Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, warum es notwendig ist, Banken zu regulieren und welche Auswirkungen staatliche Regulierungsmaßnahmen in Form von Basel III auf die deutschen Kreditinstitute haben können. Das zweite Kapitel gibt zunächst eine Übersicht über das deutsche Geschäftsbankensystem und bildet damit die Grundlage. Im dritten Kapitel wird die Notwendigkeit der Bankenregulierung begründet, zwei Formen der Bankenregulierung dargestellt und aufbauend darauf die Organisation der Bankenaufsicht vorgestellt. Der Weg von Basel II zu Basel III beschreibt das vierte Kapitel. In diesem wird die Drei-Säulen-Struktur näher erläutert und die wesentlichen Schwachstellen von Basel II aufgedeckt. Anschließend werden im fünften Kapitel die neuen Baseler Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen veranschaulicht sowie mögliche Auswirkungen auf die deutschen Kreditinstitute analysiert. Die Arbeit schließt mit einem Resümee.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das deutsche Geschäftsbankensystem
2.1 Die Universalbanken
2.1.1 Der Kreditbankensektor
2.1.2 Der Sparkassensektor
2.1.3 Genossenschaftssektor
2.2 Spezialbanken
3 Notwendigkeit und Rechtfertigung der Bankenregulierung
3.1 Die Instabilität des Bankensektors
3.1.1 Liquiditätsrisiko durch Fristentransformation
3.1.2 Wechselseitige Interbankenbeziehungen
3.1.3 Asymmetrische Informationsverteilung
3.1.4 Bank Run-Mechanik
3.1.5 Das systemische Risiko
3.2 Formen der Bankenregulierung
3.2.1 Staatliche Bankenregulierung
3.2.1.1 Präventive Maßnahmen
3.2.1.2 Protektive Maßnahmen
3.2.2 Marktliche Bankenregulierung
3.3 Die Organisation der Bankenaufsicht
3.3.1 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
3.3.2 Die Europäische Bankenaufsicht
3.3.3 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
4 Der Weg von Basel II zu Basel III
4.1 Basel II
4.1.1 Säule 1 – Mindestkapitalanforderungen
4.1.2 Säule 2 – Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
4.1.3 Säule 3 – Marktdisziplin
4.2 Die Schwachstellen von Basel II
5 Die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften nach Basel III und die Auswirkungen auf deutsche Kreditinstitute
5.1 Das bankaufsichtliche Eigenkapital nach Basel III
5.1.1 Zusammensetzung des bankaufsichtlichen Eigenkapitals
5.1.1.1 Qualitative Anforderungen an das Kernkapital
5.1.1.2 Qualitative Anforderungen an das Ergänzungskapital
5.1.2 Eigenkapital Quantität und Übergangsregelung
5.2 Die neuen Baseler Liquiditätsanforderungen
5.2.1 Liquidity Covered Ratio
5.2.2 Net Stable Funding Ratio
5.3 Weitere regulatorische Änderungen durch Basel III
5.3.1 Leverage Ratio
5.3.2 Kapitalerhaltungspuffer und antizyklischer Puffer
5.3.2.1 Kapitalerhaltungspuffer
5.3.2.2 Antizyklischer Puffer
5.3.3 Abzugsposten
5.3.4 Offenlegung der Eigenkapitalbestandteile
5.3.5 zusätzlicher Kapitalpuffer für systemrelevante Institute
6 Resümee
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Das deutsche Geschäftsbankensystem
Abbildung 2: Veränderung der Eigenkapitalanforderungen
Abbildung 3: Überblick zu den Übergangsregelungen
Abbildung 4: Gewinnrückbehalt bei Nichterfüllung des Kapitalerhaltungspuffers
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
„Wenn es auf den Weltfinanzmärkten brennt, dann muss gelöscht werden, auch wenn es sich um Brandstiftung handelt. Anschließend müssen die Brandstifter aber daran gehindert werden, so etwas wieder zu tun.“[1] Diesem Gedanken folgend legte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, im Auftrag der G20 Staats- und Regierungschefs, Mitte September 2010 neue Vorschläge für die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen der Banken vor. Diese Richtlinien werden seither unter dem Schlagwort „Basel III“ zusammengefasst. Mit der grundlegenden Überarbeitung des Basel II-Regelwerks soll auf die während der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise beobachteten Schwächen innerhalb der Bankenregulierung reagiert werden.
Im Fokus des Basel III Capital Framework steht die Kräftigung der Eigenkapital- und Liquiditätsbasis der Kreditinstitute, um zum einen die Widerstandsfähigkeit der Banken und zum anderen die des gesamten Finanzsystems zu stärken. Strengere qualitative sowie quantitative Anforderungen an das Eigenkapital und die neuen Liquiditätsstandards sollen die Kreditinstitute dazu bewegen künftige Krisensituationen selbstständig und ohne staatliche Hilfen zu überwinden.
Basel III wird nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission als eine EU- Verordnung umgesetzt. Damit werden die neuen Baseler Regulierungsvorschriften umgehend deutsches Aufsichtsrecht. Die verschärften Anforderungen werden dabei stufenweise voraussichtlich ab 01.01.2013 eingeführt. Dadurch sollen negative Auswirkungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute sowie der Kreditversorgung vermieden werden.
Das neue Regelwerk verlangt etliches von den Instituten ab. Demzufolge fallen auch die Meinungen über Basel III unterschiedlich aus. Vorstandsmitglied vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) Gerhard Hofmann kritisiert, dass die neuen Regelungen nicht ausreichend differenziert seien, so werden alle Geschäftsmodelle unabhängig vom jeweiligen Risikoprofil der Bank gleichermaßen belastet.[2] Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) geht sogar von eingeschränkten Kreditvergabemöglichkeiten deutscher Banken aus.[3] Die Europäische Zentralbank (EZB) äußerte sich hingegen positiv zu dem neuen Regelwerk. Nach Ansicht der EZB werden sich die erhöhten Kapitalanforderungen positiv auf das Wachstum und die Stabilität des Finanzsektors auswirken.[4]
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, warum es notwendig ist, Banken zu regulieren und welche Auswirkungen staatliche Regulierungsmaßnahmen in Form von Basel III auf die deutschen Kreditinstitute haben können. Das zweite Kapitel gibt zunächst eine Übersicht über das deutsche Geschäftsbankensystem und bildet damit die Grundlage. Im dritten Kapitel wird die Notwendigkeit der Bankenregulierung begründet, zwei Formen der Bankenregulierung dargestellt und aufbauend darauf die Organisation der Bankenaufsicht vorgestellt. Der Weg von Basel II zu Basel III beschreibt das vierte Kapitel. In diesem wird die Drei-Säulen-Struktur näher erläutert und die wesentlichen Schwachstellen von Basel II aufgedeckt. Anschließend werden im fünften Kapitel die neuen Baseler Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen veranschaulicht sowie mögliche Auswirkungen auf die deutschen Kreditinstitute analysiert. Die Arbeit schließt mit einem Resümee.
2 Das deutsche Geschäftsbankensystem
Das deutsche Geschäftsbankensystem ist aufgrund der historischen Entwicklung ein Universalbankensystem.[5] Neben den Universalbanken existieren die Spezialbanken. Diese werden laut der Struktur des Geschäftsbankensystems in der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank wiederum in Realkreditinstitute, Bausparkassen und in Banken mit Sonderaufgaben unterteilt. Universalbanken sind gemäß dem Gesetz über das Kreditwesen berechtigt, sämtliche Arten von Bankgeschäften durchzuführen. Gekennzeichnet sind die Universalbanken durch ihr breites Aufgabenspektrum. Zu den Tätigkeitsbereichen der Banken gehören u.a. das Einlagen- und Kreditgeschäft, Geschäfte mit Effekten und der bargeldlose Zahlungsverkehr.[6] Die deutschen Universalbanken werden in drei Sektoren unterteilt. Zum ersten Sektor gehören die Kreditbanken. Der zweite Sektor ist der Sparkassensektor. Die Genossenschaftsbanken bilden den dritten großen Sektor der Universalbanken.[7]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Das deutsche Geschäftsbankensystem[8]
2.1 Die Universalbanken
2.1.1 Der Kreditbankensektor
Die Kreditbanken umfassen Großbanken, Regionalbanken und sonstige Kreditbanken sowie Zweigstellen ausländischer Banken. Kreditbanken dürfen nur in Rechtsformen des privaten Rechts geführt werden (z.B. AG, GmbH).[9] Das erwerbswirtschaftliche Prinzip steht dabei im Vordergrund.[10] Viele dieser Kreditbanken, vor allem die Großbanken, halten Beteiligungen an Spezialbanken in Höhe von bis zu 100 Prozent.[11]
Großbanken
Charakteristisch für Großbanken ist deren umfassendes Angebot an Bankleistungen für sämtliche Kundengruppen aber auch das deutschlandweit ausgedehnte Filial- und Zweigstellennetz. Über die Landesgrenzen hinaus sind Großbanken in Form von Tochtergesellschaften, Niederlassungen, strategischen Allianzen usw. auf ausländischen Märkten vertreten.[12] Aufgrund der hohen Präsenz im In- und Ausland haben die Großbanken einen beträchtlichen Refinanzierungsrückhalt im Einlagengeschäft. Des Weiteren sind Großbanken am internationalen Devisen- und Wertpapierhandel beteiligt. Sie finanzieren häufig größere Projekte, Unternehmen sowie den Staat in Form von Großkrediten.[13] Hinsichtlich des national und international betriebenen Emissionsgeschäfts sind Großbanken in zahlreichen Emissionskonsortien Konsortialführer.[14]
Regionalbanken und sonstige Kreditbanken
In Deutschland gibt es ca. 179 Regionalbanken und sonstige Kreditbanken.[15] Im Gegensatz zu den Großbanken sind diese Institute in einem regional begrenzten Filialnetz tätig. Größere Regionalbanken weisen jedoch ein ähnlich verzweigtes Filialnetz wie die Großbanken auf. Lokalbanken- und Hausbanken gehören zu den sonstigen Kreditbanken. Die Lokalbanken haben in der Regel nur einen relativ geringen Geschäftsumfang und sind nur an einem Ort tätig. Die Haus- und Konzernbanken sind Banken, die primär die Bankengeschäfte, meist als Tochterunternehmen von Handels- und Industrieunternehmen, abwickeln und betreuen.[16] Regionalbanken und sonstige Kreditbanken werden typischerweise in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt.[17] Branchenbanken haben sich auf bestimmte Kundengruppen spezialisiert (z.B. Apothekerbank) und werden ebenfalls der Gruppe der Regionalbanken zugeordnet.[18]
Zweigstellen ausländischer Banken
In der Bundesrepublik Deutschland existieren ca. 118 Zweigstellen von ausländischen Banken.[19] Zweigstellen ausländischer Banken und Tochterbanken von ausländischen Kreditinstituten dürfen grundsätzlich alle Bankgeschäfte betreiben und unterliegen dem Gesetz über das Kreditwesen.[20] Die Ausnahmen bilden dabei sog. Repräsentanzen, da Repräsentanzen keine Bankgeschäfte betreiben sondern ausschließlich Geschäftsbeziehungen vermitteln und pflegen.[21]
2.1.2 Der Sparkassensektor
Dem Sparkassensektor werden die Sparkassen als Primärinstitute sowie die Landesbanken (Sekundärebene) und die Deka-Bank, als Zentralbank des Sparkassenbereichs (Tertiärebene), zugeordnet. Dieser öffentlich-rechtliche Bankensektor gehört zu den bedeutendsten Marktakteuren innerhalb des deutschen Bankwesens.
Sparkassen
Sparkassen gehören zu den gemeinwohlorientierten Kreditinstituten[22] und befinden sich im Eigentum der öffentlich rechtlichen Träger (z.B. Gemeinden, Kreise). Ihre Aufgaben sind in den Sparkassengesetzen der jeweiligen Bundesländer festgelegt.[23] Demnach sollen die Sparkassen u.a. die Kreditversorgung der im jeweiligen Geschäftsgebiet ansässigen Bevölkerung sowie des Mittelstandes sicherstellen (Regionalprinzip), sichere Geldanlagen gewährleisten und den Sparsinn der Bevölkerung fördern.[24] Generell dürfen Sparkassen alle üblichen Bankgeschäfte durchführen, bis auf solche, die laut Sparkassengesetz, Sparkassenverordnung oder Satzung unerlaubt sind.[25] Dazu gehören u.a. risikobehaftete Devisengeschäfte.[26]
Das oberste Ziel der Sparkassen stellt die Erfüllung des öffentlichen Auftrags dar, d.h. das erzielte Gewinne, wenn notwendig, den Rücklagen der Sparkasse zugeführt[27], an die kommunalen Träger ausgeschüttet oder für die zahlreichen gemeinnützigen Projekte zur Verfügung gestellt werden.[28]
Aufgrund des hohen Anteils an Spareinlagen können sich die Sparkassen relativ günstig refinanzieren.[29] Die Verwendung der Mittel erfolgt schwerpunktmäßig durch die Vergabe von mittel- und langfristigen Krediten.[30] Regionale Stützungsfonds sorgen neben der Eigenkapitalausstattung der Sparkassen für die Sicherung der Einlagen.[31]
Ebenso wie die öffentlich rechtlichen Sparkassen gehören die sieben noch existierenden freien Sparkassen zum Sparkassensektor. Im Vergleich zu den öffentlich rechtlichen Sparkassen sind die freien Sparkassen allerdings privatrechtliche Sparkassen. Eine bekannte freie Sparkasse ist die Hamburger Sparkasse (Haspa).[32]
Der Verwaltungsrat und der Vorstand sind die Organe einer Sparkasse. Der Verwaltungsrat gibt die Richtlinien der Geschäftspolitik vor und übernimmt die Überwachungsfunktion des Vorstands. Der Vorstand wiederum übernimmt die Rolle des gesetzlichen Vertreters und die Geschäftsführung.[33]
Landesbanken/ Girozentralen
In den meisten Fällen sind die Landesbanken/ Girozentralen Anstalten des öffentlichen Rechts, wobei ihre Träger häufig Bundesländer, andere Landesbanken, Sparkassen- und Giroverbände sind. Als regionale Zentralinstitute der Sparkassen dienen sie als Hauptverrechnungs- und Refinanzierungsstelle. In ihrer Funktion als Landesbank unterstützen sie die Bankaktivitäten der Bundesländer und auch die der Gemeinden. Darüber hinaus ergänzen sie das Leistungsangebot der Sparkassen und führen ein eigenständiges Privat- und Firmenkundengeschäft.[34] Landesbanken kommen ihren öffentlichen Aufgaben nach, stellen den Gebietskörperschaften Finanzdienstleistungen bereit[35] und wickeln bspw. internationale Banktransaktionen ab.[36] Zu den, nach der Finanzmarktkrise, verbliebenen deutschen Landesbanken gehören u.a. die HSH Nordbank, die NordLB, die Bayern LB, die Helaba und die LBBW.[37]
DekaBank
Als Anstalt des öffentlichen Rechts fungiert die DekaBank als zentraler Asset Manager der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe. Die DekaBank befindet sich zu 100 Prozent im Eigentum der deutschen Sparkassen. Die Geschäftsfelder erstrecken sich über das Asset Management Kapitalmarkt (z.B. Management von Wertpapierfonds), das Asset Management Immobilien (Management von Immobilienfonds) bis hin zum Geschäftsfeld Corporates and Markets (z.B. Kreditgeschäft).[38]
2.1.3 Genossenschaftssektor
Die dritte Gruppe innerhalb der Universalbanken bildet der Genossenschaftssektor, zu dem sowohl die Genossenschaftsbanken als auch die genossenschaftlichen Zentralbanken zugeordnet werden.
Kreditgenossenschaften
„Kreditgenossenschaften sind Kreditinstitute, die den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs fördern sollen (Förderungsprinzip).“[39]
Um als Mitglied der Genossenschaft zu gelten, ist es erforderlich mindestens ein Geschäftsanteil zu erwerben. Zwar können auch Nichtmitglieder alle Leistungen der Genossenschaftsbanken nutzen, allerdings profitieren die Mitglieder von günstigeren Konditionen hinsichtlich der Kreditvergabe und Einlagen, aber auch in Form der jährlichen Gewinnausschüttung.[40] Unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile hat jedes Mitglied nur ein Stimmrecht in der Generalversammlung, dadurch wird die gegenseitige Unterstützung und Förderung zum Ausdruck gebracht.[41]
Genossenschaftsbanken sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Universalbanken, die ihren Privat-, Firmen- und Geschäftskunden eine breite Palette an Leistungen anbieten. Zudem unterliegen sie dem Kreditwesen- und Genossenschaftsgesetz. Zum Genossenschaftsverbund gehören u.a. die Deutsche Genossenschafts- Hypothekenbank, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG und die Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank. Ergänzend zum Leistungsangebot der Kreditgenossenschaften, bieten diese Institutionen weitere Geld- und Finanzierungsgeschäfte an.[42]
Die Mitglieder (Genossen) stellen den Genossenschaftsbanken Eigenkapital, in Form von eingezahlten Geschäftsguthaben, zur Verfügung. Das haftende Eigenkapital setzt sich damit aus eben genannten eingezahlten Geschäftsguthaben, den Gewinnrücklagen sowie einem über den Genossenschaftsanteil hinausgehenden Haftsummenzuschlag zusammen. Der Haftsummenzuschlag ist in der Satzung geregelt und nur im Insolvenzfall, auf einen festgelegten Wert begrenzt, von den Genossen zu tragen.[43]
Genauso wie die Sparkassen folgen die Genossenschaftsbanken dem Regionalprinzip. Dabei wird der Genossenschaftssektor vorwiegend von Volks- und Raiffeisenbanken abgedeckt.[44] Ihr Hauptgeschäft ist die Kreditvergabe, die durch den Anteil an Spareinlagen refinanziert wird.[45] Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs und dem vergleichsweise niedrigen Geschäftsvolumen einzelner Kreditgenossenschaften, kam es in den letzten Jahrzehnten vermehrt zu Fusionen.[46]
Genossenschaftliche Zentralbanken
Die Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank (WGZ Bank AG) und die Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ Bank AG) sind die beiden genossenschaftlichen Zentralbanken. Ihre Aufgaben bestehen im Wesentlichen darin, den Zahlungsverkehr zwischen den einzelnen Volks- und Raiffeisenbanken abzuwickeln und ihnen Geldanlagen und Refinanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen.[47] Darüber hinaus unterstützen sie die Genossenschaftsbanken bei Auftreten einer übermäßigen Kreditnachfrage oder bei Liquiditätsüberschüssen.[48]
An dieser Stelle wird noch auf die Sparda-Banken verwiesen, die ebenfalls zum genossenschaftlichen Sektor gehören, auf die in dieser Arbeit aber nicht genauer eingegangen wird.
2.2 Spezialbanken
Neben den Universalbanken existieren in Deutschland die Spezialbanken, deren Leistungsangebot auf einen bestimmten Geschäftsbereich beschränkt ist. Die Rechtsgrundlage ist das deutsche Kreditwesengesetz. Spezialbanken unterliegen der Bankenaufsicht.[49]
Realkreditinstitute
Die Hauptaufgabe der Realkreditinstitute (z.B. Hypothekenbanken) besteht darin, das langfristige Kreditgeschäft zu betreiben. Durch die Gewährung langfristiger Darlehen können bspw. der Bau eines Eigenheims oder öffentliche Projekte finanziert werden. Die Refinanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen (z.B. Pfandbriefe).[50] Gegenwärtig gibt es in Deutschland 18 Realkreditinstitute.[51]
Bausparkassen
Bausparkassen werden sowohl in privater als auch in öffentlich-rechtlicher Rechtsform geführt. Die Bauspargeschäfte werden im Bauspargesetz geregelt.[52] Die Kernaufgabe der Bausparkassen besteht darin, auf Basis abgeschlossener Bausparverträge, Einlagen der Bausparer entgegenzunehmen und diese dann nach einem Zuteilungsplan als Darlehen an die Bausparer zu vergeben.[53] Bauspareinlagen sowie Tilgungsleistungen dürfen ausschließlich für Bauspargeschäfte verwendet werden.[54] Derzeit existieren in Deutschland 23 Bausparkassen.[55]
Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
Der Kernbereich der Kreditinstitute mit Sonderaufgaben ist die Vergabe von Krediten sowohl an förderungswürdige Personen als auch für Projekte. Die durch den Staat definierten Rahmenbedingungen ermöglichen die Bereitstellung von Finanzierungsmöglichkeiten durch privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute für bspw. Investitionen, denen im Normalfall kein Kredit gewährt werden würde.[56] Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, als Anstalt des öffentlichen Rechts, und die privatrechtliche Deutsche Industriebank AG gehören zu den größten Banken mit Sonderaufgaben in Deutschland.[57]
3 Notwendigkeit und Rechtfertigung der Bankenregulierung
Es gibt heutzutage kein einziges Land mehr, in dem ein gut ausgebautes Bankensystem nicht auch über eine entsprechende Bankenregulierung verfügt. Die Bankenregulierung ist deshalb so bedeutsam, weil sie zum einen das Verhalten der in einer Bank tätigen Manager aber auch die spezifischen Eigenschaften der Kreditwirtschaft beeinflusst.[58] Jedoch bedarf es der Rechtfertigung eines staatlichen Eingriffs in funktionierende Wirtschaftssektoren, da letztlich Handlungsfreiheiten eingeschränkt werden.
3.1 Die Instabilität des Bankensektors
Aufgrund des eher instabilen Charakters des Bankensektors benötigt dieser besondere regulatorische Maßnahmen, um positive volkswirtschaftliche Effekte zu realisieren.[59] Die Gründe für die Regulierung des Bankensektors sind in der Annahme eines möglichen Marktversagens zu sehen. Demnach kann es durch Marktmacht, externen Effekten und aufgrund asymmetrischer Informationsverteilung zu einem Marktversagen kommen.[60] Für den Bankensektor sind die letzten beiden Ursachen von besonderer Relevanz. Das oberste Ziel der Regulierung ist die Sicherstellung der Funktionalität des Finanzsektors. Wie es im Einzelnen zu einer Beeinträchtigung der Stabilität und Funktionsfähigkeit im Bankensystem kommen kann, wird in den folgenden Abschnitten veranschaulicht.[61]
3.1.1 Liquiditätsrisiko durch Fristentransformation
Die Fristentransformation gehört zu den volkswirtschaftlich wünschenswerten Transformationsleistungen von Banken. Sparer sind durch ihre kurzfristige Orientierung gekennzeichnet, während Kapitalnehmer meist über einen längeren Zeitraum Kapital benötigen. Um die entstehende Lücke der kurzfristigen und langfristigen Ausrichtung zu schließen, betreiben die Banken Fristentransformation zur Harmonisierung von Kapitalnutzungs- und Kapitalüberlassungsdauern. Aufgrund des kurzfristig angelegten Kapitals, das langfristig ausgeliehen wird, entstehen der Bank Liquiditätsrisiken.[62] Problematisch wird es u.a. dann, wenn es plötzlich zu hohen Kapitalabzügen kommt und die Möglichkeit der Kreditvergabe aufgrund der eigenen Zahlungsunfähigkeit nicht genutzt werden kann.
3.1.2 Wechselseitige Interbankenbeziehungen
Der Bankensektor ist stark geprägt durch wechselseitige Interbankenbeziehungen. Durch Interbankengeschäfte werden zum einen Risiken transferiert und zum anderen kurzfristig Liquidität ausgeglichen. Beim Risikotransfer versuchen die Banken Ungleichgewichte, die durch Geschäfte mit Nichtbanken entstanden sind, zu kompensieren. Passivlastige Banken (Banken mit Einlageüberschüssen) beteiligen sich häufig als Gläubiger am Interbankenmarkt, während sich die stark aktivlastigen Banken (Banken mit Ausleihungsüberschüssen) meist am Interbankenmarkt refinanzieren.[63]
3.1.3 Asymmetrische Informationsverteilung
Asymmetrische Informationsverteilung bedeutet allgemein, dass relevantes Wissen ungleich auf die Beteiligten verteilt ist. Für Außenstehende ist es, im Gegensatz zum Bankmanagement, schwierig die wirtschaftliche Lage einer Bank richtig einzuschätzen.[64] Häufig fehlt den Gläubigern der nötige Sachverstand oder die aufwendige Informationsbeschaffung steht nicht in Relation zu den Einlagenbeträgen. Die mangelnde Offenlegung sowie die Möglichkeit der kurzfristigen Modifizierung der Risikostruktur seitens der Bank, führen ebenfalls zu einer schlecht einschätzbaren Bestandsfestigkeit der Bank. Das Unwissen der Gläubiger gibt den Banken einen gewissen Anreiz zum betreiben von Moral Hazard.[65] Dadurch gehen die Banken volkswirtschaftlich unverantwortliche Risiken ein, statt bspw. bei drohender Insolvenz risikosenkende Maßnahmen einzuleiten, verzichten die Manager darauf und tätigen risikoreichere Investitionen. Durch diese Vorgehensweise soll die eigene Position aufrechterhalten und eine drohende Insolvenz abgewendet werden. Auf die Interessen der Fremdkapitalgeber, eine größtmögliche Rückzahlung in wirtschaftlich schlechten Zeiten zu realisieren, wird keine Rücksicht genommen.[66]
3.1.4 Bank Run-Mechanik
Die Entstehung eines Bank Runs basiert häufig auf einem Vertrauensverlust der Einleger in die Bank. Negative Schlagzeilen über ihre Bank oder der Abzug großer Einlagenbeträge verunsichern die Einleger.[67] Für die Einleger ist die Sicherheit ihrer Einlagen nicht mehr gewährleistet. Dem Einleger bleibt zum einen die Möglichkeit seine Einlagen bei der Bank zu lassen oder die Forderungen sofort abzurufen.[68] Letzteres ist in Anbetracht eines risikoaversen Gläubigers sehr wahrscheinlich. Käme es zu einem übermäßigen Abzug der Einlagen bei einer Bank, würden daraus erhebliche Liquiditätsprobleme resultieren. Dieser negative externe Effekt bewirkt, dass die Insolvenzwahrscheinlichkeit einer Bank massiv erhöht wird.[69]
3.1.5 Das systemische Risiko
Ein Bank Run auf eine einzelne Bank rechtfertigt jedoch noch keine Regulierung der Banken, da dieser einen ganz natürlichen marktlichen Selektionsmechanismus darstellt. Die eigentlichen Schwierigkeiten ergeben sich durch sog. Ansteckungseffekte (contagion effects). Steckt eine Bank in Schwierigkeiten, treten oft auch Probleme bei den Handelspartnern auf.[70] Der Grund dafür sind die engen Verbindungen von Zahlungsströmen und Pflichten der Institute untereinander. Aber auch die Annahme der homogenen Geschäftsstrukturen von Finanzintermediären seitens der Gläubiger (meist unerfahrene Kleingläubiger), ruft unberechtigte Bank Runs auch auf andere Banken hervor (Bankenpanik). Selbst solvente Banken können demzufolge ebenfalls in Liquiditätsschwierigkeiten geraten (Dominoeffekt).[71] Unter dem systemischen Risiko wird folglich die auf Bank Runs zurückzuführende Bestandsgefährdung eines einzelnen Instituts verstanden, dass sich auf weitere Institute ausbreitet und sich letztlich negativ auf das gesamte Finanzsystem und die Realwirtschaft auswirkt.[72]
Bankinsolvenzen können in einer nicht regulierten Kreditwirtschaft erhebliche externe Kosten verursachen, die u.a. von Bankeinlegern, anderen Banken und insbesondere von der Allgemeinheit getragen werden.[73] Die Folgen systemischer Krisen spiegeln sich nicht nur in der eingeschränkten Funktionsfähigkeit der Banken wieder sondern haben auch erhebliche Auswirkungen auf die Realwirtschaft, da eine stark eingeschränkte Kreditvergabe Konsum und Investitionen hemmt.[74]
Es bleibt festzuhalten dass ein unregulierter Bankensektor aufgrund von negativen externen Effekten, die aus dem Bank Run Problem infolge von Informationsasymmetrie resultieren, zu versagen droht. Um eine gesamtwirtschaftliche Stabilität des Bankensektors zu gewährleisten, ist es erforderlich Funktionsstörungen zu beseitigen. Zu diesem Zweck dienen besondere regulatorische Maßnahmen.[75]
3.2 Formen der Bankenregulierung
„Unter dem Begriff der Bankenregulierung lassen sich alle Maßnahmen subsumieren, welche durch eine Beeinflussung des Verhaltens der Banken die Funktionsfähigkeit des Bankensektors fördern.“[76] Die Bankenregulierung kann entweder auf staatlicher Ebene oder/und auf marktlicher Ebene durch Marktdisziplinierung stattfinden. Eine alleinige Regulierung des Bankensektors durch den Staat schafft einerseits positive Effekte hinsichtlich der Minderung volkswirtschaftlicher Kosten, die infolge negativer externer Effekte entstanden sind. Andererseits besteht jedoch die Gefahr eines Staatsversagens. Das Verhalten der Banken muss nicht zwangsläufig durch regulatorische Maßnahmen des Staates gesteuert werden. Auch nichtstaatliche Institutionen (z.B. Ratingagenturen) sind aus eigenem Interesse heraus in der Lage, das Verhalten der Banken zu disziplinieren und somit die Funktionsfähigkeit des Bankensektors sicherzustellen. Die Ursache dafür, auch nichtstaatlichen Institutionen Kontrollfunktionen zu übertragen, lag in den schlechten Erfahrungen die die USA während der Savings-and-Loan-Krise (S&L Krise) mit staatlichen Regulierungsmaßnahmen machte. Eine optimale Kombination aus staatlicher und marktlicher Regulierung führt zu einem stabileren Bankensektor.[77] Im Folgenden werden die Möglichkeiten der staatlichen sowie die der marktlichen Regulierungsmaßnahmen dargestellt und erläutert.
3.2.1 Staatliche Bankenregulierung
Die staatliche Bankenregulierung kann durch präventive Maßnahmen und protektive Maßnahmen erfolgen.
3.2.1.1 Präventive Maßnahmen
Präventive Maßnahmen dienen der Schadensvermeidung. Demnach sollen die Maßnahmen den Eintritt möglicher Bankenkrisen im Vorfeld verhindern und die Wahrscheinlichkeit einer Bankinsolvenz so gering wie möglich halten.[78] Präventive Maßnahmen sind regelgebundene Vorgaben in Form von qualitativen und quantitativen Normen. Quantitative Normen sollen die Banken verpflichten banktypische Risiken einzuschränken (Diversifikationsgebote), eine gewisse Höhe an Eigenkapital vorzuhalten (Eigenkapitalnormen) und die jederzeitige Zahlungsbereitschaft der Bank sicherzustellen (Liquiditätsgrundsätze).[79] Ergänzend greifen die qualitativen Normen direkt in die Handlungsfreiheit der Banken ein, um eine übertriebene Risikoübernahme zu vermeiden. Qualitative Normen können bestimmte Geschäfte verbieten bspw. wenn sie mit einem zu hohen Risiko behaftet sind.[80] Zu den qualitativen Normen gehören ebenfalls Zulassungsanforderungen, Informationsgebote, Rechnungslegungs- und Bilanzierungsvorschriften und weitere organisatorische Vorschriften. Im Rahmen der Zulassungsanforderungen regelt u.a. der § 32 KWG, dass es einer schriftlichen Erlaubnis der BaFin bedarf, um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen zu betreiben. Durch die strengen Zulassungsanforderungen sollen existenzielle Risiken eingeschränkt werden. Informationsgebote verpflichten das entsprechende Kreditinstitut Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnissen von Kunden zu beschaffen, wenn es sich bspw. um die Gewährung eines Kredites handelt, der den Wert von 750.000 € bzw. zehn Prozent des haftenden Eigenkapitals übersteigt (§18 KWG). Um die asymmetrische Informationsverteilung abzubauen, werden den Banken regelmäßig Informationspflichten durch den Staat auferlegt. Letztlich können den Banken bei Nichteinhaltung der Restriktionen Sanktionen drohen (z.B. Straf- und Bußgelder). Im Extremfall ist die Bankenaufsicht auch befugt die Schließung eines Kreditinstituts zu veranlassen. Durch die Eingriffsbefugnisse der Bankenaufsicht soll das Verhalten der Kreditinstitute durch staatlichen Zwang korrigiert werden.[81] Zu den präventiven Maßnahmen zählen auch die neuen Liquiditäts- und Eigenkapitalanforderungen nach Basel III.
3.2.1.2 Protektive Maßnahmen
Protektive Maßnahmen entfalten ihre Wirkung bei drohenden bzw. erst nach eingetretenen Bankinsolvenzen. Sie sollen vor allem die Bankkunden oder beteiligte Banken vor den Auswirkungen der insolventen Kreditinstitute schützen. Der Staat hat dafür u.a. den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) eingerichtet.[82] Das Ziel dieser staatlichen Maßnahmen besteht darin, dem systemischen Risiko entgegenzuwirken. Dabei können sowohl explizite als auch implizite Maßnahmen angewandt werden. Explizite Maßnahmen sind vertraglich geregelte Unterstützungszusagen. Die vertraglichen Unterstützungsmaßnahmen lassen sich in Institutssicherung und in Einlagensicherung unterscheiden. Während die Institutssicherung schon bei drohenden Bankinsolvenzen greift, entschädigt die Einlagensicherung die Gläubiger erst im Insolvenzfall.[83] Im Sparkassen- und Genossenschaftsbereich finden sich sehr häufig Institutssicherungen.[84] Implizite Maßnahmen sind flexibel einsetzbar, d.h. es wird individuell und abhängig vom Fall entschieden, ob staatliche Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet werden.[85] Als Beispiel dient die Zentralbank, die als Lender of Last Resort bei Liquiditätsproblemen Gelder zur Verfügung stellt, um den Bankensektor wieder zu stabilisieren.[86] Öffentliche Mithaftungsgarantien sind ebenfalls denkbar.[87]
[...]
[1] Steinbrück, P.: Rede zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz, 2008, URL: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2008/10/109-2-bmf-bt.html.
[2] Vgl.http://www.bvr.de/p.nsf/index.html?ReadForm&main=6&sub=1&ParentUNID=1F2D7FEDF2471B6AC12577BC004690B3.
[3] Vgl.http://www.voeb.de/de/pressezentrum/pressemitteilungen/pressemitteilung_2010_032.html.
[4] Vgl. http://www.welt.de/wirtschaft/article9618641/EZB-Strengere-Kapitalregeln-stuetzen-Konjunktur.html.
[5] Vgl. Tolkmitt (2007:33).
[6] Vgl. http://www.mikro-finanzinstitut.net/universalbanken.html.
[7] Vgl. Tolkmitt (2007:51).
[8] Vgl. Deutsche Bundesbank (2010b:86).
[9] Vgl. Bitz (2008:27f).
[10] Vgl. Becker (2011:84).
[11] Vgl. Bitz (2008:28).
[12] Vgl. Becker (2011:84f).
[13] Vgl. Tolkmitt (2007:53).
[14] Vgl. Büschgen (2003:81).
[15] Vgl.http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Statistische_Beihefte_1/2012/2012_06_bankenstatistik.pdf?__blob=publicationFile.
[16] Vgl. Becker (2011:85).
[17] Vgl. Grill (2011:48).
[18] Vgl. Tolkmitt (2007:56).
[19] Vgl.http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Statistische_Beihefte_1/2012/2012_06_bankenstatistik.pdf?__blob=publicationFile, S.104, Stand: 2011.
[20] Vgl. Grill (2011:48).
[21] Vgl. Becker (2011:85).
[22] Vgl. ebd. (2011:86).
[23] Vgl. Hartmann- Wendels (2010:36).
[24] Vgl. Becker (2011:86).
[25] Vgl. Grill (2011:50).
[26] Vgl. Becker (2011:86).
[27] Vgl. ebd. (2011:86).
[28] Vgl.http://www.dsgv.de/_download_gallery/Publikationen/D_DSGV_Profil2010_komplett.pdf, S.26.
[29] Vgl. Hartmann- Wendels (2010:38).
[30] Vgl. Becker (2011:86).
[31] Vgl. Grill (2011:50).
[32] Vgl. Tolkmitt (2007:58).
[33] Vgl. Becker (2011:86).
[34] Vgl. ebd. (2011:87).
[35] Vgl.Deutsche Bundesbank (2010b:88).
[36] Vgl. Becker (2011:87).
[37] Vgl. http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/experte-stefan-best-die-landesbanken-sind-zu-zersplittert/6815660.html.
[38] Vgl. http://www.dekabank.de/db/de/konzern/profil/profil.jsp.
[39] Grill (2011:51).
[40] Vgl. Hartmann- Wendels (2010:39).
[41] Vgl. Tolkmitt (2007:60).
[42] Vgl. Grill (2011:51).
[43] Vgl. Hartmann- Wendels (2010:39).
[44] Vgl. Tolkmitt (2007:60).
[45] Vgl. Hartmann- Wendels (2010:39).
[46] Vgl. Becker (2011:88).
[47] Vgl. ebd. (2011:88).
[48] Vgl. Hartmann- Wendels (2010:40).
[49] Vgl.https://www.commerzbank.de/de/metanavigation/glossar/commerzbank/zkk/zkk_s/gly_spezialbanken.html.
[50] Vgl. Deutsche Bundesbank (2010b:89).
[51] Vgl.http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Bericht_Studie/bankenaufsicht_bankstellenstatistik_2011.pdf?__blob=publicationFile, S.1.
[52] Vgl. Tolkmitt (2007:68).
[53] Vgl. Deutsche Bundesbank (2010b:89).
[54] Vgl. Becker (2011:89).
[55] Vgl.http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Bericht_Studie/bankenaufsicht_bankstellenstatistik_2011.pdf?__blob=publicationFile, S.1.
[56] Vgl. Hartmann- Wendels (2010:44).
[57] Vgl. Tolkmitt (2007:65).
[58] Vgl. Buschmeier (2011:61).
[59] Vgl. Thiry (2009:7).
[60] Vgl. Büschgen (1998:272).
[61] Vgl. Buschmeier (2011:61).
[62] Vgl. Thiry (2009:6).
[63] Vgl. Thiry (2009:7).
[64] Vgl. Büschgen (1998:273).
[65] Moral Hazard entsteht durch das Ausnutzen von Informationsvorteilen aufgrund von asymetrischen Informationen. Vgl. http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/moral-hazard/moral-hazard.htm
[66] Vgl. Thiry (2009:6).
[67] Vgl. Buschmeier (2011:63).
[68] Vgl. Gischer (2012:199).
[69] Vgl. Thiry (2009:9).
[70] Vgl. Hartmann- Wendels (2010:388).
[71] Vgl. Buschmeier (2011:64).
[72] Vgl. Thiry (2009:12).
[73] Vgl. Buschmeier (2011:65).
[74] Vgl. Thiry (2009:15).
[75] Vgl. Büschgen (1998:273).
[76] Thiry (2009:18).
[77] Vgl. ebd. (2009:16ff).
[78] Vgl. Treu (2006:22).
[79] Vgl. Buschmeier (2011:84).
[80] Vgl. Thiry (2009:20).
[81] Vgl. Buschmeier (2011:85f).
[82] Vgl. ebd. (2011:82).
[83] Vgl. Thiry (2009:21f).
[84] Vgl. Treu (2006:20).
[85] Vgl. Thiry (2009:23).
[86] Vgl. Gischer (2012:199).
[87] Vgl. Thiry (2009:23).
- Arbeit zitieren
- Romy Böhmer (Autor:in), 2012, Basel III und die Auswirkungen auf deutsche Kreditinstitute, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/203889