Der Autor untersucht, ob die Beteiligung von Schweizer Banken an Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten als Begründung für die Aufhebung von deren deutscher Bankerlaubnis herangezogen werden kann. Er geht dabei auf die Frage ein, ob zur Begründung dieser Aufhebung Erkenntnisse aus dem Ankauf von "Steuer-CDs" durch die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden herangezogen werden können, obgleich die Bundesrepublik Deutschland und die Schweizer Eidgenossenschaft ein - bislang in Deutschland noch nicht ratifiziertes - Abkommen geschlossen haben, das den Erwerb derartiger Steuerdaten verbietet.
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