Im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens bestimmte Verhaltensweisen als derart unerwünscht zu definieren, dass sie mit Sanktionen belegt werden, scheint zu den originären Bedürfnissen einer jeden Kultur zu gehören. Aus der kulturellen Determiniertheit von strafwürdigem Verhalten und der Befriedungsfunktion der Rechtsprechung folgt, dass in einer Rechtsordnung auch das Strafverfahren und sein Ergebnis von den jeweiligen gesellschaftlich-kulturellen Rahmenbedingungen abhängen.
Sowohl die anglo-amerikanische als auch die deutsche Rechtsordnung sehen vor, dass an der Urteilsfindung in Strafsachen Personen mitwirken, die nicht professionell und nicht ständig mit der Rechtsprechung betraut sind. Diese Laienbeteiligung unterscheidet sich in den beiden Systemen zwar stark hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, nicht aber in den wesentlichen zugrunde liegenden Zielvorstellungen: Der Wunsch nach demokratischer Partizipation in der Dritten Gewalt zum Schutz vor staatlicher Übermacht und eine in ihren Ergebnissen gerechte Rechtsprechung.
In vorliegender Arbeit wird anhand des US-amerikanischen Geschworenengerichts und des deutschen Schöffengerichts heraus-gearbeitet, in welcher Weise die Laienbeteiligung in den beiden Grundmodellen der Laienbeteiligung diesen Intentionen nahe kommt und inwiefern die rechtlichen Regelungen und die empirisch feststellbaren Realitäten dahinter zurückbleiben. Hierzu wird zunächst analysiert, inwieweit die jeweilige rechtliche Ausgestaltung den Laien in der Strafrechtpflege ein Gegengewicht zur staatlichen Strafverfolgung zu verleihen vermag. Im zweiten Teil wird untersucht, wie die Rechtsordnungen die durch die Laienbeteiligung erhoffte materielle Gerechtigkeit der Rechtsprechung zu erreichen versuchen und inwiefern diese Bemühungen empirisch feststellbare Erfolge zeitigen.
Gliederung
I) Einleitung
II) Schutz vor Willkür durch Partizipation
1) Entstehungsgeschichtlicher Hintergrund
2) Die formelle Effektivität der Laienbeteiligung
a) Die Zuständigkeit gemischt besetzter Strafgerichte
b) Die Zuständigkeit des Geschworenengerichts
c) Die formelle Beteiligung im Jurysystem
d) Die formelle Beteiligung im Schöffensystem
e) Verfügen Schöffen oder Geschworene über mehr Macht?
aa) Durchdringung der Rechtsprechung mit Laienrichtern
bb) Prozessuale Rechte
cc) Funktionstrennung als Schutz vor Beeinflussung?
dd) Mitsprache hinsichtlich Strafzumessung
ee) Die „nullifying role of the jury“
f) Zwischenergebnis
III) Materielle Gerechtigkeit durch Laienbeteiligung
1) Repräsentativität
a) Repräsentativität in Deutschland
aa) Zugangsvoraussetzungen für das Schöffenamt
bb) Auswahlverfahren
cc) Befreiung und Ablehnung
dd) Empirie
b) Repräsentativität in den USA
aa) Zugangsvoraussetzungen
bb) Auswahlverfahren
cc) Befreiung und Ablehnung
dd) Empirie
ee) Anmerkungen
2) Einfluss auf Beratung und Urteil
a) Deutschland
aa) Die Theorie
bb) Die Praxis
(1) Verfahrensrechtliche Gründe
(2) Psychologische Gründe
cc) Anmerkungen
b) USA
aa) Die Theorie
bb) Anmerkung
cc) Die Praxis
(1) Einfluss sachfremder Faktoren
(2) Kollegialität
(3) Verständnisprobleme
cc) Anmerkung
V) Zusammenfassung und Bewertung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht rechtsvergleichend, in welcher Weise die Laienbeteiligung im deutschen Schöffengericht und im US-amerikanischen Geschworenengericht dazu beiträgt, staatlicher Willkür entgegenzuwirken und materielle Gerechtigkeit zu fördern, und inwiefern rechtliche Regelungen hinter diesen Zielsetzungen zurückbleiben.
- Historische und rechtsphilosophische Legitimation der Laienbeteiligung.
- Strukturelle Unterschiede und Effektivität des Schöffensystems versus Jurysystems.
- Repräsentativität der Laienrichter im Vergleich zur Bevölkerungsstruktur.
- Einfluss von Laien auf Urteilsfindung, Beratungsprozesse und Strafzumessung.
- Empirische Untersuchung der tatsächlichen Rolle ehrenamtlicher Richter in der Praxis.
Auszug aus dem Buch
II) Schutz vor Willkür durch Partizipation
In Deutschland erhob im 19. Jahrhundert die vom französischen Vorbild inspirierte liberale Bewegung die Forderung nach Beteiligung an der Rechtsprechung, damit sich das Volk als Träger der Staatsgewalt in den Strafgerichten anmaßender Fürstenwillkür und untertäniger Beamtenrichter erwehren könne. Diese Forderungen fanden in den nach 1848 in den deutschen Teilstaaten erlassenen Strafprozessordnungen und der Paulskirchenverfassung von 1848/1849 Berücksichtigung. Seit der Vereinheitlichung des deutschen Strafprozessrechts in der StPO und dem GVG von 1877 wurde die Laienbeteiligung in der deutschen Strafrechtspflege - freilich in unterschiedlichen Ausgestaltungen -ununterbrochen praktiziert.
Auf den nordamerikanischen Kontinent importierten die ersten Siedler das aus dem absolutistischen System herrührende Misstrauen der Engländer gegenüber dem übermächtigen Staat. In den Kolonien und späteren Bundesstaaten wurde das Recht auf ein Geschworenenverfahren als wichtige Institution zum Schutz gegen Willkürakte der Justiz begriffen, und deshalb als bewahrenswertes Erbe betrachtet, das es durch verfassungsrechtliche Verbürgungen auf Staaten- und Bundesebene zu bewahren galt.
Neben der schlichten Notwendigkeit, mangels ausgebildeter Juristen Laien zu Rechtsprechungsaufgaben heranzuziehen, ermöglichte das Schwurgericht den Kolonisten, sich der legislativen und judikativen Bevormundung durch die alte Heimat zu erwehren: auf dem Stamp Act Congress 1765 verabschiedeten die Kolonisten eine Resolution, die das Recht jedes Bürgers britischen Ursprungs auf ein Geschworenenverfahren festschrieb. Erwähnung fand das Geschworenenverfahren auch in der Bill of Rights von 1776; verfassungsmäßig garantiert wird es durch den 1791 in die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika von 1789 eingefügten 6. Zusatzartikel.
Zusammenfassung der Kapitel
I) Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, dass Laienbeteiligung in der Strafjustiz trotz unterschiedlicher Ausgestaltung ähnliche demokratische und gerechtigkeitsbezogene Zielvorstellungen verfolgt, deren Umsetzung in der Praxis hinterfragt wird.
II) Schutz vor Willkür durch Partizipation: Das Kapitel analysiert die historische Entstehung und formelle Effektivität der Laienbeteiligung in Deutschland und den USA, wobei insbesondere die Rollen von Schöffen und Geschworenen beim Schutz vor staatlicher Willkür gegenübergestellt werden.
III) Materielle Gerechtigkeit durch Laienbeteiligung: Hier wird untersucht, inwieweit die Laienbeteiligung zur materiellen Gerechtigkeit beiträgt, wobei der Fokus auf der Repräsentativität der Laien sowie deren tatsächlichem Einfluss auf Beratung und Urteilsfindung liegt.
V) Zusammenfassung und Bewertung: Dieses abschließende Kapitel resümiert die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Rechtsvergleich und stellt fest, dass beide Systeme ihre Ausgestaltung der Laienbeteiligung im Kontext ihrer jeweiligen Rechtskultur rechtfertigen.
Schlüsselwörter
Laienbeteiligung, Schöffengericht, Geschworenengericht, Rechtsvergleich, Strafprozess, Strafrechtspflege, Demokratieprinzip, Rechtsprechung, Urteilsfindung, Repräsentativität, Jury Nullification, Schöffen, Geschworene, Plea Bargaining, Strafzumessung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Laienbeteiligung im deutschen und angloamerikanischen Strafprozess und vergleicht, wie diese Systeme unterschiedliche Ansätze verfolgen, um Laien in die Rechtsprechung einzubinden.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum?
Zentral sind der Schutz vor staatlicher Willkür durch Partizipation, die materielle Gerechtigkeit, die Repräsentativität der Laienrichter sowie der tatsächliche Einfluss der Laien auf den Beratungsprozess und das Urteil.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, herauszuarbeiten, in welcher Weise die Laienbeteiligung in den beiden Grundmodellen ihren Intentionen gerecht wird und inwieweit die rechtliche Ausgestaltung gegenüber der empirischen Realität zurückbleibt.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit verwendet eine rechtsvergleichende Methode, ergänzt durch die Analyse rechtlicher Ausgestaltungen und empirischer Befunde aus beiden untersuchten Rechtskreisen.
Was behandelt der Hauptteil?
Der Hauptteil gliedert sich in zwei große Bereiche: Erstens die Untersuchung der formellen Effektivität als Schutz vor Willkür und zweitens die Analyse der materiellen Gerechtigkeit, jeweils unterteilt in die Betrachtung des deutschen und des US-amerikanischen Modells.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Laienbeteiligung, Schöffensystem, Geschworenensystem, Repräsentativität, Rechtsvergleich und Strafprozess.
Welche Rolle spielt die sogenannte "Nullifying role of the jury"?
Dies beschreibt die Möglichkeit für Geschworene, ein Urteil trotz des Sachverhalts zu fällen, wenn ihnen die Rechtsfolge unangemessen erscheint, was im amerikanischen System teils als "Rückkoppelung an das Volk" gesehen wird.
Wie unterscheidet sich die Auswahl der Laien in Deutschland und den USA?
Während in Deutschland ein Schöffenwahlverfahren über Gemeindevertretungen und Auswahlausschüsse stattfindet, basiert das amerikanische System auf der Auswahl aus Listen (z.B. Wählerverzeichnis) und einem anschließenden "voir dire" Verfahren zur Auswahl der Geschworenen.
Warum halten sich deutsche Schöffen in der Praxis oft zurück?
Die Empirie zeigt, dass die Zurückhaltung der Schöffen neben verfahrensrechtlichen Hürden und einem Wissensvorsprung des Berufsrichters auch auf psychologischen Faktoren beruht, wie etwa dem Wunsch nach Konfliktvermeidung.
- Citar trabajo
- Julia Constanze Elser (Autor), 2010, Die Laienbeteiligung im deutschen und US-amerikanischen Strafprozess im Rechtsvergleich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/203975