Ich kam, sah und "riesterte"!

Systematischer Leitfaden zur Riesterrente in 10 Schritten


Forschungsarbeit, 2012

149 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Glossar

1 Einleitung
1.1 Zielsetzung
1.2 Problemstellung
1.3 Aufbau und Vorgehensweise
1.4 Aktueller Anlass

2 Vorgeschaltete Maßnahmen vor der eigentlichen Altersvorsorge
2.1 Schritt 1: Absicherung der existenzbedrohenden Risiken
2.2 Schritte 2 und 3: Kredittilgung und Liquiditätsreserve
2.3 Schritt 4: Berechnung der Versorgungslücke
2.4 Schritt 5: Einsparpotentiale

3 Schritt 6: Eine Möglichkeit der Altersvorsorge ist die Riesterrente
3.1 Modalidäten zur Riesterrente wie Berechtigung und Funktionsweise
3.2 Chancen der Riesterrente
3.2.1 Attraktivität der Riesterrente für fast alle
3.2.2 60-Prozent-Förderung

4 Probleme der Riesterrente
4.1 Verunsicherung der Riestersparer
4.2 Kürzungen für alle Beitragszahler
4.3 Vergleich der Riesterrente mit einer privaten Rentenversicherung ohne Riester hinsichtlich der Versteuerung in der Auszahlphase
4.4 Beratungsqualität
4.4.1 Fehlentscheidungen der Sparer
4.4.2 Fehlende Kostentransparent
4.4.3 Überforderung der Verbraucher
4.4.4 Riesterrente als Pflicht?

5 Schritt 7: Alternativprodukte
5.1 „Rürup“
5.2 Bruttoentgeltumwandlung über den Betrieb

6 Schritt 8: Geeignetes Produkt auswählen
6.1 Welcher Sparertyp bin ich?
6.2 Entscheidende Produktauswahlfaktoren
6.3 Produktinformationen
6.3.1 Riesterrentenversicherung
6.3.2 Problembereich „Produkte“ erläutert am Beispiel der geförderten privaten Rentenversicherung
6.3.3 Riesterbanksparplan
6.3.4 Riesterfondsparplan

7 Schritt 9: Besonderheiten bei den Vertragsbedingungen für Riesterrenten

8 Schritt 10: Regelmäßige Produktüberprüfung

9 Theoretische Grundlagen des Umlageverfahrens in der gesetzlichen Rentenversicherung

10 Vorteile des Umlagesystems als ein Finanzierungsverfahren
10.1 Optimale Lösung in der Anfangsphase
10.2 Niedrige Anlagerisiken und Inflationsschutz
10.3 Hohe Transparenz zwischen Einnahmen und Ausgaben
10.4 Hohe Risikodiversifikation
10.5 Hohe Anpassungsfähigkeit bei unvorhersehbaren Ereignissen

11 Theoretische Grundlagen des Kapitaldeckungsverfahrens als ein weiteres Finanzierungsverfahren

12 Vorteile des Kapitaldeckungsverfahrens 83-
12.1 Höhere Rendite als im Umlageverfahren
12.1.1 Rendite im Umlageverfahren
12.1.2 Rendite im Kapitaldeckungsverfahren
12.1.3 Renditevergleich zwischen beiden Verfahren
12.1.4 Beispielrechnung
12.2 Echte Beitragsäquivalenz und Erhöhung der Sparquote
12.3 Keine Demografieanfälligkeit und die „Asset Meltdown“-Hypothese
12.3.1 Auswirkungen der steigenden Lebenserwartung auf das Kapitaldeckungsverfahren
12.3.2 Auswirkungen der niedrigen Geburtenrate auf das Kapitaldeckungsverfahren
12.4 Höhere Eigenverantwortung und individuelle Freiheit der Sparer

13 Umlagesystem versus Kapitaldeckung

14 Zusammenfassender Produktvergleich zwischen Riesterrentenversicherung,-banksparplan und -fondsparplan

15 Verbesserungs- und Problemlösungsvorschläge für die Riesterrente

16 Eigener Lösungsansatz

Anhang

Literatur- und Quellenverzeichnis

Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule

Abb. 2: Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Abb. 3: Wie lange muss man arbeiten, bis die Grundsicherung erreicht wird?

Abb. 4: Die Entwicklung des Beitragssatzes von 1949 bis 2010

Abb. 5: Die Entwicklung des Rentenniveaus von 1957 bis 2009

Abb. 6: Die Entwicklung der Rentenanpassung brutto, Werte West

Abb. 7: Durchschnittliche Erwerbsminderungsrentenhöhen bis 31.12.2010

Abb. 8: Die fünf häufigsten Ursachen für den Bezug einer EM-Rente

Abb. 9: Schritte zur Berufsunfähigkeit

Abb. 10: Die Rentenniveauentwicklung mit und ohne Riester

Abb. 11: Der zusätzliche Vorsorgebedarf aufgrund der Einführung der Riesterrente

Abb. 12: Das sinkende Rentenniveau hervorgerufen durch die Dämpfungs-faktoren und die Wirkung der Schutz- bzw. Garantieklausel

Abb. 13: Die Berechnung der Versorgungslücke

Abb. 14: Der Personenkreis der Förderberechtigten

Abb. 15: Die Verteilung der Riesterbeiträge auf die Anbietergruppen in Prozent für das Beitragsjahr 2008

Abb. 16: Vom Steuervorteil bei Riesterverträgen profitieren

Abb. 17: Von Zulagen bei Riesterverträgen profitieren

Abb. 18: Der Anteil der Zulagenempfänger nach Einkommensgruppen in Prozent nach dem zugrunde liegenden Jahresbruttoeinkommen in Euro im Beitragsjahr 2008

Abb. 19: Die Prozentsätze der steuerlichen Absetzbarkeit

Abb. 20: Eine beispielhafte Berechnung zur Rüruprente

Abb. 21: Die Rechnungszinshöhe im geschichtlichen Verlauf

Abb. 22: Der Vergleich der Rahmenbedingungen zwischen "Eichel" und "Riester"

Abb. 23: Darstellung zur Bruttoentgeltumwandlung

Abb. 24: Das „Magische Dreieck“

Abb. 25: Das „Magische Fünfeck“

Abb. 26: Der Zusammenhang zwischen Sparanteil und Kosten

Abb. 27: Die Entwicklung der Riesterrente und ihrer Produkte

Abb. 28: Die Prozentangaben bei der Gewinnausschüttung eines Versicherers

Abb. 29: Der Aufbau der Einzahlung des Sparers, der Kapitalanlage des Versicherers und der Auszahlung des Versicherers an den Kunden

Abb. 30: Der Verlauf des DAX

Abb. 31: Die Rendite p.a. für eine Anlage in deutschen Aktien

Abb. 32: Die Kosten der Anbieter im Vergleich

Abb. 33: Das Umlageverfahren über die Generationen hinaus

Abb. 34: Die Rente mit 67 Jahren für wen?

Abb. 35: Krankheit führt seltener zur Rente

Abb. 36: Das Kapitaldeckungsverfahren über die Generationen hinaus

Abb. 37: Die Funktionsweise des Kapitaldeckungsverfahrens

Abb. 38: Die Entwicklung der Personalkosten im Vergleich zur Nettowertschöpfung

Abb. 39: Die Veränderung der Anzahl der Beitragszahler

Abb. 40: Die Zinsentwicklung über den letzten Zehnjahreszeitraum hinweg

Abb. 41: Die Sparquote der Deutschen

Abb. 42: Die Geburtenrate in Deutschland seit 1952

Abb. 43: Internationaler Vergleich der Geburtenraten im Jahr 2000

Abb. 44:Der Lebenslauf in der Sicht unserer Großeltern

Abb. 45:Die Lebensbäume in Deutschland

Abb. 46:Die Bevölkerung nach Altersgruppen

Abb. 47:Die Geburtenentwicklung seit 1900

Abb. 48:Das durchschnittlliche Zugangsalter bei Altersrenten

Abb. 49:Die Entwicklung des Renteneintritts und der Rentenhöhe

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Wer braucht was auf einen Blick

Tabelle 2: Eigene tabellarische Darstellung der wichtigsten Riestermodalitäten

Tabelle 3: Die Sterbetafeln im Vergleich

Tabelle 4: Eigene Darstellung eines Vergleichs zwischen Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren

Glossar

Ist nichts angegeben, dann wurden die Definitionen aus dem Renten-ABC der DRV Bund aus dem Jahr 2010 übernommen.

Abschlag: Abschläge sind Abzüge von der Rente. Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, büßt Rente ein. Solche Abzüge werden durch den Zugangsfaktor ausgedrückt. Für jeden Monat vorgezogener Rente bekommt man 0,3 Prozent weniger Rente. Bei Altersrenten liegt der maximale Abschlag bei 18 Prozent.

Abschlussgebühren bei Fonds: Ähnlich der Abschlussprovision bei Versicherungsverträgen, die ebenfalls gezillmert sind.[1]

Abschlussprovision: Der Lohn für die Arbeit des Vermittlers , das heißt für das Zustande-kommen des Versicherungsvertrages. Die Bemessungsgrundlagen sind meist der Jahresbeitrag und die Laufzeit bzw. die vereinbarte Versicherungssumme in Lebens- und Rentenpolicen. Hiervon erhält der Vermittler entweder bestimmte Promillesätze oder eine Anzahl von Monatsbeiträgen. Die Abschlussprovision wird dem Vermittler meist als Einmalbetrag bei Vertragsschluss überwiesen, kann aber auch bei bestimmten Produkten (z.B. Riesterverträgen) in Teilbeträgen ausgezahlt werden.[2]

Aktie: Beteiligung an einer Aktiengesellschaft. Es gewährt dem Eigentümer bestimmte Rechte, wie z.B. das Stimmrecht auf der Aktionärsversammlung oder das Recht auf eine Dividende. Hinsichtlich der Rechte wird zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien unterschieden, hinsichtlich der Übertragbarkeit zwischen Inhaberaktien und Namensaktien.[3]

Aktienanalyse: Untersuchung und Prognose der Kurs- und Renditeentwicklung von Wertpapieren und anderen Werten. Die drei bekanntesten Verfahren der Analyse sind die Fundamentalanalyse, die Chartanalyse und die Portfolioanalyse.[4]

Aktienfonds: Investmentfonds, die nach dem Grundsatz der Risikostreuung ausschließlich oder überwiegend in Aktien anlegt. Die Aktienauswahl ist abhängig von den Anlagegrundsätzen des jeweiligen Fonds und muss sich entsprechend gesetzlichen Bestimmungen in bestimmten Bandbreiten bewegen. Aktienfonds haben ein höheres Risiko, aber auch größere Chancen auf Wertsteigerungen als Rentenfonds. Zu den Aktienfonds gehören Standardwertefonds und spezielle Aktienfonds, wie Branchenfonds, Themenfonds, Small-Cap-Fonds, Emerging Market-Fonds sowie Indexfonds.[5]

Aktueller Rentenwert: Betrag, der der monatlichen Rente entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Durch den aktuellen Rentenwert wirkt sich der jeweilige Stand der Lohn- und Gehaltsentwicklung in der Rentenhöhe aus; er wird jährlich durch die Rentenanpassung entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung unter Berücksichtigung der Belastungsveränderung bei den Aufwendungen der Erwerbs-tätigen für ihre Altersversorgung sowie unter Berücksichtigung der Veränderungen beim Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbeziehern angepasst.[6]

Altenquotient: Der Altenquotient bildet das Verhältnis der Personen im Rentenalter (z.B. 65 Jahre und älter) zu 100 Personen im erwerbsfähigen Alter (z.B. von 20 bis unter 65 Jahren) ab.[7]

Altersgrenze: Die Altersgrenze ist die Grenze zwischen dem aktiven Erwerbsleben und dem Ruhestand, also der Übergang vom Beitragszahler zum Rentner. Die Geburtsjahrgänge bis 1946 erreichen die Regelaltersrente mit dem 65. Lj.. Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 wird sie stufenweise auf das 67. Lj. angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren.[8]

Altersteilzeit: Durch Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Sie können mit 55 Jahren ihre Arbeitszeit um die Hälfte vermindern oder das sog. Blockmodell vereinbaren. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit auf mindestens 70 Prozent des bisherigen Nettoentgelts aufstocken. In die Rentenversicherung fließen jedoch so viele Beiträge, als wenn der Arbeitnehmer 90 Prozent seines Gehalts vor der Altersteilzeit bekäme. Diese zusätzlichen Beiträge während der Altersteilzeit zahlt allein der Arbeitgeber. Auf Altersteilzeit haben Arbeitnehmer Anspruch, wenn dies im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Altersteilzeitbeschäftigte können mit 60 Jahren mit Vertrauensschutz bzw. 63 Jahren ohne Vertrauensschutz mit Abschlägen in den vorgezogenen Ruhestand gehen. Pro vorgezogenen Monat Rente muss der Versicherte einen Abschlag von seiner Rente in Höhe von 0,3 Prozent hin-nehmen.

Altersvorsorge: Als Altersvorsorge bezeichnet man alle Maßnahmen, die dazu dienen, im Rentenalter finanziell abgesichert zu sein.[9]

Anrechnungszeiten: Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge zur GRV gezahlt wurden, die aber trotzdem bei der Prüfung des Rentenanspruchs berücksichtigt werden können.

Arbeitsentgelt: Das Arbeitsentgelt umfasst alle Einnahmen eines Arbeitnehmers aus seiner Beschäftigung (Bruttoverdienst).[10]

Ausbildungszeiten: Zeiten einer Schul- und Hochschulausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres werden künftig als Wartezeit angerechnet. Bisher wurden sie auch renten-steigernd berücksichtigt – mit bis zu 2,25 Entgeltpunkten. Dies wurde für Neurentner stufen-weise abgeschafft.

Ausfallrisiko: Gefahr eines Verlustes, weil der Gläubiger teilweise oder vollständig seinen Zahlungen nicht nachgekommen ist oder Sachwerte und Wertpapiere an Wert verlieren.[11]

Ausgabeaufschlag: Der Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Gebühr, die der Erwerber von Investmentfonds zusätzlich zum Kaufpreis des Fonds zahlen muss. Die Höhe des Ausgabeaufschlags steht in den Vertragsbedingungen der Investmentfonds und ist von Fonds zu Fonds verschieden.[12] Mit dem Ausgabeaufschlag wird ein Teil der Vertriebskosten abgegolten. Üblicherweise erhält der Vermittler bis zu 80 oder 90 Prozent davon als Provision.[13]

Baisse: Zeiten anhaltend starker Kursrückgänge an der Börse werden als Baisse bezeichnet. Der Markt ist bearish.[14]

Barwert: Der Barwert ist der Gegenwartswert einer zukünftigen Geldleistung. Oder anders ausgedrückt: Den heutigen Wert von zukünftigem Kapital bezeichnet man als Gegenwarts- oder Barwert. Die Höhe des Barwerts hängt von den Berechnungsgrundlagen ab.[15] Je höher die Zinssätze sind, desto geringer ist der heutige Wert und umgekehrt. Prinzip: Heutiger Franken ist mehr wert als morgiger Franken; ein sicherer Franken ist mehr wert als ein unsicherer Franken.[16]

Beitragsbemessungsgrenze: Höchstbetrag des Bruttoarbeitseinkommens des Versicherten, von dem Beiträge für die Rentenversicherung zu zahlen sind. Alle darüber hinausgehenden Einnahmen bleiben bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt. Derzeit liegt die Beitrags-bemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in den alten Bundesländern bei monatlich 5.600 Euro (Stand: 01.01.2012, § 159 SGB VI).

Beitragsfreie Zeiten: In der gesetzlichen Rentenversicherung müssen auch Zeiten berück-sichtigt werden, in denen der Versicherte aufgrund einer besonderen Lebenssituation keine Beiträge einzahlen konnte. Dazu gehört zum Beispiel Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Arbeitslosenunterstützung. Im Rentenrecht gibt es unterschiedliche beitragsfreie Zeiten: Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Zurechnungszeiten.

Beitragssatz: Der Beitragssatz ist ein bestimmter Anteil des Bruttoarbeitseinkommens des Versicherten, den er als Beitrag zur Rentenversicherung zahlen muss. Er beträgt derzeit 19,9 Prozent. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitgeber.

Berücksichtigungszeiten: Sie sollen Nachteile in der Rentenversicherung ausgleichen, die durch fehlende oder niedrige Beiträge entstanden sind, weil die Versicherten Kinder aufgezogen haben. Berücksichtigt wird die Zeit von der Geburt bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes. Sie wirkt sich sowohl bei der Wartezeit als auch indirekt auf die Rentenhöhe aus.

Berufsunfähigkeit: Berufsunfähig ist derjenige, dessen Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im bisherigen Beruf oder in einer anderen zumutbaren Tätigkeit auf weniger als sechs Stunden von vergleichbaren Gesunden gesunken ist.

Biometrische Risiken: Der Begriff Biometrie leitet sich von den griechischen Wörtern „bios“ (Leben) und „metron“ (Maß) ab.[17] Hierunter versteht man alle Risiken, die unmittelbar mit dem Leben einer zu versichernden Person verknüpft sind. Hierzu zählen im Wesentlichen die Risiken vorzeitiger Tod, Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit, Invalidität, Unfalltod, Unfallinvalidität, schwere Erkrankungen und Pflegefall.[18]

Bonität: Die Bonität beschreibt die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit eines Schuldners (Emittenten). Internationale Ratingagenturen wie Standard & Poor's (S&P), Moody's oder Fitch überprüfen regelmäßig die Bonität zahlreicher Schuldner, da sich diese aufgrund von Entwicklungen im gesamtwirtschaftlichen und unternehmensspezifischen Umfeld im Zeitablauf ändert.[19]

Börsencrash: Dramatischer Verfall der Börsenkurse innerhalb kurzer Zeit als Vorbote oder Ausdruck einer sich abzeichnenden Angst um eine weltweite Wirtschaftskrise.[20]

Bundeszuschuss: Zahlung aus dem Bundeshaushalt an die gesetzliche Rentenversicherung, um die laufenden Rentenzahlungen zu decken. Finanziert werden damit unter anderem die Rentenleistungen für Kindererziehungszeiten.

Cost-Average-Effekt: Unter dem Cost-Average-Effekt versteht man das Ausnutzen von Kursschwankungen durch den regelmäßigen Erwerb von (Fonds-)Anteilen für einen gleich bleibenden Geldbetrag. Bei niedrigen Anteilspreisen werden auf diese Weise mehr und bei hohen Preisen weniger Anteile gekauft. Im Vergleich zur Alternative, regelmäßig eine gleich bleibende Anzahl von Anteilen zu kaufen, reduziert sich somit der durchschnittliche Kaufpreis.[21] Somit kann der Anleger auch in schlechten Börsenphasen gewinnen, da er ja bei niedrigen Kursen für das gleiche Geld mehr Fondsanteile kauft. Je stärker die Kursschwankungen, desto besser für den Sparplan.[22]

Courtage: Gebühr, die der Börsenmakler für die Vermittlung der Börsengeschäfte vom Käufer und vom Verkäufer erhält. Ihre Höhe kann einheitlich festgesetzt werden, meist in Prozent oder Promille des Kurswerts, seltener in festem Satz je Stück. Die Courtage ist nach Effekten-gattungen (Staatspapiere, sonstige Obligationen, Dividendenpapiere), z.T. auch nach der Höhe des Kurswerts oder nach der Art des Geschäfts gestaffelt. Die Bank stellt die an den Makler entrichtete Courtage dem Kunden in Rechnung.[23]

DAX ®: An der Frankfurter Aktienbörse ermittelter Börsenindex. Er wird aus den Kursen der 30 umsatzstärksten deutschen Aktien berechnet und ist der meistbeachtete Indikator für die Kursentwicklung des deutschen Gesamtmarktes.[24]

Deckungskapital: Hierunter versteht man die verzinslich angesammelten Sparanteile eines Versicherungsnehmers bei einer Lebens- oder Rentenversicherung, die mit einem Garantiezinssatz plus weiteren vom Unternehmen variabel erwirtschafteten Zinsen für den Versicherungsfall angespart werden. Im Falle einer Kündigung wird aus dem Deckungskapital einer Lebensversicherung unter Abzug einer Stornogebühr der Rückkaufswert (Ausschüttung an den Kunden) ermittelt.[25]

Demografische Stationarität: Demografische Stationarität einer Bevölkerung liegt vor, wenn bei einer gegebenen Lebenserwartung die Geburten- und Sterberate einer Bevölkerung gleich hoch sind, sodass die Bevölkerungszahl -abgesehen von Wanderungssalden- im Zeitverlauf weder zu- noch abnimmt.[26]

Depotgebühren: Depotgebühren fallen für die Verwahrung der Wertpapiere bei einer Bank an.[27]

Diversifikation: Diversifikation ist die Bezeichnung für die Aufteilung von Anlagevermögen (Asset Allocation), um eine risikoorientierte Ertragsoptimierung vornehmen zu können.[28]

Dynamische Rente: Die Rentenhöhe folgt der Lohnentwicklung. Sie ist also abhängig vom Produktivitätsfortschritt der Volkswirtschaft.

Eigenanteil: Der Eigenanteil ist der Mindesteigenbeitrag abzgl. der Zulagen.[29]

Einkommensanrechnung: Die Einkommensanrechnung ist die Berücksichtigung anderer Einkünfte bei der Rente; die Rente wird dann ggf. um einen Teil gemindert oder gar nicht mehr gezahlt.

Erfolgsbeteiligung: Die Erfolgsbeteiligung wird fällig, wenn sich der Fonds besser schlägt als der Index, an dem sich der Fondsmanager messen lässt, also eine Art Belohnung der Manager für deren überdurchschnittliche Leistung.[30]

Ertragsanteil: Werden Geldbeträge angespart und verzinst, so besteht das Guthaben aus einem Ansparanteil und einem Ertragsanteil (Zinsanteil). Bei Rentenzahlung wird der Ertragsanteil von der Rente abgezogen und nur dieser unterliegt der Besteuerung. Somit müssen Rentenempfänger nicht die angesparten Rentenbeiträge, sondern nur den Ertragsanteil ihrer Rente versteuern. Der Ertragsanteil wird nach einer amtlichen Tabelle ermittelt. Dabei bemisst sich der Ertragsanteil nach dem Alter (vollendete Lebensjahre) bei Rentenbeginn.[31]

Einverständniserklärung: Die Daten zur Besoldung und auch zum Kindergeldbezug werden bei Beamten nicht bei den Rentenversicherungsträgern oder Familienkassen geführt, sondern direkt beim Dienstherrn bzw. der Besoldungsstelle. Damit die Zulagenstelle die Zulagen gewähren kann, muss die Datenübermittlung zwischen dem Dienstherrn bzw. der Besoldungsstelle und der Zulagenstelle ermöglicht werden. Daher muss jeder Beamte (unabhängig davon, ob er eine Sozialversicherungsnummer oder Zulagennummer hat), eine Einverständniserklärung zur Datenübermittlung an die Zulagenstelle abgeben. Für die Einverständniserklärung (meist das gleiche Formular wie für die Beantragung einer Zulagennummer) hält der Dienstherr bzw. die Besoldungsstelle ein entsprechendes Formular bereit. Dieses muss unbedingt parallel zur Eröffnung des Produktes noch an den Dienstherrn geschickt werden. Der Zulagenantrag alleine reicht bei Beamten daher für die Gewährung der Zulagen nicht aus. Solange die Einverständniserklärung bzw. Zulagennummer nicht vorliegt, kann die Zulagenstelle keine Zulagen gewähren.[32] Gibt der Beamte die Einverständniserklärung nicht bei seiner Besoldungsstelle ab, ist er nur mittelbar förderberechtigt, wenn sein Ehegatte unmittelbar Berechtigter ist und einen Riestervertrag abgeschlossen hat. Dann erhält er als mittelbar Berechtigter die Zulagen, obwohl er selbst keinen Mindesteigenbeitrag zahlt.

Erwerbsminderung: Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden arbeiten kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Bei voller Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente vorliegen, bei Teilerwerbsminderung auf die halbe Erwerbsminderungsrente.

Erwerbsminderungsrente: Rente aufgrund einer Erwerbsminderung oder aufgrund einer Berufsunfähigkeit. Jedoch haben nur Versicherte, die vor dem 2.Januar 1961 geboren wurden, bei Berufsunfähigkeit Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Sie erhalten eine halbe Erwerbsminderungsrente, wenn sie ihren bisherigen Beruf weniger als sechs Stunden täglich ausüben können. Bei Jüngeren spielt die berufliche Qualifikation keine Rolle mehr. Ob sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, hängt allein davon ab, wie viele Stunden sie täglich noch irgendeiner Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können.

Existenzminimum: steuerliches Existenzminimum: siehe unter Grundfreibetrag!

Förderquote: Die Förderquote gibt an, wie viel Prozent des gesamten Beitrages, der in ihren Vertrag fließt, durch die staatliche Förderung (Zulagen + Steuervorteil) abgedeckt wird.[33]

Finanzierungsart: Die Finanzierung von sozialen Systemen kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen, die auch miteinander kombiniert werden können: durch allgemeine Haushaltsmittel des Staates oder durch Beiträge, die i.d.R. von den jeweils Versicherten geleistet werden.[34]

Finanzierungsverfahren: Sofern durch das Sicherungssystem altersabhängige Risiken abgedeckt werden, kann die Finanzierung auf zwei Verfahren zurückgreifen: entweder durch das Kapitaldeckungsverfahren oder Umlageverfahren.[35]

Fremdrentenzeiten: Zeiten von anerkannten Aussiedlern oder Flüchtlingen (§ 1 FRG) werden nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anerkannt.

Galoppierende Inflation: Bezeichnung für eine Inflation, bei der die Preise rasend schnell steigen (Inflationsraten über 20 Prozent) und sich ins Gigantische zur Hyperinflation ausweiten können.[36] Inflation wir allgemein als ein anhaltender Anstieg des Preisniveaus verstanden. Inflation führt also zum Absinken der Kaufkraft des Geldes.[37]

Generationenvertrag: Ungeschriebener Solidaritätspakt der drei Generationen: Kinder, aktiv Beschäftigte und Rentner. Die Jüngeren zahlen ihre Beiträge in die Rentenversicherung ein. Davon werden die Renten der heutigen Rentner ausbezahlt. So stützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die im Ruhestand ist. Um den Generationenvertrag aufrechtzuerhalten, ist eine ausreichende Zahl von Beitragszahlern notwendig.

Grenzsteuersatz: Der Grenzsteuersatz gibt die Erhöhung der Steuerbelastung (in Prozent) an, die infolge einer Erhöhung des bisherigen steuerbaren Tatbestands (Bemessungsgrundlage) um eine zusätzliche Einheit resultiert.[38]

Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer beträgt für Alleinstehende im Jahr 2010 8.004 und Verheiratete 16.008 Euro. Bis zu diesen Beträgen muss keine Steuer gezahlt werden. Diese Beträge entsprechen zugleich dem Existenzminimum, das von der Steuer freigestellt ist.[39]

Grundsicherung: Die Grundsicherung ist eine steuerfinanzierte, bedarfsorientierte Basis-leistung im Alter und bei Erwerbsminderung auf der Grundlage des sogenannten Grundsicherungsgesetzes. Die Leistung der Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen absichern, die wegen Alters oder aufgrund voller Erwerbs-minderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Dadurch soll die Zahlung von Sozialhilfe vermieden werden. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird auf Einkommen der Kinder oder Eltern nicht zurückgegriffen.[40] Die Grundsicherung beinhaltet das Existenzminimum und sichert dieses staatlich ab.

Günstigerprüfung: Die Günstigerprüfung spielt bei der staatlich geförderten Riesterrente eine Rolle. Sie wird von Amts wegen durchgeführt. Die private Altersvorsorge wird vom Staat durch eine Zulage oder einen Sonderausgabenabzug gefördert. Ist der Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen günstiger als die Zulage, erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage.[41]

Hausse: Die Phase einer starken und anhaltenden Aufwärtsbewegung der Kurse an den Börsen bezeichnet man als Hausse. Der Markt ist bullish.[42]

Hedging: Sicherungsgeschäfte zur Absicherung z.B. von Zins- und Wechselkursrisiken im Wertpapierhandel, wodurch das Risiko bei Wertpapier-, Währungs- oder Warengeschäften durch ein zweites, entgegengesetztes Geschäft, z.B. bei Aktiengeschäften das Risiko eines Kursverlustes mit Verkaufsoptionsscheinen (Put) abgesichert wird. Solche Scheine geben dem Käufer das Recht, den Basiswert eines Optionsscheins zu veräußern. Wer ein Absinken des Aktienkurses erwartet, kauft einen Put auf den Titel, weil er den Basiswert zu einem höheren Preis als am Markt erhältlich verkaufen kann. Somit überträgt der Hedger das Risiko auf einen Kontrahenten, der entweder das Risiko aus spekulativen Motiven übernimmt oder ein ent-gegengesetztes Risiko abzusichern versucht.[43]

Honorarberater: Diese Berater werden direkt vom Kunden bezahlt und garantieren, dass sie von den Anbietern der Geldanlagen und Vorsorgeprodukte kein Honorar nehmen.[44]

Insiderhandel: Insiderhandel ist lt. WpHG (§§ 12 bis 16 WpHG) strengstens verboten. Dazu gehören die folgenden Vorgehensweisen: 1. Erwerb oder Veräußerung von Insiderpapieren für eigene oder fremde Rechnung. 2. Unbefugtes Mitteilen bzw. zugänglich Machen von Insider-informationen an/für Andere. 3. Aussprechen von Kauf- oder Verkaufsempfehlungen auf der Grundlage von Insiderinformationen.[45]

Kapitalmarkt: Der Markt, auf dem langfristige Kredite, Aktien, Wertpapiere und sonstige Anlagemöglichkeiten gehandelt werden. Der bedeutendste Ort für den organisierten Kapitalmarkt ist die Börse.[46]

Kindererziehungszeiten: Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten. Von der Höhe her werden sie in der GRV wie Verdienste eines eingezahlten Durchschnittsentgelts gutgeschrieben. Sie werden der Mutter oder auf Antrag dem Vater angerechnet. Die oder der Erziehende bekommt für Kinder, die ab 1. Januar 1992 geboren wurden, drei Jahre Pflichtbeitragszeiten auf Basis dieses Durchschnittseinkommens gutgeschrieben, also ca. drei Entgeltpunkte. Wurde ein Kind früher geboren, erhält die Mutter oder der Vater nur für ein Jahr Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung.

Kursgewinne: Der Unterschied zwischen dem Ankaufs- und höherem Verkaufskurs eines Wertpapiers unter Berücksichtigung aller Spesen bei unverändertem Geldwert.[47]

Kurswert: Der Kurswert ist der Preis, der für Wertpapiere an der Börse gezahlt wird.[48]

Langzeitversicherte: Rentenversicherte, die 35 Versicherungsjahre auf ihrem Versicherungskonto haben. Sie können vorzeitig in Rente gehen, müssen dafür aber einen Abschlag in Kauf nehmen.

Leibrenten: Leibrenten sind lebenslang gewährte Geldzahlungen,[49] die einen festen Geldbetrag pro Periode, z.B. pro Monat, zusichern.[50]

Nachgelagerte Besteuerung: Beiträge für den Aufbau einer Altersversorgung werden steuerlich freigestellt, Alterseinkünfte versteuert. Bei der nachgelagerten Besteuerung muss der Ver-sicherte ab Rentenbeginn den dann fälligen Monatsbetrag voll, also zu 100 Prozent, versteuern.

Nachhaltigkeitsfaktor: Neuer Faktor, der ab 2005 in die Rentenformel eingefügt wurde. Er berücksichtigt das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern. Gibt es mehr Beitragszahler, führt er zu höheren Rentensteigerungen. Gibt es mehr Rentner, steigen die Renten weniger stark an.

Nachhaltigkeitsrücklage: Alle Rentenversicherungsträger haben eine gemeinsame Nachhaltigkeitsrücklage. Dort werden die überschüssigen Einnahmen gesammelt. Reichen in einem Monat die Einnahmen nicht aus, um alle Ausgaben zu decken, kann man auf das zusätzliche Geld aus der Nachhaltigkeitsrücklage zurückgreifen.

Nettorente: Die Nettorente ist der Auszahlungsbetrag der Rente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Opportunitätskosten: Alternativkosten; in Geld oder Mengen ausgedrückter entgangener Nutzen oder Ertrag, der durch eine alternative Verwendung eines eingesetzten Gutes (Güter) oder Produktionsfaktors erzielbar gewesen wäre. Opportunitätskosten entstehen immer dadurch, dass Ressourcen nur einmal verwendet und nicht gleichzeitig anderen Zwecken zugeführt werden können.[51] Beispielsweise setzen die Frauen, die zu Hause in Vollzeit ihre Kinder selbst betreuen, ihre Arbeitskraft ausschließlich dafür ein. Die Frauen, die einer Beschäftigung nachgehen und Kinder erziehen, müssen während ihrer Arbeitszeit ihre Kinder von jemandem betreuen lassen. Sie setzen ihre Arbeitskraft für ihre Beschäftigung und Kinder ein. Dadurch verdienen sie für ihre Beschäftigung zwar Geld, müssen aber andererseits die Kosten für die Kinderbetreuung bezahlen, die in diesem Fall die Opportunitätskosten der Beschäftigung darstellen.

Persönliche Entgeltpunkte: Die Vervielfältigung des Zugangsfaktors mit den Entgeltpunkten, aus denen eine Rente in Anspruch genommen wird, ergibt die persönlichen Entgeltpunkte.[52] Diese wiederum ergeben sich aus verschiedenen Zeiten, die während des Erwerbslebens zurückgelegt wurden. Dies können beispielsweise Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäftigung sein.

Pflichtbeitrag: Pflichtbeiträge sind Beiträge, die Beschäftigte zusammen mit ihrem Arbeitgeber an die GRV zahlen, wenn sie versicherungspflichtig sind.

Provision: Die Bankgebühr für das Ausführen von Wertpapieraufträgen ist die Provision; zumeist ein Prozent vom Auftragswert (bei Aktienkäufen oder -verkäufen). Kreditinstitute berechnen häufig eine Mindestprovision, welche in etwa um 50 DM liegt.[53]

Regelaltersrente/-grenze: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann auf Antrag die Regelaltersrente erhalten. Die Regelaltersrente liegt für die Geburtsjahrgänge bis 1946 beim 65. Lj. und wird für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 von 2012 an schrittweise auf das 67. Lj. angehoben. Für Versicherte, die ab 1964 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze beim 67. Lj..

Rentenartfaktor: Der Rentenartfaktor bestimmt maßgeblich die Rentenhöhe und berücksichtigt die unterschiedlichen Sicherungsziele der verschiedenen Rentenarten.

Rentenbeginn: Der Rentenbeginn ist der Zeitpunkt, ab welchem eine Rente ausbezahlt wird.

Rentenlü> Rentenniveau: Verhältnis der Rente eines Standardrentners zum aktuellen Durchschnitts-bruttoeinkommen bzw. Durchschnittsnettoeinkommen. Das Rentenniveau gibt an, wie viel Prozent vom Einkommen eines Arbeitnehmers ein Ruheständler als Rente erwarten kann. Das Rentenniveau ist eine theoretische Größe, die sich daran orientiert, wie viel Rente ein Durchschnittsverdiener erwarten kann, der 45 Jahre lang ununterbrochen Beiträge in die Renten-kasse gezahlt hat. Diese Standardrente wird ins Verhältnis zum Arbeitsentgelt eines Durchschnittsverdieners gesetzt. Nach der schrittweisen Einführung der nachgelagerten Besteuerung im Jahr 2005 unterscheidet sich die Höhe der Nettorente je nach dem Jahr des Renteneintritts, also je nach Höhe des besteuerten Rentenanteils.[54]

Rentenzahlbetrag: Rentenhöhe nach Abzug des Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.[55]

Rentenzugangsfaktor: Der Zugangsfaktor richtet sich nach dem Alter der Versicherten bei Rentenbeginn und bestimmt, in welchem Umfang Entgeltpunkte bei der Ermittlung des Monatsbetrags der Rente als persönliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind (§ 77 I. SGB VI).

Rentnerquotient: Der Rentnerquotient bildet das Verhältnis der Rentner zu 100 Beitrags-zahlern ab .

riestern (Verb): Das Verb „riestern“ bedeutet, dass man in eine private Altersvorsorge investiert, die vom Staat ab dem 01.01.2002 durch Zulagen und Steuervorteile gefördert wird.

Risikoanteil: Der Risikoanteil im Beitrag dient zur Finanzierung der Versicherungsleistung. Bei allen Risikoarten ist die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Versicherungsfalles von ausschlaggebender Bedeutung für die Beitragskalkulation.[56] Beispielsweise ist für die Versicherer das Kalkulationsrisiko bei einer privaten Rentenversicherung, dass die Rentner länger leben, als dies mit den Sterbetafeln berechnet wurde. Dann fallen für den Versicherer mehr Kosten an.

Rürup-Kommission: Expertengremium unter Vorsitz des Leiters des Fachgebiets Finanz- und Wirtschaftspolitik der TU Darmstadt Bert Rürup, das im November 2002 von der Bundesregierung als „Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme” eingesetzt wurde und im August 2003 Lösungswege zur nachhaltigen finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung unterbreitete.[57]

Schlussüberschuss: Private Rentenversicherung: Der Schlussgewinnanteil ist ein Gewinnanteil, der nicht laufend zugeteilt, sondern grundsätzlich erst bei Ablauf erbracht wird. Aber auch bei Rückkauf und im Todesfall fallen - nach einer gewissen Wartezeit - Schlussgewinnanteile an. Je länger die Laufzeit Ihrer Lebensversicherung und je höher die Versicherungsleistung, desto größer fällt der Schlussgewinnanteil aus.[58]

Sparquote: Als Sparquote wird der in Prozent ausgedrückte Anteil des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte verstanden, der nicht für den Konsum verbraucht, sondern gespart wird. Kurzfristig führt eine Erhöhung der Sparquote zu einem Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und damit zu einem verminderten oder auch negativen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts. Langfristig aber ist eine hohe Sparquote wichtig für die gesamtwirtschaftliche Kapitalakkumulation.[59]

Standardrentner: Fiktiver Modellrentner, der 45 Jahre lang kontinuierlich den Durchschnittsbeitrag in die Rentenkasse eingezahlt hat. Dieser Rentner, auch Eckrentner genannt, hat also 45 Entgeltpunkte erworben. 2010 erbrachte ihm dies in den alten Bundesländern netto eine Rente von 1.224 Euro. In den neuen Bundesländern waren es 1.085,85 Euro.[60]

Steuerliches Fördersystem: Das steuerliche Fördersystem setzt sich aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) und einer progressionsunabhängigen Altersvorsorge-zulage zusammen.[61]

Stille Reserven: Die aus der Bilanz nicht ersichtlichen Mehrwerte der Aktiva oder Minderwerte der Passiva nennt man stille Reserven.[62] Stille Reserven stellen die Differenz zwischen dem Buchwert und dem auf den Stichtag des Jahresabschlusses bezogenen Zeitwert eines Bilanzpostens dar. Somit handelt es sich bei den stillen Reserven, die auch als stille Rücklagen bezeichnet werden, um nicht in der Bilanz ausgewiesenes Eigenkapital.[63] Dies führt dazu, dass die Summe der vorhandenen Werte im Unternehmen größer ist als die Bilanzsumme. Ihre Problematik liegt darin, dass sich diese Reserven nicht nur „still“ bilden, sondern auch „still“ auflösen können, sodass die exakte Erfassung ihrer meist schwankenden Höhe praktisch kaum möglich ist.[64] Die Auflösung stiller Reserven erfolgt beim Verkauf der betreffenden Anlagegüter. Stille Rücklagen entstehen durch eine Unterbewertung der Aktiva oder durch eine Überbewertung der Passiva.[65] Gegenteil: Stille Lasten.

Steuerprogression: Der Steuersatz in Deutschland ist nicht konstant auf einer Stufe festgelegt. Die prozentuale Belastung wächst vielmehr mit steigendem Einkommen. Man spricht deshalb auch von einer Steuerprogression. Ab 2010 beginnt die Progressionsgrenze bei einem Einkommen von 13.470 Euro p.a. und endet bei 52.881 Euro p.a. Ein Einkommen zwischen 8.005 und 13.469 Euro p.a. werden mit 14, unter 8.005 mit 0, zwischen 52.882 und 250.730 mit 42 und über 250.730 Euro p.a. mit 45 Prozent versteuert.[66]

Schwellenländer: Nicht exakt definierte Bezeichnung von Ländern auf dem Wege zum Industrieland.[67]

Transaktionskosten: Diese fallen für An- und Verkauf der Wertpapiere an und sind in der Berechnung des Rücknahmepreises enthalten. In der „Total Expense Ratio“ (Gesamtkostenquote) sind diese Kosten nicht aufgeführt.[68]

Überschussbeteiligung: Als Überschussbeteiligung werden die Überschüsse bezeichnet, die Lebensversicherungsunternehmen ihren Versicherten in Form zusätzlicher Versicherungs-leistung oder reduzierter Beiträge wieder zukommen lassen. Die Überschüsse entstehen dadurch, dass der Beitrag vorsichtiger kalkuliert wird, als tatsächlich notwendig.[69]

Versicherungsfreiheit: Nach § 5 II. S. 1 Nr. 1 SGB VI i.V.m. §§ 8 I., 8a SGB IV sind gering-fügig Beschäftigte versicherungsfrei, d.h., sie müssen keine Beiträge an die GRV zahlen. Der geringfügig Beschäftigte kann nach § 5 II. S. 2 SGB VI durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten, d.h. einen eigenen Beitrag vom Gehalt abziehen lassen und somit versicherungspflichtig werden.

Versicherungsfremde Leistungen: Unter versicherungsfremden Leistungen versteht man die Leistungen der GRV, die nicht in direkter Beziehung zur Beitragszahlung stehen.[70]

Vertrauensschutz: Wenn durch gesetzliche Neuregelungen Änderungen zuungunsten rentennaher Jahrgänge eingeführt werden, wird ein Vertrauensschutz gewährt. Die bedeutet beispielsweise, dass Kürzungen in der Rentenberechnung schrittweise eingeführt werden. Es gelten Übergangslösungen.

Verwaltungs- und Depotbankgebühren: Mit der Verwaltungsbebühr werden die Verwaltungskosten und Mangerkosten bezahlt. Hinzu kommen die Kosten für die Jahresabschlussprüfung, die Druckkosten für Prospekte etc..[71]

Wanderungssalden: Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes: Der Wanderungssaldo stellt die Differenz zwischen den Zuzügen nach Deutschland und den Fortzügen ins Ausland dar.[72]

W artezeit: Nur wer mindestens eine bestimmte Zeit lang versichert war, hat einen Anspruch auf Rente. Diese Mindestversicherungszeit heißt auch Wartezeit. Sie ist für die einzelnen Renten-arten unterschiedlich, beispielsweise fünf Jahre für die Regelaltersrente mit 67 Jahren.

Zugangsfaktor: Mit dem Zugangsfaktor, der bei der Berechnung der Rente in die Rentenformel eingesetzt wird und über die Höhe der Rente mitbestimmt, wird berücksichtigt, ob das gesetzlich festgelegte Rentenalter bei Rentenbeginn erreicht, über- oder unterschritten wird. Wird die Rente früher beansprucht, ist der Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,003 niedriger als 1,0. Der Zugangsfaktor soll die Vor- und Nachteile aufgrund einer längeren bzw. kürzeren durchschnittlichen Rentenbezugsdauer bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente bzw. bei Verzicht einer Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze ausgleichen.[73]

Zillmerung: Bei nahezu allen privaten Rentenversicherungen und einigen Riesterfondsparplänen fallen Abschlusskosten in nicht unbeträchtlicher Höhe an. Der Mathematiker August Zillmer (1831-1893) hat ein Verfahren entwickelt, bei dem die Abschlusskosten sofort dem Vertragskonto belastet werden und der Kunde seinen Vertrag quasi im Minus beginnt.[74] Der zulässige Höchstsatz für die Zillmerung von Abschlusskosten beträgt 40 Promille der Beitragssumme (=Summe aller Prämien). Diese Regelung steht im Versicherungsvertragsgesetz in Verbindung mit der Deckungsrückstellungsverordnung und wird von der BaFin kontrolliert (§ 65 I. Nr. 2 VAG i.V.m § 4 I. Deckungsrückstellungsverordnung).[75]

1 Einleitung

Vorbemerkung

Im folgenden Text wird aus Vereinfachungsgründen immer die männliche Form gewählt und meint beide Geschlechter.

Unter dem Punkt 1.4 meiner Gliederung werde ich etwas über meinen eigenen Arbeitsbereich schreiben. Hier habe ich bewusst -was mich persönlich betrifft- die Ich-Form gewählt, da ich es komisch gefunden hätte, in der unpersönlichen man-Form verallgemeinert zu schreiben.

Um die Arbeit zu begrenzen, wurde darauf verzichtet, alle Produkte der Riesterrente zu untersuchen, sondern nur die private Riesterrentenversicherung, den Riesterbank- und Riesterfondsparplan.

Da diese Arbeit sehr viele Fachbegriffe enthält, sind diese im Glossar näher erläutert, sodass der laufende Text dieser Projektarbeit bewusst nicht mit sämtlichen Begriffs-definitionen überladen wurde, wodurch der inhaltliche Fluss der Arbeit dauernd durch Erläuterungen unterbrochen werden müsste.

1.1 Zielsetzung

Ein Ziel dieser Projektarbeit ist die Bewertung der Riesterrente, weshalb die aufgetretenen Probleme den Chancen gegenübergestellt werden. Außerdem wird der Frage nachgegangen, ob die Riesterrente das Ziel der Alterssicherung erfüllt. Hierbei sollen die Verbraucher neutral informiert werden, um eine gute Entscheidung treffen zu können, was bei Riester besonders auf ein geeignetes Produkt zutrifft. Künftig wird nur derjenige Verbraucher dem Altersarmutsrisiko entgehen bzw. seinen gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten können, der selbst ausreichend vorsorgt, weshalb der Staat Produkte wie die Riester- oder Rüruprente oder die Bruttoentgeltumwandlung über den Betrieb fördert. In den nächsten Jahrzehnten wird die private Altersvorsorge voraussichtlich immer mehr in den Vordergrund der Debatten treten, d.h., an Bedeutung gewinnen und einen erhöhten Bedarf an Informationen bei der betroffenen Bevölkerung auslösen.

Die GRV mit ihren Leistungen ist für den Großteil der Deutschen die wichtigste Einkommensquelle im Alter, was folgende Abbildung verdeutlicht.

Abb. 1: Die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Alterssicherungsbericht Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2006, Hans-Böckler-Stiftung 2009, abgefragt unter: http://www.boeckler.de/32015_99876.html (12.01.2011)

Für die meisten Rentner hat sie eine Entgeltersatzfunktion. Hierarchisch steht sie im Dreischichtenmodell[76] neben der Alterssicherung der Landwirte, Beamten- und Soldatenversorgung, Berufsständischen Versorgung und der Basis-, Rüruprente an erster Stelle.

Abb. 2: Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung

An zweiter Stelle steht die Betriebliche Altersvorsorge mit ihren fünf Durchführungs-wegen der Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung und des Pensionsfonds. Die drei letztgenannten sind riesterfähig, werden aber in dieser Projektarbeit nicht untersucht. Schließlich folgt an oberster Stelle die private Altersvorsorge, die über die Riesterrente gefördert oder nicht gefördert ist.

In der Vergangenheit versuchte man Finanzierungsprobleme in der GRV durch systemimmanente Reformen zu lösen, d.h., der Lösungsansatz blieb unverändert. Die Reform 2001 löste einen Paradigmenwechsel aus: Die Problemlösung erfolgt partiell durch das Finanzierungsverfahren der Kapitaldeckung. Ein Teil des umlagefinanzierten Rentensystems in Deutschland wurde durch eine zusätzliche, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Rente, „Riester“, ersetzt. Dementsprechend wurde das Leistungsniveau der GRV reduziert, sodass die Leistungen der GRV zukünftig nicht mehr ausreichen werden, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.[77] Diese Verschiebung zugunsten der Kapitaldeckung schwächt die GRV und ihr umlagefinanziertes System.[78] Somit wird die Alterssicherung für die Versicherten mit größeren Lasten als bisher verbunden sein.

Abb. 3: Wie lange muss man arbeiten, bis die Grundsicherung erreicht wird?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Steffen 2008, Hans-Böckler-Stiftung 2009, abgefragt unter: http://www.boeckler.de/32015_95437.html (12.01.2011)

Im Jahr 2009 muss ein Durchschnittsverdiener 28 Jahre Beiträge in die GRV eingezahlt haben, um das Grundsicherungsniveau zu erreichen. Im Jahr 2030 benötigt er dafür voraussichtlich bereits 34 Jahre, also 6 Jahre länger. Bei Versicherten, die über weniger als den Durchschnittsverdienst aller Versicherten verfügen, ist die Diskrepanz noch größer. Beispielsweise muss ein Versicherter, der nur die Hälfte des Durchschnittsverdienstes verdient, im Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2009 12 Jahre länger in die GRV eingezahlt haben, um das Grundsicherungsniveau zu erreichen.

Daraus folgt, dass die Entgeltersatzfunktion der GRV zugunsten der Kapitaldeckung in den Hintergrund tritt. Dennoch behält die GRV vorerst ihre Stellung als größte und wichtigste Schicht.

Was veranlasste die damaligen Regierungsparteien einen Paradigmenwechsel in Deutschland einzuleiten?

Für viele Rentenexperten kann die GRV mit ihrem UV die demografischen Heraus-forderungen nicht alleine lösen, weshalb 2002 die private Riesterrente mit ihrem KDV als potenzieller Problemlöser eingeführt wurde. Diese ist aber aufgrund ihrer geringen Einzahlhöhe als reine Ergänzung und Unterstützung der GRV konzipiert.

Die GRV soll hauptsächlich den Einkommensverlust ihrer Versicherten nach Ende der Erwerbstätigkeit absichern. Um eine bestimmte Leistung gewähren zu können, muss ein Versicherter die Wartezeit (§ 50 SGB VI) und die dafür vorgesehenen persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (§ 34 I. SGB VI für einen Rentenanspruch). Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, tritt ein Rechtsanspruch auf Leistung ein. Auch die GRV leistet den größten Teil ihrer Leistungen nach dem Äquivalenzprinzip. Sie ist beitragsbezogen, d.h. die Höhe der Beiträge bestimmt die Höhe der späteren Rente. Dabei ist die Beitragshöhe gesetzlich geregelt.[79] Die Beiträge werden nach einem Prozentsatz (Beitragssatz b, § 158 SGB VI) vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt (Beitragsbemessungsgrundlage, §§ 161f. SGB VI) erhoben (§ 157 SGB VI), allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze, die sog. Beitragsbemessungsgrenze (§§ 157, 159 SGB VI). Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (§ 168 I SGB VI). Die Rentenhöhe bestimmt sich nach folgender Formel: Monatsrente (R, § 64 SGB VI) = persönliche Entgeltpunkte (PEP, § 66, 70ff. SGB VI) × Rentenartfaktor (RAF, § 67 SGB VI) × aktueller Rentenwert (ARW, § 68 SGB VI). PEP (§ 66 I. SGB VI) = Summe der Entgeltpunkte (∑EP) × Rentenzugangsfaktor (Z, § 77 SGB VI).

R = PEP × RAF × ARW = ∑EP × Z × RAF × ARW

Die ∑EP erwirtschaftet sich der Versicherte in seinem Arbeitsleben z.B. durch die paritätische Beitragszahlung von ihm und seinem Arbeitgeber. Der Zugangsfaktor zeigt an, wann der Versicherte ohne Abschläge in Rente gehen kann. Ist der Zugangsfaktor kleiner als 1, dann geht der Versicherte vorzeitig in die Rente. Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezuges verringert sich der Zugangsfaktor um 0,003 oder 0,3 Prozent. Ist der Zugangsfaktor größer als 1, dann nimmt der Versicherte seine Regel-altersrente nicht in Anspruch, obwohl er sie abschlagsfrei erhalten könnte. Hierfür erhält er einen monatlichen Zuschlag von 0,005 oder 0,5 Prozent auf den Zugangsfaktor (§ 77 II. Nr. 2a und b SGB VI). Der RAF gibt an, um welche Rente es sich handelt. Z.B. hat die Altersrente einen RAF von 1 und die Halbwaisenrente von 0,1 (§ 67 Nr. 1 und 7 SGB VI). Der ARW berücksichtigt die Aufwendungen für die Riesterförderung und den Nachhaltigkeitsfaktor. Ersterer ist unabhängig davon, ob der einzelne Beitragszahler diese Förderung in Anspruch nimmt. Letzterer ist vom Rentnerquotienten abhängig, der besagt, wie viele Rentner auf 100 Beitragszahler kommen und verändert sich damit mit dem demografischen Wandel und der Situation auf dem Arbeitsmarkt.[80]

Aufgrund der niedrigen Geburtenrate, der damals (im Jahr 2001) hohen Arbeitslosigkeit und dem Drängen der Finanzdienstleistungsbranche setzte sich dieser Paradigmenwechsel durch. Hierzu wird im Folgenden kurz der Generationenvertrag erläutert, um verstehen zu können, welchen Einfluss die Geburtenrate auf die Finanzierung der GRV hat: Wie setzt sich die Bevölkerung bezogen auf die Rentenversicherung zusammen? Es gibt vereinfacht dargestellt die Beitragszahler, die Rentenempfänger, die Erwerbslosen und die Kinder. Die letzteren drei Gruppen konsumieren Güter und Dienstleistungen und tragen selbst nicht unmittelbar zur volkswirtschaftlichen Produktion bei. Die Versicherten könnten in ihrer aktiven Erwerbsphase nicht benötigte Güter und Dienst-leistungen konservieren, um diese dann im inaktiven Alter als Rentner zu konsumieren. Da dies ineffizient bzw. teilweise sogar unmöglich wäre, können die Versicherten nur ihre „eigene(n) Anteile aus der aktuellen Produktion gegen Ansprüche auf einen Teil an zukünftiger Produktion (…) tauschen.“[81] Die Versicherten übertragen deshalb Kaufkraft auf Rentner, Erwerbslose und Kinder. Diese können sich durch diesen Einkommenstransfer Güter und Dienstleistungen aus der aktuellen Produktion kaufen. Dafür erwerben sich die Versicherten den Anspruch, dass ihnen in ihrem zukünftigen Rentnerleben Kaufkraft zum Erwerb von Gütern und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wird. Gewährleistet wird dies dann von der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen aktiven Versichertengeneration (Generationenvertrag).[82]

Ein wichtiges Ziel der Rentenpolitik besteht darin, den Beitragssatz zur GRV weitgehend konstant zu halten. Dieses Ziel ergibt sich im Zuge der Generationengerechtigkeit, die besagt, dass die Generationen in etwa gleich belastet werden sollen.

Der Beitragssatz hat sich von 1949 bis 2010 von anfänglich 10 auf fast 20 Prozent verdoppelt, wobei die 20-Prozent-Hürde zugleich eine Art Belastungsgrenze darstellt. Bis zum Jahr 2020 soll der Beitragssatz nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent klettern (§ 154 III. S. 1 Nr. 1 SGB VI). Was bedeutet dies für die Ver-sicherten?[83]

Folgendes Diagramm zeigt die Entwicklung des Beitragssatzes von 1949 bis 2010.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Eigenes Diagramm. Erstellt aus den Daten der DRV, Zahlen und Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung, 2010, S. 10

Die GRV steht in den nächsten Jahrzehnten vor erheblichen finanziellen Problemen. Die Gründe hierfür liegen im demografischen Wandel, der zusammengefasst durch eine Alterung der Gesellschaft und weniger Geburten gekennzeichnet ist: Die Menschen werden immer älter, beziehen folglich länger ihre Altersrente und weniger Beitragszahler müssen mehr Rentner finanzieren.

Die Politik in Gestalt der Regierungsparteien versucht die Probleme der GRV nicht nur dadurch zu lösen, dass der Beitragssatz nur leicht ansteigt,[84] sondern auch dadurch, dass das Rentenniveau langsam sinkt und gleichzeitig die Renten nur sehr moderat an die Entwicklung der Löhne angepasst werden, was die folgenden Abbildungen zeigen.

Abb. 5: Die Entwicklung des Rentenniveaus von 1957 bis 2009

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigenes Diagramm. Erstellt aus den Daten der DRV Bund, Rentenversicherung in Zahlen 2010, S. 34 f.

Zwar zeigt der Trend aufgrund einiger Rentenreformen und der Einführung der Riesterrente nach unten, dafür aber sehr moderat.

Abb. 6: Die Entwicklung der Rentenanpassung brutto, Werte West

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigenes Diagramm. Erstellt aus den Daten der DRV, Zahlen und Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung, 2010, S. 12

In Deutschland wurden im Jahr 2009 ca. 25 Mio. Renten (20 Mio. aBl, 5 Mio. nBl) mit einem durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbetrag von 666 Euro (aBl) bzw. 764 Euro (nBl) ausgezahlt. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag für die Altersrenten lag bei den Männern bei 990 Euro (aBl) bzw. 1.069 Euro (nBl) und 487 Euro (aBl) bzw. 702 Euro (nBl) bei den Frauen.[85] Die Standardrente ( ergibt sich, wenn ein Ver-sicherter 45 Jahre lang immer ein sozialversicherungspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt i.H. des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten verdient hat. Die Höhe dieser Standardrente ( betrug im Jahr 2009 1.209,58 Euro in den alten Bundesländern.[86] Das durchschnittliche Jahresarbeitsentgelt ( betrug in diesem Jahr geschätzte 30.454 Euro. Das nominale Rentenniveau brutto für 2009 ergibt sich aus dem Ouotienten der Standardrente und dem Jahresentgelt mal 100.

RN = × = × 100 ≈ 47,7 Prozent brutto (aBl)[87]

Zur Erstellung der Abbildung 5 wurde das nominale Rentenniveau brutto (aBl) herangezogen, da hier alle Daten ab dem Jahr 1957 vorlagen.[88]

Wie der Verlauf dieser Grafiken weitergehen könnte, hängt aber auch von einer Lösung des Generationen- und Finanzierungsproblems ab, auf die nachfolgend ein-gegangen wird.

Das UV bleibt nur funktionsfähig, wenn zum einen die Anzahl der Beitragszahler und zum anderen die der Rentner in etwa konstant bleibt. Man spricht hier auch von einer „Demografischen Stationarität“.[89] Die erste Gruppe darf auch zunehmen, die zweite abnehmen, aber nicht vice versa. Bei einer sinkenden Bevölkerung mit mehr Rentnern und weniger Beitragszahlern gibt es drei zu diskutierende Möglichkeiten, um die Finanzierungsprobleme zu lösen: Man kann den Beitragssatz erhöhen, das Renten-niveau absenken oder den Rentnerquotienten ändern.

Im Folgenden wird auf die Kinder eingegangen, weil durch eine Erhöhung der Geburtenrate auch die Anzahl der Beitragszahler etwa 15 bis 20 Jahre später steigen würde.

Als das Umlageverfahren eingeführt wurde, machten Ökonomen den damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer darauf aufmerksam, dass das UV u.a. von einer konstant hohen Geburtenrate abhängig sei und ohne Kinder zusammenbräche. Dieser soll daraufhin geantwortet haben: „Kinder kriegen die Leute sowieso!“[90] Heute führt zur Alterung der Bevölkerung, dass die jüngere Generation zahlenmäßig durch die bereits seit den 70er Jahren stagnierende Geburtenrate von unter 1,5 Kindern pro Frau abnimmt.

Der Generationenvertrag kann aber nur mit ausreichend Geburten erfüllt werden, weil die Kinder zum einen die potenziellen Beitragszahler von morgen sind und zum anderen ohne sie keine Renten im UV gezahlt werden können.“ Auch müssen für die Eltern unbedingt Lösungen gefunden werden, wie die Kindererziehung in der GRV aufwands- und kostengerecht berücksichtigt werden kann, da die kinderlosen Paare oder Singles gegenüber Eltern einen massiven finanziellen Vorteil haben.[91] Unstrittig ist, dass in der GRV für die Mütter etwas getan wird, wobei nur die Größenordnung umstritten ist.[92] Die Mütter, deren Kinder ab dem 01.01.1992 geboren wurden, erhalten für drei Jahre Kindererziehungszeiten (§ 56 I. SGB VI). Für Geburten vor dem 01.01.1992 gibt es für die Mütter bei der GRV nur ein Jahr Kindererziehung anerkannt (§ 249 I. SGB VI).Jeder Monat der Kindererziehungszeit wird mit 0,0833 Entgeltpunkten in der GRV bewertet und dem Versicherungskonto der Mutter gutgeschrieben (§ 70 II. SGB VI). Dies sind pro Kindererziehungsjahr 0,9996 Entgeltpunkte, was einer monatlichen Rente von z.Zt. 27,19 Euro entspricht (ARW × 12 × 0,0833 Entgeltpunkte = 27,20 Euro × 12 × 0,0833). Die Rentenanrechnung der Kindererziehung mit ca. drei Entgeltpunkten pro Kind ist zu niedrig, weil immer noch eine Rentenlücke verbleibt, die bisher nicht geschlossen wurde.[93]

Die Möglichkeiten aufzuzeigen, um die beiden Ziele „Erhöhung der Geburten“ und „Gerechtere Anrechnung der Kindererziehung“ erreichen zu können, ist nicht Gegenstand dieser Arbeit und wird deshalb hier nicht weiter verfolgt.

Auch mit Einführung der Riesterrente bleibt das Finanzierungsproblem der GRV weiterhin bestehen.[94] Um den Rentnerquotienten, der von der Zahl der Beitragszahler und Rentner abhängt, positiv zu beeinflussen, müsste die Anzahl der Beitragszahler erhöht und die der Rentner gesenkt werden. Dass der Rentnerquotient steigt, steht außer Frage. Entscheidend ist das Ausmaß des Anstiegs, welches durch Arbeitsmarktreformen positiv beeinflusst werden könnte. Die Stellung der erwerbsfähigen Personen ergibt sich aus der zukünftige Arbeitsmarktentwicklung. Wird die wirtschaftliche Entwicklung durch Arbeitsmarktreformen verbessert, dann steigt die Arbeitsnachfrage bei den Unternehmen an, was die Zahl der Erwerbspersonen steigen, die Arbeitslosen-quote und die Belastung der Sozialversicherungssysteme sinken lässt. Diese Entwicklung müsste der Staat weiter vorantreiben, indem er Anreize für eine noch höhere Erwerbsbeteiligung als bisher schafft. Sinn befürchtet, dass zukünftig die Zahl der Arbeitslosen wieder steigen werde. Er begründet diese Entwicklung damit, dass es weniger Unternehmensgründungen und somit Arbeitsplätze als früher geben werde. Der Grund dafür sei wiederum die aufgrund des Demografischen Wandels abnehmende Zahl der 34 bis 35jährigen, die in der Vergangenheit die größte Gruppe der Hauptunternehmensgründer darstellten. Folglich werde es in Deutschland an jungen Unternehmern und dadurch bedingten Innovationen und Arbeitsplätzen mangeln.[95] Zwar ist diese Argumentation nachzuvollziehen, muss deshalb aber nicht stimmen, weil zum einen auch das durchschnittliche Gründeralter steigen könnte und man zum anderen mit Zahlen nachweisen müsste, ob tatsächlich diese Unternehmer das Gros der Arbeitsplätze schaffen, was bezweifelt werden darf. Die physischen Fähigkeiten nehmen zwar mit steigendem Alter ab, dafür erhöhen sich aber die sog. „soft factors“ wie z.B. der Erfahrungsschatz oder das Organisationswissen.[96] In die gleiche Richtung gehen Maßnahmen wie beispielsweise die Herabsetzung des Berufseintritt-alters, die Erhöhung der Frauenerwerbsquote, des Renteneintrittsalters und des Wanderungssaldos („Greencard“). Die Erhöhung der Frauenerwerbsquote bewirkt ein Ansteigen der Opportunitätskosten für die Kindererziehung, was folglich dazu führt, dass es für die Frauen mit höherem Einkommen leichter ist, auf Kinder zu verzichten. Deshalb wird in diesem Fall ein positiver Effekt mit einem negativen kompensiert. Auch die Erhöhung des Produktivitätsgewinnes aufgrund technologischer Entwicklungen kann indirekt zu einer teilweisen Finanzierung der Renten beitragen.

Die Riesterrente besteht mittlerweile seit über zehn Jahren und erlebte in dieser Zeit bereits eine große Finanzkrise mit, in welcher sich für die Versicherten erste Kapitalverluste einstellten.[97] Stehen diesen Risiken des KDV`s wie die Unsicherheit auf den Kapitalmärkten auch Vorteile gegenüber? Darauf sollen im Folgenden Antworten gefunden werden. Diese Arbeit versucht die Probleme und Chancen der privaten, staatlich geförderten Riesterrente mit Kapitaldeckung näher zu beleuchten: Kennzeichen dieser Variante sind Privatisierung, Eigenverantwortung und Individualisierung des Risikos. Hier müssen hauptsächlich die Kapitalmärkte funktionieren.[98] Auf der anderen Seite steht die gesetzliche Rentenversicherung mit ihrem Umlageverfahren, wo die gesellschaftliche Verantwortung, Solidarität und der Generationenvertrag dominiert. Beide Finanzierungsverfahren haben ihre Vorteile und deshalb eine nähere Untersuchung verdient.

Die GRV in Deutschland ist ein staatliches Vorsorgesystem, das beitragsfinanziert ist, auf dem Prinzip der Teilhabeäquivalenz beruht und außerdem als zentrale Funktion den Einkommensersatz wahrnimmt. Die Finanzierung der GRV erfolgt hierbei umlagefinanziert. Dies bedeutet, dass die Ausgaben eines Kalenderjahres vorrangig durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres gedeckt werden. Im Umlageverfahren werden die in einer Periode erhobenen Beiträge so bemessen, dass sie zur Finanzierung der laufenden Ausgaben ausreichen. Die jeweils arbeitende Generation finanziert die Renten der Inaktiven, die Rentner. In diesem System gibt es nur Ansprüche auf eine relative Beteiligung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Erwerbsgeneration, nicht aber Rechte auf eine bestimmte Rentenhöhe. Das UV vertraut im Wesentlichen auf die Stabilität des Arbeitsmarktes, auf die Stabilität des Erwerbs-/Lohneinkommens.

Im Kapitaldeckungsverfahren wird ein Kapitalstock auf individuellen Konten aufgebaut, aus dessen Erträgen dann bei Renteneintritt die individuell angesparten Gelder gezahlt werden. Vereinfacht ausgedrückt: Beim Kapitaldeckungsverfahren spart eine Generation das an, was sie später inklusive der Verzinsung als Rentenzahlungen erhält. Für jeden Beitragszahler wird so ein individueller Kapitalbestand akkumuliert, den er im Ruhestand wieder abbaut. Das Kapitaldeckungsverfahren vertraut im Wesentlichen auf die Stabilität der nationalen und internationalen Kapital- und Immobilienmärkte.

In der öffentlichen Diskussion wird ein Ausbau kapitalgedeckter Sicherungsformen gefordert. Die historisch angewachsenen Systemansprüche der Versicherten müssen realistischerweise bedient werden, sodass sich bei einem Wechsel des Finanzierungsverfahrens vom Umlage- hin zum Kapitaldeckungsverfahren zusätzliche Belastungen, die sog. „Übergangskosten“, ergeben. Diese Kosten für die „Übergangsgenerationen“ bestehen in den Kosten für den Aufbau ihres eigenen Kapitalstocks und der gleichzeitigen Bedienung der Ansprüche der Rentner der GRV.

1.2 Problemstellung

Diese Projektarbeit untersucht die Frage, ob die kapitalgedeckte Alterssicherung in Form der Riesterrente sinnvoll und notwendig ist, für die Versicherten vorteilhaft wäre, auch gerade aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der Riesterrente. Bisher ist dieser Frage nur sehr oberflächlich nachgegangen worden, weshalb zur Umsetzung und Bewertung der Riesterrente bisher keine fundierten Arbeiten vorliegen.[99] Die Verbraucher sollen neutrale Informationen über die Riesterrente erhalten, die nicht von Gewinnabsichten etc. „belastet“ sind.

1.3 Aufbau und Vorgehensweise

Die vorliegende Arbeit nimmt -aufgrund des in Punkt 1.2 dargelegten Interesses- kritisch Stellung zur Riesterrente, die ein Paradebeispiel der Umsetzung des KDV in Deutschland darstellt und deshalb näher untersucht wird. Außerdem beschäftigt sie sich mit den Vorteilen der zwei wichtigsten Finanzierungsverfahren, KD und UV, und widmet sich den stichhaltigen Argumenten, die für das jeweilige Finanzierungsverfahren sprechen. Vorab muss unter Punkt 2 abgeklärt werden, ob die existenzbedrohenden Risiken ausreichend abgesichert sind, eine für unvorhersehbare Ereignisse angesparte Liquiditätsreserve vorhanden und die Höhe der Versorgungslücke bekannt ist, um überhaupt sinnvolle Altersvorsorge betreiben zu können. Unter den Punkten 3 und 4 werden die Inhalte und die daraus resultierenden Probleme und Chancen der Riesterrente hinsichtlich des Personenkreises, der Förderung und Umsetzung erarbeitet und verdeutlicht. Im Anschluss an diese Ausführungen werden unter den Punkten 5, 6 und 7 die Alternativprodukte, die Auswahl eines geeigneten Produktes und die Besonderheiten bei den Vertragsbedingungen für die Riesterrenten näher betrachtet. Die GRV ist umlagefinanziert, weshalb die Umlagefinanzierung unter Punkt 9 in den Fokus der Analyse gerät. Das Kapitel 10 beschäftigt sich mit den Vorteilen der GRV, Kapitel 12 mit denen der Kapitaldeckung, wobei Letztere für die Befürworter der Riesterrente die Hauptgründe dafür sind, dass die kapitalgedeckte Riesterrente eingeführt wurde. Folglich wird in Kapitel 13 das Umlage- dem Kapitaldeckungssystem im Gesamtzusammenhang gegenübergestellt. Kapitel 14 bringt eine Zusammenfassung der 3 untersuchten Riesterprodukte: Riesterrentenversicherung, -banksparplan, -fondsparplan. Schließlich versucht Kapitel 15 die Ausgestaltung der Riesterrente durch konkrete Lösungsvorschläge zu verbessern und die Ergebnisse im Gesamtzusammenhang darzustellen.

1.4 Aktueller Anlass

Ich bin seit 2005 Altersvorsorgeberater bei der DRV und seit 2011 Verwaltungswissenschaftler. Jedes Semester halte ich bei den hiesigen VHS`en eine Vielzahl von Altersvorsorgekursen ab. Einmal sagte ein Teilnehmer in einem meiner Kurse, dass die Riesterrente für ihn sehr kompliziert sei und er sich wünschte, dass kompakte, verständliche und vor allem neutrale Informationen über die Riesterrente an die Verbraucher gegeben werden sollten und müssten. Das gab mir zu denken. Ich versuchte herauszufinden, warum den Verbrauchern diese Informationen oft genug vorenthalten werden, was für bzw. gegen die Riesterrente und –produkte spricht und welche Vorteile es für das jeweilige Finanzierungsverfahren gab. Vor allem war mir die neutrale, möglichst objektive Sicht wichtig. Die Befürworter der Riesterrente und somit des KDV`s stellen ihre Argumente in den Vordergrund, die Gegner der Riesterrente und evtl. des KDV`s ihre. Welche sind beim genaueren Hinsehen die Richtigen, überzeugen und sind nachvollziehbar? Beispielsweise kam eine Riestersparerin auf mich zu, die selbst aufgrund ihres geringen Bruttoverdienstes nur 60 Euro p.a. in ihren Riesterrentenvertrag zahlte und zahlt, die 154 Euro p.a. als Zulage von der ZfA erhält, aber durchschnittliche Kosten i.H.v. 175 Euro p.a. hat. Die kompletten Zulagen plus ein Teil ihrer eigenen Beiträge werden ihrem Vertrag jährlich als Kosten vom Anbieter belastet, weshalb sie zu Beginn der Auszahlphase aufgrund einer Riesterbedingung, die Kapitalerhalt vorsieht, nur die eingezahlten Beiträge plus Zulagen ohne Verzinsung in ihrem Vertrag als „IST“ (Verrentungssumme, Geldbestand) haben wird. Für diese Riestersparerin, die für viele Verbraucher steht, lohnt sich die Riesterrente aufgrund der hohen Kosten von 175 Euro p.a. nicht. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Inflationsrate von 1,5 Prozent p.a. ist der Kaufkraftverlust trotz Kapitalerhalt umso höher, je länger die Vertragslaufzeit ist.

Dies ist meine Motivation mich mit dieser sehr komplexen Thematik näher zu beschäftigen.

2 Vorgeschaltete Maßnahmen vor der eigentlichen Altersvorsorge

2.1 Schritt 1: Absicherung der existenzbedrohenden Risiken

Jeder sollte seine existenzbedrohenden Risiken so gut es geht absichern. Dazu gehören vor allem gehören dazu eine ausreichend hohe Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wobei die Berufsunfähigkeit meist nicht durch Unfall, sondern durch Krankheit verursacht wird.[100]

Die Privathaftpflichtversicherung schützt sie vor Schäden an Dritten, die sie verursachen und die in die Millionen Euro gehen können. Wichtig ist hier, dass sie eine ausreichend hohe Deckungssumme vertraglich abgeschlossen haben.

Ob man eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt, hängt davon ab, ob man sein heutiges Nettoeinkommen nach Abzug der Beträge für seine Erwerbsminderungsrente und evtl. Betriebsrente annähernd erreicht oder nicht. Meist erhält ein Versicherter nur eine geringe Erwerbsminderungsrente von der GRV, weshalb es zu einem erhöhten Bedarf (Versorgungslücke) kommt. Folgende Darstellung zeigt die durchschnittlichen Höhen der Erwerbsminderungsrenten.

Abb. 7: Durchschnittliche Erwerbsminderungsrentenhöhen bis 31.12.2010

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: entnommen aus: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/30000/publicationFile/30231/aktuelle_daten_2012.pdf, selbsterstellte Grafik

Stellt man einen Bedarf fest, muss man sich fragen, wie dieser gedeckt werden kann, was Berufsunfähigkeit ist und welche Ursachen für einen Erwerbsminderungsrentenbezug am häufigsten sind. In der GRV haben nur noch Berufsunfähige, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, einen Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente (§ 240 I SGB VI). Die Definition der Berufsunfähigkeit der GRV steht in § 240 II SGB VI und lautet: „Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.“

Die Definition der Versicherungswirtschaft lautet: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ (§ 172 II VVG: Leistung des Versicherers)

Abb. 8: Die fünf häufigsten Ursachen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Berufsunfähigkeit gezielt absichern, Der Weg zum besten Vertrag, 2011, S. 10; entnommen aus: Deutsche Rentenversicherung Bund, Rentenzugang 2009

Die Abb. 8 zeigt, dass die psychischen Erkrankungen sowohl bei Frauen als auch Männern überdurchschnittlich hoch sind und dieses Erkrankungsrisiko jeden Versicherten betreffen kann. Aus diesen genannten Gründen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein absolutes „Muss“, noch bevor man sich Gedanken um eine zusätzliche Altersvorsorge macht.

Das dargestellte Schema zeigt die einzelnen Entscheidungsschritte auf, die zu gehen sind.

Abb. 9: Schritte zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Berufsunfähigkeit gezielt absichern, Der Weg zum besten Vertrag, 2011, S. 101

Leidet ein Verbraucher an Vorerkrankungen sollte er versuchen über seinen Arbeitgeber einen Gruppenversicherungsvertrag zu erhalten oder über einen Makler eine Risikoabfrage zu starten. Hat er keinerlei Vorerkrankungen, arbeitet aber in einem Risikoberuf, sollte er viele Antragsvoranfragen stellen. Hat er weder Vorerkrankungen noch einen Risikoberuf sollte er Anträge bei preiswerten Versicherern mit guten Bedingungen stellen.[101]

Der erste Schritt bevor man Altersvorsorge betreibt besteht darin, festzustellen, welche Versicherungen man unbedingt braucht, um seine existenzbedrohenden Risiken ausreichend abzusichern. Diese können bei jedem anders sein, was auch vom Alter und/oder dem Familienstand abhängt.

Tab. 1: Wer braucht was auf einen Blick.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bund der Versicherten e.V. (Hrsg.), Leitfaden Versicherungen, Richtig versichern und dabei sparen, 2010, S. 13

2.2 Schritte 2 und 3: Kredittilgung und Liquiditätsreserve

Vor einer Altersvorsorge ist es sinnvoll seine Kredite zu tilgen, d.h. den Dispositionskredit des Girokontos auszugleichen und eine ausreichende Liquiditätsreserve zu bilden.

2.3 Schritt 4: Berechnung der Versorgungslücke

Zu Beginn dieses Kapitels stellen sich die Fragen, warum die Riesterrente überhaupt eingeführt wurde und welche Folgen diese Einführung für die Versicherten und die GRV hat. Die Riesterrente wurde eingeführt, weil die damalige Regierung meinte, durch eine Teiländerung des Finanzierungsverfahrens das Altersvorsorgesystem in Deutschland aus verschiedenen Gründen heraus krisenfester zu machen. Die Gründe dafür sind die negativen Prognosen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung, die zu einem Generationen- und Finanzierungsproblem in der GRV führen. Folglich müsste der Beitragssatz in der GRV ständig erhöht werden, was die Politik, und hier sind sich alle Parteien einig, geschlossen nicht will. Deshalb und auf Drängen der Versicherungslobby und Befürworter des KDV`s führte die damalige Regierung zum 01.01.2002 diese kapitalgedeckte, staatlich geförderte Rente, Riester, ein.

Bis zum Jahr 2001 gab es in Deutschland nur die umlagefinanzierte GRV, die je nach persönlicher finanzieller und familiärer Situation bei 60 bis 80 Prozent des letzten Nettogehaltes liegt. Daher hatte die private Altersvorsorge lediglich die Differenz zwischen der Höhe der gesetzlichen Nettorente und dem letzten Nettogehalt auszugleichen; man spricht hier von der Versorgungslücke. Um diesen Bedarf zu ermitteln, sind die voraussichtlichen monatlichen Ausgaben im Alter den erwartenden Einnahmen gegenüberzustellen.

Ab dem Jahr 2002 wurde zu dieser originären Versorgungslücke ein zusätzlicher Vorsorgebedarf erkannt, da die Leistungen der GRV sukzessive gekürzt wurden und zukünftig werden. Die Kürzung bestand z.B. darin, dass die gesetzliche Rente nicht mehr so stark an die Lohnerhöhungen angepasst wird wie früher, wodurch sich das Rentenniveau relativ zum Erwerbseinkommen senkt.[102]

Abb. 10: Die Rentenniveauentwicklung mit und ohne Riester

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Fehr, Hans, S. 32

Die Abb. 10 zeigt die Senkung des Rentenniveaus vor und nach der Riesterreform, wobei der Trend eindeutig auf ein geringer werdendes Rentenniveau zeigt und ein deutlicher Einbruch mit einem Tiefstand im Jahr 2030 zu erkennen ist.

Dadurch entsteht eine zusätzliche Rentenlücke, die einen Mehrbedarf an monatlicher Rente ergibt. Damit kann aber nur die durch die Rentenreform 2001 entstehende Rentenlücke geschlossen werden. Die bisher schon vorhandene Versorgungslücke bleibt weiterhin bestehen.

Abb. 11: Der zusätzliche Vorsorgebedarf aufgrund der Einführung der Riesterrente

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesregierung (Hrsg.), Handbuch und Arbeitsunterlage zur Initiative „Altersvorsorge macht Schule“, Power-Point-Vortrag Modul 5, Folie 4, 2009

Der dadurch entstehende zusätzliche Vorsorgebedarf soll mit der sog. „Riesterrente“ abgemildert bzw. sogar ausgeglichen werden. Der Staat hat nur zwei sofort wirksame Möglichkeiten der Finanzierung der GRV: Entweder steigt der Beitragssatz oder das Rentenniveau sinkt, oder beide Maßnahmen werden gleichzeitig vorangetrieben.

Im Folgenden wird aufgezeigt, wie die Rentenanpassung funktioniert und was der Riesterfaktor und die Schutz- bzw. Garantieklausel bei ihr bewirken. Die Rentenhöhe ist u.a. aber hauptsächlich von den Löhnen abhängig und wächst mit ihnen. Steigen die Löhne, dann profitieren die Rentner davon, indem sich ihre Renten erhöhen et vice versa. Allerdings gibt es zwei Dämpfungsfaktoren: Bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwertes (§ 68 SGB VI) wird ein Altersvorsorgeanteil (Riesterfaktor, § 255e SGB VI) und ein Nachhaltigkeitsfaktor (§ 68 IV. SGB VI) in die Formel eingerechnet, die die Rentenerhöhung dämpfen.

Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt die demografische Entwicklung in Deutschland und gibt an, wie sich das Verhältnis zwischen der Anzahl der Beitragszahler und Rentner verschiebt. Gibt es verhältnismäßig mehr Beitragszahler als Rentner im Vergleich zu früher, dann wirkt sich dies positiv auf die Rentenhöhe aus; diese steigt.

Der Riesterfaktor berücksichtigt den theoretischen Aufwand für die private Riesterrente und senkt in jedem Fall die Rentenanpassung.[103] Ab 2003 wird aufgrund der Riesterrente vom bruttolohnbezogenen Erhöhungsbetrag mit steigenden Stufen von jeweils 0,5 Prozent innerhalb von 10 Jahren die Rentenanpassung um insgesamt 4 Prozent vermindert.[104] Bis 2013 bewirkt dies eine Dämpfung der Anpassung der Rentenhöhe.[105] Allerdings verhindert eine Schutzklausel (§ 68a SGB VI), dass der bisherige aktuelle Rentenwert unterschritten wird, wenn der berechnete aktuelle Rentenwert geringer als der bisherige ausfällt. Zusätzlich verhindert die ab 2010 neu eingeführte umfassendere Schutzklausel, die sog. Garantieklausel, dass durch eine Lohnkürzung der ARW sinkt (§ 68a I. i.V.m. § 255e V. und § 255a I. SGB VI).[106] Die folgende Skizze zeigt beispielhaft, dass bei einer positiven Lohnentwicklung von angenommenen 2,1 Prozent, die Dämpfungsfaktoren von 0,5 für die Riesterrente und 1,8 Prozent für den Nachhaltigkeits- oder Demografiefaktor subtrahiert werden. Dadurch entstünde eine Minus-anpassung von 0,2 Prozent. Diese Kürzung wird aber durch die Schutz- bzw. Garantieklausel verhindert, indem es bei dem vorherigen Rentenniveau bleibt.

Abb. 12: Das sinkende Rentenniveau hervorgerufen durch die Dämpfungsfaktoren und die Wirkung der Schutz- bzw. Garantieklausel

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung. Die Werte sind frei erfunden und sollen nur die Systematik der Rentenanpassung aufzeigen.

Mit der Schutz- bzw. Garantieklausel wird verhindert, dass die Renten nominal gekürzt werden. Diese Maßnahme soll bei den Rentnern Vertrauen in die GRV schaffen. Die Einführung der Riesterrente bewirkt zum einen infolge des Riesterfaktors ein sinkendes Rentenniveau in der GRV und soll zum anderen die dadurch entstandene zusätzliche Versorgungslücke wieder schließen.

In dieser Projektarbeit wurde festgestellt, dass die Riesterrente keine Altersvorsorge ist, die die originäre Versorgungslücke schließt, sondern ein Ersatzprodukt, das die Rentenniveausenkung der GRV wieder auffüllen soll. Auch wird der Riestersparer im Gegensatz zu seinem Arbeitgeber, der keine Beiträge leistet, um die Lohnnebenkosten nicht zu erhöhen und somit die Arbeitgeber finanziell zu entlasten, einseitig mehrbelastet.

Diese Ausführungen sollen zeigen, dass nur mit einer zusätzlichen Altersvorsorge, z.B. Riester, das Rentenniveau der Vergangenheit von den nachfolgenden Generationen zumindest teilweise wieder erreicht werden kann. Durch die zurückliegenden Rentenreformen klafft eine Versorgungslücke auf, die jeder einzelne Verbraucher selbst schließen muss, wenn er im Alter gut versorgt sein will.

Dabei kann der Bedarf im Alter auf mindestens 60 Prozent des jetzigen Nettogehaltes geschätzt werden und muss vom hochgerechneten Alterseinkommen ab Rentenbeginn abgezogen werden. Das Ergebnis ist die ungefähre Versorgungslücke.[107]

Abb. 13: Die Berechnung der Versorgungslücke

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Stiftung Warentest (Hrsg.), k.A., Private Altersvorsorge, 2001, S. 51

2.4 Schritt 5: Einsparpotentiale

Die Einsparpotentiale sind schwer auszumachen, weshalb die Führung eines Haushaltsbuches für geraume Zeit empfohlen wird. Eine bestimmte Höhe des verfügbaren Haushaltseinkommens wird sowohl gespart, als auch für Konsum ausgegeben, weshalb auf Konsum teilweise verzichtet werden muss, um mehr sparen zu können. Die andere Variante liegt in einer Erhöhung des Einkommens, was allerdings meist vorgegeben ist und weniger stark beeinflusst werden kann.

3 Schritt 6: Eine Möglichkeit der Altersvorsorge ist die Riesterrente

3.1 Modalitäten zur Riesterrente wie Berechtigung und Funktionsweise

Um klären zu können, ob die Riesterrente eine sinnvolle Ergänzung der GRV ist, wird im Folgenden erläutert, was die Riesterrente ist, wie sie ausgestaltet ist und funktioniert, welche Produkte, Anbieter und Produkt- und Förderbedingungen es gibt. Auf diesen Grundlagen können dann die Probleme und Chancen, die mit der Riesterrente verbunden sind, näher erläutert werden. Damit wird das Finanzierungsverfahren der Kapitaldeckung mit der Umsetzung und Ausgestaltung der Riesterrente verzahnt, um daraus wiederum Erkenntnisse zu gewinnen, wo sie nachgebessert bzw. verbessert werden muss.

Die nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester (SPD, Amtszeit: 1998 bis 2002) benannte Riesterrente wurde ab dem 01.01.2002 eingeführt. Die Riesterrente wird staatlich gefördert, stellt aber eine freiwillige Form der Altersvorsorge dar. Für die Riesterrente entwickelte man ein spezielles anreiz-induziertes Fördersystem (Abschnitt XI, §§ 79ff. EStG). Die staatliche Förderung besteht aus einer progressionsunabhängigen Zulagengewährung und einer evtl. Steuervergünstigung durch einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG), der seit dem Erreichen der Endstufe im Jahr 2008 auf max. 2.100 Euro p.a. begrenzt wurde. Der Riestersparbetrag besteht aus den Zulagen und dem Eigenbeitrag, der aus dem bereits versteuerten Nettoarbeitsentgelt des Versicherten entrichtet wird. Es wird eine Förderquote errechnet, die das Verhältnis zwischen staatlicher Förderung und Sparbeitrag angibt.[108] Das zuständige Finanzamt führt für die steuerpflichtigen Riestersparer auf deren Antrag im Zuge der Einkommensteuerveranlagung eine Günstiger-prüfung durch und erstattet den errechneten Mehrbetrag - in diesem Fall muss der Steuervorteil höher als die Zulagen sein - über den Einkommensteuerjahresausgleich an die Versicherten zurück (§ 10a II. EStG). Dann besteht der Gesamtbetrag der Riesterförderung aus der Zulagengewährung und Steuererstattung. Andernfalls kommt nur eine Förderung mit den Zulagen in Betracht. Hier stellt der Versicherte einen Antrag auf Zulagengewährung bei der ZfA. Die restlichen Sonderausgabenabzüge nach §10 EStG bleiben daneben unberührt. Die Zulage setzt sich aus der Grund- und evtl. Kinderzulage(n) zusammen (§ 83 EStG). Ab 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro p.a. (§ 84 S. 1 EStG). Zusätzlich kann eine einmalige Zulage i.H.v. 200 Euro p.a. als Berufseinsteigerbonus für Zulagenberechtigte hinzukommen. Dabei muss sich der Zulagenberechtigte vor der Vollendung seines 25.Lj. für einen Riestervertrag ent-scheiden (§ 84 S. 2 EStG). Der Berufseinsteigerbonus wird nicht auf den Sonderausgabenhöchstbetrag angerechnet.[109] Die Kinderzulage beträgt für Geburten bis Ende 2007 185 Euro und ab 2008 300 Euro p.a. und pro Kind und ist an den Kindergeld-bezug gekoppelt (§ 85 I. EStG). Das heißt, dass der Zulagenberechtigte nur so lange Anspruch auf die Kinderzulage hat, solange auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Versicherten müssen die Zulagen innerhalb von zwei Kalenderjahren beantragen, wobei dieser Zweijahreszeitraum mit dem Folgejahr nach dem Ende des Veranlagungsjahres beginnt. Der Altersvorsorgebetrag ab 2008 beträgt 4 Prozent des maßgebenden Vorjahreseinkommens, max. 2.100 Euro p.a. (§ 10a I. S. 1, 1.HS. EStG). Die maßgebenden 4 Prozent sind um die Zulagen zu kürzen. Ein anteiliger Altersvorsorgebetrag bewirkt auch nur eine anteilige Zulagengewährung. Dies bedeutet, dass bei Zahlung von weniger als 4 Prozent vom Vorjahreseinkommen, auch eine verhältnismäßig niedrigere Zulage gezahlt wird (§ 86 I. EStG). Der unmittelbar Zulagenberechtigte muss dabei die Zahlung eines Mindesteigenbeitrags -auch Sockelbeitrag- i.H.v. 60 Euro p.a. gewährleisten (§ 86 I. S. 4 EStG). Folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Daten zur Riesterrente ab 2008.

Tabelle 2: Eigene tabellarische Darstellung der wichtigsten Riestermodalitäten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Staat fördert die private Altersvorsorge aber auch nur dann, wenn ein zertifizierter Vertrag abgeschlossen wird; das bedeutet, dass vom Bundeszentralamt für Steuern (bis 30.06.2010: BaFin) festgestellt wird, dass die gestellten Produktanforderungen erfüllt werden (§ 1 III AltZertG). Hierbei findet keine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Riesterverträge statt (§§ 1 III. i.V.m. 3 III AltZertG), sondern es wird nur geprüft, ob die Riesterbedingungen eingehalten werden. Eine Prüfung, ob der Vertrag für den Sparer gut und günstig ist, wird nicht vorgenommen.

In bestimmten Fällen ist auch die betriebliche Altersvorsorge förderfähig, die vollständigkeitshalber hier nur genannt, aber nicht erläutert wird.

Der begünstigte Personenkreis setzt sich aus den unmittelbar und mittelbar begünstigten Personen zusammen. Die unmittelbar begünstigten Personen sind die Pflichtversicherten in der GRV, in der Alterssicherung der Landwirte oder die Besoldungsempfänger (§ 10a I. S. 1 EStG), die zukünftig mit einschneidenden Kürzungen in ihren Vorsorgesystemen zu rechnen haben.

Abb. 14: Der Personenkreis der Förderberechtigten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Verbraucherzentrale (Hrsg.), k.A., Altersvorsorge richtig planen, Die besten Strategien für Ihre finanzielle Absicherung, 2010, S. 17

Der Ehepartner eines unmittelbar Begünstigten ist eine mittelbar begünstigte Person, wenn kein eigener Anspruch besteht und der begünstigte Ehepartner einen zertifizierten Vertrag abgeschlossen hat. Zum nichtbegünstigten Personenkreis gehören die nichtversicherungspflichtigen Selbständigen, die berufsständisch Versorgten und die in der GRV freiwillig Versicherten.

Die Produkte dieser kapitalgedeckten, privaten Altersvorsorge mit zertifiziertem Vertrag sind Bank- und Fondsparpläne, private Rentenversicherungen, der Erwerb von Genossenschaftsanteilen und kombinierte Spar- und Darlehensverträge („Wohn-riester“, § 1 I. AltZertG). Ein Riesterbanksparplan (Punkt 6.3.3) ist ein vergleichsweise kostengünstiger Sparvertrag mit variablem Zins, der sich an dem aktuellen Kapitalmarktzins orientiert. Der Sparer eines Riesterfondsparplan (Punkt 6.3.4) hingegen kauft regelmäßig Investmentfonds, die mehr oder weniger in Aktien oder Renten investieren. Dabei kann der Sparer von den Kursgewinnen an den Börsen profitieren, wobei die anfallenden Kosten wie die Courtage, Provision und Depotgebühr hier eher moderat ausfallen. Die PRRV wird unter Punkt 6.3.2 dieser Arbeit erläutert.

Die Anbieter setzen sich aus Kreditinstituten, Bausparkassen, Versicherungsunternehmen und Kapitalanlagegesellschaften zusammen (§ 1 II AltZertG), wobei das meiste Geld den Versicherungen zufließt, wie folgende Grafik zeigt.

Abb. 15: Die Verteilung der Riesterbeiträge auf die Anbietergruppen in Prozent für das Beitragsjahr 2008

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Stiftung Warentest, Finanztest (Hrsg.), Spezial Riester-Rente, Sonderheft November 2010, S. 16 verweist auf die ZfA

Die Anbieter von Riesterverträgen beantragen die Zertifizierung Ihrer Verträge (§ 4 I. AltZertG). Bis 30.06.2010 zertifizierte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungen, § 14 V AltZertG), ab 01.07.2010 das Bundeszentralamt für Steuern die Altersvorsorgeverträge (§ 3 I AltZertG). §1 I. S.1 AltZertG spezifiziert die zu erfüllenden Kriterien: Es muss sich um eine lebenslange Altersvorsorge handeln, die nicht vor dem 60.Lj. beginnen darf (§ 1 I. S. 1 Nr. 2 AltZertG). Für Abschlüsse ab 01.01.2012 wird der frühestmögliche Rentenbeginn auf das 62.Lj. angehoben (§ 14 II S. 1 AltZertG), was analog zur GRV geschieht, da zukünftig dort frühestmöglich mit dem 62. Lj. eine Altersrente bezogen werden kann. Der Anbieter muss gewährleisten, dass mindestens das eingezahlte Kapital ab Rentenbeginn zur Verfügung steht („Nominalwertgarantie“[110] , § 1 I. S. 1 Nr. 3 AltZertG). Die Auszahlung erfolgt entweder über eine lebenslange monatliche Leibrente oder einen Auszahlplan mit zusätzlicher lebenslanger Leibrente ab dem 85.Lj. (sog. Restverrentungspflicht[111] ). Eine Auszahlung bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Beginn des Rentenbeginns ist möglich (§ 1 I. S. 1 Nr. 4a AltZertG). Die Anbieter haben sowohl vor als auch nach Vertragsabschluss ihren Informationspflichten gegenüber den Anlegern nachzukommen (§ 7 AltZertG). Kündigt der Zulagenberechtigte den Vertrag und lässt sich das geförderte bisher eingezahlte Kapital vorzeitig auszahlen, liegt eine sog. schädliche Verwendung vor (§§ 93ff. EStG). Dies bedeutet, dass der Zulagenberechtigte die Zulagen und die evtl. erhaltenen Steuervorteile in gleicher Höhe, also unverzinst, zurückzahlen muss. Mögliche Erträge und Vergünstigungen müssen dabei nachversteuert werden. Auf die Ausnahmen wird in dieser Arbeit nicht eingegangen, da sie für das Thema nicht relevant sind. Trotzdem, dass die erste Riesterversion modifiziert und vereinfacht wurde, sieht man, dass selbst diese Version immer noch sehr kompliziert ist.

3.2 Chancen der Riesterrente

3.2.1 Attraktivität der Riesterrente für fast alle

Durch die Förderung lohnt sich eine Anlage in Riesterprodukten besonders für Besserverdienende mit Steuerklasse 1, Zulagenberechtigte mit Kindern und geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben. Bei diesen Personengruppen ist die Förderquote vergleichsweise hoch.[112] Die Gutverdienenden bessern ihre Rendite durch die Steuererstattung auf, was nachfolgend näher erläutert wird. Nach § 10a EStG können sie ihre Einzahlungen in ihren Riestervertrag bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 Euro p.a. direkt von ihrem zu versteuerndem Einkommen abziehen. Der Grenzsteuersatz liegt im Maximalbereich bei 42 Prozent („Reichensteuer“: 45 Prozent). So profitieren die Spitzenverdiener von einer Steuererstattung des Finanzamtes.[113] Beispielsweise führt die max. Ersparnis bei einem Versicherten, der den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erreicht, zu einer Steuerersparnis von 726 Euro (0,42 × 2.100 Euro = 880 Euro; 880 Euro – 154 Euro = 726 Euro), da die bereits erhaltenen 154 Euro Grundzulage abgezogen werden müssen.[114]

Entscheidend für die Höhe der Steuerersparnis ist der Grenzsteuersatz, der besagt, wie hoch der Steuersatz für die letzten 1.000 Euro des zu versteuernden Einkommens ist. Je höher dieser Satz ist, desto höher ist die Steuerersparnis, d.h. desto mehr Steuern erstattet das Finanzamt folglich an die Sparer zurück.

Ein weiteres Beispiel soll den Riestersteuervorteil aufzeigen: Ein Single, Steuerklasse 1, verdient 40.000 Euro brutto p.a. und zahlt die geforderten 4 Prozent seines Bruttojahreseinkommens, das sind 1.600 Euro (40.000 Euro x 4 Prozent = 1.600 Euro), in seinen Riestervertrag ein. Sein Eigenbeitrag beträgt 1.446 Euro (1.600 Euro – 154 Euro = 1.446 Euro). Da er die kompletten 1.600 Euro als Sonderausgaben nach § 10a EStG bei der Einkommensteuer geltend machen kann, erhält er zusätzlich zu seiner Grundzulage eine Einkommensteuererstattung von 378 Euro (532 Euro – 154 Euro = 378 Euro). Somit betragen seine Sparaufwendungen nur 1.068 Euro p.a., was einer Förderquote[115] von 33,25 Prozent entspricht ( (1 - ) x 100 = 33,25 Prozent).

Abb. 16: Vom Steuervorteil bei Riesterverträgen profitieren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Altersvorsorge macht Schule, http://www.altersvorsorge-macht-schule.de/themen-riester.html (01.01.2011)

Die Riesteranlagen der kinderreichen Eltern gewinnen durch die hohen Zulagen an Attraktivität, was ein Beispiel mit zwei Kindern, die vor 2008 geboren wurden, verdeutlichen soll. Hier arbeitet nur ein Elternteil versicherungspflichtig und verdient 30.000 Euro Bruttojahreseinkommen. Die 4 Prozent dieses Einkommens, das sind 1.200 Euro (30.000 Euro x 4 Prozent = 1.200 Euro), fließen in die Riesterrente, wobei der Eigenbeitrag 522 Euro (1.200 Euro – 370 Euro – 308 Euro = 522 Euro), die Kinderzulagen 370 Euro (185 Euro x 2 Kinder = 370 Euro) und die Grundzulagen 308 Euro (154 Euro x 2 Personen = 308 Euro) betragen, was einer Förderquote von 56,50 Prozent entspricht ((1 - x 100 = 56,50 Prozent). Seit dem 01.01.2012 muss der „Rucksackehegatte“ zusätzlich immer einen Eigenbeitrag i.H.v. 60 Euro p.a. in seinen eigenen Vertrag zahlen.

Abb. 17: Von Zulagen bei Riesterverträgen profitieren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Altersvorsorge macht Schule, http://www.altersvorsorge-macht-schule.de/themen-riester.html (01.01.2011)

Ein weiterer Personenkreis, der von der Riesterförderung verhältnismäßig stärker als andere Riestersparer profitiert, ist der der geringfügig beschäftigten Personen (§§ 8, 8a SGB VI), die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben. Dieser stockt die Arbeitgeberbeiträge auf den vollen Rentenbeitrag auf (§ 5 II. S. 2 SGB VI), ist aufgrund dessen in der GRV versicherungspflichtig und gehört somit zum förderberechtigten Personenkreis der Riestersparer. Diese Sparer zahlen den Sockelbeitrag i.H.v. 60 Euro p.a. und können dadurch die vollen Grund- und Kinderzulagen abschöpfen.

Auch für Versicherte, die bereits älter sind und kurz vor der Rente stehen, macht ein Abschluss eines Riesterbanksparplans Sinn, sofern die monatlichen Rentenzahlungen den Wert von 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (West) nach §18 SGB IV nicht überschreiten, da dann ab Rentenbeginn das gesamte Sparguthaben förderunschädlich in einer Summe ausbezahlt werden kann. Hier fällt dann nur die evtl. zu zahlende Steuer an. Die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV liegt im Jahr 2012 bei 2.625 Euro p.m (West), womit 1 Prozent von 2.625 Euro einer monatlichen Rente i.H.v. 26,25 Euro entspricht. Wird dieser monatliche Betrag nicht erreicht, ist eine Auszahlung des Gesamtbetrages ab Rentenbeginn möglich und aus Renditeüberlegungen sinnvoll, auch um sog. „Kleinstbetragsrenten“ zu vermeiden. Erreicht wird die monatliche Rente i.H.v. 26,25 Euro je nach Anbieter mit einem Betrag zwischen 6.500 und 10.000 Euro.[116] Die geschilderten Renditen sind mit anderen nicht geförderten Produkten aufgrund der staatliche Förderung kaum zu erreichen, was die Riesterrente für fast alle Förderberechtigten finanziell attraktiv macht. Sie wäre für viele noch renditestärker als bisher, wenn nicht so viele Sparer die für sie ungeeigneten Riesterprodukte abgeschlossen hätten. Besonders die kostengünstigen Riesterbanksparpläne werden nur von einigen wenigen Sparkassen und Genossenschaftsbanken verkauft und sind deshalb für die Riestersparer schwer zu bekommen.

3.2.2 60-Prozent-Förderung

Durch die mittelbare Förderung über den unmittelbar geförderten Ehegatten können auch Personen, die nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören, einen Riestervertrag abschließen. Dabei müssen die mittelbar Förderberechtigten in ihren Riestervertrag nur einen Eigenbeitrag i.H.v. 60 Euro p.a. einbezahlen, weshalb ein Vertragsabschluss vor allem für Selbstständige lukrativ ist.

Aber auch ein Beamter hat die Möglichkeit als mittelbar Zulagenberechtigter die Förderung mit diesem geringen Eigenbeitrag zu erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass sein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist, einen Riestervertrag abschließt und der Beamte selbst keine formelle Einverständniserklärung gegenüber seiner Besoldungsstelle unterzeichnet, weil dann die ZfA das Einkommen des Beamten bei dessen Besoldungsstelle nicht abfragen darf. Wenn der Beamte einwilligt und die Einver-ständniserklärung unterzeichnet, muss auch er den vollen Eigenbeitrag zahlen. Im umgekehrten Fall, wenn er nicht einwilligt, dann zahlt er selbst nur die 60 Euro p.a. und erhält trotzdem eine 60-Prozent-Förderung durch die Zulagen i.H.v. 154 Euro p.a.[117]

4 Probleme der Riesterrente

4.1 Verunsicherung der Riestersparer

Im Zuge der Einführung der Riesterrente ist es auch zu Problemen gekommen, die in den nachfolgenden Punkten aufgezeigt werden, um sich kritisch mit der Riesterrente auseinanderzusetzen. Beispielsweise gab das ARD-TV-Magazin „Monitor“ am 10. Januar 2008 in ihrem Fernsehbeitrag „Arm trotz Riester - Sparen fürs Sozialamt“ bekannt, dass sich viele Riestersparer ihr Geld für eine Riesterrente sparen könnten, da die daraus gezahlte spätere Rente auf die staatliche bedarfsabhängige Grund-sicherung angerechnet wird. Dies bedeutet, dass die Leistungen der Grundsicherung um den Betrag der Riesterrente gekürzt werden.[118] Die Abb. 3 auf Seite 4 dieser Arbeit zeigt, dass der versicherungspflichtige Durchschnittsverdiener immer länger arbeiten muss, um mit seiner gesetzlichen Rentenversicherung das Grundsicherungsniveau zu erreichen, was im TV-Beitrag auch richtig wiedergegeben wurde. Allerdings wurde vergessen zu erwähnen, dass mit der Riesterrente das Grundsicherungsniveau früher erreicht wird, was folgendes Beispiel zeigt.

Stellt das Durchschnittsentgelt aller Versicherten die Beitragsbemessungsgrundlage dar und werden die Beiträge in dieser Höhe sowohl zur GRV (z.Zt. 19,9 Prozent, Stand: 2010) als auch in einen Riestervertrag (z.Zt. 4 Prozent, Stand: 2010) gezahlt, wird die Höhe der Altersrente das Grundsicherungsniveau voraussichtlich bereits nach 20 und nicht erst nach 25 Jahren, wie in dem Bericht dargestellt, erreichen.

Dieser Aussage liegt folgende Berechnung zugrunde:

R = PEP × RAF × ARW = × Z × RAF × ARW =

20 × × 1 × 1 × 27,20 Euro = 544 Euro p.m.[119]

32.003 Euro ist das Durchschnittsentgelt aller Versicherten im Jahr 2010.[120]

Für die Riesterrente müsste der Versicherte 4 Prozent vom Durchschnittsentgelt p.a. bezahlen.

= 106,67 Euro p.m. Sparrate

Die monatliche Sparrate wird 20 Jahre lang zu angenommenen 3 Prozent verzinst. Dies ergibt zum fiktiven Rentenbeginn 34.954 Euro.[121] Das Kapital wird in einen Entnahmeplan für eine Rente mit 3 Prozent eingegeben und innerhalb von 20 Jahren entspart. Der monatliche Riesterrentenbetrag würde 192,66 Euro betragen.[122] Zusammen mit der Rente aus der GRV würde der Gesamtbetrag von 736,66 Euro (192,66 Euro + 544 Euro) in etwa dem Regelsatz (ca. je 359 Euro p.m. zum Leben und für die Wohnkosten) der Grundsicherung für eine alleinstehende Person plus angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung entsprechen.[123]

Auch stimmt die Titelaussage von „Monitor“ nur dann, wenn ein junger Mensch davon ausgeht, bis zu seinem Rentenbeginn entweder immer nur geringfügig beschäftigt gewesen oder auf staatliche Hilfe, sei es durch Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, angewiesen zu sein. Niemand weiß heute, ob er im späteren Rentenalter eine finanzielle staatliche Unterstützung benötigen wird. Auf die im Bericht gezeigte junge Mutter eines Kindes träfe dies zu, wenn diese bis zu ihrem Rentenbeginn keine ver-sicherungspflichtige Arbeit mehr bekommen bzw. annehmen würde. Aber warum sollte diese junge Frau bis zu ihrem Rentenbeginn nicht mehr erwerbstätig sein, wenn ihr Kind älter wird?[124] Solche Beiträge in den Medien verunsichern gerade die Geringverdiener, die die größte Gruppe der Riestersparer stellt, wie die folgende Grafik zeigt.

Abb. 18: Der Anteil der Zulagenempfänger nach Einkommensgruppen in Prozent nach dem zugrunde liegenden Jahresbruttoeinkommen in Euro im Beitragsjahr 2008

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Stiftung Warentest, Finanztest (Hrsg.), Spezial Riester-Rente, Sonderheft November 2010, S. 17 verweist auf die ZfA

4.2 Kürzungen für alle Beitragszahler

Die Kürzungen der GRV betreffen alle Versicherten, d.h. auch die, die keinen Riestervertrag abgeschlossen haben. Da die Riesterrente freiwillig ist, muss der Versicherte sie nicht abschließen. Die Rentenanpassungsberechnung unterstellt aber, dass dies alle Versicherten tun.

Auch kann die Riesterrente als eine verkappte Beitragssatzerhöhung von bis zu 4 Prozent gesehen werden, da sie im Gegensatz zur GRV, bei der die Beiträge paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert werden, vom Versicherten allein zu tragen ist. Wer eine Riesterrente anspart, erhält zwar eine staatliche Förderung, aber die Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten der Riesterrente ist nicht vorgesehen.[125] Volkswirtschaftlich gesehen findet dadurch einerseits eine Entlastung für die Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten statt. Andererseits steht den Versicherten ein geringeres verfügbares Einkommen zur Verfügung.[126]

4.3 Vergleich der Riesterrente mit einer privaten Rentenversicherung ohne Riester hinsichtlich der Versteuerung in der Auszahlphase

In der Auszahlphase, frühestens ab dem 60.Lj., findet eine nachgelagerte Besteuerung statt. D.h., dass die Rente aus dem geförderten Kapital (§ 10a EStG) voll versteuert werden muss (§ 22 Nr.5 EStG). Als Ausgleich dafür findet in der Ansparphase eine steuerliche Entlastung statt, die in Höhe der zusätzlichen Altersvorsorge als Sonderausgaben geltend gemacht werden kann; ab 2008 sind dies jährlich bis zu 2.100 Euro (§ 10a I. EStG). Deshalb bleibt in der Auszahlphase die Leibrente einer PRV, also eine Leistung aus einem nicht geförderten Kapital, ertragsanteilsbesteuert, was die Riesterrentner mit ihrer nachgelagerten Besteuerung benachteiligt. Der Prozentsatz der Ertragsanteilsbesteuerung wird nach dem Renteneintrittsalter des Versicherten festgesetzt und liegt weit unter den vergleichbaren 100 Prozent, die für Riestersparer gelten. Beispielsweise zahlt ein 65jähriger auf seine PRV einen vergleichsweise niedrigen Ertragsanteil von 18 Prozent (§ 22 Nr. 1 Buchst. bb EStG).[127]

Folgendes Beispiel soll das Problem verdeutlichen: Ein Rentner erhält neben anderen Einkünften eine Riesterrente von 5.000 Euro p.a.. Dieses Geld muss er in der Rentenphase mit seinem dann individuellen Steuersatz komplett nachgelagert versteuern, weil seine Einzahlungen in der Ansparphase durch Zulagen und evtl. Steuererstattungen gefördert wurden. Hätte der Rentner einen individuellen Durchschnittssteuersatz von 20 Prozent, müsste er dafür 1.000 Euro Steuern an das Finanzamt abführen. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass der Rentner mit seinem Gesamtein-kommen über dem Grundfreibetrag des Jahres 2010 für Alleinstehende von 8.004 Euro p.a. liegt.[128] Der gleiche Rentner, der keine Riesterrente, sondern diesen Rentenbetrag aus einer PRV erhält, muss je nach Rentenbeginnalter nur einen bestimmten Prozentsatz aus dem Ertrag des Kapitals zu seinem individuellen Steuersatz versteuern. Geht der Rentner mit dem 65. Lj. in die Rente, dann beträgt sein Ertragsanteil 18 Prozent von 5.000 Euro, also nur 900 Euro p.a., die dann individuell versteuert werden müssen. Bei dem gleichen durchschnittlichen Steuersatz von 20 Prozent ergäbe das nur 180 Euro p.a. an Steuern, wobei durch die Steuerprogression ein niedriger Steuersatz als 20 Prozent errechnet werden würde, was hier allerdings bei der Berechnung aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt bleiben soll. Somit wird der Riestersparer in der Auszahlphase steuerlich finanziell weitaus mehr belastet als der Sparer einer PRV.

4.4 Beratungsqualität

„Eine Tafel Schokolade, die ihm nicht geschmeckt hat, lässt der Verbraucher beim nächsten Einkauf im Regal liegen. Bei Geldanlagen stellt sich oft erst nach vielen Jahren heraus, ob das Produkt etwas taugt.“[129]

4.4.1 Fehlentscheidungen der Sparer

Die Anbieter von Riesterverträgen verdienen am meisten mit den PRRV`en, weshalb oft nur diese Verträge angeboten und verkauft werden. Dabei sind diese Verträge nicht für alle Riestersparer gleichermaßen geeignet. So kommt es vor, dass einem mittelbar Förderberechtigten ohne eigenen Verdienst, eine PRRV verkauft wird, in der dieser einen monatlichen höheren Sparbeitrag einzahlt, obwohl er dies förderrechtlich gar nicht müsste, um die Grundzulage i.H.v. 154 Euro p.a. auf seinen Riestervertrag von der ZfA gutgeschrieben zu bekommen. Da bei einer PRRV die Gebühren durchschnittlichen im unteren Bereich ca. 140 Euro p.a.[130] betragen, wird in diesem Beispiel nur der Sparanteil i.H.v. 74 Euro p.a. verzinst.[131] Nominal würde er ab Rentenbeginn nur seine eingezahlten Beiträge plus die Zulagen bekommen, da mind. das eingezahlte Kapital erhalten bleiben muss. Hier spricht man auch von einer sog. „Null-Prozent-Verzinsungszusage“.[132] Zusätzlich versucht der Anbieter den Förderberechtigten zu bewegen, selbst einen höheren monatlichen Betrag dazu zu steuern, damit der Sparer später nicht bemerkt, dass sein Vertrag in den ersten Jahren keinen großen Ertrag erwirtschaftet hat.

Auch führen die Mangelberatungen dazu, dass viele Riestersparer auf einen Teil ihrer Förderung unbewusst verzichten.[133] Die Fehler, die viele Sparer bei ihrer Altersvor-sorge machen, kosten sie sehr viel Geld.

Ein weiteres Beispiel soll dies verdeutlichen. Von den 13.852.000 Riesterverträgen gibt es 10.127.000 PRRV.[134] D.h., dass die Mehrzahl der Sparer einen PRRV abschließt. Viele Riestersparer, die wenig verdienen, müssen in diese Verträge als Mindesteigenbeitrag nur den Sockelbeitrag von 60 Euro p.a. einzahlen. Die durchschnittlichen Kosten für eine PRRV betragen - wie vorher bereits ausgeführt - aber schon ca. 140 Euro p.a.. Erhalten die Sparer z.B. nur die Grundzulage von 154 Euro p.a. und zahlen zusätzlich die geforderten 60 Euro p.a. ein, fließen insgesamt 214 Euro p.a. (60 Euro + 154 Euro = 214 Euro) in den Riestervertrag. Der Sparanteil beträgt hier aber nach Abzug der durchschnittlichen Gebühren von 140 Euro nur 74 Euro p.a. (214 Euro – 140 Euro = 74 Euro), die z.B. mit dem bis zum 31.12.2011 geltenden 2,25 Prozent Rechnungszins[135] verzinst werden. Zahlt der Sparer beispielsweise 50 Jahre lang 60 Euro p.a. Eigenbeitrag und 154 Euro p.a. Zulagen in den Vertrag ein, hat er am Ende insgesamt 10.700 Euro eingezahlt (50 × (60 Euro + 154 Euro) = 50 × 214 Euro = 10.700 Euro). Von den 10.700 Euro Einzahlungen bleiben als Sparanteil aber nur 3.700 Euro übrig, die verzinst werden (10.700 Euro - 50 × 140 Euro = 10.700 Euro – 7.000 Euro = 3.700 Euro). Bei einer angenommenen 3prozentigen Verzinsung während der 50jährigen Laufzeit beträgt das Endkapital ca. 9.800 Euro, wenn nur der Sparanteil verzinst wird und ca. 26.600 Euro, wenn die kompletten Einzahlungen verzinst werden.[136] Die kompletten Einzahlungen werden z.B. bei einem ausgesuchten Riesterbanksparplan verzinst. Hier gibt es Verträge, bei denen keine Kosten anfallen und die gleichzeitig eine Verzinsung von 3 Prozent p.a. auf die gesamten Einzahlungen anbieten (Stand: 2010). Eine Bedingung bei Riester ist, dass dem Riestersparer zu Rentenbeginn mindestens die Einzahlungen incl. aller Zulagen zur Verfügung stehen müssen. Im Beispiel entspräche das den 10.700 Euro. Somit beträgt die Differenz zwischen der PRRV und dem Riesterbanksparplan satte 15.900 Euro (26.600 Euro – 10.700 Euro = 15.900 Euro), die der Riestersparer verliert, weil er das für ihn ungeeignete, unrentable Produkt einer PRRV abgeschlossen hat. Das Beispiel verdeutlicht, dass viele Sparer teilweise große Einbußen bei ihrer Rendite hinnehmen müssen.[137]

[...]


[1] Verbraucherzentrale (Hrsg.), k.A., Altersvorsorge richtig planen, Die besten Strategien für Ihre finanzielle Absicherung, 2010, S. 140

[2] Nareuisch, Andreas, Basiswissen Versicherung, 2008, S. 7 f.

[3] www.postbank.de, Menüpunkt „Börsenlexikon“ (05.06.2012)

[4] www.postbank.de, Menüpunkt „Fonds und Börse“, „Wissen und Services“, „Börsen-Lexikon“ (05.06.2012)

[5] www.postbank.de, Menüpunkt „Fonds und Börse“, „Wissen und Services“, „Börsen-Lexikon“ (05.06.2012)

[6] BMAS (Hrsg.), Übersicht über das Sozialrecht, 2010, S. 356

[7] Statistisches Bundesamt, Bevölkerung Deutschlands bis 2060, 2009, S. 47

[8] DRV Bund, k.A., Unsere Sozialversicherung, 2009, S. 195

[9] Dies., S. 6

[10] Dies., S. 8

[11] http://www.wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ausfallrisiko.html (30.11.2010)

[12] www.postbank.de, Menüpunkt „Fonds und Börse“, „Wissen und Services“, „Börsen-Lexikon“

[13] Verbraucherzentrale (Hrsg.), k.A., Altersvorsorge richtig planen, Die besten Strategien für Ihre finanzielle Absicherung, 2010, S. 138

[14] http://www.ihre-vorsorge.de/lexikon.html (05.11.2010)

[15] http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/barwert.html (07.11.2010)

[16] Capitelli, R, Zinsformeln & Barwertberechnungen, abgefragt unter: http://wwz.unibas.ch/fileadmin/wwz/redaktion/finance/1._Unterlagen/a._HS08/c._Fixed_Income/Zinsformeln_BW-Berechnung.pdf (21.11.2010)

[17] Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, 2001, abgefragt unter: http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/biometrie.html (19.11.2010)

[18] Finanz- und Versicherungslexikon, abgefragt unter: insurance1.de/finanz-und-versicherungslexikon/biometrische-risiken.html (19.11.2010)

[19] http://boersenlexikon.faz.net/bonitt.htm (02.12.2010)

[20] www.postbank.de, Menüpunkt „Fonds und Börse“, „Wissen und Services“, „Börsen-Lexikon“

[21] www.postbank.de, Menüpunkt „Fonds und Börse“, „Wissen und Services“, „Börsen-Lexikon“

[22] Stiftung Warentest (Hrsg.), k.A., Private Altersvorsorge, 2001, S. 134 f.

[23] http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/courtage.html?referenceKeywordName

=Kurtage (07.01.2011)

[24] www.postbank.de, Menüpunkt „Fonds und Börse“, „Wissen und Services“, „Börsen-Lexikon“

[25] Nareuisch, Andreas, Basiswissen Versicherung, 2008, S. 18

[26] Harbrecht, Wolfgang, Perspektiven der Altersversorgung im 21. Jh. aus volkswirtschaftlicher Sicht, 2002, S. 6

[27] Verbraucherzentrale (Hrsg.), k.A., Altersvorsorge richtig planen, Die besten Strategien für Ihre finanzielle Absicherung, 2010, S. 138

[28] http://www.anleger-lexikon.de/wissen/diversifikation.php (09.11.2010)

[29] Verbraucherzentrale (Hrsg.), Die Riester-Rente, 2009, S. 22

[30] Verbraucherzentrale (Hrsg.), k.A., Altersvorsorge richtig planen, Die besten Strategien für Ihre finanzielle Absicherung, 2010, S. 139

[31] http://www.steuertipps.de/lexikon/ertragsanteil (20.11.2010)

[32] http://www.fondsportal24.de/html/riester_beamte.html (21.11.2010)

[33] http://www.hansemerkur24.de/renten-ratgeber/renten-lexikon/lexikon_f (06.06.2012)

[34] Datz, Nicole, Private Altersvorsorge am Beispiel der „Riester-Rente“, Darstellung und kritische Würdigung aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive, 2003, S. 13

[35] Lampert, Heinz/Althammer, Jörg, Lehrbuch der Sozialpolitik, 2007, S. 284 f.

[36] http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=WEEE3G (30.11.2010)

[37] Lachmann, Werner, Volkswirtschaftslehre 2, Anwendungen, 2004, S. 259

[38] http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/grenzsteuersatz.html (28.11.2010)

[39] Konz, Franz, 1000 ganz legale Steuertricks, 2010, S. 23

[40] http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/grundsicherung.html (28.11.2010)

[41] http://www.steuertipps.de/lexikon/guenstigerpruefung (04.11.2010)

[42] http://www.ihre-vorsorge.de/lexikon.html (05.11.2010)

[43] Pollert, Achim/Kirchner, Bernd/Polzin, Javier, Das Lexikon der Wirtschaft, Grund-legendes Wissen von A bis Z, 2004, S. 436, 448, 458; http://www.wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/hedging.html (30.11.2010)

[44] Stiftung Warentest (Hrsg.), k.A., Finanztest Jahrbuch 2010, S. 60

[45] http://www.finanz-lexikon.de/insiderhandel_46.html (30.11.2010)

[46] http://www.ihre-vorsorge.de/lexikon.html (05.11.2010)

[47] www.wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kursgewinn.html (28.10.2009)

[48] http://boerse.ard.de/lexikon.jsp?key=lexikon_18887 (22.11.2010)

[49] Nareuisch, Andreas, Basiswissen Versicherung, 2008, S. 43

[50] Breyer, Friedrich/Buchholz, Wolfgang, Ökonomie des Sozialstaats, 2009, S. 113

[51] http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/opportunitaetskosten/opportunitaetskosten.htm (27.11.2010)

[52] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), Übersicht über das Sozialrecht, 2010, S. 356

[53] http://boerse.freenet.de/lexikon/P.m?begriff=Provision (07.01.2011)

[54] Verbraucherzentrale (Hrsg.), k.A., Die Riester-Rente, 2009

[55] DRV Bund, k.A., Rentenversicherung in Zahlen 2010, 2010, S. 36

[56] http://www.versicherung.net/lebensversicherung/risikoanteil-risikobeitrag.html (20.11.2010)

[57] http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ruerup-kommission.html (08.01.2011)

[58] http://www.versicherung.net/rentenversicherung/schlussgewinnanteil-schlussueberschuss.html (20.11.2010)

[59] Pollert, Achim/Kirchner, Bernd/Polzin, Javier, Das Lexikon der Wirtschaft, Grund-legendes Wissen von A bis Z, 2004, S. 47;

http://www.finanzinform.de/lexikon/1088/Sparqute.html (17.12.2010)

[60] DRV Bund, k.A., Rentenversicherung in Zahlen 2010, 2010, S. 10

[61] Bundesregierung (Hrsg.), k.A., Handbuch und Arbeitsunterlage, 2009, S. 224

[62] Scheffler, Eberhard, Bilanzen richtig lesen, 2004, S. 162

[63] Online Lehrbuch, k.A., Steuerungsprozesse, abgefragt unter: http://www.economics.phil.uni-erlangen.de/bwl/lehrbuch/kap5/stillres/stillres.PDF (20.11.2010)

[64] Scheffler, Eberhard, Bilanzen richtig lesen, 2004, S. 162

[65] Weber, Manfred/Paa, Kai-Uwe, Bilanzen, 2008, S. 117

[66] Konz, Franz, 1000 ganz legale Steuertricks, 2010, S. 22

[67] http://www.wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/schwellenlaender.html (30.11.2010)

[68] Verbraucherzentrale (Hrsg.), k.A., Altersvorsorge richtig planen, Die besten Strategien für Ihre finanzielle Absicherung, 2010, S. 139

[69] http://www.versicherungsnetz.de/onlinelexikon/Ueberschussbeteiligung.html (20.11.2010

[70] Vgl. auch unter: www.boeckler.de/32014_34866.html (27.10.2009)

[71] Verbraucherzentrale (Hrsg.), k.A., Altersvorsorge richtig planen, Die besten Strategien für Ihre finanzielle Absicherung, 2010, S. 138 f.

[72] www.gbe-bund.de, Stichwort: Wanderungssalden (30.10.2009)

[73] BMAS (Hrsg.), Übersicht über das Sozialrecht, 2010, S. 356

[74] Nareuisch, Andreas, Basiswissen Versicherung, 2008, S. 72

[75] http://www.versicherungsbote.de/schlagwort/Zillmerung/lexikon.publoic.show.htmt (05.06.2012)

[76] Siehe Abb. 2!

[77] Siehe Abb. 3!

[78] Wehlau, Diana, Lobbyismus und Rentenreform, 2009, S. 15 f., 85

[79] Breyer, Friedrich/Buchholz, Wolfgang, Ökonomie des Sozialstaats, 2009, S. 115

[80] Breyer, Friedrich/Buchholz, Wolfgang, Ökonomie des Sozialstaats, 2009, S. 116 f.

[81] Wehlau, Diana, Lobbyismus und Rentenreform, 2009, S. 67

[82] Dies., S. 67, 72

[83] Wehlau, Diana, Lobbyismus und Rentenreform, 2009, S. 66, 79

[84] Siehe nachfolgenden Punkt!

[85] DRV Bund (Hrsg.), Rentenversicherung in Zahlen 2010, S. 34 f.

[86] Dies., S. 10, 27

[87] Dies., S. 27

[88] DRV Bund (Hrsg.), Rentenversicherung in Zahlen 2010, S. 27

[89] Harbrecht, Wolfgang, Perspektiven der Altersversorgung im 21. Jh. aus

volkswirtschaftlicher Sicht, 2002, S. 6

[90] http://kirchensite.de/index.php?myELEMENT=116242 (13.11.2010)

[91] Voigtländer, Michael u.a., Eine konstitutionelle Reform der Altersvorsorge, 2003,

S. 13

[92] Sinn, Hans-Werner, Ist Deutschland noch zu retten?, 2003, S. 345, 362, 369, 387

[93] Ähnlich auch bei: Harbrecht, Wolfgang, Perspektiven der Altersversorgung im 21. Jh. aus volkswirtschaftlicher Sicht, 2002, S. 21 f.

[94] Harbrecht, Wolfgang, Perspektiven der Altersversorgung im 21. Jh. aus volkswirtschaftlicher Sicht, 2002, S. 15

[95] Sinn, Hans-Werner, Ist Deutschland noch zu retten?, 2003, S. 349

[96] Börsch-Supan u.a., Demographie und Kapitalmärkte, 2003, S. 17

[97] http://www.ihre-vorsorge.de, unter der Rubrik: Finanzkrise und Altersvorsorge, (05.11.2010)

[98] Breyer, Friedrich/Buchholz, Wolfgang, Ökonomie des Sozialstaats, 2009, S. 113

[99] Wehlau, Diana, Lobbyismus und Rentenreform, 2009, Vorwort

[100] Bund der Versicherten e.V. (Hrsg.), Leitfaden Versicherungen, Richtig versichern und dabei sparen, 2010, S. 126

[101] Verbraucherzentrale NRW, Berufsunfähigkeit gezielt absichern, Der Weg zum besten Vertrag, 2011, S. 101

[102] Siehe Abb. 10

[103] Stiftung Warentest (Hrsg.), k.A., Finanztest Jahrbuch 2011, S. 60 f.

[104] Harbrecht, Wolfgang, Perspektiven der Altersversorgung im 21. Jh. aus volkswirtschaftlicher Sicht, 2002, S. 18; http://www.bmas.de/portal/14268/rentenanpassung.html (17.11.2010)

[105] Fehr, Hans, Die Krise des Umlageverfahrens in Deutschland: Ist die rot-grüne Rentenreform auf dem richtigen Weg?, 2002, S. 32

[106] DRV Bund (Hrsg.), Rentenversicherung in Zahlen 2010, S. 26

[107] Verbraucherzentrale (Hrsg.), k.A., Altersvorsorge richtig planen, Die besten Strategien für Ihre finanzielle Absicherung, 2010, S. 54 f.

[108] Gerber, Ulrike, Staatliche Förderung der Riester-Rente 2005, 2010, S. 15

[109] Verbraucherzentrale (Hrsg.), k.A., Die Riester-Rente, 2009, S. 21

[110] Windhövel, Kerstin, Gesetzliche Rentenversicherung und Kapitalakkumulation, 2003, S. 125

[111] Bundesregierung (Hrsg.), k.A., Handbuch und Arbeitsunterlage, 2009, S. 211

[112] Gerber, Ulrike, Staatliche Förderung der Riester-Rente 2005, 2010, S.16; Verbraucherzentrale (Hrsg.), k.A., Die Riester-Rente, 2009 S. 15, 23

[113] Balodis, Holger/Hühne, Dagmar, S. 115; Verbraucherzentrale (Hrsg.), Die Riester-Rente, 2009, S. 23

[114] Siehe Anhang 11!

[115] Definition der Förderquote: Siehe Glossar!

[116] Stiftung Warentest, Finanztest (Hrsg.), k.A., Spezial Riester-Rente, Sonderheft,

November 2010, S. 49

[117] Balodis, Holger/Hühne, Dagmar, S. 55

[118] Wehlau, Diana, Lobbyismus und Rentenreform, 2009, S. 16

[119] Siehe Abkürzungsverzeichnis!

[120] DRV, Zahlen und Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung, 2010

[121] http://www.zinsen-berechnen.de (16.11.2010)

[122] http://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php (16.11.2010)

[123] http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php (16.11.2010)

[124] Balodis, Holger/Hühne, Dagmar, S. 56

[125] Wehlau, Diana, Lobbyismus und Rentenreform, 2009, S. 17; so auch bei: Harbrecht, Wolfgang, Perspektiven der Altersversorgung im 21. Jh. aus volkswirtschaftlicher Sicht, 2002, S. 20

[126] Harbrecht, Wolfgang, Perspektiven der Altersversorgung im 21. Jh. aus volkswirtschaftlicher Sicht, 2002, S. 20

[127] Balodis, Holger/Hühne, Dagmar, S. 26, 117

[128] Konz, Franz, 1000 ganz legale Steuertricks, 2010, S. 23

[129] Stiftung Warentest/Finanztest (Hrsg.), Baur, Karin/Fricke, Anno/Pohlmann, Isabell/ Sahr, Jörg, Bankentricks…und was Sie dagegen tun können, 2009, S. 5

[130] Lt. Auskunft der Verbraucherzentralen liegen die Kosten zwischen 140 und 175 Euro p.a., Stand 2010

[131] 60 Euro p.a. Mindesteigenbeitrag plus 14 Euro p.a. Differenz zwischen den Zulagen von 154 Euro p.a. und den durchschnittlichen Kosten von 140 Euro p.a. ergeben die 74 Euro p.a.

[132] Wehlau, Diana, Lobbyismus und Rentenreform, 2009, S. 86

[133] Siehe Anhang 1 und 2!

[134] Siehe Anhang 3!

[135] Ab dem 01.01.2012 sind es 1,75 Prozent Rechnungszins!

[136] http://www.zinsen-berechnen.de (20.11.2010)

[137] Verbraucherzentrale (Hrsg.), k.A., Die Riester-Rente, 2009, S. 17; siehe auch

Anhang 2!

Ende der Leseprobe aus 149 Seiten

Details

Titel
Ich kam, sah und "riesterte"!
Untertitel
Systematischer Leitfaden zur Riesterrente in 10 Schritten
Autor
Jahr
2012
Seiten
149
Katalognummer
V201337
ISBN (eBook)
9783656281795
ISBN (Buch)
9783656283997
Dateigröße
5659 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Standardwerk als Nachschlagewerk
Schlagworte
Riesterrente, Versorgungslücke, gesetzliche Rentenversicherung, Umlageverfahren, Kapitaldeckungsverfahren, private Vorsorge, Muttergeld, Berufsunfähigkeit, private Haftpflichtversicherung, Investment, Aktien, Banksparplan, Rürup- oder Basisrente
Arbeit zitieren
Master of Public Administration Harald Seitz (Autor:in), 2012, Ich kam, sah und "riesterte"!, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201337

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Ich kam, sah und "riesterte"!



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden