Als im Jahre 1952 mit dem Vertrag von Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) geschaffen wurde, war der damit einsetzende, einzigartige Entwicklungs- und Integrationsprozess, der zur heutigen Europäischen Union (EU) führte, kaum voraussehbar.
Schritt für Schritt wurden die Kompetenzen von der nationalen auf die supranationale Ebene übertragen, sodass die EU sich von einer wirtschaftlichen Interessengemeinschaft zu einem komplexen Mehrebenensystem formierte, welches „irgendwo zwischen Staatenbund und Bundesstaat“ anzuordnen ist.
Bei diesem Prozess müssen die demokratischen und machtmissbrauchsschützenden Strukturen, die in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten über Jahrhunderte hinweg errungen wurden sind, berücksichtigt werden. Die Grundstruktur bietet hierbei die Gewaltenteilung, die in den Verfassungen der einzelnen Mitgliedsstaaten festgeschrieben ist.
Vertrauen in die EU und Unterstützung dieser durch deren Bürger ist abhängig von einer klaren Struktur, Transparenz und demokratischen Verhältnissen in Form einer klaren Gewaltenteilung. Eine schwache Wahlbeteiligung an den Europawahlen von 43% im Jahr 2009 verweist hier auf ein Defizit. Im Gegensatz dazu lag beispielsweise die Wahlbeteiligung an den Bundestagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bei 72% im Jahr 2009, die jedoch auch schon als sehr gering eingestuft wurde. Dies leitet über zu folgender Fragestellung, auf welche in den nächsten Kapiteln eine Antwort gefunden werden soll: Ist die Gewaltenteilung in der EU gewährleistet?
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Prinzip der Gewaltenteilung
3 Die Gewaltenteilung in der Europäischen Union
3.1 EU-Kommission
3.1.1 Ernennungsprozess
3.1.2 Aufgabenspektrum
3.1.2.1 Gesetzgebenden Funktionen der EU-Kommission
3.1.2.2 Exekutivfunktionen der EU-Kommission
3.1.2.3 Judikative Funktionen der EU-Kommission
3.1.2.4 Repräsentativfunktionen der EU-Kommission
3.1.3 Zusammenfassung EU-Kommission
3.2 EU-Ministerrat
3.2.1 Exekutivfunktionen des EU-Ministerrats
3.2.2 Zusammenfassung EU-Ministerrat
3.3 EU-Parlament
3.3.1 Kontrollfunktionen und Haushaltsbefugnisse des EU-Parlaments
3.3.2 Legislativfunktionen des EU-Parlaments
3.3.3. Zusammenfassung EU-Parlament
3.4 Europäische Gerichtshof (EuGH)
3.4.1 Judikative Funktionen des Europäischen Gerichtshofs
3.4.2 Gesetzgebende Funktionen des Europäischen Gerichtshofs
3.4.3 Zusammenfassung Europäischer Gerichtshof
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit das fundamentale Prinzip der Gewaltenteilung innerhalb des politischen Systems der Europäischen Union realisiert ist. Dabei wird analysiert, ob die verschiedenen EU-Organe ihre Aufgaben gemäß einer klaren Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative wahrnehmen oder ob Machtkonzentrationen und Überlappungen existieren.
- Analyse der klassischen Gewaltenteilung nach Locke und Montesquieu als theoretischer Maßstab.
- Untersuchung der institutionellen Struktur der EU und ihrer zentralen Organe (Kommission, Ministerrat, Parlament, EuGH).
- Kritische Bewertung der Einflussmöglichkeiten und der demokratischen Legitimation der EU-Organe.
- Identifikation von Machtdefiziten und Überschneidungen in den Kompetenzbereichen.
- Diskussion über das Demokratiedefizit und die Bedeutung der Gewaltenteilung für das Vertrauen der EU-Bürger.
Auszug aus dem Buch
3.1.2.1 Gesetzgebenden Funktionen der EU-Kommission
Die Kommission trägt als einziges Organ der Union das Initiativrecht im Gesetzgebungsverfahren. Es ist das Recht, Rechtsakte (Verordnungen und Richtlinien) vorzuschlagen. Diese werden im weiteren Verlauf dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament vorgelegt.
In Bezug auf die Vorschläge hat die Kommission die Interessen der Union und ihrer Bürger zu wahren. Von dem Initiativrecht wird nur Gebrauch gemacht, wenn ein Problem nach Ansicht der Kommission auf supranationaler Ebene effektiver gelöst werden kann als auf nationaler. Die Angelegenheit soll (wie in der vertikalen Gewaltenteilung der BRD) zuerst auf der niedrigsten möglichen Ebene bearbeitet werden. Um ein weites Spektrum von Interessen abzudecken, steht die Kommission im ständigen Kontakt mit verschiedenen Gremien (besonders mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen), veranstaltet Anhörungen und befragt die Öffentlichkeit oftmals direkt.
Der EU-Kommission stehen 23 nach Sach- und Fachgebieten gegliederte Generaldirektionen zur Seite. Jedem Kommissar (selten auch mehreren Kommissaren) ist eine Generaldirektion unterstellt. In diesen werden in der Praxis die Vorschläge für die Rechtsakte erarbeitet. Diese müssen dann von der ganzen Kommission im Kollegium angenommen werden, um offiziellen Status zu erlangen und, um danach an den Ministerrat und das EU-Parlament weitergeleitet zu werden. Mindestens 14 von 27 Kommissaren müssen dabei zustimmen. Damit hat der Vorschlag die uneingeschränkte Unterstützung des gesamten Kollegiums. Kritisch in diesem Zusammenhang ist zu betrachten, dass eine einfache Mehrheit zur Beschlussfassung ausreicht. Dies bedeutet, dass Vorschläge erlassen werden können, die evtl. in einigen EU-Mitgliedsstaaten nicht vereinbart wurden wären. Positiv zu erachten ist hierbei, dass dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament mehr Vorschläge vorgelegt werden und somit das Gesetzgebungsverfahren beschleunigt wird.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung skizziert den Integrationsprozess der EU und leitet aus dem demokratischen Anspruch auf Gewaltenteilung die Forschungsfrage ab.
2 Das Prinzip der Gewaltenteilung: Dieses Kapitel erläutert die theoretischen Grundlagen der horizontalen und vertikalen Gewaltenteilung als Schutz vor Machtmissbrauch.
3 Die Gewaltenteilung in der Europäischen Union: Hier werden die vier Hauptorgane der EU auf ihre Funktionen und ihre Unabhängigkeit hin analysiert.
3.1 EU-Kommission: Die Untersuchung zeigt, dass die EU-Kommission in mehrere Gewaltbereiche eingreift und stark von anderen Organen abhängig ist.
3.2 EU-Ministerrat: Das Kapitel verdeutlicht die Doppelfunktion als Exekutive und Legislative sowie die problematische parlamentarische Kontrollierbarkeit des Organs.
3.3 EU-Parlament: Trotz zunehmender Befugnisse leidet das Parlament unter institutionellen Schwächen und einer eingeschränkten Rolle bei der Repräsentation der Bürger.
3.4 Europäische Gerichtshof (EuGH): Der EuGH wird als das Organ identifiziert, das dem Ideal der unabhängigen Judikative am nächsten kommt, wenngleich er faktisch auch rechtsetzend wirkt.
4 Fazit: Das Fazit stellt fest, dass die Gewaltenteilung in der EU nicht ausreichend gewährleistet ist und Reformen zur Stärkung der demokratischen Legitimation notwendig sind.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Gewaltenteilung, Europäische Kommission, EU-Ministerrat, EU-Parlament, Europäischer Gerichtshof, Demokratiedefizit, Institutionelle Struktur, Politische Integration, Machtmissbrauch, Gesetzgebung, Exekutive, Judikative, Politische Legitimation, Rechtsstaatlichkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und wie das Prinzip der Gewaltenteilung im komplexen institutionellen Gefüge der Europäischen Union umgesetzt ist.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind die theoretischen Grundlagen der Gewaltenteilung, die Rollen der EU-Organe und die Analyse der Kompetenzverteilung innerhalb der Union.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es zu prüfen, ob die Gewaltenteilung in der EU gewährleistet ist, um Machtmissbrauch zu verhindern und demokratische Standards zu wahren.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Autorin nutzt eine analytische Untersuchung der institutionellen Strukturen und Kompetenzbereiche, basierend auf Literatur- und Vertragsanalysen der EU.
Welche Aspekte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Untersuchung von Kommission, Ministerrat, Parlament und EuGH hinsichtlich ihrer jeweiligen legislativen, exekutiven und judikativen Rollen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Gewaltenteilung, Institutionelle Struktur, Demokratiedefizit, sowie die spezifischen EU-Organe wie die Kommission und der Europäische Gerichtshof.
Warum wird die Rolle der EU-Kommission als widersprüchlich bezeichnet?
Weil die Kommission formal der Exekutive zugeordnet ist, aber tatsächlich maßgebliche Befugnisse in der Gesetzgebung wahrnimmt und stark von nationalen Interessen beeinflusst wird.
Welche Rolle spielt der Europäische Gerichtshof in Bezug auf die Gewaltenteilung?
Der EuGH wird als das Organ gesehen, das dem Prinzip der unabhängigen Judikative am nächsten kommt, wobei er durch seine Rechtsprechung faktisch jedoch auch rechtsetzend wirkt.
Warum stellt das Fehlen einer Verfassung laut Autorin ein Problem dar?
Das Fehlen einer Verfassung führt dazu, dass die Gewaltenteilung nicht klar festgeschrieben ist und die wechselseitige Abhängigkeit der Organe zu einem intransparenten System beiträgt.
- Quote paper
- Nicola Gundrum (Author), 2012, Ist die Gewaltenteilung in der Europäischen Union gewährleistet?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/203378