Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Rechtsstellung und Risiken des GmbH Geschäftsführers
I. Aufgaben und Verantwortlichkeiten
II. Risiken in der Krise
C. Insolvenzantragspflicht
I. Systematik
II. Adressat der Antragspflicht
III. Inhalt der Antragspflicht
IV. Antragsfrist
D. Haftungsfolgen
I. Außenhaftung
1. Anspruchsvoraussetzungen
a) Anspruchsgrundlage und Schuldner
b) Verletzung eines Schutzgesetzes
2. Schadenspositionen und Umfang
a) Quotenschaden
b) Kontrahierungsschaden
3. Weitere Anspruchsgrundlagen
4. Prozessuale Fragen
II. Innenhaftung
1. Anwendungsbereich
2. Schuldhafte Verletzung von Geschäftsführerpflichte
3. Haftungsumfang
4. Prozessuale Fragen
E. Schlusswort
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
Der Aufgabenkreis des Geschäftsführers einer GmbH ist umfassend und dabei von zahlreichen Rechten aber auch Pflichten gekennzeichnet. Im Rahmen seiner Tätigkeit sind zunehmend auch persönliche Haftungsrisiken von hoher Relevanz.
Die nachfolgende Seminararbeit thematisiert die Haftung des GmbH Geschäftsführers im Falle einer Verletzung der Insolvenzantragspflicht, welche sich aus § 15a InsO ergibt.
Ausgehend von der Einleitung (Teil A) wird zunächst die Rechtsstellung und die damit verbundenen Aufgaben und Pflichten, aber auch Risiken, insbesondere innerhalb der Krise der Gesellschaft beleuchtet (Teil B). Darauf aufbauend wird sodann die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages detailliert beschrieben und dabei auch das rechtspolitische Ziel der Antragspflicht eruiert (Teil C). Hiernach werden die Haftungsfolgen, bei Unterlassen einer rechtzeitigen Antragsstellung, dargestellt. Es wird dabei zwischen der Innenhaftung innerhalb der Gesellschaft auf der einen Seite und der Außenhaftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf der anderen Seite unterschieden. Es erfolgt in diesem Zusammenhang eine Darstellung der Voraussetzungen der Ansprüche, sowie der einzelnen Schadenspositionen. Zudem wird in diesem Kontext die zivilprozessuale Geltendmachung der Ansprüche, als auch die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast dargestellt (Teil D). Schlussendlich folgt eine Gesamtwertung und Schlussbeurteilung (Teil E).
B. Rechtsstellung und Risiken des GmbH Geschäftsführers
In diesem Abschnitt soll die grundlegende Relevanz des Themas aufgezeigt und der GmbH Geschäftsführer einführend im Hinblick auf dessen Aufgabenkreis, sowie das damit verbundene Risiko, beschrieben werden.
I. Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Der Geschäftsführer ist neben der Gesellschafterversammlung notwendiges Organ der GmbH als Kapitalgesellschaft. Die Voraussetzungen zur Bestellung zum Geschäftsführer regelt § 6 GmbHG. Die nähere Ausgestaltung der Aufgaben, beziehungsweise Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers, regelt allerdings der dritte Abschnitt des GmbHG, auf den § 6 III 2 GmbHG ausdrücklich verweist. Die Regelungen sind allerdings äußerst rudimentär gehalten. Im Wesentlichen erstreckt sich die Aufgabe des Geschäftsführers auf die Führung der Geschäfte der Gesellschaft, was im Gesetz nur implizit angelegt ist. So ist der Geschäftsführer verpflichtet für eine ordnungsgemäße Buchführung innerhalb der Gesellschaft zu sorgen (§ 41 GmbHG) oder auch die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten (§ 35 I 1 GmbHG).[1]
Generell ergeben sich die Pflichten des Geschäftsführers sowohl aus dem Gesetz, als auch aus dem Gesellschaftsvertrag, dem Arbeitsvertrag den der Geschäftsführer mit der GmbH geschlossen hat, der Geschäftsordnung oder auch Einzelanweisungen.[2]
Korrespondierend zu seinen Aufgaben trifft den Geschäftsführer eine Treuepflicht, welche ihn zur Wahrung der Interessen der Gesellschaft gegenüber anderen (Interessenkollision) verpflichtet.[3]
II. Risiken in der Krise
Im Rahmen seiner umfassenden Geschäftsführungstätigkeiten bestehen für den Geschäftsführer erhebliche zivil- und strafrechtliche Risiken (sog. Managerhaftung) in der Krise der Gesellschaft. Der Begriff der Krise erfasst dabei in rechtlicher Sicht bereits das Vorstadium der Insolvenz. Kriterien hierfür sind somit neben der Insolvenzreife auch Kredit- bzw. Überlassungsunwürdigkeit.[4]
Die Risiken unterscheiden sich in zivilrechtlicher Sicht zwischen einer Haftung gegenüber Gesellschaftern (Innenhaftung), sowie gegenüber gesellschaftsfremden Dritten (Außenhaftung). Neben dieser zivilrechtlichen Haftung droht dem Geschäftsführer allerdings auch in strafrechtlicher Sicht eine Sanktionierung. Hierunter fallen im Kontext zur Krise einer Gesellschaft im wesentlichen Delikte wie etwa Betrug (§ 263 StGB) oder auch Insolvenzverschleppung (§ 15a IV InsO).[5]
Gerade im Hinblick auf die Insolvenzverschleppungshaftung, können die Schadenersatzfolgen für das Privatvermögen des Geschäftsführers so hoch sein, dass im Anschluss an eine Unternehmensinsolvenz oftmals ein Verbraucherinsolvenzverfahren, über das Vermögen des Geschäftsführers, sowie Beantragung von Restschuldbefreiung notwendig wird.[6]
C. Insolvenzantragspflicht
Im Zustand einer rechtlichen Krise wird die nunmehr normensystematisch konzentrierte Insolvenzantragspflicht des § 15a InsO relevant. Diese soll in diesem Abschnitt hinsichtlich ihres genauen Inhalts, des Adressat sowie der zu beachtenden Frist dargestellt werden.
I. Systematik
Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages verfolgt eine Schutzfunktion in zweierlei Hinsicht. Zum einen soll der Geschäftsverkehr vor neuen vertraglichen Beziehungen mit insolventen Gesellschaften geschützt werden, zum anderen soll das Vermögen der Gesellschaft zugunsten der vorhandenen Gläubiger erhalten bleiben. § 15a InsO schützt also Insolvenzgläubiger, nicht jedoch Inhaber insolvenzfester Sicherungsrechte.[7]
Analysiert man die zeitlich straff gefasste Antragspflicht ökonomisch, so lässt sich feststellen, dass das deutsche Recht hiermit zum einen das Ziel verfolgt defizitäre Unternehmen vom freien Markt zu nehmen und zum anderen einer frühzeitigen Insolvenzantragsstellung Priorität vor möglichen anders gearteten Sanierungsmöglichkeiten einräumt.[8]
[...]
[1] Stephan/Tieves, in: MüKo GmbHG, § 35, Rn. 13.
[2] Krause, BB 2009, 1370.
[3] Altmeppen, in: Roth/Altmeppen, GmbHG, § 43, Rn. 26 f.
[4] BGH ZInsO 2005, 762; Schmidt/Uhlenbruck, Die GmbH in Krise, Sanierung und Insolvenz, Rn. 1, 6.
[5] Sattler/Broll/Kaufmann, Der Ingenieur als GmbH-Geschäftsführer, S. 50.
[6] Hirte, in: Uhlenbruck, InsO, § 15a, Rn. 58.
[7] BGHZ 100, 19 (24); Leithaus, in: Andres/Leithaus, InsO, § 15a, Rn. 1.
[8] Eger/Bigus/Ott/von Wangenheim, Internationalisierung des Rechts, S. 608 f.
- Arbeit zitieren
- Bachelor of Laws (LL.B.) Mathias B. Welsch, LL.B. (Autor:in), 2012, Die Haftung der GmbH-Geschäftsführer wegen Verletzung der Insolvenzantragspflichten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201891
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