Dem deutschen Gesundheitssystem sind stetige Kostensteigerungen inhärent. Allem voran die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat seit ihrer Entstehung als erste und zentrale Säule der Sozialversicherung rasant steigende Arzneimittelausgaben zu verzeichnen. Wurden die Beitragsgelder nach der Gründung vor rund 130 Jahren vorrangig für das Krankengeld und somit für die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer im Krankheitsfall eingesetzt, so sind die Ausgaben für die Arzneimittelversorgung bis heute überproportional angestiegen und fanden ihren Klimax 2009 mit einem Zuwachs von 5,3 Prozent. Bereits seit 2001 überstiegen die Ausgaben für Arzneimittel die Aufwendungen für Arztbesuche und entsprachen 2009 zuletzt 18 Prozent der Gesamtausgaben der GKV.
Da das Jahr 2009 gesundheitspolitisch ganz im Zeichen der Bundestagswahl im Herbst stand, wurden Veränderungen in den letzten Monaten der Legislaturperiode vermieden, wodurch die Ausgaben der GKV für Arzneimittel im Jahr 2009 um 1.517 Mio. Euro auf 30.742 Mio. Euro anstiegen. Reaktiv sah sich die christlich-liberale Regierung genötigt eine Reform des gesamten Systems durchzusetzen, nachdem keine Regierung vor ihr daran vorbeigekommen war, den Kostenanstieg für die Arzneimittelversorgung zu reduzieren. Unter dem 2010 amtsinhabenden Minister des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), Philipp Rösler (FDP), konkretisierte sich die Ausgestaltung dieser Reform, welche ein Teil der Koalitionsvereinbarung war, in Form von Zwangsrabatten, Preismoratorien, einer Reorganisation der Großhandels-spanne und der Funktionsrabatte an Apotheker, sowie der Minderung des Kostendrucks durch neuartige und besonders hochpreisige Arzneimittel.
Während die Opposition und auf dem Arzneimittelmarkt agierende Teilnehmer mit diametral konträrer Begründung die Vorschläge des BMG ablehnten, widersprach die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Pharmaunternehmen (VFA), Cornelia Yzer, schon der Ausgangshypothese, die Arzneimittelpreise seien zu hoch. Die Kosten in anderen Sektoren des Gesundheitswesens seien deutlich höher.
Die 13 pharmazeutischen Großhandlungen in Deutschland wiederum begrüßten zunächst die Aufnahme ihres Vorschlags zur strukturellen Änderung der Vergütung in das Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums durch ihre Interessenvertretung, den Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. (PHAGRO).
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise
2. Der Arzneimittelmarkt
2.1 Ausgewählte Marktteilnehmer auf dem Arzneimittelmarkt
2.1.1 Die Gesetzliche Krankenversicherung
2.1.2 Die pharmazeutische Industrie
2.1.3 Der pharmazeutische Großhandel
2.1.4 Die Apotheke
2.2 Entstehung von Arzneimittelpreisen vor dem AMNOG
3. Profil des vollversorgenden pharmazeutische Großhandels
3.1 Funktionen des pharmazeutischen Großhandels
3.1.1 Sortimentsbildungsfunktion
3.1.2 Lagerhaltungsfunktion
3.1.3 Distributionsfunktion
3.1.4 Finanzierungsfunktion
3.1.5 Resümee der Funktionen des pharmazeutischen Großhandels
3.2 Bedeutung des pharmazeutischen Großhandels
3.3 Sanacorp Pharmahandel GmbH
4. Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
5. Maßnahmen der Sanacorp zur Kompensierung des AMNOG
6. Fazit
Quellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb.1: Die an der Arzneimittelversorgung beteiligten Akteure
Abb.2: Umsatzverteilung der Arzneimittelausgaben in der GKV
Abb.3: Unternehmensstruktur der Sanacorp
Abb.4: Spanne verschiedener Arzneimittel der Sanacorp vor und nach
dem AMNOG
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Dem deutschen Gesundheitssystem sind stetige Kostensteigerungen inhärent. Allem voran die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat seit ihrer Entstehung als erste und zentrale Säule der Sozialversicherung rasant steigende Arzneimittelausgaben zu verzeichnen. Wurden die Beitragsgelder nach der Gründung vor rund 130 Jahren vorrangig für das Krankengeld und somit für die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer im Krankheitsfall eingesetzt, so sind die Ausgaben für die Arzneimittelversorgung bis heute überproportional angestiegen und fanden ihren Klimax 2009 mit einem Zuwachs von 5,3 Prozent. Bereits seit 2001 überstiegen die Ausgaben für Arzneimittel die Aufwendungen für Arztbesuche und entsprachen 2009 zuletzt 18 Prozent der Gesamtausgaben der GKV.[1]
Da das Jahr 2009 gesundheitspolitisch ganz im Zeichen der Bundestagswahl im Herbst stand, wurden Veränderungen in den letzten Monaten der Legislaturperiode vermieden, wodurch die Ausgaben der GKV für Arzneimittel im Jahr 2009 um 1.517 Mio. Euro auf 30.742 Mio. Euro anstiegen.[2] Reaktiv sah sich die christlich-liberale Regierung genötigt eine Reform des gesamten Systems durchzusetzen, nachdem keine Regierung vor ihr daran vorbeigekommen war, den Kostenanstieg für die Arzneimittelversorgung zu reduzieren.[3] Unter dem 2010 amtsinhabenden Minister des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), Philipp Rösler (FDP), konkretisierte sich die Ausgestaltung dieser Reform, welche ein Teil der Koalitionsvereinbarung war, in Form von Zwangsrabatten, Preismoratorien, einer Reorganisation der Großhandels-spanne und der Funktionsrabatte an Apotheker, sowie der Minderung des Kostendrucks durch neuartige und besonders hochpreisige Arzneimittel.[4]
Während die Opposition und auf dem Arzneimittelmarkt agierende Teilnehmer mit diametral konträrer Begründung die Vorschläge des BMG ablehnten, widersprach die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Pharmaunternehmen (VFA), Cornelia Yzer, schon der Ausgangshypothese, die Arzneimittelpreise seien zu hoch. Die Kosten in anderen Sektoren des Gesundheitswesens seien deutlich höher.[5]
Die 13 pharmazeutischen Großhandlungen in Deutschland wiederum begrüßten zunächst die Aufnahme ihres Vorschlags zur strukturellen Änderung der Vergütung in das Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums durch ihre Interessenvertretung, den Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. (PHAGRO).[6]
Der Vorstoß der Regierung mündete im Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarkt-neuordnungsgesetz – AMNOG) am 01.01.2011. Da sich seither Auswirkungen auf das gesamte Marktumfeld feststellen lassen, stellt sich die Frage, ob dadurch der Großhandelsvertrieb gefährdet wird und wie die Aktivitäten des pharmazeutischen Großhandels unter Effektivitäts- und Effizienzgesichtspunkten, nicht zuletzt im Hinblick auf die Umsetzung der aktuellen Kostendämpfungsmaßnahmen zu Gunsten der GKV, zu bewerten sind.
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise
Im Rahmen dieser Arbeit wird versucht die Auswirkungen des AMNOG auf den Arzneimittelvertrieb und hierbei insbesondere auf den pharmazeutischen Großhandel – für einen möglichst hohen Praxisbezug charakterisiert am Beispiel der Sanacorp Pharmahandel GmbH - darzustellen. Im Anschluss an dieses erste Kapitel wird für eine Annäherung an das soeben formulierte Ziel im zweiten Kapitel zunächst auf den Arzneimittelmarkt eingegangen, um im Folgenden seine Marktteilnehmer zu identifizieren und die Einbettung des pharmazeutischen Großhandels in dieses Marktumfeld aufzuzeigen. Darüber hinaus wird das Zustandekommen von Preisen für Arzneimittel dargestellt. Das dritte Kapitel widmet sich dem Profil, den Funktionen und der Bedeutung des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels, um in diesem Kontext die Sanacorp Pharmahandel GmbH vorzustellen. Das AMNOG wird in Kapitel vier eingehend thematisiert und mündet in einer Analyse der mit sich führenden Veränderungen für die Absatzstruktur des pharmazeutischen Großhandels. Die konkreten Maßnahmen der pharmazeutischen Großhandlung Sanacorp werden in Kapitel fünf eingehend thematisiert. Die Arbeit schließt im sechsten Kapitel mit einem Fazit.
2. Der Arzneimittelmarkt
Arzneimittel sind „Waren besonderer Art“, weswegen der Arzneimittelmarkt eine Reihe von Besonderheiten aufweist, durch die er sich von anderen Warenmärkten unterscheidet.[7] So können die klassischen Regeln von Angebot und Nachfrage auf dem Pharmamarkt nur bedingt angewendet werden. Die Nachfrage des einzelnen Verbrauchers beispielsweise ist maßgeblich vom Verschreibungsverhalten seines Arztes abhängig.[8] Durch ihr diffiziles Naturell sind Arzneimittel einer höheren staatlichen Regulierung ausgesetzt, weshalb der deutsche Pharmamarkt von staatlich dirigistischen Maßnahmen geprägt ist.[9]
Der Pharmamarkt unterteilt sich in einen verschreibungspflichtigen Markt, den erstattenden sogenannten ethischen Markt[10], und den Selbstmedikationsmarkt. Der Markt der verschreibungspflichtigen Arzneimittel wird auch als Rx-Markt[11], der Markt der nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel als OTC-Markt[12] bezeichnet.[13] Die Art der Zulassung (Rechtsstatus) eines Arzneimittels ist in § 48 Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt, auf welches die Klassifizierung des verschreibungspflichtigen und des nicht-verschreibungspflichtigen (rezeptfreien) Marktes zurückgeht.
Der gesamte Arzneimittelmarkt in Deutschland summierte sich 2011 auf 37,0 Mrd. Euro. Davon entfielen 32,5 Mrd. Euro auf Rx- und 4,3 Mrd. Euro auf OTC-Arzneimittel. Der Anteil an freiverkäuflichen Arzneimittel machte 0,2 Mrd. Euro aus.[14]
Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Marktteilnehmer auf dem Arzneimittelmarkt (2.1) und wie sich der Preis, und somit die anteilige Kostenbelastung für die GKV, für ein Arzneimittel durch das Wirken der Akteure in der Wertschöpfungskette zusammensetzt (2.2).
[...]
[1] Vgl. BMG (2012a), S. 10.
[2] Vgl. Häussler, B./ Höer, A./ Hempel, E./ Klein (2010), S. 13.
[3] Vgl. o.V. (2010a), o.S..
[4] Vgl. o.V. (2010b), o.S..
[5] Vgl. Rücker, D. (2010), o.S..
[6] Vgl. PHAGRO (2010), o.S..
[7] Vgl. Fischer D. (2010), S. 8 - 10.
[8] Vgl. Sanacorp (2010a), S. 4.
[9] Das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG), das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (HWG), die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und die Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer (PharmBetrV) stellen in Deutschland Rahmenbedingungen auf, denen Arzneimittel oder der Umgang mit diesen genügen müssen. Vgl. Fischer D. (2010), S. 10.
[10] Über den ethischen Markt hinaus, welcher verschreibungspflichtige Arzneimittel umfasst, existiert auch der semi-ethische Markt, der sich durch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel auszeichnet, die aber vom Arzt verordnet und von den Kassen erstattet werden.
[11] Rx ist eine Transliteration für das in mittelalterlichen Schriften zu findende Symbol „℞”. Dieses stellt eine Abkürzung des lateinischen Verbs recipere dar und wird aus dem angelsächsischen Sprachraum entlehnt mit Rezept und implizit rezeptpflichtig übersetzt. Vgl. zu dieser Etymologie auch Oxford Advanced Learners Dictionary (2011), S. 1336.
[12] OTC = Other the Counter.
[13] Vgl. Küpper J. (1998), S. 9 - 15.
[14] Vgl. ABDA (2012), S. 28.
- Arbeit zitieren
- David Zajonz (Autor:in), Dr. Dr. (UCN) Ahmed Abdelmoumene (Autor:in), 2012, Die Auswirkungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes auf den pharmazeutischen Großhandel – dargestellt am Beispiel der Sanacorp Pharmahandel GmbH, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205833
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