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Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)

Ende des Trennungsgebots von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden?

Title: Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)

Term Paper , 2012 , 25 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: André Herrmann (Author)

Politics - Political Systems - Germany
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Seit der Einrichtung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) im Dezember 2004 existiert in der deutschen Sicherheitsarchitektur eine neuartige Kooperationsform von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden. Zahlreiche Behörden, die mit Fragen der inneren Sicherheit betraut sind, arbeiten im GTAZ zusammen, um der Bedrohung des islamistischen Terrorismus ein effizientes und ganzheitliches Bekämpfungspotential entgegen zu halten. Doch gerade im Hinblick auf das Trennungsgebot, ist die Zusammenarbeit ist im GTAZ, das nachrichtendienstliche und polizeiliche Behörden zwar in unterschiedlichen Gebäuden unterbringt, aber doch zum direkten Informationsaustausch versammelt, besonders heikel. In der vorliegenden Hausarbeit soll deshalb untersucht werden, ob und inwieweit das GTAZ das Trennungsgebot berührt oder ob das GTAZ vielmehr andere, bspw. datenschutzrechtliche Probleme aufwirft.
Dazu sollen zuerst das Trennungsgebot und das GTAZ definiert werden. Anschließend soll nach dem Verfassungs- oder Gesetzesrang des Trennungsgebots gefragt werden, um bestimmen zu können, wie wandelbar das Gebot ist. Hiernach soll die oft beschriebene Aufweichung des Trennungsgebots behandelt werden. Es soll gezeigt werden, dass vor allem die Kompetenzerweiterung der Polizeibehörden im Bereich der Vorfeldermittlungen problematisch erscheinen, da sie damit in den Aufgabenbereich der Nachrichtendienste eindringen. Weiterhin soll die Frage aufgeworden werden, ob nicht aber in Bezug zur Terrorismusbekämpfung gerade die oft auftrende Überschneidung von Aufgabenbereichen eine solche Kooperation notwendig macht. Letztlich sollen vor allem die datenschutzrechtlichen Probleme der nachrichtendienstlichen und polizeilichen Zusammenarbeit problematisiert werden, die gerade im Hinblick auf die direkte und persönliche Kooperation der Behörden im GTAZ nicht zu unterschätzen sind.
Abschließend soll in einem Exkurs die Antiterrordatei behandelt werden. Da gegen diese eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist und auch bei ihr Nachrichtendienste und Polizeibehörden sehr eng zusammenarbeiten, könnte ein rückwirkendes Verbot auch Ausstrahlungswirkung auf die Arbeit des GTAZ haben.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionen

2.1 Trennungsgebot von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden

2.2 Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)

3. Trennungsgebot und GTAZ, ein Widerspruch?

3.1 Verfassungs- oder Gesetzesrang des Trennungsgebots?

3.2 Einseitigkeit der Aufweichung der Trennung

3.3 Aufgabenüberschneidung als Notwendigkeit der Kooperation

3.4 Ein datenschutzrechtliches Problem

3.5 „Es kommt darauf an, was dort geschieht.“

4. Exkurs: Antiterrordateigesetz und Antiterrordatei

5. Schlussbetrachtung

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) mit dem verfassungsrechtlich verankerten Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden in Deutschland. Dabei wird analysiert, inwiefern die Kooperation im GTAZ das Gebot der strikten Aufgaben- und Kompetenzentrennbarkeit berührt und welche rechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Fragestellungen sich durch die engere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden ergeben.

  • Grundlagen des Trennungsgebots und dessen verfassungsrechtlicher Stellenwert
  • Strukturelle Analyse und Arbeitsweise des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ)
  • Konfliktlinien zwischen polizeilicher Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung
  • Datenschutzrechtliche Herausforderungen bei der behördenübergreifenden Zusammenarbeit
  • Ausstrahlungswirkung moderner Antiterrordateien auf das bestehende Trennungsgebot

Auszug aus dem Buch

3.4 Ein datenschutzrechtliches Problem

Wie bereits festgestellt, müssen die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern strafprozessual relevante Informationen an die Bundesregierung, die Staatsanwaltschaften und die Polizeibehörden übermitteln. Umgekehrt müssen auch Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordene Agententätigkeiten und Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Handlungen den Verfassungsschutzbehörden mitteilen. Eine solche Weitergabe gibt den Nachrichtendiensten nicht die Möglichkeit, auf das Ob und Wie bereits gewonnener Informationen Einfluss zu nehmen. Das Trennungsgebot sagt nichts über Umfang oder Zulässigkeit dieser Übermittlung aus, es gelten allein der Grundsatz der Spontanübermittlung von Informationen zur Verhinderung und Verfolgung von Staatsschutzdelikten und das Datenschutzrecht.

Letzteres ist von der Zusammenwirkung betroffen. Dies zeigt sich in seiner Ausprägung im Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aus Art 10 Abs. 1 GG, dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art 13 Abs. 1 GG, dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs 1 GG, sowie in Form des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme aus Art. 10 Abs. 1 GG und Art. 13 Abs. 1 GG. Einschränkungen dieser Grundrechte sind allein bei überwiegendem Allgemeininteresse oder einer normenklaren und verhältnissmäßigen gesetzlichen Grundlage statthaft. Zudem ergeben sich bereits aus der europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG Anforderungen in puncto Datenqualität, -verarbeitung und Informationserfordernisse, die ihre Konkretisierung im Datenschutzrecht in Bund und Ländern finden. Grundsätzlich gilt ein Verbot der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten, das nur durch ein Gesetz oder die Einwilligung der betroffenen Person aufgehoben werden kann.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Kooperationsform zwischen Nachrichten- und Polizeidiensten im GTAZ ein und erläutert die Forschungsfrage hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Trennungsgebot.

2. Definitionen: Hier werden die zentralen Begriffe des Trennungsgebots sowie das organisatorische Konzept und der Entstehungshintergrund des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums definiert.

3. Trennungsgebot und GTAZ, ein Widerspruch?: Dieses Kapitel untersucht die verfassungsrechtliche Einordnung, die Konflikte bei der Aufgabenüberschneidung sowie die datenschutzrechtlichen Herausforderungen, die sich durch die Arbeit im GTAZ ergeben.

4. Exkurs: Antiterrordateigesetz und Antiterrordatei: Der Exkurs beleuchtet die datentechnische Vernetzung durch das Antiterrordateigesetz und analysiert deren Potenzial, das Trennungsgebot auf informationeller Ebene zu unterlaufen.

5. Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst zusammen, dass eine Kooperation zwar legitim ist, aber aufgrund der unklaren Rechtslage einer expliziteren Regelung und strengerer Kontrolle bedarf.

Schlüsselwörter

Trennungsgebot, Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum, GTAZ, Nachrichtendienste, Polizeibehörden, Innere Sicherheit, islamistischer Terrorismus, Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung, Antiterrordatei, Rechtsstaat, Gefahrenabwehr, Kooperation, Informationsaustausch, Grundrechte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Hausarbeit befasst sich mit der Frage, ob das im Dezember 2004 eingerichtete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) das deutsche Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden aushöhlt.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Themen sind die historische und verfassungsrechtliche Herleitung des Trennungsgebots, die organisatorische Struktur des GTAZ sowie die datenschutzrechtlichen Konsequenzen der zunehmenden Vernetzung von Sicherheitsbehörden.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit das GTAZ tatsächlich das Trennungsgebot berührt oder ob primär datenschutzrechtliche Probleme im Vordergrund stehen, die einer verbesserten Kontrolle bedürfen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristisch-politikwissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Fachliteratur, Gesetzestexten und parlamentarischen Dokumenten (Bundestagsdrucksachen) basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert den Verfassungsrang des Trennungsgebots, die Kompetenzerweiterungen der Polizei, die Notwendigkeit der Kooperation zur Terrorismusbekämpfung und die spezifischen datenschutzrechtlichen Defizite im Informationsaustausch.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Trennungsgebot, GTAZ, Innere Sicherheit, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung charakterisiert.

Welche Rolle spielt die Antiterrordatei in der Argumentation?

Die Antiterrordatei dient als Exkurs, um aufzuzeigen, wie automatisierte, behördenübergreifende Datenbanken das Trennungsgebot unterlaufen könnten, was für die Bewertung der Arbeit im GTAZ eine wichtige Ausstrahlungswirkung hat.

Welches Fazit zieht der Autor zur Kontrollierbarkeit des GTAZ?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Kooperation legitim, aber aufgrund der direkten Kommunikation und der mangelnden unabhängigen Kontrollinstanz für Datenschutzbelange auf eine eigene rechtliche Regelung angewiesen ist.

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Details

Title
Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)
Subtitle
Ende des Trennungsgebots von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden?
College
University of Leipzig
Grade
1,7
Author
André Herrmann (Author)
Publication Year
2012
Pages
25
Catalog Number
V203233
ISBN (eBook)
9783656297628
ISBN (Book)
9783656298144
Language
German
Tags
GTAZ Terrorismus BND MAD Verfassungsschutz
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
André Herrmann (Author), 2012, Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/203233
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