Das Software-Unternehmen Microsoft hat mit der weltweiten Schließung seiner Diskussionsforen (Chats) des Microsoft-Netzwerkes (MSN) zum 14. Oktober 2003 für Schlagzeilen gesorgt. Der offiziellen Begründung des Unternehmens zufolge erfolgt diese Maßnahme aufgrund der steigenden Anzahl von unerwünschten Werbemails. Jedoch legt die Tatsache, dass kein Alternativprogramm angeboten werden soll, die Vermutung nahe, dass für diese umgehende sowie umfassende Sperrung primär die in der Vergangenheit stark angestiegene Verbreitung von Kinderpornografie über die Gesprächsforen verantwortlich ist.
Microsoft war zu diesem kompromisslosen Vorgehen gegen geschätzt 1,2 Millionen Nutzer der MSN-Chats verpflichtet, da im Zuge des am 1. April 2003 in Kraft getretenen Jugendschutz-Gesetzes sowie Jugendmediendienste-Staatsvertrags die Regelungen für die Verantwortlichkeit der Provider für Internetangebote, anknüpfend an die internetspezifischen Normen des Telekommunikationsdienste-Gesetzes (TDG) und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV), verschärft worden waren. Das Kommunikationsmedium, das sich durch Anonymität, globale Reichweite und rasche technische Neuerungen auszeichnet, war in den letzten Jahren vermehrt zur Plattform für rechtswidrige Taten wie beispielsweise die Verbreitung von Kinderpornographie geworden. Der Gesetzgeber gab damit eine legislatorische Antwort auf die Notwendigkeit eines umfassenden Rechtsrahmens für das Neue Medium und trug damit zu einer Gewährleistung des verfassungsrechtlich hervorgehobenen Interesses an einem effektiven Jugendschutz bei.
Dennoch stellt gerade die rasche technische Entwicklung des Mediums Gesetzgeber, Rechtsprechung und vollziehende Gewalt vor immer neue Herausforderungen. In dieser Arbeit soll daher geklärt werden, wie ein effektiver Jugendschutz im Internet im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit ermöglicht werden kann. Von Interesse ist dabei insbesondere, inwieweit anhand der bestehenden gesetzlichen Regelungen eine umfassende Kontrolle des Mediums möglich ist und ob diese vollständig in der Hand staatlicher Organe liegen sollte. Dabei soll der Schwerpunkt auf der Betrachtung der für das Öffentliche Recht relevanten Aspekte liegen und der Bereich des Privatrechts ausgeblendet werden.
Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG
- TEIL 1: GRUNDLAGEN ZUM JUGENDSCHUTZ IM INTERNET
- A. NEUE MEDIEN – NEUE HERAUSFORDERUNGEN
- I. Die Jugend und das Internet
- II. Anlassfälle
- B. BEGRIFFLICHE ABGRENZUNG
- I. Effektiver Jugendschutz
- II. Internet
- III. Meinungsäußerungsfreiheit
- C. ZUSAMMENFASSUNG
- TEIL 2: DIE SICHERUNG VON EFFEKTIVEM JUGENDSCHUTZ IM INTERNET UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER MEINUNGSÄUBERUNGSFREIHEIT
- A. ANWENDBARE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DEN JUGENDSCHUTZ IM INTERNET
- I. Verfassungsrechtliche Grundlagen
- 1. Grundgesetz
- 2. Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
- 3. Strafgesetzbuch
- II. Einfachgesetzliche Grundlagen
- 1. Teledienste-Gesetz
- 2. Mediendienste-Staatsvertrag
- 3. Jugendschutz-Gesetz
- 4. Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- B. DIE PRAKTIKABILITÄT BESTEHENDER GESETZLICHER REGELUNGEN FÜR DIE SICHERUNG DES JUGENDSCHUTZES IM INTERNET UND DER MEINUNGSÄUBERUNGSFREIHEIT
- I. Grundgesetz und Strafgesetzbuch
- II. Teledienste-Gesetz und Mediendienste-Staatsvertrag
- C. DIE KONTROLLE VON INTERNETINHALTEN
- I. Die Kontrolle von Internetinhalten als staatliche Aufgabe
- II. Präventive Kontrolle
- 1. Begriffliche Einordnung der Gefahrenabwehr
- 2. Die Zuordnung der Verantwortlichkeit im Sinne der Haftung für rechtswidrige Inhalte im Internet
- 3. Polizeirechtliche Mittel
- 4. Private Mittel
- III. Repressive Kontrolle
- 1. Begriff der Strafverfolgung
- 2. Strafbare Handlungen im Internet
- 3. Staatliche Mittel im Bereich der Repression
- IV. Grenzen staatlicher Kontrolle
- D. ZUSAMMENFASSUNG
- TEIL 3: ABSCHLIEBENDE BETRACHTUNGEN
- A. DER GLOBALE WIRKUNGSBEREICH DES INTERNETS
- I. Die Anwendbarkeit deutschen Rechts im internationalen Rahmen
- II. Das Verhältnis zwischen Handlungsort und Erfolgsort
- B. FAZIT
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie effektiver Jugendschutz im Internet im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit nach deutschem öffentlichem Recht gewährleistet werden kann. Die Autorin untersucht die aktuellen Herausforderungen des Jugendschutzes im digitalen Zeitalter und analysiert die Anwendbarkeit bestehender Rechtsgrundlagen auf den Bereich des Internets.
- Herausforderungen des Jugendschutzes im Internet
- Anwendbarkeit von Rechtsgrundlagen auf den Bereich des Internets
- Effektiver Jugendschutz und Meinungsfreiheit
- Kontrolle von Internetinhalten
- Grenzen staatlicher Kontrolle
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik des Jugendschutzes im Internet ein und stellt die Problematik im Kontext der Meinungsfreiheit dar.
- Teil 1: Grundlagen zum Jugendschutz im Internet: Dieser Teil befasst sich mit der Entwicklung des Internets und dessen Bedeutung für die Jugend. Er beleuchtet die Herausforderungen, die sich aus dem Internetgebrauch für den Jugendschutz ergeben und definiert wichtige Begriffe wie "effektiver Jugendschutz", "Internet" und "Meinungsäußerungsfreiheit".
- Teil 2: Die Sicherung von effektivem Jugendschutz im Internet unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit: In diesem Teil werden die relevanten Rechtsgrundlagen für den Jugendschutz im Internet dargestellt, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Verfassungsrechtlichen Grundlagen (Grundgesetz, Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Strafgesetzbuch) und einfachgesetzliche Grundlagen (Teledienste-Gesetz, Mediendienste-Staatsvertrag, Jugendschutz-Gesetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) gelegt wird. Die Praxistauglichkeit dieser Regelungen für die Sicherung des Jugendschutzes im Internet und der Meinungsfreiheit wird analysiert.
- Teil 3: Abschließende Betrachtungen: Dieser Teil beleuchtet die globale Reichweite des Internets und die Frage der Anwendbarkeit deutschen Rechts im internationalen Rahmen. Abschließend wird ein Fazit gezogen, welches die Ergebnisse der Analyse zusammenfasst und die wesentlichen Schlussfolgerungen festhält.
Schlüsselwörter
Jugendschutz, Internet, Meinungsfreiheit, Recht, Gesetz, Medien, Kontrolle, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Internationale Rechtsordnung.
- Arbeit zitieren
- Ruth Weidner (Autor:in), 2003, Effektiver Jugendschutz im Internet, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20147