Die in der deutschen Rechtsprechung entwickelte Störerhaftung von Providern ist eines der zentralen Problemfelder des Haftungsrechts im Bereich des Internets. Vorreiter der Störerhaftung im Internet sind die Internetauktionsplattformen und hierbei insbesondere eBay.
Mit dem Urteil „Jugendgefährdende Medien bei eBay“ hatte der BGH ein weiteres Mal die Gelegenheit, über die lauterkeitsrechtliche Haftung in diesem Bereich zu befinden. Der BGH hat nun erstmals den Schritt vollzogen, einen lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch nicht mehr über die Störerhaftung anzunehmen, sondern eine Haftung nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme zu begründen. Der BGH zog nun eine eigenständige täterschaftliche Haftung wegen des Beitrages zu einem Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht durch einen Dritten heran und bediente sich hierbei einer dogmatisch neuen Begründung. eBay als Betreiberin einer Internetauktionsplattform haftet als Täter wegen des Verstoßes gegen lauterkeitsrechtliche Verkehrspflichten bzw. den daraus abgeleiteten Prüfungspflichten.
Die Arbeit befasst sich ausführlich mit dem Urteil und seinen rechtlichen Konsequenzen für die Praxis. In diesem Rahmen wird die neue lauterkeitsrechtliche Verantwortung für das Handeln Dritter dogmatisch eingeordnet und die Folgen anhand des Vergleichs mit der bisherigen Rechtsprechung des BGH dargelegt.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Problemaufriss
B. Die Entscheidung „Jugendgefährdende Medien bei eBay“
I. Der Sachverhalt
II. Dogmatische Einordnung
1. Die lauterkeitsrechtliche Verantwortung für das Handeln Dritter
a) Die Haftung des Mittäters und des Teilnehmers gemäß § 830 BGB
b) Störerhaftung
c) Der neue dogmatische Ansatz des BGH – Täterschaft aufgrund Verkehrspflichtverletzung
d) Unterschiede zwischen der Störerhaftung und der Täterhaftung aufgrund Verkehrspflichtverletzung
III. Die lauterkeitsrechtlichen Verkehrspflichten
1. Voraussetzungen
a) Geschäftliche Handlung
b) Schaffung der Gefahr einer Interessenverletzung durch Dritte
c) Verletzung einer lauterkeitsrechtlichen Verkehrspflicht
aa) Haftung nach § 3 UWG
bb) Haftung nach § 4 Nr. 11 UWG
cc) Stellungnahme
2. Grenzen
a) Erkennbarkeit der Interessenbeeinträchtigung
b) Möglichkeit und Zumutbarkeit der Gefahrenabwendungsmaßnahme
c) Schutzbedürftigkeit des Verletzten
3. Zwischenergebnis
C. Die Wende in der Rechtsprechung
I. Vergleich zu früheren Entscheidungen
II. Die jüngste Rechtsprechung im Blickpunkt
III. Stellungnahme
D. Schlussbetrachtung
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- Ralf Nobis (Author), 2011, Jugendgefährdende Medien bei eBay, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205921
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