Die immer weiter voranschreitende Internationalisierung des Kapitals und der Unternehmen bedingt eine gleichzeitige Internationalisierung des Schutzes der Arbeitnehmer, da die Arbeitnehmerschutzrechte an den nationalen Grenzen ihre Schranken finden. Liegt z. B. die Konzernspitze in Italien und wird hier über die Stilllegung eines Betriebes in Deutschland entschieden, so wird die Arbeitnehmervertretung i. d. R. erst eingeschaltet, wenn hierüber entschieden wurde und es um die Folgeverhandlungen (Interessenausgleich, Sozialplan) geht. Zur eigentlichen Entscheidung können die Arbeitnehmervertreter ihre Sicht nicht beitragen.
Um diesem Problem entgegen zu wirken hat die Europäische Kommission die Richtlinie 94/45/EG (nachfolgend: EBR-Richtlinie 1994) erlassen. Hierdurch wurde erstmals eine Institution des kollektiven Arbeitsrechts auf Gemeinschaftsebene geschaffen. Mit der Richtlinie 2009/38/EG (nachfolgend: EBR-Richtlinie 2009) und deren Umsetzung im Juni 2011 wurde das EBRG überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen werden in dieser Seminararbeit beim jeweiligen Thema besonders erwähnt.
In Kapitel 2. wird der EBR definiert, die Entstehungsgeschichte sowie die wesentlichen Inhalte der EBR-Richtlinie erläutert. In Kapitel 3. erfolgt eine Darstellung des Geltungsbereiches des EBRG sowie den BVG, der als Verhandlungspartner auf dem Weg zu einem Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung fungiert. Die verschiedenen Ausgestaltungen der in § 1 Abs. 1 geforderten grenzübergreifenden Unterrichtung und Anhörung werden in Kapitel 4. dargestellt. Die Zusammensetzung eines EBR kraft Gesetz wird in Kapitel 5. dargelegt. Kapitel 6. setzt sich mit den Befugnissen (Rechte und Aufgaben) des EBR kraft Gesetzes auseinander. In Kapitel 7. erfolgt ein Fazit.
Inhaltsverzeichnis
- 1. EINLEITUNG
- 2. HINTERGRUND
- 2.1. DEFINITION
- 2.2. ENTSTEHUNGSGESCHICHTE
- 2.3. WESENTLICHE INHALTE DER RICHTLINIE UND DES EBRG
- 3. DER WEG ZUR GRENZÜBERSCHREITENDEN UNTERRICHTUNG UND ANHÖRUNG
- 3.1. GELTUNGSBEREICH
- 3.2. DAS BESONDERE VERHANDLUNGSGREMIUM (BVG)
- 4. AUSGESTALTUNG DER GRENZÜBERSCHREITENDEN UNTERRICHTUNG UND ANHÖRUNG
- 4.1. EUROPÄISCHER BETRIEBSRAT KRAFT VEREINBARUNG (§ 18)
- 4.2. VERFAHREN ZUR UNTERRICHTUNG UND ANHÖRUNG (§ 19)
- 4.3. DER EUROPÄISCHE BETRIEBSRAT KRAFT GESETZ (§ 21)
- 5. ZUSAMMENSETZUNG DES EBR KRAFT GESETZ
- 5.1. REGELUNG BIS 17.06.2011
- 5.2. REGELUNG AB 18.06.2011
- 5.2.1 Wahl und Bestellung
- 5.2.2 Zusätzlicher Vertreter
- 5.2.3 Dauer der Mitgliedschaft
- 5.2.4 Kündigungsschutz
- 5.2.5 Neubesetzung
- 5.2.6 Ausschuss
- 6. DIE BEFUGNISSE DES EUROPÄISCHEN BETRIEBSRATES
- 6.1. RECHTE DES EBR
- 6.1.1 Jährliche Unterrichtung und Anhörung
- 6.1.2 Besondere Unterrichtung und Anhörung
- 6.1.3 Fortbildungen
- 6.1.4 Einschränkungen der Rechte
- 6.2. AUFGABEN DES EBR
- 6.2.1 Unterrichtung der nationalen Arbeitnehmervertreter
- 6.2.2 Neuverhandlung
- 7. FAZIT
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Europäischen Betriebsrat (EBR), einem Gremium, das in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen Informations- und Beratungsrechte bei grenzüberschreitenden Entscheidungen hat. Die Arbeit analysiert die Entstehung, Entwicklung, Zusammensetzung und Befugnisse des EBR im Kontext der Europäischen Union.
- Definition und Entstehung des Europäischen Betriebsrats
- Die Rechte und Pflichten des EBR im Hinblick auf Unterrichtung und Anhörung
- Die Zusammensetzung des EBR und die Funktionsweise des besonderen Verhandlungsgremiums (BVG)
- Die Auswirkungen der EU-Richtlinien auf die Rolle und den Einfluss des EBR
- Der Vergleich zwischen der Gesetzlichen Regelung und der Regelung durch Vereinbarung
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 2: Hintergrund beleuchtet die Entstehung und Entwicklung des EBR, erläutert die wesentlichen Inhalte der EBR-Richtlinien und definiert die Rolle des EBR im Kontext transnationaler Unternehmen.
Kapitel 3: Der Weg zur grenzüberschreitenden Unterrichtung und Anhörung beschreibt die Voraussetzungen für die Bildung eines EBR und die Rolle des besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) im Verfahren der Unterrichtung und Anhörung.
Kapitel 4: Ausgestaltung der grenzüberschreitenden Unterrichtung und Anhörung stellt die verschiedenen Möglichkeiten der Ausgestaltung des EBR dar, sowohl durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern als auch durch gesetzliche Regelung.
Kapitel 5: Zusammensetzung des EBR kraft Gesetz beleuchtet die unterschiedlichen Regelungen zur Zusammensetzung des EBR, sowohl vor als auch nach der Revision des EBRG im Jahr 2011.
Kapitel 6: Die Befugnisse des Europäischen Betriebsrates setzt sich mit den Rechten und Aufgaben des EBR auseinander, inklusive seiner Möglichkeiten zur Unterrichtung, Anhörung und Fortbildung sowie seinen Einschränkungen.
Schlüsselwörter
Europäischer Betriebsrat, EBR, EBRG, EBR-Richtlinie, Arbeitnehmervertretung, grenzüberschreitende Unterrichtung, Anhörung, Verhandlungsgremium, BVG, transnationales Unternehmen, Unternehmensgruppe, Rechte, Pflichten, Zusammensetzung, Gesetzliche Regelung, Vereinbarung, EU-Recht.
- Arbeit zitieren
- Tobias Weitzel (Autor:in), 2011, Befugnisse und Zusammensetzung eines europäischen Betriebsrates, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205974