Die aristotelische Lehre von den verschiedenen
Gesellschafts- und Herrschaftsformen, und in diesem
Zusammenhang bezüglich der einschlägigen Verfassungen die
Unterscheidung zwischen ihren Perfektionszustand und ihren
Verfallsformen, alles auf der Grundlage der Vorstellung von der
politischen Natur des Menschen, wurde in der Antike und bis zum
Mittelalter als definitiv geltende politische Philosophie
angesehen. Die Politik ist lt. Aristoteles ein Bestandteil der Ethik.
Sie stellt Bekenntnis zum guten, gerechten und letztendlich
glücklichen Leben dar.11 Aristoteles geht davon aus, „daß der
Staat zu den von Natur aus bestehenden Dingen gehört und daß
der Mensch von Natur aus ein staatsbezogenes Lebewesen ist.
[…] Und der Natur nach früher ist der Staat als das Haus und
jeder einzelne von uns, […] denn das Ganze muß früher sein als
der Teil.“12
Der politische Aristotelismus wurde Anfang des 16.
Jahrhunderts von Machiavelli und Mitte des 17. Jahrhunderts
von Thomas Hobbes herausgefordert. In seinen Schriften
thematisiert Machiavelli einen neuen, eindeutig
antiaristotelischen Menschencharakter. Wir treffen dort einen
homo oeconomicus, also einen modernen, individualistischen,
egoistischen, unpolitischen Menschen, der pleonexisch Macht, Einfluss und Eigentum maximiert. Er ist eine rücksichtslose
Kreatur mit destruktivem Potential.13 Machiavelli statuiert –
analog wie Hobbes, aber mehr als hundert Jahre früher –, dass
Ordnung nur durch externe Zügelung durchgesetzt werden kann.
Jedoch – anders als Hobbes – ist er überzeugt, dass man den
erwachsenen Menschen politisch zum Bürger erziehen kann.14
Machiavelli beschäftigt sich jedoch nicht mit der Genesis und
dem Zweck und Ziel des Staates. Seine Methode ist induktiv,
rhetorisch und empirisch, eine Staatstheorie präsentiert er
nicht.15 16
[...]
==
11 Vgl. Kersting, 2005, S. 1, 5.
12 Aristoteles, 2003, S. 78 [1253a].
13 Vgl. Kersting, 2005, S. 9-11; Voigt, 2009, S. 120.
14 Voigt, 2009, S. 121.
15 Voigt, 2009, S. 221, 226.
16 Das bekannteste – 1513 verfasste – Buch von Machiavelli ist sicher Il Principe (Machiavelli, 1532a). Russell (2009, S. 513, 516) empfiehlt aber auch parallel hierzu Machiavellis 1513-1517 gleichlaufend geschriebene Discorsi (Machiavelli, 1532b) zu lesen, um die liberale Seite dieses politischen Schriftstellers nicht zu
übersehen und ihn besser zu verstehen.
Inhaltsverzeichnis
Prolog
Einleitung
Inter arma silent leges – rex est populus
Transzendentaler Tausch
Die öffentliche Gerechtigkeit und die kantische Annäherung
Rechtliche Grenzen der Gehorsamspflicht
Genesis und rechtliche Konsequenzen der Ungleichheit
Prinzipien des politischen Rechts – populus est rex
Ein Recht zur Revolution?
Rechtsphilosophisches Fazit
Völkerrechtliche Folgerungen
Epilog
Schluss und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht rechtsphilosophisch die Staatstheorien von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau, mit dem Ziel, die Parallelen und Gegensätze ihrer jeweiligen Kontraktualismen sowie deren Auswirkungen auf Begriffe wie Souveränität, Gerechtigkeit und Widerstandsrecht herauszuarbeiten.
- Vergleichende Analyse der hobbesschen und rousseauschen Gesellschaftsvertragstheorien
- Bedeutung von Souveränität, Rechtsbegriffen und staatlicher Ordnung
- Untersuchung des Widerstandsrechts und der Grenzen der Gehorsamspflicht
- Rechtsphilosophische Reflexion im Kontext historischer und politischer Erfahrungen
Auszug aus dem Buch
Inter arma silent leges – rex est populus
Wenn wir an das egoistische Interesse des Menschen denken, beobachten wir bei Hobbes in Bezug auf die Sitten und Gebräuche einen Relativismus oder gar Skeptizismus über die moralischen Ansichten der Menschen. „Was […] das Objekt des Triebes oder des Verlangens eines Menschen ist: Dieses Objekt nennt er für seinen Teil gut, das Objekt seines Hasses und seiner Abneigung böse […]. Denn die Wörter gut, böse […] werden immer in Beziehung zu der Person gebraucht, die sie benützt, denn es gibt nichts, das schlechthin und an sich so ist. Es gibt auch keine allgemeine Regel für Gut und Böse“52.
Wir sehen, dass das „Gute“ und das „Angenehme“ bzw. das „Schlechte“ und das „Unangenehme“ bei ihm identisch sind53, dabei „ist […] das Begehren der Menschen verschieden, gemäß ihren verschiedenen Anlagen, Gewohnheiten, Ansichten; man kann das an den durch die Sinne wahrgenommenen Dingen bemerken, z. B. beim Schmecken, Fühlen und Riechen. Aber viel mehr gilt dies für Dinge, die sich auf das Handeln im täglichen Leben beziehen, wo der eine das lobt, d. h. gut nennt, was der andere tadelt, d. h. schlecht nennt; ja derselbe Mensch lobt sehr oft das, was er zu anderer Zeit tadelt. Aus solchem Verfahren muss Uneinigkeit und Streit entstehen.“54
Zusammenfassung der Kapitel
Prolog: Der Prolog führt thematisch durch Zitate Kafkas in die rechtsphilosophische Problematik von Gesetz und Menschenwürde ein.
Einleitung: Die Einleitung kontrastiert den klassischen Aristotelismus mit den neuzeitlichen Staatstheorien von Machiavelli und Hobbes.
Inter arma silent leges – rex est populus: Dieses Kapitel erörtert Hobbes' Relativismus in Bezug auf moralische Werte und die daraus resultierende Notwendigkeit staatlicher Ordnung.
Transzendentaler Tausch: Der Fokus liegt auf dem „transzendentalen Tausch“ als Grundlage für die Legitimation staatlicher Macht.
Die öffentliche Gerechtigkeit und die kantische Annäherung: Es wird analysiert, inwiefern Kants Geschichtsphilosophie als normative Brücke in der Vertragstheorie dienen kann.
Rechtliche Grenzen der Gehorsamspflicht: Hier werden die Bedingungen für ein Widerstandsrecht der Bürger innerhalb der hobbesschen Staatslehre diskutiert.
Genesis und rechtliche Konsequenzen der Ungleichheit: Rousseau wird als Kontrast zu Hobbes präsentiert, wobei der Fokus auf dem Ursprung der Ungleichheit durch Eigentum liegt.
Prinzipien des politischen Rechts – populus est rex: Das Kapitel behandelt Rousseaus Modell der legitimen Vergesellschaftung durch den Gemeinwillen.
Ein Recht zur Revolution?: Untersucht werden die spezifischen Bedingungen unter Rousseau, die ein Recht zur Revolution begründen könnten.
Rechtsphilosophisches Fazit: Eine Zusammenführung der drei Bestandteile der Rechtsidee nach Radbruch im Kontext der behandelten Staatstheorien.
Völkerrechtliche Folgerungen: Die Anwendung der Vertragstheorien auf die zwischenstaatliche Ebene und die Problematik internationaler Friedensordnungen.
Epilog: Eine abschließende Reflexion über die totalitären Züge in der Auslegung der Staatstheorien von Hobbes und Rousseau.
Schluss und Ausblick: Der Autor resümiert seine persönliche Motivation und gibt einen Ausblick auf potenzielle weiterführende Analysen.
Schlüsselwörter
Staatstheorie, Gesellschaftsvertrag, Souveränität, Hobbes, Rousseau, Naturzustand, Widerstandsrecht, Politische Philosophie, Rechtsphilosophie, Gerechtigkeit, Leviathan, Gemeinwille, Kriegszustand, Menschenrechte, Totalitarismus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die rechtsphilosophischen Grundlagen der Staatstheorien von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau, insbesondere ihre jeweiligen Ansätze zum Gesellschaftsvertrag.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Themen gehören die Begründung politischer Herrschaft, der Begriff der Souveränität, die Rolle des Naturzustands und die Frage nach der Legitimität von Widerstand.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die strukturellen Unterschiede in den Kontraktualismen von Hobbes und Rousseau aufzuzeigen und deren Konsequenzen für die moderne staatliche Ordnung und Rechtsphilosophie zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, wobei zentrale Texte der politischen Philosophie gezielt exzerpiert und in Bezug auf ihre rechtsphilosophische Tragweite ausgewertet werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet die Genesis des Staates bei Hobbes und Rousseau, vergleicht den hobbesschen Leviathan mit dem rousseauschen Gemeinwillen und analysiert die Frage des Widerstandsrechts gegen staatliche Macht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Staatstheorie, Souveränität, Gesellschaftsvertrag, Hobbes, Rousseau, Widerstandsrecht und Gerechtigkeit sind die prägenden Begriffe.
Inwiefern beeinflusste die Erfahrung mit dem Totalitarismus die Arbeit?
Die persönliche Erfahrung des Autors mit Totalitarismen im 20. Jahrhundert dient als motivierender Hintergrund für die kritische Auseinandersetzung mit der Machtbefugnis staatlicher Souveräne.
Wie unterscheidet sich Rousseaus Konzept des Widerstandsrechts von dem bei Hobbes?
Während Hobbes das Widerstandsrecht primär an die Selbsterhaltung des Individuums knüpft, begründet Rousseau ein weitergehendes Recht des Volkes, falls die Regierung den Gemeinwillen missachtet.
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- V. R. Matthias (Author), 2012, Das kafkasche Reich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/202787