Kinderarmut in Deutschland - Soziale Gerechtigkeit für Kinder?


Hausarbeit, 2012

36 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Gerechtigkeitstheorien
2.1 Geschichtlicher Hintergrund
2.2 Das humanistische Gerechtigkeitskonzept
2.3 Der Fähigkeiten-Ansatz („Capability Approach“)

3. Kinder- und Jugendarmut in Deutschland
3.1 Armut und Gerechtigkeit
3.2 Armutsdefinition(en)
3.3 Kindliche Lebenslagen in Armut

4. Gesetzliche Grundlagen
4.1 Soziale Gerechtigkeit für Kinder als sozialstaatliche Verpflichtung
4.2. Schutz der Familie und des Elterngrundrechts
4.3 Kindeswohl und staatliches Wächteramt

5. Kinder- und Jugendarmut als Herausforderung für Politik und Soziale Arbeit
5.1 Möglichkeiten sozial gerechter Sozial- und Familienpolitik
5.2 Konsequenzen für die Soziale Arbeit

6. Resümee zur sozialen Gerechtigkeit für Kinder

Quellenverzeichnis

Anlagen

1. Einleitung

Einmal arm, immer arm - so lautet das Ergebnis einer 2011 von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichten Studie zum Thema Armut in Deutschland. Laut dieser Studie ist die Bundesrepublik Deutschland, im Vergleich zu anderen Industriestaaten, bei der Bekämpfung von Kinderarmut und Chancenungleichheit noch immer Mittelmaß. Deutschland befindet sich im internationalen Vergleich demnach, die soziale Gerechtigkeit betreffend, lediglich im Mittelfeld. Sie belegt unter 31 OECD-Staaten Platz 15. Dieser Gerechtigkeitsindex wird von den Staaten Island, Schweden und Dänemark angeführt. (vgl. focus.de 2011) Die entscheidenden Weichen für ein ganzes Leben werden schon sehr früh gestellt: Wo wird ein Kind geboren? Woher kommen seine Eltern? In welchem Wertesystem wächst es auf? „Die Zukunft, das seien unsere Kinder“, so der Tenor. Doch welche Chancen haben Kinder in Deutschland? (vgl. Körner 2011, S. 3)

Dass jedes Kind ein Recht auf Teilhabe hat, schlussfolgerte die UNICEF 2011 in ihrem Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland. So wurde auch schon das Jahr 2010 von der EU-Kommission zum „Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“ erklärt, verbunden mit der Hoffnung, das öffentliche Bewusstsein für Armut und seine Risiken zu stärken und gleichzeitig die Wahrnehmung und das Bewusstsein für deren Ursachen und Auswirkungen zu schärfen. Dies ist dringend nötig, trifft Armut in Deutschland doch primär Kinder und Jugendliche und prägt diese in mancher Hinsicht ihr ganzes Leben lang. Über 10 Prozent der Kinder und Jugendlichen bleiben ohne Schulabschluss und in Folge dessen ohne Ausbildung und Arbeitsplatz. Stattdessen sind sie auf Sozialtransfers angewiesen. (vgl. Butterwege 2010)

Kinder- und Jugendarmut ist bereits seit Ende der 90er Jahre ein Problem unserer Gesellschaft und genießt somit als sozialwissenschaftliches Forschungsthema große Aufmerksamkeit. (vgl. Chassé 2010, S. 9) Die wachsende soziale Ungleichheit rückt immer mehr in den Fokus, sind doch inzwischen ein Viertel der Kinder von relativer Armut betroffen. Viele Kinder müssen, trotz unserer „reichen“ Gesellschaft, in Armut aufwachsen. (vgl. Butterwegge 2010) Die seit 1998 regelmäßig veröffentlichten Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung ermöglichen eine öffentliche fortlaufende Berichterstattung und zeigen, dass sich die Schere der wachsenden Anteile von Arm und Reich weiter geöffnet hat.

Nach einem Überblick über den geschichtlichen Hintergrund sozialer Gerechtigkeit werden in dieser Arbeit einige Gerechtigkeitstheorien vorgestellt und der humanistische Gerechtigkeitsansatz, inklusive des Fähigkeiten-Ansatzes, nach Martha Nussbaum, näher erläutert.

Im weiteren Verlauf wird Kinderarmut definiert und diese in kindlichen Lebenslagen näher beschrieben. Durch Aufzeigen gesetzlicher Grundlagen sozialer Gerechtigkeit in Deutschland, wird deutlich, welche Maßnehmen und Konsequenzen Politik und die Profession Soziale Arbeit ergreifen müssen, um soziale Gerechtigkeit für Kinder in der Bundesrepublik zu ermöglichen.

2. Gerechtigkeitstheorien

2.1 Geschichtlicher Hintergrund

Zunächst einmal ist Gerechtigkeit „das abgeleitete Substantiv von gerecht, was etymologisch „angemessen, richtig“ bedeutet. Gerechtigkeit wird heute als Versuch definiert, alle fair und moralisch angemessen zu behandeln.“ (Seibel 2008, S.4) Aus philosophiegeschichtlicher Sicht existieren zwei Dimensionen von Gerechtigkeit. Einerseits gehört Gerechtigkeit - neben Tapferkeit, Weisheit und Mäßigung - zu den Kardinaltugenden, welche in der Antike und im Mittelalter das Ideal der (Selbst-) Erziehung eines Menschen darstellten (persönliche – subjektive Tugend). Des Weiteren wird Gerechtigkeit als gesellschaftliche Strukturnorm verstanden, wobei es um Gerechtigkeit in den Bereichen Recht, Staat und Politik geht. So ist Gleichheit vor dem Gesetz - im Sinne von Gerechtigkeit - die Grundlage eines jeden modernen Rechtsstaats. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist dies in Art. 3 Abs. 1 GG festgeschrieben: „ Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (vgl. Seibel 2008, S.3ff.)

Die Gerechtigkeitsdebatte ist wahrscheinlich so alt wie die Menschheit selbst; eine erste, allgemeingültige Definition des Begriffes formulierte Platon[1] einem klassisch-antikem Gerechtigkeitsverständnis entsprechend: „Die Gerechtigkeit ist der beständige, dauerhafte Wille, jedem sein Recht zukommen zu lassen.“ Bezogen auf den Staat bedeutet dies, dass jeder Bürger sein Bestmöglichstes zum Wohle der Gemeinschaft leistet und damit letztendlich sich selbst nützt. Aristoteles[2] , ein Schüler Platons, erkannte Jahre später die Mehrdeutigkeit und inhaltliche Unbestimmtheit des Gerechtigkeitsbegriffs, präzisierte diesen und schuf letztendlich Kriterien für gerechtes/ungerechtes Handeln, die bis heute richtungsweisend sind. Aristoteles unterscheidet eine allgemeine Gerechtigkeit (im Sinne von Rechtschaffenheit) von einer besonderen Gerechtigkeit, welche Tugenden meint, von der die ganze Gesellschaft profitiert. Hierbei geht es um Verteilungs-, Tausch-, und korrektive Gerechtigkeit (klassische Dreiteilung), wobei Aristoteles Ungleichheiten im Bereich der Verteilungsgerechtigkeit durchaus legitimiert. (vgl. Seibel 2008, S.5ff.) Im 13. Jahrhundert greift der Theologe Thomas von Aquin[3] die Thesen Aristoteles´ auf und erweitert diese um den sozialethischen Aspekt, dass auch Gesetze selbst einem Gerechtigkeitsmaßstab unterliegen müssen, indem sie dem Gemeinwohl dienen. (vgl. Seibel 2008, S.7) Seit ungefähr 1600 n. Chr. wird von einem neuzeitlich-modernen Gerechtigkeitsverständnis gesprochen. Die Reformation führte zu einem bis dahin nicht gekannten religiösen Pluralismus und Glaubenskriege zerstörten zusätzlich das bis dahin allgemeingültige Weltbild. Das neue Wissen, bedingt durch den Fortschritt der Naturwissenschaften, trug zusätzlich zum Geltungsverlust der göttlichen oder natürlichen Gesetze bei. Aufgrund dessen sucht die Riege der Philosophen, hauptsächlich in Person von Immanuel Kant[4] , nun nach einer innerweltlichen Erkenntnisquelle im Hinblick auf Gerechtigkeit und trennt in der Folge das Gute von dem Gerechten. Das Gute erfährt eine Pluralisierung, der Einzelne stellt sich individuelle Fragen bezüglich einer individuellen Lebensführung. Bezüglich des Gerechten wird nach Normen (Verallgemeinerungen) gesucht, denen alle Beteiligte zustimmen können. (vgl. online-akademie, o.A.) Mitte des 19. Jahrhunderts, in einer von Industrialisierung geprägten Zeit, verarmen große Teile der Bevölkerung und der Ruf nach sozialer Gerechtigkeit impliziert den Wunsch nach einer neuen, sozial gerechteren Ordnung. Die sozialen Defizite im Lande nutzen zahlreiche politische Strömungen (Marxismus, Nationalsozialismus), um sich die Gunst des Volkes zu Eigen zu machen.

Als feststehender Begriff wird „soziale Gerechtigkeit“ erstmals um 1848 von dem katholischen Sozialwissenschaftler Luigi Taparelli geprägt. Sein Konzept sozialer Gerechtigkeit bildet die Grundlage für die später festgeschriebenen, allgemeinen Menschenrechte. (vgl. Seibel 2008, S.9) Eine nächste, nachhaltige Neuvermessung des Gerechtigkeitsbegriffs nimmt der US-amerikanische Philosoph John Rawls Mitte des 20. Jahrhunderts vor, wobei er an die philosophische Tradition nach Aristoteles anknüpft. Sein Gerechtigkeitsbegriff („Gerechtigkeit als Fairness“[5] ) soll als normativer Grundbegriff verstanden werden, an welchem die rechtlichen, politischen und sozialen Verhältnisse einer demokratischen Gesellschaft gemessen werden. (vgl. online-akademie o.A.) Rawls´ Grundsätze sehen ein gleiches Recht auf „ein völlig adäquates System gleicher Grundsätze und Grundfreiheiten vor, das mit dem gleichen System für alle vereinbar ist.“ (Honneth 1993, S.41) Gleichzeitig sollen soziale und ökonomische Ungleichheiten „zwei Bedingungen erfüllen: erstens müssen sie mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen unter Bedingungen fairer Chancengleichheit offenstehen, und zweitens müssen sie zum größten Vorteil der am wenigsten begünstigten Mitglieder der Gesellschaft sein.“ (Honneth 1993, S.41) Rawls möchte eine Gesellschaft konstruieren, in welcher Werte wie Freiheit, Chancen, Einkommen, Vermögen und soziale Grundlagen der Selbstachtung gleichmäßig verteilt sind. Ungleichheiten in der Grundstruktur dürfen dennoch sein, nämlich dann, wenn die Besserstellung der einen (leistungsfähigen) auch Vorteile für die anderen (schwächeren) Mitglieder der Gesellschaft zur Folge hat. Können alle Mitglieder einer Gesellschaft an den gleichen Grundrechten und Grundfreiheiten teilhaben, haben sie den gleichen Zugang zu notwendigen politischen, kulturellen und ökonomischen Ressourcen und verschaffen nicht vermeidbare, ökonomische Ungleichheiten den am wenigsten Begünstigten den größten Vorteil, so kann von Gerechtigkeit gesprochen werden. (vgl. online-akademie, o.A.) Dieses egalitaristische[6] Verständnis von Gerechtigkeit, im Sinne von Gleichheit, bezeichnet Gleichheit als ein zentrales und unabgeleitetes Ziel von Gerechtigkeit, als moralischen Selbstzweck oder Eigenwert. (vgl. Krebs o.A., S.565) Aus non-egalitaristischer, humanistischer Sicht ist eine Gesellschaft erst dann gerecht, wenn alle Mitglieder in der Lage sind, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Dies setzt Zugang zu Obdach, Nahrung, medizinischer Grundversorgung, persönlichen Netzwerken, sozialer Zugehörigkeit, Individualität und privater, bzw. politischer Selbstbestimmung voraus. Dieser Ansatz wurde Ende des 20. Jahrhunderts von Walzer, Nussbaum und Margalit geprägt. (vgl. Seibel 2008, S.12) Aufgrund der Kompatibilität des humanistischen Ansatzes mit dem Thema dieser Hausarbeit, wird selbiger im Folgenden näher erläutert.

2.2 Das humanistische Gerechtigkeitskonzept

Der Humanismus (Nonegalitarismus) misst Gleichheit keinen zentralen Wert mehr zu. Vielmehr basiert dieses Konzept auf der „Garantie eines humanitären Sockels“ (Krebs, A. 2003, S.243; zitiert aus: Neumann, F. 2009, S.51), was ein Leben in Menschenwürde für alle meint. In Folge dessen ergeben sich absolute Gerechtigkeitsstandards, die sich auf die Grundbedürfnisse[7] eines Lebens in Würde beziehen. Gleichheit wird hier ausschließlich als Mittel zum Zweck verstanden, sofern es um eine gleichermaßen starke Befriedigung der (physiologischen) Grundbedürfnisse jedes Menschen (soziales Minimum) geht. Das humanistische Gerechtigkeitskonzept gleicht also Bedarfe im Bereich der Grundversorgung aus, während spezielle Verteilungsbereiche (Leistung, Qualifikation, freier Tausch,...) oberhalb dieser Schwelle nicht reguliert werden. (vgl. Neumann 2009, S.52) Der Soziologe Michael Walzer[8] , einer der bedeutendsten Vertreter des humanistischen Gerechtigkeitskonzepts, versteht selbige als „komplexe Gleichheit“, was ein universell geltendes Gerechtigkeitsprinzip (nach Rawls) ausschließt. Nach Walzer existieren diverse, plurale Gerechtigkeitsprinzipien, wobei Gerechtigkeit einen lokalen, kontextbezogenen Charakter hat. Dies meint, verschiedene Güter unterliegen unterschiedlichen Verteilungsregeln (abhängig von Land, Gesellschaft, Person,...). Demnach kann keine „einfache Gleichheit“ hergestellt werden, stattdessen muss eine gesellschaftliche Situation geschaffen werden, die in der Lage ist, verschiedene Gerechtigkeitsvorstellungen und Verteilungskriterien auszugleichen (komplexe Gleichheit). Quint Essenz seiner Ausführungen ist die Annahme, dass es mehrere sphärenspezifische Gerechtigkeitsprinzipien gibt, welche multiple Gerechtigkeitsstandards brauchen, um eine komplexe Gleichheit herbeizuführen. (vgl. ISJP 1997, S.31ff.) In seinen Ausführungen geht Walzer davon aus, dass die Gemeinschaft genannte Vorstellungen teilt, jedoch fehlt es an konkreten Ideen, wie und nach welchen Kriterien Entscheidungen politisch umgesetzt werden können. Letztendlich kommt hier das problematische Verhältnis von Politik und Moral zum Tragen, wobei die jeweiligen Vorstellungen vom Ideal unterschiedlicher nicht sein könnten. (vgl. Jansen 1997, S.126ff.)

Auch die US-amerikanische Philosophin Martha Nussbaum übt Kritik an Rawls Gerechtigkeitsvorstellungen, indem sie drei ungelöste Fragen[9] seiner Theorie benennt. So ist es Menschen mit Behinderungen naturgemäß unmöglich, einen Anspruch auf umfassende Gleichbehandlung zu leben. Auch in Fragen globaler Gerechtigkeit außerhalb eines Nationalstaates weist der klassische Kontraktualismus Mängel auf. Schlussendlich bleiben auch Fragen offen, welche das Verhältnis von Mensch zu Tier behandeln; wie wird mit Interessen nichtmenschlicher Spezies umgegangen? Weiter kritisiert Nussbaum, dass, nach Rawls´ Vorstellung, alle Menschen „stets selbstbestimmte, vernünftige Bürger, freie und gleiche und lebenslang uneingeschränkt kooperationsfähige Gesellschaftsmitglieder“ (Nussbaum, M., zitiert aus FAZ 2010) sind, die hinter einem „Schleier des Nichtwissens“ normative Grundstrukturen des Zusammenlebens festlegen. Die menschliche Erfahrung schwerer körperlicher oder geistiger Bedürftigkeit, in Verbindung mit temporärer oder dauerhafter Abhängigkeit, blende Rawls völlig aus; so dass auch die Thematik der Inklusion unbehandelt bleibt. Nussbaum, stark von aristotelischen Gedanken geprägt, empfiehlt einen Fähigkeiten-Ansatz, welcher von Amartya Sen[10] im Bereich der Ökonomie entwickelt wurde. (vgl. FAZ 2010) Demnach sollen individuelle Bedürfnisse bei den Überlegungen zur Gleichbehandlung stärker berücksichtigt werden. Gleichheit definiert Sen nicht als eine Gleichverteilung von Grundgütern. Sowohl Sen als auch Nussbaum verstehen den Befähigungsansatz als notwendige Erweiterung der Wertekonzeption Rawls´. Hierbei geht es darum, Voraussetzungen zu schaffen, die Menschen befähigen, einen autonomen Lebensplan zu entwerfen. (vgl. Bildungswerk Bayern 2009, S.4)

2.3 Der Fähigkeiten-Ansatz („Capability Approach“)

Martha Nussbaum und Amartya Sen gehen davon aus, dass nicht nur eine Güter-Theorie, sondern ebenfalls der von ihnen entwickelte Fähigkeiten-Ansatz zu einem, ihrem Wortlaut folgend, „guten Leben“ führen kann. Der Ausdruck „gutes Leben“ ist hier Synonym für Menschenwürde, welche im Mittelpunkt aller Überlegungen Nussbaums steht. Die Philosophin definiert selbige wie folgt: Die menschliche Würde ist „die Würde eines bedürftigen und verkörperten Wesens“, eines auf Gesellschaft und soziale Beziehungen hin angelegten Wesens, von dessen Fähigkeiten die Forderung ausgeht, „dass sie entwickelt werden sollten, dass das Leben ein gedeihendes und kein verkümmertes Leben sein soll“. (Nussbaum, M. (2010), zitiert von Kemmerer in: faz 2010) Unter Menschenwürde fasst Nussbaum Inhalte wie Bedürfnis, Fähigkeit, Vernunft und Animalität in eng miteinander verknüpfter Art und Weise zusammen. Konkret bedeutet dies, dass Jedermann der Zugang zu Bildung und Information genauso selbstverständlich gewährt wird, wie Menschen mit Beeinträchtigungen miteinbezogen werden. Der Fähigkeiten-Ansatz darf als Konzeption einer dauerhaften, wohlwollenden Kooperation verstanden werden, welche im öffentlichen Rahmen und zum wechselseitigen Vorteil existiert. (vgl. Kemmerer in: faz 2010) Der Fähigkeiten-Ansatz konzentriert sich nicht auf die gerechte Zuteilung von Gütern; vielmehr will er „Menschen befähigen, bestimmte menschliche Tätigkeiten auszuüben“. (Nussbaum 1999, S.87; zitiert aus Röh 2009, S.38) Wie bereits erwähnt, betrachtete bereits Aristoteles Gerechtigkeit differenziert; einerseits existiert austeilende Gerechtigkeit (der Güter-Theorie entsprechend), andererseits ausgleichende Gerechtigkeit (dem Fähigkeiten-Ansatz entsprechend). Während ausgleichende Gerechtigkeit noch heute allgemein gültig ist und beispielsweise in den Sozialgesetzen Anwendung findet, lässt die Umsetzung der ausgleichenden Gerechtigkeit im Land zu wünschen übrig. Demnach sollte es ebenfalls Aufgabe des Staates sein, die Fähigkeiten jedes Einzelnen adäquat zu fördern. Nussbaum/Sen unterscheiden hier zwischen internen, externen und (Grund)Fähigkeiten:

– interne (i) Fähigkeiten definieren sich wie folgt: „Ein Mensch hat zum Zeitpunkt t dann und nur dann die i-Fähigkeit, die Tätigkeit A auszuüben, wenn dieser Mensch zum Zeitpunkt t so ausgestattet ist, dass er unter den geeigneten Umständen eine Handlung A wählen kann.“ (Röh 2009, S. 38) I-Fähigkeiten sind als Ergebnis von Erziehung zu betrachten, welches die Fähigkeit zum adäquaten Urteilen/ Wählen meint (individuelles Verwirklichungspotential)
– externe (E) Fähigkeiten meinen günstige Umstände, welche die Entwicklung von i-Fähigkeiten bedingen und definieren sich wie folgt: „ Ein Mensch hat zum Zeitpunkt t dann und nur dann die E-Fähigkeit, die Tätigkeit A auszuüben, wenn der Mensch zum Zeitpunkt t die E-Fähigkeit zu A hat und keine äußeren Umstände ihn daran hindern, A auszuüben“. (Röh 2009, S.39)
– Grundfähigkeiten (G-Fähigkeiten) sind die natürliche Grundlage, auf der interne und externe Fähigkeiten entwickelt werden können und definieren sich wie folgt: „Ein Mensch besitzt die G-Fähigkeit, die Tätigkeit A auszuüben, dann und nur dann, wenn dieser Mensch eine individuelle Konstitution hat, die so beschaffen ist, dass er nach der angemessenen Ausbildung, dem angemessenen Zeitraum und anderen notwendigen instrumentellen Bedingungen die Tätigkeit A ausüben kann.“ (vgl. Röh 2009, S. 39)

Nussbaum/Sen gehen -im Gegensatz zu den klassischen Theorien- nicht generell davon aus, dass alle Menschen gleich sind; sie stellen stattdessen jenes in den Mittelpunkt, "was die Menschen tatsächlich zu tun und zu sein in der Lage sind". Ihr Fähigkeiten-Ansatz meint also „den Anspruch auf die Entwicklung, Verwirklichung und Anwendung der individuellen Fähigkeiten und auf die praktischen, auch materiellen, Rahmenbedingungen und Bildungschancen.“ (Martha Nussbaum 2010; zitiert in: Deutschlandradio 2010). Er sollte weniger Lebensqualität messen, als „philosophische Grundlage einer Theorie grundlegender menschlicher Ansprüche,“ sein, „die von allen Regimen als von der Menschenwürde gefordertes absolutes Minimum geachtet und umgesetzt werden sollten.“ (Nussbaum, M. (2010), zitiert von Kemmerer in: faz 2010)

[...]


[1] geboren 427 v.Chr. in Athen; gestorben 347 v Chr. in Athen (vgl. http://gutenberg.spiegel.de/autor/462)

[2] Details unter: http://www.aristotle-project.net/aristoteles-biographie.html

[3] Details unter: http://www.wissen.de/thema/thomas-von-aquin

[4] Details unter: http://gutenberg.spiegel.de/autor/310

[5] Details unter: http://www.fairness-stiftung.de/pdf/Rawls.pdf

[6] weitere Vertreter des egalitaristischen Mainstreams neben Rawls: Dworkin, R., geb. 1931; Sen, A., geb. 1933.

[7] Siehe unterste Stufe der Maslow´schen Bedürfnispyramide (Anlage 1).

[8] Details in: Walzer, M. (2006). Sphären der Gerechtigkeit. 2. Auflage. Campus-Verlag Frankfurt/New York.

[9] Details in: Nussbaum, M. (2010). Die Grenzen der Gerechtigkeit. Suhrkamp-Verlag Berlin.

[10] Details hierzu: http://www.zeit.de/2008/13/P-Sen.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Kinderarmut in Deutschland - Soziale Gerechtigkeit für Kinder?
Hochschule
Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz)
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
36
Katalognummer
V201733
ISBN (eBook)
9783656277354
ISBN (Buch)
9783656277422
Dateigröße
679 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Soziale Gerechtigkeit, Kinderarmut, Armut, Grundrechte, Familienpolitik, Sozialpolitik
Arbeit zitieren
Sindy Bargel (Autor:in), 2012, Kinderarmut in Deutschland - Soziale Gerechtigkeit für Kinder?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201733

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Kinderarmut in Deutschland - Soziale Gerechtigkeit für Kinder?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden