Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Die Schriftliche Arbeit
1.1. Einleitende Worte
1.2. Der Zionismus als Mittel der politischen Freiheit
1.3. Die Staatsgründung Israels im Spannungsfeld von Welt- und Heilsgeschichte
1.4. Conclusio
2. Anhang
2.1. Die israelische Unabhängigkeitserklärung
2.2. Die Unterzeichner der israelischen Unabhängigkeitserklärung
3. Bibliographie
3.1. Internet
3.1.1. Texte
3.1.2. Sonstiges
3.2. Literatur
1. Die Schriftliche Arbeit
1.1. Einleitende Worte
Wir sollen durch unser Leben Zeugen dafür sein, daß [sic!] Gott ist - dies ist jener umfassende Sinn des Kiddusch Haschem, der tief in das Bewußstsein [sic!] des jüdischen Volkes eingegangen ist. Gott ist das Wesen, das nur aus sich selbst zur Tat bestimmt wird. Dasjenige Leben wird also Gott bewähren, das sich heraushebt aus der Verflechtung der Bedingtheiten, der Rücksichten und Kompromisse, das unbedingte Leben. So wird die Heiligung des Gottesnamens zur Forderung des he- roischen Lebens. Als tiefste Bezeugung der Realität des Übersinnlichen galt aber dem Juden die Aufopferung des sinnlichen Seins, der Tod des „Zeugen“, des Mär- tyrers. Und man wich dieser Bewährung nicht aus. So sehr wuchs zur Zeit der Rö- merkriege die Zahl derer, die mit ihrem Leben für die Heiligung des Namens eintra- ten, daß [sic!] sich unsere Lehrer gedrängt fühlten, Einspruch zu erheben und die wenigen Fälle ausdrücklich festzustellen, in welchen der Jude den Tod dem Chillul Haschem, der Entweihung des Namens vorzuziehen habe. Aber, so fügte man hinzu, zur Zeit der Verfolgung müsse der Jude es so ernst nehmen mit der Heili- gung des Namens, daß [sic!] er sich auch weigern müsse, den Schuhriemen nach heidnischer Art zu knüpfen … Aber wie alle tieferen jüdischen Grundbegriffe die Tragödie der Polarität des jüdischen Charakters in sich haben, so auch der des Kiddusch Haschem. Der reinste Ausdruck der Unbedingtheit der jüdischen Ethik, erhielt mit dem Verfall des Volksethos einen Nebensinn, der ihn fast zum Ausdruck der bedingten Bedingtheit gemacht hätte. Es ist ja selbstverständlich, daß [sic!] die Bewährung Gottes durch die sittliche Tat vor allem vor denen erfolgen sollte, de- nen die Gottesidee fremd ist. In diesem Sinne findet sich schon bei Ezechiel (20, 31) die Forderung, den Gottesnamen in den Augen der Heiden zu heiligen. So wird dann jedes sittliche Verhalten im Verkehr mit Nichtjuden zu einer Heiligung des Namens. Doch darf natürlich das Verhalten nicht durch die Anwesenheit des Nich- tjuden bedingt sein. Aber gerade dies geschieht, indem die Ethik der Juden sinkt und ihr Verhältnis zu den Nichtjuden würdelos und unaufrichtig wird. Der Name, der einst so Großes bezeichnete, verliert den heroischen Klang. Jedes Wort, das vor Nichtjuden über das Judentum gesprochen werden darf, wird zum „Kiddusch Haschem“. Es wird ein „Kiddusch Haschem“, wenn ein Rabbiner einen hohen Herrn hebräisch segnen darf, wenn ein Jude eine Auszeichnung oder einen Titel bekommt, wenn ein Würdenträger ihn empfängt oder gar die Synagoge besucht … Die schmählichste Selbsterniedrigung wird mit dem großen Namen gedeckt; bis das letzte Geschlecht mit dem Sinn auch noch den Namen vergessen hat. Wir wol- len den alten Sinn des großen Wortes wieder erneuern. Den Weg weist uns die sittliche Bewegung unter den Juden dieser Zeit, die wir den Zionismus nennen: Schüttelt ab von euch jede Halbheit, jeden Kompromiß [sic!] und jede Opportunität, seid ganz auf euren Wegen, erneuert euch aus dem Geiste rücksichtsloser Stren- ge, daß [sic!] Gott euch wieder werde, was er dem Moses war: ein verzehrendes Feuer! Der Zionismus ist unser Kiddusch Haschem.1
Die Staatsgründung Israels ist in dem Sinne eine historische Konstruktion, als schon das Jahr 1948 als Gründungsjahr angegeben ist. Die Lehrveranstaltungsleite- rin des Kurses meinte in diesem Kontext in der Lehrveranstaltung sinngemäß, dass die Bibel für das Judentum Geschichte sowie lebendige Tradition und für das Chris- tentum Theologie - somit herrschen auch andere Paradigmen in der Geschichtsauf- fassung gegenüber den beiden anderen Weltreligionen Christentum und Islam vor. Mit 1948 etwa ist, wie man allgemein weiß, 1948 nach Christus gemeint, also eine Differenzierung historischer Betrachtungsweisen zwischen Christen- und Judentum schon in der Zeitrechnung inhärent. Dieser Verweis soll als Anspielung auf unter- schiedliche Implikationen dienen, die bei der Gründung des jüdischen Staates von Relevanz waren und sich ergaben, also etwa im Staatsverständnis unterschiedliche Prämissen von der Auffassung der Rolle der Judikative im modernen Israel, womit nicht gemeint ist, dass es sich bei diesem Staat nicht um eine moderne Demokratie handelt (was zweifellos der Fall ist), sondern dass eine Staatskonzeption im westeu- ropäischen Sinne mit einer vorrangig christlichen Tradition (mit seiner Geschichte von Mittelalter bis Aufklärung bis auch hin zum Zweiten Weltkrieg und Shoa) nicht einfach so umgelegt werden konnte auf den damals zu gründenden Staat Israel.2 „ Im Gegensatz zum Griechentum geht es hier nicht um die Wahrheit, sondern um die Wahrhaf- tigkeit, d.h. wer haftet für die Wahrheit? Gott (das Absolute und Ewige) oder der Mensch (das Zeitliche). Es geht nicht um die Unterscheidung zwischen wahr und falsch, sondern um die Entscheidung zwischen Gut und Böse. Aus der Spannung dieser Entscheidung wächst nicht nur der biblische Mensch, sondern sie ist auch die Grundlage der Suche nach Identität des jüdischen Volkes, wie auch eines jeden Juden und jeder einzelnen Jüdin, ob in der Diaspora oder im Staat Israel bis zum heutigen Tag. Das Wort Israel bedeutet nämlich dreierlei: Individuum, Volk/Nation und Land. “3
Man weiß heute, dass sehr vieles, was vom talmudischen Recht rezipiert worden ist, aus allen möglichen älteren Rechtssystemen stammt. Zum Beispiel, zur Zeit der römischen Besatzung von Judäa, die bis in die talmudische Zeit hineinragte, haben die Talmudisten außerordentlich viel von römischem Recht rezipiert. Vorher, zur Zeit der hellenischen Besatzung in Palästina, haben sie viel griechisches Recht rezipiert. Dazu kommt viel babylonisches Recht, denn ein großer Teil des Talmud ist im babylonischen Exil entstanden, ebenso aramäisches und assyrisches Recht.4 Wenn Sie mit Humanismus die Konzentration auf Menschenrechte (wie wir es heute mehr oder weniger verstehen würden) meinen, dann ist das jüdische Recht durchaus nicht humanistisch. Das jüdische Recht ist theozentrisch, nicht anthropozentrisch. Alles ist auf Gott bezogen. Selbst die Verpflichtung, die ein Mensch gegen den anderen hat, ist eine Verpflichtung gegen Gott, was natürlich in anderen Systemen nicht der Fall ist. Aber wir wissen längst, dass die theozentri- sche Orientierung des Rechts in Wirklichkeit den Menschenrechten keinen Ab- bruch zu tun braucht. Es ist ja ganz egal, ob wir die Menschenrechte zu Ehren Got- tes oder zu Ehren des Menschen hochhalten.5 Es gab früher auch schon jüdische Staaten, im Altertum, die wenig mit dem heutigen jüdischen Staat zu tun haben. Was bedeutet es, dass der Staat ein jüdischer Staat ist? Das hat nicht nur politi- sche oder demographische Bedeutung, sondern auch geistige. Der jüdische Staat baut auf der jüdischen Kultur, genauso wie der deutsche Staat auf der deutschen Kulturgeschichte, der französische auf der französischen Kulturgeschichte baut. Ob er will oder nicht, das ist nun mal so. […] Nun gibt es aber gerade im jüdischen Staat, im Gegensatz zum deutschen oder französischen oder zu anderen Staaten, eine Mehrheit von Juden, die von ihrer eigenen Tradition wenig oder gar nichts wissen. Auch das ist völlig natürlich, denn sie sind in Milieus aufgewachsen, die von der jüdischen Tradition unberührt waren. Sie sind also nach Israel gekommen und sind gute Bürger, Erbauer des Staates Israel geworden. Aber von der jüdi- schen Tradition wissen sie nichts. Und sie haben sich auch eine israelische Kultur aufgebaut, die nicht unbedingt auf die jüdische Tradition zurückgeht. Ich und viele andere, die wir von der jüdischen Tradition herkommen, sind davon überzeugt, dass auch der jüdische Staat, der Staat Israel - genauso wie die anderen Staaten in der Welt - auf seiner eigenen Tradition aufbauen muss.6 Die Ultraorthodoxen sind der Meinung, dass wir kein legitimer Staat sind, dass ein wahrhaft jüdischer Staat nur eine Theokratie sein kann und dass Demokratie und Judentum in einem unversöhnbaren Widerspruch stehen. Das ist natürlich die Meinung, die konse- quenterweise angesichts des theokratischen Charakters des alten jüdischen Staa- tes unvermeidlich ist. Aber gemäßigte Orthodoxe, darunter sogenannte National- Orthodoxe, versuchen eine Synthese zwischen den bindenden religiösen Vor- schriften und den Bedürfnissen und Belangen eines modernen demokratischen Staates herzustellen. Menachem Elon zum Beispiel, ein ehemaliger Kollege aus dem höchsten Gericht, behauptet, dass Judentum und Demokratie nicht nur nicht unversöhnbar, sondern miteinander zu versl1melzen [sic!] sind. Und tatsächlich waren auch wir von der Voraussetzung ausgegangen, dass keinerlei Widerspruch besteht zwischen der Adoption ausgewählter jüdischer Rechtsprinzipiel1 [sic!] und Wahrungen der Menschenrechte, der demokratischen Werke [sic!] in einem neuen modernen Staat.7
In dieser schriftlichen Abschlussarbeit zum KU Das Recht auf Freiheit im Span- nungsfeld von Tradition und Moderne aus den Quellen des Judentums wird in einem dem vorgegeben Rahmen adäquaten Umfang auf zwei Bereiche eingegangen. Diese wären der Zionismus und die Staatsgründung Israels. Eine Analyse der Theorie (Zio- nismus) wird in „1.2. Der Zionismus als Mittel der politischen Freiheit“ vorgenommen, dann wird in „1.3. Die Staatsgründung Israels (im Spannungsfeld von Welt- und Heilsgeschichte)“ auf die Praxis der Gründung des Staates Israel eingegangen. Die- se beiden Hauptkapitel der schriftlichen Arbeit im KU sollen das Recht auf Freiheit Israels im Spannungsfeld von Tradition und Moderne näher veranschaulichen. Ab- schließend wird noch ein Resümee gezogen. Im Anhang der schriftlichen Abschluss- arbeit zum KU findet sich dann noch die israelische Unabhängigkeitserklärung (auch als Faksimile) sowie eine Liste der Unterzeichner der israelischen Unabhängigkeits- erklärung (ebenfalls faksimiliert).
1.2. Der Zionismus als Mittel der politischen Freiheit
„ Der Staat Israel, proklamiert am 14. Mai 1948 im Stadtmuseum von Tel Aviv, wurzelt gleichermaßen in der europäischen Geschichte wie im nahöstlichen Geschehen des 20. Jahrhunderts. Die zionistische Vision jüdischer Intellektueller, ein Gemeinwesen in Palästina als dem "Land der Väter" zu schaffen, war eine Antwort auf die sich Ende des 19. Jahrhun- derts abzeichnenden Herausforderungen und Infragestellungen, insbesondere auf Antisemi- tismus und Assimilationstrends. Zentrale Anliegen waren der Erhalt des Judentums, die Zu- sammenführung der Juden in einem eigenen Staat und die Neubestimmung jüdischer Identi- tät in der modernen Gesellschaft. “8
Als ewige historische Pole des jüdischen Volkes sind Ost und West zu betrachten. Von frühhistorischen Vertreibungen aus dem Orient, dann aus Spanien, fand das Judentum auch in Europa keine Ruhe, befand es sich doch in weiterer Folge inmitten des christlichen Abendlandes und des muslimischen Morgenlandes. Verfolgungen und Vertreibungen von Westen gen Osten sind Jahrhunderte lang schicksalsbestim- mend für das jüdische Volk, bis es dann im 20. Jahrhundert, also dem zweiten christ- lichen Millenium, zu einer nahezu gänzlichen Auslöschung des Judentums in einem vermeintlich aufgeklärten Europa durch den Nationalsozialismus und seine Handlan- ger kam. Jüdische Geschichte ist daher vor allem auch eine Geschichte des Exils (hebräisch Galut), und der Begriff des Exils ist somit auch ein prägendes Merkmal jüdischen Bewusstseins.9 Zwischen zwei Hauptrichtungen modernen Judentums vor der Shoa kann differenziert werden: der assimilatorischen und der zionistischen.10
In dieser schriftlichen Arbeit geht es um Zionismus und die Gründung des Staates Israel, daher wurde erstere beider oben definierten Hauptrichtungen hier nur er- wähnt. Angemerkt sollte jedenfalls werden, dass zur Frage des Zionismus zu Beginn des 20. Jahrhunderts das US-amerikanische Judentum eine Sonderrolle einnahm. Denn hier kann differenziert werden zwischen den Flügeln „Reform Judaism“ und „Zionism“.
Sonderrolle in dem einen Sinne gemeint, dass die der US-amerikanischen Gesellschaft zugrunde liegende Ursprungsidee, also eines von der Pilgervätern gegründetes „New Englands“, eine in etwa ähnliche ist, wie bei einem (damals noch) zu gründenden Israel/einem zu gründenden jüdischen Staat - also die Idee eines Staates, welcher in ihrer bisherigen Heimat Entrechteten eine neue Heimat bietet. Es ist somit durch beider Staatsideen an sich ein potentielles Identifikationspotential zwischen Amerikanismus und Zionismus gegeben.11
Mit Sonderrolle ist in weiterem Sinne aber auch Konstruktion von Identität des US- amerikanischen Staatsbürgers gemeint - die USA sind abseits der Ureinwohner be- kanntlich ein Einwanderungsland. US-Amerikaner sind daher entweder von Briten, Iren, Deutschen, Italienern (Italo-Amerikaner), zwangsweise Afrikanern (Afro- Amerikaner), Lateinamerikanern (Latinos) etc. abstammend. Jüdische US- Amerikaner hatten und haben daher seit jeher eine ganz andere Ausgangslage in ihrer Identitätsbildung als US-Amerikaner als Juden etwa um die Jahrhundertwende hin zum 20. Jahrhundert in einem „klassischen“ europäischen Nationalstaat wie zum Beispiel Deutschland oder Frankreich etc. Die beiden mehr oder weniger ähnlichen Ideologien Amerikanismus und Zionismus sowie die spezielle Frage nach der (ethnischen) Identität des Staatsbürgers in den USA sind daher abseits abstruser Verschwörungstheorien möglicherweise ein Grund, wieso die USA und Israel bis heute engste bilaterale Beziehungen pflegen.
Der US-amerikanische Zionismus-Sympathisant, Jurist und 1916 zum ersten jüdi- schen Richter am US-amerikanischen Supreme Court berufene Louis Dembitz Bran- deis meinte zur Beziehung zwischen Amerikanismus und Zionismus: „ Zionism is the Pilgrim inspiration and impulse over again; the descendants of the Pilgrim Fathers should not find it hard to understand and sympathize with it. “12 „ There is no inconsistency between loyalty to America and loyalty to Jewry. The Jewish spirit, the product of our religion and ex- periences, is essentially modern and essentially American.
[...]
1 Der neuhebräische Philosoph Samuel Hugo Bergmann (1883-1975), zit. nach Wilhelm, Kurt (Hg.): Jüdischer Glaube. Eine Auswahl aus zwei Jahrtausenden. Köln 1998, S. 407, 408. 2
2 Zum Justizwesen in der Struktur des alten Israel (zwecks Veranschaulichung bisweilen unterschiedlicher historischer Konzeptionen und Traditionen) siehe etwa Clauss, Manfred: Geschichte des alten Israel. München 2009, S. 183-185. Zum Beginn von Entwürfen jüdischer Geschichte und der Bibel als Mythohistorie siehe Sand, Shlomo: Die Erfindung des jüdischen Volkes. Israels Gründungsmythos auf dem Prüfstand. Berlin 2011, S. 111-127. Bezüglich der Staatskonzeption: einen hervorragenden Abriß über die Geschichte des Zionismus in der Zeit von 1933 bis 1948 bietet etwa die Monografie des ehemaligen Mitglieds des Europäischen Parlaments, irischen Ministers für Post und Telegraphie, Diplomaten und Medienherausgebers (Ob- server, The Atlantic) Conor Cruise O`Brien (1917-2008), siehe O'Brien, Conor: Belagerungszustand. Die Geschichte des Zionismus und des Staates Israel. München 1988, S. 123-181. Bezüglich der Selbstreflexion und Identitätsstiftung des Juden, der Israelis in der modernen Welt siehe auch Goodman-Thau, Eveline: Zionismus zwischen Ost und West. Zur Frage der kulturellen Wurzeln des Staates Israel. In: Vortrag „Kulturen des Zionismus 1890-1945“. Statements, Interpretationen, Bilanzen. Turin 2009.
3 Goodman-Thau, Eveline: Zionismus zwischen Ost und West. Zur Frage der kulturellen Wurzeln des Staates Israel. In: Vortrag „Kulturen des Zionismus 1890-1945“. Statements, Interpretationen, Bilan- zen. Turin 2009. Über die jüdische Religion als Geist des Geistes des jüdischen Volkes siehe Güdemann, Moritz: Jüdische Apologetik. Glogau 1906, S. 18.
4 Der ehemalige israelische Generalstaatsanwalt, Justizminister und Richter am Obersten Gerichtshof (Beit haMishpat ha'Elyon) Chaim Herman Cohn (1911-2002), zit. nach Goodman-Thau, Eveline: „Immer bleibe Mensch.“ Ein Gespräch mit Chaim Cohn. In: Bodenheimer, Alfred/Hessing, Jakob (Hg.): Jüdischer Almanach des Leo Baeck Instituts 1998. Frankfurt am Main 1998.
5 Ebd.
6 Ebd.
7 Ebd. Zur Rolle des Obersten Gerichtshofes des Staates Israel im israelischen politischen System siehe Gundermann, Albrecht: Die Rolle des Obersten Gerichtshofs bei der Entwicklung der israelischen Verfassung. Baden-Baden 2002, S. 47-55. Bezüglich den israelischen Sondergerichten (religiöse Gerichte, Militärgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit) siehe Gundermann, Albrecht: Die Rolle des Obersten Gerichtshofs bei der Entwicklung der israelischen Verfassung. Baden-Baden 2002, S. 57, 58. Anm.: Religiöse Gerichte in Israel sind zuständig für Angelegenheiten persönlichen Status, also etwa Eheschließung und Scheidung. Christen, Drusen, Juden, Moslems und die Bahai Sekte verfügen über eigenständige Gerichte. Scheidungen gemischt-religiöser Ehen waren früher Kompetenz des Präsi- denten des OGH - jetzt nunmehr Kompetenz neugegründeter familienrechtlicher Abteilungen an den Friedensgerichten.
8 Timm, Angelika: Von der zionistischen Vision zum jüdischen Staat. In: http://bit.ly/KGHbds (14.05.2012) Vgl. auch Glasneck, Johannes/ Timm, Angelika: Israel. Die Geschichte des Staates seit seiner Gründung. Bonn 1992, S. 3.
9 Vgl. Goodman-Thau, Eveline: Zionismus zwischen Ost und West. Zur Frage der kulturellen Wurzeln des Staates Israel. In: Vortrag „Kulturen des Zionismus 1890-1945“. Statements, Interpretationen, Bilanzen. Turin 2009. Bezüglich des Judentums in der islamischen Welt (auch unter besonderer Berücksichtigung der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts) siehe Cohen, : The Jews of the Middle East 1860-1972. Jerusalem 1973, S. 14-67.
10 Vgl. Goodman-Thau, Eveline: Zionismus zwischen Ost und West. Zur Frage der kulturellen Wurzeln des Staates Israel.
11 Vgl. Cohen, Naomi: The Americanization of Zionism 1897-1948. Hanover (New Hampshire) et al. 2003, S. 39-63.
12 Der vom US-amerikanischen Präsidenten Thomas Woodrow Wilson nominierte und von 1916-1939 amtierende aus dem Bundesstaat Massachusetts stammende US-amerikanische Richter am Supreme Court der Vereinigten Staaten Louis Dembitz Brandeis (1856-1941) , zit. nach Cohen, Naomi: The Americanization of Zionism 1897-1948. Hanover (New Hampshire) et al. 2003, S. 60.