Der Sport findet im Grundgesetz an keiner Stelle Erwähnung. Das Grundgesetz als die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Resultat der Entscheidungen und Verständigungen politischer Kräfte. Änderungen und Anpassungen der Verfassung sind daher Gegenstand der Verfassungspolitik. Deren Ziel besteht in der Verbesserung der Verfassung. Ein Bedürfnis dafür besteht aber nur, soweit der Regelungsgehalt nicht schon in anderen Verfassungsbestimmungen zur Geltung kommt. Die Diskussion einer Aufnahme des Sports muss ihren Ausgangspunkt daher darin finden, inwieweit der Sport bereits in die verfassungsmäßige Ordnung eingebunden ist und ob diese eine Regelungslücke lässt, welche der Ausfüllung bedarf. Es ist sodann zu erörtern, welche Form der Aufnahme des Sports in die Verfassung dessen gegenwärtiger Bedeutung gerecht wird und zugleich mit der Konzeption des Grundgesetzes vereinbar ist.
Gliederung
A. Einleitung
B. Der verfassungsrechtliche Status des Sports/Vorliegen einer Regelungslücke
I. Erfassung des Sports durch die Grundrechte
1. Art. 2 I GG
2. Art. 2 II 1 GG
3. Art. 12 I GG
4. Art. 9 I GG
II. Erfassung des Sports durch die Kompetenznormen
III. Erfassung des Sports durch das Sozialstaatsprinzip
IV. Zwischenergebnis: Vorliegen einer Regelungslücke
C. Erforderlichkeit einer Aufnahme des Sports in das Grundgesetz
I. Vorliegen eines Regelungsbedürfnisses
1. Gesellschaftliche Bedeutung des Sports/Sport als Staatsaufgabe
2. Form einer möglichen Aufnahme in das Grundgesetz
a) Einführung eines Staatsziels Sport
b) Vorrang der Einführung eines „Sportgrundrechts“ ?
c) Derzeitige bundesverfassungsrechtliche Situation
d) Politische Effekte eines Staatziels
e) Juristische Effekte eines Staatsziels
aa) Auswirkung auf staatliches Handeln
bb) Auswirkung auf das Verhältnis zum Umweltschutz
cc) Auswirkung auf die Hochleistungssportförderung
3. Zwischenergebnis: Kein Regelungsbedürfnis
II. Vereinbarkeit mit der Konzeption des Grundgesetzes
1. Einfluss des Unionsrechts und des Rechts anderer Mitgliedstaaten der Union
2. Vereinbarkeit mit dem Gewaltenteilungsprinzip
3. Vereinbarkeit mit dem Bundesstaatsprinzip
D. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Einbindung des Sports in Deutschland und analysiert kritisch die Frage, ob eine explizite Aufnahme des Sports in das Grundgesetz (insbesondere als Staatsziel) erforderlich und mit dessen Konzeption vereinbar ist.
- Status des Sports im geltenden Grundgesetz
- Analyse möglicher Regelungslücken in Bezug auf Sportförderung
- Diskussion über die Einführung eines Staatsziels Sport
- Juristische und politische Effekte einer Verfassungsänderung
- Verhältnis zwischen Sport, Umweltschutz und Gewaltenteilung
Auszug aus dem Buch
Art. 2 I GG
Art. 2 I GG schützt im Sinne einer allgemeinen Handlungsfreiheit jedes menschliche Tun oder Unterlassen, dem nicht schon durch eine speziellere Bestimmung grundgesetzlicher Schutz zukommt.5 Soweit mit dem Wortlaut („freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“) argumentiert wird, der Schutzbereich sei auf die engere persönliche Lebenssphäre zu beschränken,6 sind dem hinsichtlich der Normgenese die weiten Formulierungsansätze der Verfassungsberatungen einerseits,7 in systematischer Hinsicht die Möglichkeiten zur Entkräftung von Beschränkungen der Persönlichkeitsentfaltung im engeren Sinne durch Heranziehen des Art. 1 I GG andererseits,8 entgegenzuhalten. Die sportliche Betätigung des Einzelnen wird daher gemeinsam mit anderen menschlichen Aktivitäten, seien diese höherer oder geringerer Wertigkeit, von Art. 2 I GG erfasst.9 Dies erfolgt auch ohne Berücksichtigung seiner eigenen Wertigkeit, ausgehend etwa von der Publikumsattraktivität, Virtuosität und körperlicher Verausgabung.10 Leitet man aus Art. 2 II GG eine Pflicht des Staates zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit seiner Bürger her, ist zu berücksichtigen, dass Art. 2 I GG auch Risikosport einschließt. Sie genießt dessen Schutz, soweit sie nicht beruflich (Art. 12 I GG) oder zur Bewahrung der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 II 1 GG) ausgeübt wird.11
Die allgemeine Handlungsfreiheit dient damit der Abwehr von Beschränkungen der sportlichen Betätigung.12 Eingeschränkt werden kann diese durch die verfassungsmäßige Ordnung, welche die ebenfalls in Art. 2 I 2. Hs. GG aufgeführten Rechte anderer und das Sittengesetz beinhaltet.13
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Arbeit führt in die Fragestellung ein, ob und inwieweit der Sport verfassungsrechtlich verankert werden sollte, ausgehend von der aktuellen Nicht-Erwähnung im Grundgesetz.
B. Der verfassungsrechtliche Status des Sports/Vorliegen einer Regelungslücke: Dieses Kapitel prüft, inwiefern bestehende Grundrechte, Kompetenznormen und das Sozialstaatsprinzip den Sport bereits erfassen und ob daraus ein staatlicher Auftrag zur Sportförderung abgeleitet werden kann.
C. Erforderlichkeit einer Aufnahme des Sports in das Grundgesetz: Hier wird untersucht, ob ein tatsächlicher Regelungsbedarf besteht, welche Formen einer Aufnahme (Staatsziel vs. Grundrecht) möglich sind und wie diese mit der Konzeption des Grundgesetzes sowie dem Gewaltenteilungs- und Bundesstaatsprinzip harmonieren.
D. Ergebnis: Das abschließende Kapitel fasst zusammen, dass trotz einer verfassungsrechtlichen Regelungslücke keine Notwendigkeit für die Aufnahme eines Staatsziels Sport besteht.
Schlüsselwörter
Sportrecht, Grundgesetz, Staatsziel, Sportförderung, Grundrechte, Art. 2 GG, Art. 12 GG, Art. 9 GG, Gewaltenteilung, Sportverbände, Verfassungsreform, Sozialstaatsprinzip, Umweltschutz, Autonomie des Sports, Regelungslücke.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Situation des Sports in Deutschland und die Frage, ob eine Aufnahme des Sports in das Grundgesetz als Staatsziel geboten oder rechtlich sinnvoll ist.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Auslegung der Grundrechte (Art. 2, 9, 12 GG) in Bezug auf sportliche Betätigung, die staatliche Kompetenzverteilung und die politische wie juristische Bewertung von Staatszielbestimmungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, ob die fehlende explizite Erwähnung des Sports im Grundgesetz eine Regelungslücke darstellt, die zwingend durch eine Verfassungsänderung geschlossen werden muss.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die verfassungsrechtliche Dogmatik, Rechtsprechung (insb. des BVerfG) und verfassungspolitische Argumente analysiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme des verfassungsrechtlichen Status des Sports und eine vertiefte Prüfung der Erforderlichkeit und Vereinbarkeit einer möglichen Verfassungsänderung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Sportrecht, Staatsziel, Verfassungsreform, Grundrechte, Sportautonomie und Kompetenzverteilung.
Warum führt der Autor aus, dass kein Regelungsbedürfnis besteht?
Der Autor argumentiert, dass die gesellschaftliche Bedeutung des Sports allein keine Verfassungsänderung rechtfertigt, da der Sport bereits über bestehende Grundrechte und das einfache Recht ausreichend geschützt ist.
Welches Spannungsverhältnis wird in Bezug auf den Umweltschutz erläutert?
Es wird aufgezeigt, dass ein neues Staatsziel "Sport" zu Konflikten mit dem bestehenden Staatsziel "Umweltschutz" führen könnte, ohne jedoch die Abwägung zwischen diesen Gütern in der Praxis zu erleichtern.
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- Malte Hakemann (Author), 2012, Diskussion und kritische Stellungnahme zur Frage der Aufnahme des Sports in das Grundgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204881