalen Infrastruktur - kaum verwirklichen. Den Nöten der Zeit gegenüber war die rudimentäre frühmittelalterliche Diakonie weitgehend hilflos.“[24] In diese diakonische Misere trat nun das sich seit dem 4. Jahrhundert ausformende Mönchtum gestaltend ein. Es wurde damit „zum bedeutendsten Träger der Diakonie im Mittelalter“[25] und bildete mit seinen Einrichtungen einen schützenden Ort inmitten von Gewalt, Not und Krieg, in dem neben mönchischem Leben die diakonische Praxis tragende Rolle spielte.[26] Im Westen wurde diese enge Verbindung von Mönchtum und Diakonie von Benedikt von Nursia begründet.[27] „Einen großen Teil seiner Zeit widmete Benedetto den Nöten der einheimischen Bevölkerung, er verteilte Almosen und Nahrung an die Armen.“[28] Eben diese Aspekte brachte er - neben vielen weiteren Anregungen - in die klösterliche Praxis nachhaltig ein.
Seit dem 13. Jahrhundert wiederum fehlte den Klöstern der Zugang zu den neuerlich wachsenden, jedoch mit neuen Problemen gezeichneten Städten. Die Aufwendungen der Klöster für die Armenfürsorge sanken. Auch die „liturgisch geprägte Zuwendung erstarrte“, sodass sich „In diakonisch-sozialer Hinsicht [...] eine Wachablösung der Klöster an[bahnte].“[29] Diese Wachablösung leistete ein reiches Stadtbürgertum, indem es mit großer Intensität individuelle Wohltätigkeit übte. Die soziale Verantwortungsübernahme wurzelte in theologischen Erwägungen (Zuwendung zu Armen als Ausdruck bedingungsloser Liebe, Forderung nach Gerechtigkeit).[30] „In Rückgriff auf die christlichen Ideale der Nächstenliebe und der Barmherzigkeitswerke erkennen Angehörige aller Gesellschaftsschichten in der Wohltätigkeit eine ihnen obliegende Pflicht.“[31] Allerdings ist einschränkend beizufügen, dass das zum Massenphänomen gewordene Almosen geben nicht nur selbstloser Natur war. Durch den Almosen wollte sich der Spender gewissermaßen das Seelenheil erkaufen. Der mit Almosen Bedachte war verpflichtet, für den Geber um seiner Sündenvergebung willen zu beten.[32] Auch die zahlreichen Stiftungen und Spenden dieser Zeit, die die Kirche erreichten, sind derart motiviert zu verstehen.[33] Parallel zu den geschilderten Entwicklungen kam es zu zahlreichen Ordensgründungen, sowie dem Zusammenfinden in ordensähnlichen Gruppierungen. Diese Armutsbewegungen - allen voran die Bettelorden - deckten ihren Lebensunterhalt rein durch einfache Arbeiten oder das Betteln.[34]
In der „Verbürgerlichung der Armenpflege“[35] stellte sich nachfolgend eine neue Tendenz im diakonischen Handeln ein. Sie war vor allem ein Phänomen im 14. und 15. Jahrhundert. Hier wurde der karitative Gedanke nun zu den obrigkeitlichen Pflichten erhoben, was bspw. zur Entstehung von Armenverordnungen führte.[36] Dieser Schritt vollzog sich vorrangig deshalb, weil sich die kirchliche Diakonie als wenig effizient in der Armutsbewältigung erwiesen hatte. Die übliche Almosenpraxis war zu unstrukturiert und zufällig, um der sich weiter verschärfenden Notlage eines weiten Teils der Bevölkerung Wirkungsvolles entgegen setzen zu können.[37] Zudem kamen Bettelorden durch Missbrauchsfälle und (ihrem selbst aufgestellten Armuts-Ideal widersprechender) Güteranhäufung in Misskredit und veränderten so auch insgesamt die Meinung über Arme und Bettelnde. In diese Kerbe schlug sodann auch der Humanismus mit seiner Verachtung statt Wertschätzung freiwilliger Armut.[38]
Mit der Verbürgerlichung einher ging zwar nicht zwangsläufig eine Trennung von Hilfeleistung und Religiosität, wohl aber eine Aufgabenübertragung von Leitungs- und Gründungstätigkeiten (von vormals Ordensanhängern) auf nunmehr bürgerliche Verantwortliche. „Ihr leitendes Motiv besteht dabei nicht nur in der altruistischen Sorge darum, dass für die notleidende Bevölkerung entsprechend deren gewachsenem Bedarf genügend Hilfeleistungen und Pflegestätten zur Verfügung stehen, sondern auch in der selbstbezogenen Absicht, sich für das Alter oder den Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit abzusichern. [...] Die Antriebskräfte des Bürgertums bei dem Bestreben, die Organisation und Koordination der städtischen Wohltätigkeit selber in die Hand zu nehmen, sind zu sehen im gewachsenen Gemeinsinn, in der Verfügbarkeit ausreichender Mittel aufgrund des gestiegenen Wohlstands der gehobenen Schichten und im Anspruch auf die Kontrolle des Spitalwesens bzw. in der darin erhofften Ausdehnung der städtischen Gewalt auf kirchliche Einrichtungen.“[39]
[...]
[1] Vgl. Haslinger, H. 2009, S. 20, f.
[2] Haslinger, H. 2009, S. 70
[3] Vgl. ebd., S. 17
[4] Ebd., S. 18
[5] Vgl. ebd., S. 18, f.
[6] Ebd., S. 21
[7] Haslinger, H. 2009, S. 107
[8] Vgl. Haslinger, H. 2009, S. 107
[9] Ebd., S. 110
[10] Ebd., S. 111
[11] Strohm, T. 2000 IN: ders. 2003, S. 149
[12] Haslinger, H. 2009, S. 107
[13] Ebd.
[14] EKD-Denkschrift 1998, Nr. 143, Vorwort
[15] Vgl. Schäfer, G. K../Herrmann, V. IN: Herrmann, V./Horstmann, M. (Hg.) 2006, 137, f.
[16] Vgl. ebd., S. 139, f.
[17] Ebd., S. 139
[18] Beyreuther, E. 1962, S. 14
[19] Vgl. Schäfer, G. K../Herrmann, V. IN: Herrmann, V./Horstmann, M. (Hg.) 2006, S. 141
[20] Ebd., S. 142
[21] Vgl. Beyreuther, E. 1962, S. 16
[22] Vgl. Schäfer, G. K../Herrmann, V. IN: Herrmann, V./Horstmann, M. (Hg.) 2006, S. 142
[23] Vgl. Beyreuther, E. 1962, S. 17, ff.
[24] Vgl. Schäfer, G. K../Herrmann, V. IN: Herrmann, V./Horstmann, M. (Hg.) 2006, S. 143
[25] Haslinger, H. 2009, S. 53
[26] Vgl. ebd.
[27] Vgl. http://www.heiligenlexikon.de/BiographienB/Benedikt_von_Nursia.html (6.8.12)
[28] Ebd.
[29] Schäfer, G. K../Herrmann, V. IN: Herrmann, V./Horstmann, M. (Hg.) 2006, S. 144
[30] Vgl. Schäfer, G. K../Herrmann, V. IN: Herrmann, V./Horstmann, M. (Hg.) 2006, S. 145
[31] Haslinger, H. 2009, S. 55
[32] Vgl. ebd., S. 56
[33] Vgl. ebd., S. 56, f.
[34] Vgl. Schäfer, G. K../Herrmann, V. IN: Herrmann, V./Horstmann, M. (Hg.) 2006, S. 146
[35] Vgl. ebd.
[36] Vgl. ebd., S. 146, f.
[37] Vgl. Haslinger, H. 2009, S. 59
[38] Vgl. ebd.
[39] Haslinger, H. 2009, S. 60