Während Millionen von Internetnutzern bei den Begriffen Napster, Kazaa oder Bittorent an den kostenlosen Download von aktuellen Musikwerken oder Kino-Blockbuster denken, grauen sich Plattenfirmen und Filmstudios davor. Egal ob Musikalben, Filme, Software, eBooks oder Bilder – dem Nutzer von Filesharing-Netzwerken steht es offen, praktisch alles auf seine Festplatte zu kopieren. Das Internet macht es möglich. Aber genauso wie es Filesharing ohne das Internet nicht gebe, so lebt das Internet immer mehr vom kopieren. Denn was sonst ist ein „geteilter“ Statusbeitrag in Facebook, oder ein „Retweet“ auf Twitter ? Um es auf den Punkt zu bringen: „Filesharing ist in Wirklichkeit keine spezielle Anwendung im Internet, das Internet ist Filesharing.“
Es darf deshalb auch nicht überraschen, wenn die Filesharing-Systeme hohen Zuspruch erfahren, obwohl die Rechtswidrigkeit oftmals bekannt sein wird. Die Nutzung von Filesharing-Netzwerken ist kein Kavaliersdelikt Einzelner, sondern kann als gesellschaftliche Entwicklung hin zu einem Bedeutungsverlust des geistigen Eigentums angesehen werden. Welche Folgen das Filesharing tatsächlich bewirkt, ist jedoch unklar. Die Rechteinhaber beklagen zwar einen Schaden in Milliardenhöhe, doch sind diese Zahlen nur mit Vorsicht zu genießen. Aber auch in absehbarer Zeit werden die Filesharing-Netzwerke stark frequentiert sein. Insbesondere wenn man neue Möglichkeiten wie Streamingangebote durch P2P-Netzwerke berücksichtigt.
Das Massenphänomen der Filesharing-Systeme wird damit weiterhin eine Bedrohung für die Rechteinhaber darstellen. Um dem Treiben von BitTorrent & Co. nicht tatenlos zu zuschauen, bedarf es einem effektiven Rechtsschutz. Das materielle Recht der Rechteinhaber ist nämlich das Eine, bewirkt aber nichts, wenn es nicht geltend gemacht werden kann. Von entscheidender Bedeutung ist dabei der vor rund 3 Jahren eingeführte Drittauskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UrhG, durch den die Anonymität des Internets durchbrochen wird. Es stellt dabei ein Spannungsfeld zwischen den Interessen der Beteiligten dar, welches mitentscheidend ist für die lebhafte Diskussion zu dieser Norm. Die Durchsetzung des Urheberrechts hält jedenfalls Anschluss an das Internetzeitalter. Dies erscheint nur konsequent, denn auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Filesharing-Netzwerke
I. Technische Funktionsweise von P2P-Netzwerken
1. Zentrale P2P-Netzwerke
2. Dezentrale P2P-Netzwerke
3. Hybride P2P-Netzwerke
4. Anonyme P2P-Netzwerke
II. P2P-Netzwerke in Abgrenzung zu Sharehostern und Usenet
III. Anwendungsbereiche von Filesharing-Netzwerken
IV. Streamingangebote in Filesharing-Netzwerken
V. Popularität von Filesharing-Netzwerken
C. Die Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken
I. Vorbereitungshandlungen
II. Uploading
1. Urheberrechtsverletzungen nach § 19a UrhG
2. Urheberrechtsverletzungen nach § 16 UrhG
3. Schranken des Urheberrechts bezüglich § 19a UrhG
III. Downloading
1. Urheberrechtsverletzungen nach § 16 UrhG
2. Schranke des Urheberrechts bezüglich § 16 UrhG
IV. Streaming
1. Urheberrechtsverletzungen nach § 19a UrhG
2. Urheberrechtsverletzungen nach § 16 UrhG
3. Schranken des Urheberrechts bezüglich § 19a UrhG
4. Schranken des Urheberrechts bezüglich § 16 UrhG
D. Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken
I. Die Feststellung der IP-Adresse des Rechtsverletzers
II. Die Notwendigkeit eines Auskunftsanspruchs gegen Dritte
E. Der Auskunftsanspruch gem. § 101 UrhG
I. Unterscheidung zwischen dem selbstständigen und dem akzessorischen Auskunftsanspruch
II. Bisherige Rechtslage vor Einführung von § 101 UrhG n. F.
III. Der akzessorische Auskunftsanspruch (§ 101 Abs. 1 UrhG)
1. Aktiv- und Passivlegitimation
2. Gewerbliches Ausmaß der Urheberrechtsverletzung
a. Anzahl der Rechtsverletzungen
b. Schwere der Rechtsverletzungen
aa. Unmittelbar zeitlicher Zusammenhang zur Veröffentlichung eines Werkes
bb. Relevante Verkaufsphase eines Werkes
cc. Öffentliche Zugänglichmachung in einem Filesharing-Netzwerk
dd. Orientierung am Marktwert
ee. Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil
c. Ergebnis
IV. Der selbstständige Drittauskunftsanspruch (§ 101 Abs. 1, 2 Nr. 3 UrhG)
1. Aktiv- und Passivlegitimation
2. Gewerbliches Ausmaß
a. Gewerbliches Ausmaß der angebotenen Dienstleistungen
b. Gewerbliches Ausmaß der Urheberrechtsverletzung
aa. Wörtliche Auslegung
bb. Systematische Auslegung
cc. Wille des europäischen Gesetzgebers
dd. Wille des nationalen Gesetzgebers
ee. Telelogische Auslegung
ff. Ergebnis
3. Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung
4. Klageerhebung gegen den Verletzer
V. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung (§ 101 Abs. 4 UrhG)
VI. Die richterliche Anordnung bei Verwendung von Verkehrsdaten (§ 101 Abs. 9 UrhG)
1. Verkehrs- und Bestandsdaten
2. Speicherungsbefugnis der Internetzugangsanbieter
3. Speicherungspflicht auf Zuruf
4. Erlaubnistatbestand zur Datenübermittlung
F. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Herausforderungen bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken, mit einem besonderen Fokus auf den Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG. Ziel ist es, die Wirksamkeit der zivilrechtlichen Durchsetzung von Urheberrechten im Internetzeitalter zu analysieren, insbesondere in Anbetracht der Anonymität der Nutzer und der technischen Funktionsweisen moderner P2P-Systeme.
- Funktionsweise und Typologie von Filesharing-Netzwerken und Streaming-Diensten.
- Analyse der Urheberrechtsverletzungen durch Up- und Downloading sowie Streaming.
- Rechtliche Voraussetzungen und Anwendungsbereich des akzessorischen und des selbstständigen Drittauskunftsanspruchs (§ 101 UrhG).
- Die Rolle der Verhältnismäßigkeitsprüfung und des Richtervorbehalts bei der Verarbeitung von Verkehrsdaten.
- Kritische Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung von Internetpiraterie im Spannungsfeld zwischen Urheberrecht und Datenschutz.
Auszug aus dem Buch
I. Technische Funktionsweise von P2P-Netzwerken
Ein Computernetzwerk funktioniert in der Regel so, dass es einen zentralen Computer gibt (Server), der die Daten für die weiteren Computer (Clients) zur Verfügung stellt. Es besteht somit eine Hierarchie im Rahmen des Computernetzwerks.35 Bei einem P2P-System handelt es sich ebenfalls um ein Computernetzwerk. Die Besonderheit liegt darin, dass jeder einzelne Computer sowohl die Aufgabe als Server, als auch Client wahrnimmt. Im Vergleich zu einem klassischen Computernetzwerk wird kein zentraler Computer als Server vorausgesetzt. Eine Hierarchie besteht gerade nicht, da die Computer jeweils die selbe Aufgabe wahrnehmen und somit gleichgestellt sind.36 Diese Technik kann nicht nur zum Einsatz des Filesharings verwandt werden.37
Die Teilnahme an einem P2P-Netzwerk setzt den Einsatz einer Software voraus.38 Mit eDonkey, BitTorrent und eMule gibt es heute eine Reihe von solchen P2P-Anwendungen, die unterschiedlich aufgebaut sind.39 Um das Filesharing zu ermöglichen verwendet ein P2P Netzwerk Suchalgorithmen.40 Ein interessierter Nutzer hat nach einer erfolgreichen Suche die Möglichkeit, die Daten unmittelbar von der lokalen Festplatte eines anderen Teilnehmers herunterzuladen.41 Die Daten müssen damit nicht an einer zentralen Stelle gespeichert sein.42 Erforderlich ist damit aber eine möglichst hohe Zahl an Teilnehmern.43 Alle P2P-Systeme basieren auf das dargelegte Grundprinzip, dennoch bestehen Unterschiede bei der Ausgestaltung der Netzwerke. Zu differenzieren ist hierbei bezüglich der Indexierung der zur Verfügung stehenden Daten.44
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Verbreitung von Filesharing und die damit verbundenen Herausforderungen für das Urheberrecht bei gleichzeitigem Bestehen hoher Unsicherheiten über die tatsächlichen Auswirkungen auf die Medienwirtschaft.
B. Filesharing-Netzwerke: Dieses Kapitel erläutert die technischen Grundlagen von P2P-Netzwerken, unterscheidet zwischen zentralen, dezentralen und hybriden Strukturen und grenzt diese von Sharehostern ab.
C. Die Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken: Hier werden die urheberrechtlich relevanten Vorgänge beim Up- und Download sowie Streaming analysiert und auf ihre Einordnung als Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung geprüft.
D. Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken: Dieses Kapitel behandelt die praktischen Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Rechtsverletzern durch IP-Adressen und die Notwendigkeit von Auskunftsansprüchen.
E. Der Auskunftsanspruch gem. § 101 UrhG: Im Hauptteil der Arbeit wird detailliert auf die Struktur, die Voraussetzungen und die Anwendung des akzessorischen sowie selbstständigen Drittauskunftsanspruchs eingegangen.
F. Ausblick: Der Ausblick diskutiert zukünftige Entwicklungen in der Rechtsdurchsetzung, alternative Ansätze wie Warnhinweismodelle und die generelle Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung von Filesharing.
Schlüsselwörter
Urheberrecht, Filesharing, P2P-Netzwerke, Auskunftsanspruch, § 101 UrhG, Internetpiraterie, Urheberrechtsverletzung, Drittauskunftsanspruch, gewerbliches Ausmaß, IP-Adresse, Streaming, Netzneutralität, Datenschutz, Urheberrechtsnovelle, Rechtsdurchsetzung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit befasst sich mit der zivilrechtlichen Durchsetzung von Urheberrechten bei Rechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken, insbesondere unter Nutzung der gesetzlichen Auskunftsansprüche gegenüber Providern.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf der technischen Funktionsweise von P2P-Netzwerken, der urheberrechtlichen Einordnung von Up- und Download, den Anforderungen an den Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG und der verfassungsrechtlichen Abwägung zwischen Urheberrechtsschutz und Nutzeranonymität.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, zu analysieren, ob und wie Rechteinhaber mittels des Drittauskunftsanspruchs die Anonymität von Filesharing-Nutzern durchbrechen können, um gegen Urheberrechtsverletzungen effektiv vorzugehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die sich auf die Auslegung des geltenden Urheberrechtsgesetzes, die Auswertung höchstrichterlicher Rechtsprechung und die Einbeziehung fachspezifischer Literatur stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine technische Analyse der Filesharing-Systeme, eine dogmatische Einordnung der Verstöße gegen §§ 19a, 16 UrhG sowie eine ausführliche Untersuchung der Anspruchsvoraussetzungen des § 101 UrhG.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Filesharing, Urheberrechtsverletzung, Auskunftsanspruch, § 101 UrhG, Internetpiraterie, gewerbliches Ausmaß und Drittauskunft.
Wie bewertet der Autor die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen gegen Filesharing?
Der Autor konstatiert, dass der Einsatz der Rechteinhaber zur Bekämpfung des Filesharings zwar eindrucksvoll erscheint, jedoch in der Praxis häufig wirkungslos bleibt, da technische Fortschritte und Ausweichbewegungen auf alternative Streaming-Angebote das sogenannte "Katz-und-Maus-Spiel" weiter anheizen.
Welche Rolle spielt die "doppelte Gewerbsmäßigkeit" für den Drittauskunftsanspruch?
Die Frage, ob der Drittauskunftsanspruch zwingend eine Rechtsverletzung in einem gewerblichen Ausmaß voraussetzt, war lange Zeit hoch umstritten und wird in der Arbeit anhand der Literatur und Rechtsprechung, insbesondere unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Auslegungsansätze (wörtlich, systematisch, teleologisch), intensiv diskutiert.
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- Dipl.-Jur. Behnam Yazdani (Author), 2012, Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken unter besonderer Berücksichtigung des Auskunftsanspruchs gem. § 101 UrhG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/203651