Mit fortschreitender Globalisierung der Wirtschaft entwickeln sich auch Unternehmen fortlaufend weiter. Dies können neben kleinen Veränderungen auch umfassende Restrukturierungen in Form von Standortverlagerungen sein. Gerade in international agierenden Konzernen stehen Standortentscheidungen beinahe täglich im Fokus. Nach einer Umfrage des deutschen Industrie- und Handelskammertages verlagern deutsche Unternehmen verstärkt auch ihre Forschungs- und Entwicklungsabteilungen ins Ausland.1
Die Motive, bestimmte Unternehmensteile bzw. Funktionen2 ins Ausland zu verlegen, sind vielfältig. Neben außersteuerlichen Gründen, wie z. B. der Erschließung neuer Märkte, Erhöhung der lokalen Präsenz oder der Nutzung anderer vorteilhafter Standortfaktoren, veranlassen auch steuerliche Motive wie die Ausnutzung internationaler Steuerbelastungsgefälle Konzerne zur sog. Funktionsverlagerung3 ins Ausland.4 Hauptgrund speziell für die Verlagerung der Forschung und Entwicklung ins Ausland ist die Ergänzung zu Produktionsstandorten. Außerdem spielen niedrigere Lohnkosten, geringere Bürokratie, bessere Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte sowie die notwendige Nähe zum Kunden zum ständigen Abgleich mit den Kundenbedürfnissen eine große Rolle.5
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1 Vgl. G. Rose/V. Treier, DIHK-Studie, (01.06.2012) , S. 3.
2 Vgl. Kapitel 2.1 zum Begriff „Funktion“.
3 Vgl. Kapitel 2.2 zum Begriff „Funktionsverlagerung“.
4 Vgl. F. Eisele, (2003), S. 1.
5 Vgl. G. Rose/V. Treier, DIHK-Studie, (01.06.2012) , S. 13.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
2. Funktionsverlagerung dem Grunde nach
2.1 Begriff der Funktion
2.2 Begriff der Funktionsverlagerung
2.3 Arten von Funktionsverlagerungen
2.4 Negativabgrenzung
3. Funktionsverlagerung der Höhe nach
3.1 Grundsatz: Bewertung als Ganzes - Transferpaket
3.1.1 Begriff des Transferpakets
3.1.2 Bewertung des Transferpakets
3.1.2.1 Gewinnpotenzial
3.1.2.2 Kapitalisierungszeitraum
3.1.2.3 Kapitalisierungszinssatz
3.1.3 Auswahl des Verrechnungspreises
3.2 Lizenzierungsoption
3.3 Ausnahme: Escape-Klauseln § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG
3.3.1 Escape-Klausel 1: Keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter und Vorteile
3.3.2 Escape-Klausel 2: Dem Transferpaket äquivalent
3.3.3 Escape-Klausel 3: Zumindest ein immaterielles Wirtschaftsgut
3.3.3.1 Tatbestandsvoraussetzungen
3.3.3.2 Rechtsfolgen
3.4 Preisanpassungsklausel § 1 Abs. 3 Satz 11-12 AStG
3.4.1 Tatbestandsvoraussetzungen
3.4.2 Rechtsfolgen
3.4.3 Beispiel zur Wirkungsweise der Anpassungsklausel
4. Auswirkungen auf die Praxis
4.1 Dokumentationspflichten
4.2 Doppelbesteuerungsproblematik
5. Fazit
Literaturverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis und sonstige Quellen
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter einer grenzüberschreitenden Funktionsverlagerung?
Darunter versteht man die Verlagerung von betrieblichen Funktionen (z. B. Forschung und Entwicklung) eines Unternehmens ins Ausland, oft aus steuerlichen oder strategischen Gründen.
Warum verlagern Unternehmen ihre Forschung ins Ausland?
Gründe sind oft niedrigere Lohnkosten, die Nähe zu Produktionsstandorten, der Zugang zu qualifizierten Fachkräften oder die notwendige Nähe zum Kundenmarkt.
Was ist ein Transferpaket bei Funktionsverlagerungen?
Ein Transferpaket umfasst die Gesamtheit der verlagerten Wirtschaftsgüter und Vorteile, die als Ganzes bewertet werden, um den korrekten Verrechnungspreis zu ermitteln.
Welche Rolle spielt das Außensteuergesetz (AStG)?
Das AStG regelt die steuerliche Bewertung von Funktionsverlagerungen, insbesondere durch Escape-Klauseln und Preisanpassungsklauseln (§ 1 Abs. 3 AStG).
Welche steuerlichen Risiken bestehen bei Funktionsverlagerungen?
Die Hauptrisiken liegen in der Dokumentationspflicht und der Gefahr einer Doppelbesteuerung, wenn die Verrechnungspreise von den Finanzbehörden nicht anerkannt werden.
- Arbeit zitieren
- Jacqueline Hartley (Autor:in), 2012, Grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201136