Im Lehrplan für Steuerfachklassen ist das Thema der Stunde „Kinderbetreuungskosten gem. § 10 I Nr. 5 EStG“ im Rahmen des Lernfelds 6 „Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen erstellen und -bescheide prüfen“ in der Mittelstufe vorgesehen und somit legitimiert. Das Thema ist dabei dem Inhalt „Sonderausgaben“ zuzuordnen.
Inhaltsverzeichnis
1. Lernvoraussetzungen im Hinblick auf die Unterrichtsstunde
1.1. Rahmenbedingungen
1.2. Vorkenntnisse / Verhalten im Bezug auf die Unterrichtsstunde
2. Didaktische/ Methodische Schwerpunkte
2.1. Curriculare Anbindung
2.2. Fachlich/methodischer Schwerpunkt im Bezug auf die Unterrichtsstunde
3. Ziele des Unterrichts
4. Verlaufsplan
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit thematisiert die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten nach § 10 I Nr. 5 EStG im Rahmen einer schulpraktischen Unterrichtseinheit für angehende Steuerfachangestellte. Ziel ist es, den Schülern zu vermitteln, wie sie für einen fiktiven Mandanten die steuerliche Vorteilhaftigkeit verschiedener Betreuungsmodelle ermitteln und rechtssicher bewerten können.
- Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 I Nr. 5 EStG.
- Analyse und Vergleich verschiedener Betreuungsangebote aus steuerlicher Sicht.
- Durchführung eines professionellen Mandantengesprächs als Handlungsprodukt.
- Anwendung theoretischer Gesetzeskenntnisse auf konkrete Fallsituationen.
- Förderung der Sozial- und Methodenkompetenz durch Partnerarbeit und Rollenspiel.
Auszug aus dem Buch
Fachlicher Umfang des Themas:
Mit dem Gesetz vom 01.11.2011 wurde die steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten neu geregelt. Ab Veranlagungszeitraum 2012 sind solche Kosten einheitlich als Sonderausgaben abziehbar. Nach der Neuregelung entfällt die Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kosten, so dass eine Berücksichtigung "wie" Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht mehr möglich ist.
Grundsätzlich können Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes angesetzt werden. Kind i. S. d. § 10 I Nr. 5 EStG ist jedes Kind nach § 32 I EStG, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ältere Kinder können nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Das Kind muss zum Haushalt der Steuerpflichtigen gehören. Das ist der Fall, wenn das Kind dort lebt oder mit Einwilligung der Steuerpflichtigen vorübergehend auswärts untergebracht ist.
Abziehbar sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes. Das sind Aufwendungen für Kindergärten, Babysitter, Krankenschwestern, Erzieher, Tagesmütter und Haushaltshelfen, die auch das Kind betreuen, sowie für die Beaufsichtigung des Kindes bei der Erledigung der häuslichen Schulaufgaben. Nicht berücksichtigt werden nach S. 2 Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie sportliche und andere Freizeitbeschäftigungen, z. B. Nachhilfestunden, Mal-, Musik-, Tanz- und PC-Unterricht, Klassenfahrten, Sprachreisen, Beiträge für Sportvereine sowie Sportunterricht.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Lernvoraussetzungen im Hinblick auf die Unterrichtsstunde: Analyse der Klassenzusammensetzung sowie der fachlichen und sozialen Kompetenzen der Schüler im Hinblick auf die geplante Unterrichtseinheit.
2. Didaktische/ Methodische Schwerpunkte: Erläuterung der curricularen Einbindung des Themas sowie Begründung der methodischen Vorgehensweise, insbesondere der Lernsituation und des Rollenspiels.
3. Ziele des Unterrichts: Formulierung der angestrebten Lernergebnisse in den Bereichen Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz.
4. Verlaufsplan: Detaillierte Übersicht über die Unterrichtsphasen, inklusive Inhalten, methodischen Hinweisen und eingesetzten Medien.
Schlüsselwörter
Kinderbetreuungskosten, Sonderausgaben, Einkommensteuergesetz, EStG, § 10 EStG, Steuerfachangestellte, Mandantengespräch, Lernsituation, berufliche Handlungskompetenz, steuerliche Absetzbarkeit, Veranlagung, Kinderbetreuung, Steuererklärung, Fallbeispiel, Berufsschule.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit stellt einen detaillierten Unterrichtsentwurf zur Vermittlung des Themas "Kinderbetreuungskosten nach § 10 I Nr. 5 EStG" für eine Mittelstufenklasse im Fach Steuerlehre am Berufskolleg dar.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten, die Abgrenzung von begünstigten Betreuungsleistungen gegenüber nicht begünstigten Freizeitaktivitäten sowie die steuerliche Beratung eines Mandanten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist, dass Schüler durch eine realistische Fallsituation in die Lage versetzt werden, die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten zu prüfen und diese Ergebnisse in einem Mandantengespräch verständlich zu kommunizieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird das Modell der "vollständigen Handlung" angewandt, wobei die Schüler durch eine Lernsituation (Analyse, Planung, Information, Bearbeitung, Präsentation) geführt werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil umfasst die Analyse der Rahmenbedingungen, didaktische Begründungen, die Festlegung von Unterrichtszielen sowie einen konkreten Verlaufsplan mit Materialhinweisen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Kinderbetreuungskosten, EStG, Mandantengespräch, berufliche Handlungskompetenz und Lernsituation geprägt.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen Betreuung und Unterricht eine Rolle?
Gemäß § 10 I Nr. 5 EStG sind nur Betreuungskosten abzugsfähig. Ausgaben für Unterricht oder sportliche Freizeitbeschäftigungen sind explizit ausgeschlossen, was die Schüler im Rahmen des Falls durch Angebote (z.B. Musikschule vs. Tagesmutter) kritisch prüfen müssen.
Welche Rolle nimmt der Lehrer im Mandantengespräch ein?
Der Lehrer schlüpft in die Rolle des fiktiven Mandanten Michael Kleine, um den Schülern eine realitätsnahe Beratungssituation zu ermöglichen, in der sie ihre Fachkompetenz anwenden können.
Wie wird der Lernerfolg der Schüler bewertet?
Der Lernerfolg wird durch die Qualität der im Rollenspiel erarbeiteten Lösungen sowie durch die anschließende Bewertung des Mandantengesprächs anhand definierter Kriterien gemessen.
- Quote paper
- Tobias Plog (Author), 2012, Für welche Kinderbetreuung soll sich Familie Kleine aus steuerlicher Sicht entscheiden? Erarbeitung der Kinderbetreuungskosten gem. § 10 I Nr. 5 EStG , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204696