Die Haftung der GmbH-Geschäftsführer wegen Verletzung der Insolvenzantragspflichten


Seminararbeit, 2012

15 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Rechtsstellung und Risiken des GmbH Geschäftsführers
I. Aufgaben und Verantwortlichkeiten
II. Risiken in der Krise

C. Insolvenzantragspflicht
I. Systematik
II. Adressat der Antragspflicht
III. Inhalt der Antragspflicht
IV. Antragsfrist

D. Haftungsfolgen
I. Außenhaftung
1. Anspruchsvoraussetzungen
a) Anspruchsgrundlage und Schuldner
b) Verletzung eines Schutzgesetzes
2. Schadenspositionen und Umfang
a) Quotenschaden
b) Kontrahierungsschaden
3. Weitere Anspruchsgrundlagen
4. Prozessuale Fragen
II. Innenhaftung
1. Anwendungsbereich
2. Schuldhafte Verletzung von Geschäftsführerpflichte
3. Haftungsumfang
4. Prozessuale Fragen

E. Schlusswort

Literaturverzeichnis

A. Einleitung

Der Aufgabenkreis des Geschäftsführers einer GmbH ist um­fas­send und dabei von zahlreichen Rechten aber auch Pflichten ge­kenn­zeichnet. Im Rahmen seiner Tätigkeit sind zunehmend auch per­sönliche Haftungsrisiken von hoher Relevanz.

Die nachfolgende Seminararbeit thematisiert die Haftung des GmbH Geschäftsführers im Falle einer Verletzung der Insolvenz­an­tragspflicht, welche sich aus § 15a InsO ergibt.

Ausgehend von der Einleitung (Teil A) wird zunächst die Rechts­stellung und die damit verbundenen Aufgaben und Pflichten, aber auch Risiken, insbesondere innerhalb der Krise der Gesellschaft beleuchtet (Teil B). Darauf auf­bauend wird sodann die Pflicht zur Stellung eines Insolvenz­an­tra­ges detailliert beschrieben und dabei auch das rechtspolitische Ziel der Antragspflicht eruiert (Teil C). Hiernach werden die Haftungsfolgen, bei Unterlassen einer recht­zei­tigen Antragsstellung, dargestellt. Es wird dabei zwischen der Innen­haf­tung innerhalb der Gesellschaft auf der einen Seite und der Außenhaftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf der anderen Seite unter­schieden. Es erfolgt in diesem Zusammenhang eine Darstellung der Voraussetzungen der Ansprüche, sowie der einzelnen Schadens­po­si­tionen. Zudem wird in diesem Kontext die zivilprozessuale Geltend­machung der Ansprüche, als auch die Ver­tei­lung der Darlegungs- und Beweislast dargestellt (Teil D). Schluss­­­endlich folgt eine Gesamtwertung und Schlussbeurteilung (Teil E).

B. Rechtsstellung und Risiken des GmbH Ge­schäfts­­führers

In diesem Abschnitt soll die grundlegende Relevanz des Themas aufgezeigt und der GmbH Geschäftsführer einführend im Hinblick auf dessen Aufgabenkreis, sowie das damit verbundene Risiko, beschrieben werden.

I. Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Der Geschäftsführer ist neben der Gesellschafterversammlung not­wen­diges Organ der GmbH als Kapitalgesellschaft. Die Voraus­setzungen zur Bestellung zum Geschäftsführer regelt § 6 GmbHG. Die nähere Ausgestaltung der Aufgaben, beziehungsweise Verant­wort­lichkeiten des Geschäftsführers, regelt allerdings der dritte Ab­schnitt des GmbHG, auf den § 6 III 2 GmbHG ausdrücklich ver­weist. Die Regelungen sind allerdings äußerst rudimentär ge­halten. Im Wesentlichen erstreckt sich die Aufgabe des Geschäfts­führers auf die Führung der Geschäfte der Gesellschaft, was im Gesetz nur implizit angelegt ist. So ist der Geschäftsführer ver­pflichtet für eine ordnungsgemäße Buchführung innerhalb der Ge­sell­schaft zu sorgen (§ 41 GmbHG) oder auch die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten (§ 35 I 1 GmbHG).[1]

Generell ergeben sich die Pflichten des Geschäftsführers sowohl aus dem Gesetz, als auch aus dem Gesellschaftsvertrag, dem Arbeitsvertrag den der Geschäftsführer mit der GmbH geschlossen hat, der Geschäftsordnung oder auch Einzelanweisungen.[2]

Korrespondierend zu seinen Aufgaben trifft den Geschäftsführer eine Treuepflicht, welche ihn zur Wahrung der Interessen der Gesellschaft gegenüber anderen (Interessenkollision) verpflichtet.[3]

II. Risiken in der Krise

Im Rahmen seiner umfassenden Geschäftsführungstätigkeiten be­stehen für den Geschäftsführer erhebliche zivil- und strafrechtliche Risiken (sog. Managerhaftung) in der Krise der Gesellschaft. Der Begriff der Krise erfasst dabei in rechtlicher Sicht bereits das Vorstadium der Insolvenz. Kriterien hierfür sind somit neben der Insolvenzreife auch Kredit- bzw. Überlassungsunwürdigkeit.[4]

Die Risiken unterscheiden sich in zivilrechtlicher Sicht zwischen einer Haftung gegenüber Gesell­schaf­tern (Innenhaftung), sowie ge­gen­über gesellschaftsfremden Dritten (Außen­haftung). Neben die­ser zivil­rechtlichen Haftung droht dem Geschäftsführer allerdings auch in strafrechtlicher Sicht eine Sank­tionierung. Hierunter fallen im Kon­text zur Krise einer Gesellschaft im wesentlichen Delikte wie etwa Be­trug (§ 263 StGB) oder auch Insol­venzverschleppung (§ 15a IV InsO).[5]

Gerade im Hinblick auf die Insolvenzverschleppungshaftung, können die Schadenersatzfolgen für das Privatvermögen des Geschäftsführers so hoch sein, dass im Anschluss an eine Un­ternehmensinsolvenz oftmals ein Verbraucher­insol­venz­ver­fah­ren, über das Vermögen des Geschäftsführers, sowie Beantragung von Restschuldbefreiung notwendig wird.[6]

C. Insolvenzantragspflicht

Im Zustand einer rechtlichen Krise wird die nunmehr normen­sys­te­ma­tisch konzentrierte Insolvenz­an­trags­pflicht des § 15a InsO rele­vant. Diese soll in diesem Ab­schnitt hinsichtlich ihres genauen Inhalts, des Adressat sowie der zu beachtenden Frist dar­gestellt wer­den.

I. Systematik

Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages verfolgt eine Schutz­funktion in zweierlei Hinsicht. Zum einen soll der Ge­schäfts­­verkehr vor neuen vertraglichen Beziehungen mit insol­ven­ten Gesellschaften geschützt werden, zum anderen soll das Ver­mö­gen der Gesellschaft zugunsten der vorhandenen Gläubiger erhalten bleiben. § 15a InsO schützt also Insolvenzgläubiger, nicht jedoch Inhaber insolvenzfester Sicherungsrechte.[7]

Analysiert man die zeitlich straff gefasste Antragspflicht öko­no­misch, so lässt sich feststellen, dass das deutsche Recht hiermit zum einen das Ziel verfolgt defizitäre Unternehmen vom freien Markt zu nehmen und zum anderen einer frühzeitigen Insolvenz­antrags­stel­­lung Priorität vor möglichen anders gearteten Sanierungs­mög­lich­­­keiten einräumt.[8]

[...]


[1] Stephan/Tieves, in: MüKo GmbHG, § 35, Rn. 13.

[2] Krause, BB 2009, 1370.

[3] Altmeppen, in: Roth/Altmeppen, GmbHG, § 43, Rn. 26 f.

[4] BGH ZInsO 2005, 762; Schmidt/Uhlenbruck, Die GmbH in Krise, Sanierung und Insolvenz, Rn. 1, 6.

[5] Sattler/Broll/Kaufmann, Der Ingenieur als GmbH-Geschäftsführer, S. 50.

[6] Hirte, in: Uhlenbruck, InsO, § 15a, Rn. 58.

[7] BGHZ 100, 19 (24); Leithaus, in: Andres/Leithaus, InsO, § 15a, Rn. 1.

[8] Eger/Bigus/Ott/von Wangenheim, Internationalisierung des Rechts, S. 608 f.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Haftung der GmbH-Geschäftsführer wegen Verletzung der Insolvenzantragspflichten
Hochschule
Fachhochschule Trier - Umwelt-Campus, Standort Birkenfeld  (Birkenfelder Institut für Ausbildung und Qualitätssicherung im Insolvenzwesen (BAQI))
Veranstaltung
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
15
Katalognummer
V201891
ISBN (eBook)
9783656283119
ISBN (Buch)
9783656283744
Dateigröße
510 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Insolvenzverschleppung, Managerhaftung, Antragspflicht, Geschäftsführerhaftung
Arbeit zitieren
Bachelor of Laws (LL.B.) Mathias B. Welsch, LL.B. (Autor:in), 2012, Die Haftung der GmbH-Geschäftsführer wegen Verletzung der Insolvenzantragspflichten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201891

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