Die Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Im ersten Kapitel wird auf die Problemstellung und Zielsetzung dieser Arbeit hingewiesen, wobei die Grundlagen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) dabei den Rahmen der Hausarbeit bilden. Ein genaueres Grundverständnis der zentralen Begriffe, KonTraG, Risiko und Risikomanagement wird ebenfalls geschaffen.
Kapitel zwei geht auf die Grundlagen des Risikomanagements ein. Hier werden die Komponenten des Risikomanagement die sich unterteilen in das Interne Überwachungssystem, Controlling und Frühwarnsysteme sowie der Prozess des Risikomanagement der sich unterteilt in Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Risikobewertung, Risikosteuerung und Risikoüberwachung dargestellt. Die Unternehmens- bzw. Risikostrategie bildet dabei die Voraussetzung für ein erfolgreiches Risikomanagementsystem.
Im dritten Kapitel werden die Gestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen für ein wirksames Risikomanagementsystem näher erläutert. Zu denen zählen: die Organisation des Risikomanagements, die Risikokommunikation, Risikodokumentation und die operative Risikosteuerung. Auf die Komponenten und den Prozess des Risikomanagements wird in diesem Kapitel nicht erneut eingegangen, da diese bereits im zweiten Kapitel abgehandelt werden. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung im vierten Kapitel.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Aufbau der Arbeit
1.2 Problemstellung und Zielsetzung
1.3 Das KonTraG
1.4 Risiko
1.5 Risikomanagement
1.6 Historische Entwicklung
2. Komponenten und Prozess des Risikomanagement
2.1 Zielsetzung des Risikomanagementsystems
2.2 Das Risikomanagementsystem
2.3 Komponenten eines Risikomanagementsystems
2.3.1 Internes Überwachungssystem
2.3.2 Controlling
2.3.3 Frühwarnsysteme
2.4 Prozess des Risikomanagements
2.4.1 Unternehmensziel bzw. Risikostrategie
2.4.2 Risikoidentifikation
2.4.3 Risikoanalyse und Risikobewertung
2.4.4 Risikosteuerung
2.4.5 Risikoüberwachung
3. Gestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen des Risikomanagement
3.1 Vorbemerkung
3.2 Komponenten und Prozess des Risikomanagement
3.3 Organisation des Risikomanagements
3.3.1 Risikopolitik
3.3.2 Risikokultur
3.4 Risikokommunikation
3.5 Risikodokumentation
3.6 Operative Risikosteuerung
3.6.1 Versicherungen
3.6.2 Zuordnung von Verantwortlichkeiten
3.6.3 Genehmigungsverfahren
3.6.4 Schwellenwerte (Limits)
4. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Internetverzeichnis
Anhang 1: Auszug aus dem KonTraG
Anhang 2: Auszug aus dem HGB
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Risikomanagementsystem
Abbildung 2: Risikomanagementprozess
Abbildung 3: Allgemeines Risikoprofil
Abbildung 4: Risikobewertung in der Risk-Map
Abbildung 5: Risikosteuerung
Abbildung 6: Instrumente des operativen Risikomanagements
1. Einleitung
1.1 Aufbau der Arbeit
Die Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Im ersten Kapitel wird auf die Problemstellung und Zielsetzung dieser Arbeit hingewiesen, wobei die Grundlagen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) dabei den Rahmen der Hausarbeit bilden. Ein genaueres Grundverständnis der zentralen Begriffe, KonTraG, Risiko und Risikomanagement wird ebenfalls geschaffen.
Kapitel zwei geht auf die Grundlagen des Risikomanagements ein. Hier werden die Komponenten des Risikomanagement die sich unterteilen in das Interne Überwachungssystem, Controlling und Frühwarnsysteme sowie der Prozess des Risikomanagement der sich unterteilt in Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Risikobewertung, Risikosteuerung und Risikoüberwachung dargestellt. Die Unternehmens- bzw. Risikostrategie bildet dabei die Voraussetzung für ein erfolgreiches Risikomanagementsystem.
Im dritten Kapitel werden die Gestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen für ein wirksames Risikomanagementsystem näher erläutert. Zu denen zählen: die Organisation des Risikomanagements, die Risikokommunikation, Risikodokumentation und die operative Risikosteuerung. Auf die Komponenten und den Prozess des Risikomanagements wird in diesem Kapitel nicht erneut eingegangen, da diese bereits im zweiten Kapitel abgehandelt werden. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung im vierten Kapitel.
1.2 Problemstellung und Zielsetzung
Die risikoorientierte Unternehmensführung wird vor dem Hintergrund der zunehmend globaleren Tätigkeit von Unternehmen, der verstärkten Dynamisierung der Märkte und der steigenden Komplexität in der Unternehemensumwelt immer wichtiger. Der Gesetzgeber hat diese Entwicklung erkannt und versucht, mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) Schwächen und Verhaltensfehlsteuerungen im deutschen System der Unternehmenskontrolle zu korrigieren.[1] Ziel dieser Hausarbeit ist die Betrachtung des Risikomanagements, unter den Gesichtspunkten der Zielsetzung und der Gestaltungsmöglichkeiten. Auf der Suche nach Beiträgen zu diesem Thema und musste der Verfasser feststellen, dass die vorhandene Literatur nur mäßig und uneinig über das das Thema Risikomanagement berichtet.
Die Motivation dieser Arbeit beruht auf der Erkenntnis, dass jeder Wirtschaftszweig, jede Branche oder auch jedes Unternehmen ein individuelles Risikomanagementsystem benötigt, welches sich kontinuierlich den sich ändernden Marktbedienungen anpassen muss.
1.3 Das KonTraG
Am 01.05.1998 trat das Gesetzt zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft. Durch das KonTraG und dessen Begründung, hat der bundesdeutsche Gesetzgeber die allgemeine Leitungsaufgabe und die Sorgfaltspflicht der Vorstände börsennotierter Aktiengesellschaften erstmals hinsichtlich eines Risikomanagements, zur Wahrung der Interessen der Anteilseigner an einer kontinuierlichen Erfolgs- und Wertentwicklung des Unternehmens, gesetzlich hervorgehoben.[2] Auslöser und Hintergrund des KonTraG sind verschiedene, spektakuläre Unternehmensrisiken in der jüngeren Vergangenheit, die nach Auffassung des Gesetzgebers durch fehlendes Risikobewusstsein und nicht ausreichende Kontroll- und Informationsmechanismen verursacht wurden.[3] Besondere Bedeutung hat der neu eingeführte § 91 Abs. 2 AktG. In dem heißt es, „Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit der Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“[4] Es wurde zwar verzichtet, im GmbH-Gesetz eine solche Regelung aufzunehmen, man geht allerdings davon aus, dass es Ausstrahlwirkung auf den Pflichtenrahmen der Geschäftsführer einer GmbH wie auch anderer Gesellschaftsformen hat.[5] Außerdem verpflichtet das KonTraG alle Kapitalgesellschaften, mit Ausnahme der kleinen Kapitalgesellschaften, im Lagebericht „auch auf die Risiken der zukünftigen Entwicklung einzugehen“[6]. Durch die gesetzliche Einflussnahme in die Corporate Governance im Sinne der Führung, Verwaltung und Überwachung des Unternehmens trägt der Gesetzgeber der geforderten Transparenz und dem Schutz der Anteilseigner verstärkt Rechnung. Damit sollte ein leistungsfähiges Risikomanagementsystem implementiert werden, das den gesetzlichen Anforderungen im Sinne der Stakeholder genügt.
1.4 Risiko
Der Begriff des Risikos wird von dem frühitalienischen „riscare“ hergeleitet, welches „wagen“ bedeutet. Es handelt sich hierbei um das Wagnis des Handelns, das durch das Informationsdefizit über den Ausgang des Handelns zu einen Risiko wird.[7]
Die Literatur interpretiert den Risikobegriff aus zwei Richtungen. Zum einen wird das Risiko aus seinen ökonomischen Wirkungen heraus erklärt, wobei es um die Möglichkeit einer meist negativen Zielverfehlung geht. Hierbei ist die Größe des Risikos unmittelbar von den gesetzten Zielen abhängig. Zum anderen wird das Risiko als Informationszustand definiert, und damit die Ursache des Risikos in den Vordergrund gestellt. Dieser Informationszustand ist gekennzeichnet durch das Vorhandensein einer Wahrscheinlichkeitsverteilung für das Eintreten künftiger Ereignisse.[8]
Im Allgemeinen ist das Risiko zunächst negativ besetzt. Es wird einseitig mit Gefahr und Verlust in Verbindung gebracht.[9] Das DUDEN Fremdwörterbuch gibt für Risiko „Wagnis, Gefahr, Verlustmöglichkeit bei einer unsicheren Unternehmung“[10] an.
Bei dieser Betrachtungsweise wird unterschlagen, dass ein Risiko meist auch eine Chance beinhaltet. Es wird deshalb zwischen dem eindimensionalen und dem zweidimensionalen Risiko bzw. dem reinen und dem spekulativen Risiko unterschieden. Das eindimensionale, reine Risiko als Verlustgefahr, wird häufig mit Naturkatastrophen, Kriegen und Vermögensverlust in Beziehung gebracht. Dem gegenüber bietet das zweidimensionale, spekulative Risiko die Möglichkeit einer positiven oder negativen Zielverfehlung. Das heißt es kann eine Vermögensminderung oder Vermögensmehrung resultieren. Ereignisse, die eine Vermögensminderung hervorrufen können, werden als Verlustgefahr oder Risiko im engeren Sinne bezeichnet. Ereignisse, die eine Vermögensmehrung nach sich ziehen können, werden als Chance oder Risiko im weiteren Sinne charakterisiert.[11]
Nach Meinung des Verfassers sollte Risiko im weiteren Sinne verstanden werden, denn hier werden die möglichen Chancen mit einbezogen, d.h. die Entwicklung kann schlechter laufen als geplant, aber eben auch günstiger.[12] Im folgenden wird der Risikobegriff als Risiko im weiteren Sinne verstanden.
1.5 Risikomanagement
Das Institut der Wirtschaftsprüfer bezeichnet Risikomanagement als „die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung“[13] Dabei besteht die Aufgabe eines effizienten Risikomanagements darin, bestehende Risiken sowie zukünftige, potentielle Risiken zu identifizieren, zu kontrollieren und zu steuern.[14] Es werden Maßnahmen vorbereitet, um bedrohliche Entwicklungen rechtzeitig gegenzusteuern. Darüber hinaus sollen diese helfen, das Erreichen der angestrebten Ziele zu ermöglichen sowie gleichzeitig die optimalen Chancen des Unternehmens zu nutzen.
Ergänzend zu den Definitionen vertritt der Verfasser die Auffassung, dass ein wirksames Risikomanagement nicht dazu dienen soll, die Risiken völlig zu eliminieren, sondern zu einem kontrollierten Umgang mit ihnen führen. Die negativen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns sollen untersucht und das Risiko in Zusammenhang mit einer Zielabweichung gestellt werden. Die Unternehmensleitung muss durch das Risikomanagement in die Lage versetzt werden, das Unternehmensrisiko als zusätzliche operative Steuerungsgröße aktiv zu beeinflussen, um so den gesetzten Unternehmenszielen gerecht zu werden.
1.6 Historische Entwicklung
Das moderne Risikomanagement entstand nach dem 2.Weltkrieg in den USA und wurde in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts in europäischen Unternehmen eingeführt.[15] Ursprünglich ging es von der Versicherungspolitik großer amerikanischer Unternehmen aus, die versuchten ihre Versicherungsprämien nachhaltig zu reduzieren. Die Versicherungsgesellschaften ihrerseits forderten daraufhin unternehmensinterne Sicherheitsmaßnahmen.[16] Bei den betrachteten Risiken handelte es sich hauptsächlich um versicherbare Risiken. Heute wird unter dem Begriff des Risikomanagements die Gesamtheit aller Störungsmöglichkeiten in einem Unternehmen verstanden.
2. Komponenten und Prozess des Risikomanagement
2.1 Zielsetzung des Risikomanagementsystems
Zumeist wird das Risikomanagement als Sammelbegriff für risikobezogene Überlegungen und Handlungen verwendet. In der genaueren Betrachtung steckt hinter dem einzelnen Begriff allerdings ein komplexes Risikomanagementsystem (vgl. Abbildung 1).
Ziel des Risikomanagementsystems ist es, das durch frühzeitiges Erkennen von potenziellen Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gefährden, Handlungsspielräume geschaffen werden die gewährleisten, dass zum einen Erfolgspotentiale gesichert und darüber hinaus ausgebaut werden und zum anderen das Fortbestehen des Unternehmens gesichert wird.[17] An ein effizientes Risikomanagement stellt man weiter den Anspruch, dass es bestehende als auch verdeckte bereits vorhandene und lediglich mögliche Risiken identifizierbar und kalkulierbar macht.[18] Die Handhabung der Risiken, ist für die Sicherung des Vermögens und für die Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens absolut notwendig.[19] Voraussetzung für ein effektives Risikomanagementsystem ist die Herstellung einer, auf den Unternehmenszielen basierenden, Risiko- und Kontrollkultur im Unternehmen.[20]
[...]
[1] Vgl. Lück, W.: Risikomanagementsystem und Überwachungssystem, S. 77
[2] vgl. Lück, W.: Risikomanagementsystem und Überwachungssystem, S. 51
[3] vgl. Vogler, M./Gundert, M.: Einführung von Risikomanagementsystemen, in: Der Betrieb, S. 2377
[4] § 91 Abs. 2, vgl. Anlage 1, S. IX-X
[5] vgl. Dörner,D./Menhold, D./Pfitzer, N.: Reform des Aktienrechts, der Rechnungslegung und Prüfung, S. 737 ff.
[6] § 289 Abs. 1, vgl. Anlage 2, S. XI
[7] vgl. Bitz, H.: Risikomanagement nach KonTraG, S. 13
[8] vgl. Braun, H.: Risikomanagement, Eine spezifische Controllingaufgabe, S. 22ff
[9] vgl .Kendal, R.: Risk Management, Unternehmensrisiken erkennen und bewältigen, S. 11
[10] Duden: Fremdwörterbuch, S. 712
[11] vgl. Dörner, D./Horvath, P./ Kagermann, H.: Praxis des Risikomanagements, S. 315
[12] vgl. Geißner, W./Meier, G.: Wertorientiertes Risikomanagement für Industrie und Handel, S. 18
[13] IDW: IDW Prüfungsstandard: Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystem nach 317 Abs. 4 HGB, in:
Die Wirtschaftsprüfung, Heft 16, S. 658
[14] vgl. Lück, W.: Risikomanagementsystem und Überwachungssystem, S. 13-14
[15] vgl. Wolf, K./Runzheimer, B.: Risikomanagement und KonTraG, S. 24
[16] vgl. Bitz, H.: Risikomanagement nach KonTraG, S. 16
[17] vgl. KPMG: Integriertes Risikomanagement, S. 7 und Wolf, K./Runzheimer, B.: Risikomanagement und
KonTraG, S. 25
[18] vgl. Krystek, U.: Früherkennung im Rahmen des KonTraG, in: Praxis des Risikomanagements, S. 79
[19] vgl. Lück, W.: Risikomanagementsystem und Überwachungssystem, S. 53
[20] vgl. Bitz, H.: Risikomanagement nach KonTraG, S. 16
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