Seit Ende der 1990er Jahre findet mit der Neufassung der Kartell- und Fusionskontrollverordnung eine Neuausrichtung des europäischen Kartellrechts statt (Bundeskartellamt 2007: 1). Die „Prioritätenmitteilung“ der EU-Kommission über die Handhabung des Missbrauchsverbotes für marktbeherrschende Unternehmen (Art. 102 AEUV) aus dem Jahr 2009 bildet dabei die neuste Entwicklungsstufe . Grundlegend für diese Neuausrichtung ist der von EU-Kommission präferierte „more economic approach“ (MEA). Der MEA steht dabei für eine stärker ökonomisch orientierte Kartellrechtsanwendung; die kartellrechtliche Entscheidungsfindung soll primär an ökonomischen Konzepten und empirisch-statistischen Befunden ausgerichtet sein (Schmidt / Voigt 2006: 3f.). Damit verbunden ist die stärkere Orientierung am ökonomischen Kriterium der Effizienz (Bundeskartellamt 2007: 2f.). Die Neuausrichtung der Kartellrechtsanwendung stößt jedoch - gerade im Bereich der Rechtswissenschaft - nicht auf ungeteilte Zustimmung. Besonders die damit verbundene Abwertung des „per-se rule Prinzips“ zu Gunsten des „rule of reason Prinzips“ wird mit der damit oftmals einhergehenden fehlenden Rechtssicherheit und Justiziabilität kritisiert (Schmidt 2007: 8ff.).
Vor dem Hintergrund der ökonomisch basierten Neuausrichtung des EU-Kartellrechts und damit verbundener Rechtseinwände, werden in dieser Arbeit die beiden im Bereich der Marktabgrenzung zentralen Konzepte, das „Bedarfsmarktkonzept“ und der durch die Neuausrichtung verstärkt verwendete quantitativ-ökonomisch orientierte „SSNIP-Test", vorgestellt und eingehend analysiert. Die Analyse des „SSNIP-Tests“ zielt dabei vor allem auf dessen mikroökonomische Funktionsweise, die zentral ist für das Verständnis und die Anwendung dieses Tests.
Bevor mit der eigentlichen Untersuchung der beiden Konzepte begonnen wird, ist es aus didaktischen Gründen sinnvoll, in Kapitel 2 zuerst in das mikroökonomische „Modell der vollkommenen Konkurrenz“ und davon abgeleiteter Denkweisen kurz einzuführen. Im Mittelpunkt von Kapitel 3 stehen dann das „Bedarfsmarktkonzept“ und der „SSNIP-Test“. Kapitel 4 schließt mit einer kurzen Bewertung beider Marktabgrenzungskonzepte.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. WETTBEWERBSRECHT UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT
2.1 Markt und Wettbewerb
2.2 Der relevante Markt und seine Funktion im Kartellrecht
3. KONZEPTE ZUR ABGRENZUNG DES RELEVANTEN MARKTES
3.1 Bedarfsmarktkonzept und Funktionsweise
3.1.1 Konzeptionelle Schwächen
3.1.2 Bewertung
3.2 SSNIP-Test und Funktionsweise
3.2.1 Konzeptionelle Schwächen und Bewertung
3.2.2 Rechtsprobleme ökonomischer Ansätze
4. RESÜMEE
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die beiden zentralen Konzepte zur Abgrenzung des relevanten Marktes im EU-Kartellrecht – das qualitative Bedarfsmarktkonzept sowie den quantitativ-ökonomisch orientierten SSNIP-Test – und analysiert deren Funktionsweise sowie konzeptionelle Schwächen vor dem Hintergrund der zunehmenden Ökonomisierung des Wettbewerbsrechts.
- Der Einfluss des „more economic approach“ (MEA) auf das europäische Kartellrecht.
- Die mikroökonomische Fundierung und Funktionsweise des Bedarfsmarktkonzeptes.
- Die statistisch-ökonomische Methodik des SSNIP-Tests („Small but significant nontransitory increase in price“).
- Die Problematik der „Cellophane Fallacy“ bei der Anwendung ökonomischer Testverfahren.
- Der Konflikt zwischen juristischer Rechtssicherheit und ökonomischer Modellpräzision.
Auszug aus dem Buch
3.1 Bedarfsmarktkonzept und Funktionsweise
Die Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes erfolgt besonders in der deutschen Kartellrechtspraxis traditionell mit Hilfe des Bedarfsmarktkonzeptes (Klein 2010: 174; Traugott 1998: 929). Das erklärt sich u.a. damit, dass Inhalt und Struktur des GWB wesentlich am wettbewerbspolitischen Leitbild der Freiburger Schule orientiert ist (Böge 2004: 727; Olten 1998: 165ff.), d.h. der Schutz des Wettbewerbes steht im Vordergrund und weniger Effizienzschutz und Einzelfallorientierung wie im Fall des konkurrierenden wohlfahrtsökonomischen Wettbewerbleitbildes, auf dem der MEA und davon abgeleitete Konzepte basieren.
Das Festhalten am Bedarfsmarktkonzept hat das Bundeskartellamt aber nicht daran gehindert, den ökonomischen SSNIP-Test als Abgrenzungskonzept anzuerkennen (Bundeskartellamt 2004: 4f.) und in jüngerer Zeit auch in einzelnen Entscheidungen rudimentär mit einzubeziehen (Klein 2010: 175f.)15. Methodisch steht im Mittelpunkt des Bedarfsmarktkonzeptes die theoretische Frage, welche Güter aus Sicht der Verbraucher gegenseitig austauschbar sind, unter der Bedingung, dass damit weiterhin der gleiche Bedarf gedeckt werden kann. Diejenigen Güter, die die Verbraucher als gleichwertige Substitute ansehen, zählen dann zum gesuchten relevanten Markt.
Ausgangspunkt der Bestimmung des relevanten Marktes ist mit den Worten von Lenßen „der Bedarf und die Mittel zu seiner Befriedigung“ (Lenßen 2009: 186). Im Wettbewerb stehen so lediglich „bedarfshomogene Güter“, die den gesuchten Markt bilden (Lenßen 2009: 187). Eingeführt und inhaltlich konkretisiert wurde das Bedarfsmarktkonzept 1969 vom deutschen Kammergericht im „Handpreisauszeichner-Beschluss“16. Dort ist zu lesen: „Sämtliche Erzeugnisse, die sich nach ihren Eigenschaften, ihrem wirtschaftlichen Verwendungszweck und ihrer Preislage so nahe stehen, dass der verständige Verbraucher sie als für die Deckung eines bestimmten Bedarfs geeignet abwägend miteinander vergleicht und als gegeneinander austauschbar ansieht, sind marktgleichwertig“ (zit. n. Klein 2010: 174).
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die Neuausrichtung des EU-Kartellrechts durch den „more economic approach“ und führt in die Fragestellung zur Marktabgrenzung mittels Bedarfsmarktkonzept und SSNIP-Test ein.
2. WETTBEWERBSRECHT UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT: Dieses Kapitel erörtert das Spannungsverhältnis zwischen Rechtswissenschaft und Ökonomik und legt die Grundlagen für das Verständnis des Modells der vollständigen Konkurrenz.
3. KONZEPTE ZUR ABGRENZUNG DES RELEVANTEN MARKTES: Das Hauptkapitel analysiert detailliert die theoretischen Konzepte, ihre praktische Anwendung sowie die konzeptionellen Schwächen und rechtlichen Herausforderungen bei der Nutzung von ökonomischen Modellen.
4. RESÜMEE: Das Resümee bewertet beide Konzepte kritisch und erörtert die Notwendigkeit von Leitlinienkatalogen sowie die Debatte über die generelle Relevanz einer formalen Marktabgrenzung.
Schlüsselwörter
EU-Kartellrecht, Marktabgrenzung, Bedarfsmarktkonzept, SSNIP-Test, More Economic Approach, Wettbewerbspolitik, Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes, Substituierbarkeit, Cellophane Fallacy, ökonomische Modelle, Rechtssicherheit, Justiziabilität, Marktmacht, Preis-Mengendiagramm, Wettbewerbsverfälschung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Methoden der Marktabgrenzung im europäischen und deutschen Kartellrecht, insbesondere den Vergleich zwischen qualitativen Ansätzen und quantitativen ökonomischen Testverfahren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind die wettbewerbspolitische Neuausrichtung durch den „more economic approach“, die theoretische Herleitung des relevanten Marktes und die kritische Auseinandersetzung mit ökonomischen Methoden in der Rechtspraxis.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Analyse und der Vergleich von Bedarfsmarktkonzept und SSNIP-Test hinsichtlich ihrer Eignung zur Identifikation wettbewerbswidriger Marktmacht unter Berücksichtigung juristischer Anforderungen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Analyse, die theoretische Konzepte (Modell der vollkommenen Konkurrenz) und empirische Rechtsanwendung (Fallbeispiele, Kartellrechtsprechung) gegenüberstellt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Bedarfsmarktkonzeptes und dessen Schwächen sowie eine tiefgehende mikroökonomische Analyse des SSNIP-Tests, inklusive einer Diskussion der "Cellophane Fallacy" und rechtlicher Einwände gegen ökonomische Modelle.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Marktabgrenzung, SSNIP-Test, Bedarfsmarktkonzept, More Economic Approach, Wettbewerbsschutz und Rechtssicherheit charakterisiert.
Welche Rolle spielt das Konzept der „Cellophane Fallacy“ in der Arbeit?
Dieses Konzept dient als zentrales Argument in der Kritik am SSNIP-Test, da es aufzeigt, dass bereits bestehende Marktmacht durch einen verzerrten, nicht-kompetitiven Ausgangspreis falsch abgebildet werden kann.
Warum wird der „more economic approach“ kritisch diskutiert?
Kritiker bemängeln, dass dieser Ansatz die notwendige Rechtssicherheit und Justiziabilität verringert, da ökonomische Modelle oft Prognosecharakter haben und in juristischen Verfahren schwerer nachzuvollziehen sind als klassische Rechtsnormen.
- Arbeit zitieren
- Dipl.-Sozialwirt Univ. Elliot Hofherr (Autor:in), 2012, Abgrenzung des relevanten Marktes im EU-Kartellrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204704