Zur Bedeutung und Realisierung der Öffentlichkeitsfunktion des Bundestages


Seminararbeit, 2003

31 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltverzeichnis

1. Einleitung

2. Die zentrale Stellung der Öffentlichkeitsfunktion für den Bundestag
2.1. Die Legitimation als Ausgangspunkt der Öffentlichkeitsfunktion
2.2 Die Verhandlungsöffentlichkeit als bloße Formalie ?
2.3. Die Partizipationsfunktion unter dem Einfluß der Medien
2.3.1. Medienwirkung und Wahrnehmung des Bundestages
2.4. Die Partizipationsfunktion

3. Fazit

4. Literaturliste

1. Einleitung

Ein regelmäßig verwendetes Schlagwort in öffentlichen Diskussionen in Deutschland ist die „Politikverdrossenheit“. Es bezeichnet einen Vertrauensverlust der Bürger gegenüber politischen Gremien und politisch Handelnden. Die Einschätzung des Vorhandenseins von Politikverdrossenheit wird besonders im Zusammenhang mit niedrigen Wahlbeteiligungen gegeben.

Das sich dieser Vertrauensverlust der Bürger zu einem Problem entwickeln kann, zeigen die großen Wahlerfolge sogenannter (Rechts-) populisten in vielen europäischen Ländern, wie Dänemark, Frankreich oder den Niederlanden. Diese Populisten bieten meist vereinfachte und auf ein Minimum an politischer Diskussion aufbauende Lösungsansätze an, was zumindest zu einer Verkennung der oft sehr schwierigen Sachzusammenhänge gesellschaftlicher Probleme führt. Die Parteien dieses so beschriebenen Politikertypus´ bieten einfache Lösungen und unter Umständen auch fertige Feindbilder an, um Probleme zu bewältigen oder auch nur Sündenböcke dafür verantwortlich zu machen.

Nun hängen solche Tendenzen in demokratischen Regierungssystemen mit verschiedenen Faktoren zusammen. Anteil an der Entwicklung der politischen Kultur - also der Art der Vermittlung von Politik, den Umgangsformen der Politiker, der Sensibilität für die Probleme der Bürger und der Toleranz anders Denkender – haben vor allem die Politiker selber.

Ein Vertrauensverlust entsteht vor allem aus der Befürchtung, dass das durch die Wahl einer Partei oder eines Abgeordneten gegebene Vertrauen könnte mißbraucht werden.

Diese Befürchtungen, wenn sie denn nicht gerechtfertigt sind, wovon ich zu einem Großteil ausgehe, können nur mit Informationen über die politische Arbeit der Abgeordneten zerstreut werden. In Deutschland werden die Bundespolitiker und mit ihnen auch der deutsche Bundestag von den verschieden Verfassungsorganen am stärksten in der Öffentlichkeit wahrgenommen, was auch die höheren Wahlbeteiligungen der Bundestags- im Vergleich zu den Kommunalwahlen zeigen.

Der Bundestag hat auch die spezielle Aufgabe, Informationen über die Arbeit der Parlamentarier öffentlich zugänglich zu machen. Er ist damit verantwortlich das Vertrauensverhältnis zwischen den Bürgern und den Abgeordneten aufrechtzuerhalten.

Ich werde deshalb untersuchen, inwieweit die Möglichkeit für die Bürger besteht, sich über die Arbeit des Bundestages zu informieren und inwieweit diese Möglichkeit auch genutzt werden.

2. Die zentrale Stellung der Öffentlichkeitsfunktion für den Bundestag

Der Bundestag ist das Verfassungsorgan mit der größten politischen Legitimation, da er auf der nationalen Ebene die einzige vom Volk direkt gewählte Volksvertretung und von keinem anderen Staatsorgan direkt abhängig ist. Somit steht das deutsche Bundesparlament im Mittelpunkt aller nationalen politischen Aktivitäten in unserem parlamentarischen Regierungssystem. Es hat den Anspruch „zentraler Austragungsort politischer Diskussionen“ zu sein.

(Rita Süssmuth, Antrittsrede der Bundestagspräsidentin, 19.1.1989)

Warum es so wichtig ist, dass die Arbeit des Bundestages öffentlich stattfindet, werde ich im Rahmen dieser Arbeit erläutern.

Ina Maria Pernice weißt darauf hin, dass allein das Wort „öffentlich“ neben der Bedeutung „allgemein zugänglich“ auch im Gegensatz zu „geheim“ den Sinngehalt „gerecht“ und „wahr“ impliziert, „da es dort mit gerechten Dingen zugehen müsse, wo nichts verborgen werde“. Die Öffentlichkeit des Regierungshandelns stelle die Gerechtigkeit zwar nicht sicher, sei aber notwendige Voraussetzung für die Realisierung von Gerechtigkeit. (Pernice, S. 16, 23f)

Der Bundestag hat des weiteren die Funktionen, die Regierung zu bilden. Dabei wählt er mit der Mehrheit seiner Mitglieder – den Abgeordneten - den Kanzler. Das ist in der Regel der Kanzlerkandidat der Partei, welche die Wahl gewonnen hat, da ja die Regierungspartei oder –koalition die Mehrheit der Sitze im deutschen Bundestag haben muß.

Zusammen mit den Delegierten der Landesparlamente, beziehungsweise dem Bundesrat, bestimmt der Bundestag den Bundespräsidenten und die Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Desweiteren hat das Parlament die Funktion Gesetze mit verschiedenen Mehrheiten zu beschließen, die je nach ihrer Zustimmungspflichtigkeit noch von anderen Verfassungsorganen bestätigt werden müssen.

Außerdem kontrolliert der Bundestag die Regierung. Die Minderheiten im Plenum achten darauf, dass ihre Interessen von der Mehrheit im Bundestag nicht übergangen oder Grundrechte verletzt werden, wobei die Öffentlichkeitsfunktion auch eine Voraussetzung ist.

Die Öffentlichkeitsfunktion wird zwar im Grundgesetz nicht in ihren Einzelheiten genannt, ist aber, da ist die Politikwissenschaft einer Meinung, ein unentbehrlicher Bestandteil der Volkssouveränität, auf die sich unser gesamtes politisches System stützt. Diese ist in Art. 20 Abs. 2 GG mit dem Satz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ verankert.

Die Aufgabe der Öffentlichkeitsfunktion so Thaysen, gehe dem Staate aus dem Artikel (Art.) 42 Absatz (Abs.) 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) hervor. (Thaysen, S. 22)

Darin heißt es „Der Bundestag verhandelt öffentlich.“

Die Öffentlichkeit des Staatshandelns beinhaltet auch die Pflicht Gesetze, Gerichtsurteile, Verwaltungsakten und den Staatshaushalt bekannt zu geben.

Das Volk, in dieser Definition die Summe aller wahlberechtigten Bürger, ist nur in Wahlen und Abstimmungen unmittelbar entscheidungsbefugt. Es hat durch die Transparenz der Arbeit des Bundestages die Möglichkeit auch innerhalb der Legislaturperiode, also der Zeit zwischen den Wahlen die Entscheidungen der Parlamentarier und besonders der Regierung zu beurteilen.

Für Wolfgang Zeh ist die Öffentlichkeitsfunktion des Bundestages sogar wichtiger als seine Gesetzgebungsfunktion, da diese Aufgabe schon zum größten Teil die Regierung erfüllt. (Zeh, S. 97)

[...]

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Zur Bedeutung und Realisierung der Öffentlichkeitsfunktion des Bundestages
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften)
Veranstaltung
Innenpolitik und politisches System der Bundesrepublik
Note
2,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
31
Katalognummer
V20562
ISBN (eBook)
9783638244091
Dateigröße
524 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bedeutung, Realisierung, Bundestages, Innenpolitik, System, Bundesrepublik
Arbeit zitieren
Kai Peschel (Autor:in), 2003, Zur Bedeutung und Realisierung der Öffentlichkeitsfunktion des Bundestages, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20562

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