Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welchen Inhalt die Grundrechte der Paulskirchenverfassung von 1848/49 hatten und welche Bedeutung ihnen für die deutsche Verfassungsentwicklung im 19. und 20 Jahrhundert zukommt. Dazu wird zunächst im ersten Teil der Arbeit durch die Auswertung der stenographischen Berichte des Plenums, der Ausschussprotokolle und weiterer Quellen, sowie der einschlägigen Sekundärliteratur der Inhalt des Grundrechtekatalogs herausgearbeitet. Dabei wird wird belegt, dass die Grundrechte die verfassungsrechtliche Verkörperung der bürgerlichen Ideale von Einheit, Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaat waren und dass durch sie eine moderne, staatsbürgerliche Gesellschaft begründet werden sollte. Zugleich wird aber auch festgestellt, dass die Grundrechte von 1848 in bewusster Abgrenzung zu den Menschenrechten entwickelt worden sind und als Ausdruck positivistischer Gewährung verstanden wurden, die nicht nur staatsabwehrend, sondern auch staatsaufbauend gedacht waren. Daraus wird geschlussfolgert, dass Grundrechte an sich ein Ausdruck eines genuin Deutschen Rechts- und Staatsverständnisses sind, welches sich von den westlichen Vorbildern unterscheidet. Im zweiten Teil der Arbeit wird dann die Bedeutung der Grundrechte der Paulskirchenverfassung für die spätere deutsche Verfassungsentwicklung nachgezeichnet. Dabei wird aufgezeigt, inwiefern sich die Ideen und die den Grundrechten der Paulskirchenverfassung zugedachten Funktionen auswirkten, indem spätere deutsche Verfassungen durch sie geprägt wurden. Als Untersuchungsansatz wird dafür sowohl eine wörtliche Übereinstimmung, als auch eine ausdrückliche zeitgenössische Bezugnahme zu Grunde gelegt. Dabei wird festgestellt, dass es eine besondere Leistung der Verfassungsgeber von 1848/49 war, mit dem Grundrechtskatalog eine Zusammenstellung zu schaffen, auf die alle späteren Verfassungsgeber bis auf den Wortlaut zurückgreifen konnten und dies auch taten. Obwohl ihr Geltungsanspruch gescheitert ist, muss daher festgestellt werden, dass sie nachhaltigen Einfluss auf die deutsche Verfassungsentwicklung ausübte. Für heute gilt dabei, dass das durch sie verkörperte Gedankengut verwirklicht wurde. Damit ist der Katalog von 1848/49 die historische Grundlage unserer Grundrechte und ist Grundstein einer 160 jährigen Verfassungskontinuität und Verfassungstradition.
Gliederung
A. Einführung
B. Inhalt der Paulskirchenverfassung von 1848/49
I. Historischer Überblick
1. Die Restauration
2. Der Vormärz
3. Die Revolution und deren Scheitern
II. Die Grundrechte der Paulskirchenverfassung
1. Die Entstehung des Grundrechtsbegriffs
2. Zusammenstellung des Grundrechtskatalogs
3. Persönlicher Geltungsbereich
4. Bindungswirkung gegenüber der Legislative
III. Die Grundrechte im Einzelnen
1. Das Reichsbürgerrecht und das Wahlrecht, § 132
2. Die Freiheitsrechte
a) Persönliche Freiheitsrechte
aa) Freizügigkeit, §§ 133 I, 136
(1) Innerterritoriale Freizügigkeit
(2) Exterritoriale Freizügigkeit
bb) Gewerbe- und Berufswahlfreiheit § 133, § 158
cc) Regelungen zum Eigentum
(1) Freiheit des dinglichen und geistigen Eigentums § 164
(2) Freie Verfügbarkeit über Grund und Boden, sowie Aufhebung des Eigentumsbindungen §§ 166, 167, 168, 169, 171, 185
b) Politische und geistige Freiheiten
aa) Briefgeheimnis § 142, Meinungs- und Pressefreiheit § 143
bb) Versammlungsfreiheit, § 161
cc) Vereinigungsfreiheit, § 162
dd) Petitionsrecht, §§ 159
ee) Glaubens- und Gewissensfreiheit, § 144, Institut der zivilen Ehe, § 150
ff) Religionsfreiheit, §§ 145-151
(1) persönliche Religionsfreiheit
(2) staatliche Religionsfreiheit
gg) Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre § 152, Organisation des Schulwesens, §§ 153, 156
3. Die Gewährung von Gleichheit und sozialen Rechten
a) Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz, Aufhebung der Adelsprivilegierungen und der Ständeschaft §§ 137, 167, 176 I, 174, 170, 134
b) Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern, §§ 137 VI, 146
c) Wehrgleichheit, § 137 VII und Steuergleichheit, § 173
d) Minderheitenschutz, §§146, 188
e) Schulgeldfreiheit § 157
4. Die Justiziellen Grundrechte
a) Das Recht auf Körperliche Freiheit § 138, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Beschlagnahmeverbot §§ 140ff.
b) Selbstständigkeit der Gerichte
c) Abschaffung der Strafe der Vermögenseinziehung, sowie der Todesstrafe, §§ 172, 139
5. Die kommunale Selbstverwaltung und die gliedstaatliche Verfassung
a) Gemeindeverwaltung
b) gliedstaatliche Verfassung, §§ 186, 187
6. Herleitung der Grundrechtsfunktionen
a) Einheitsfunktion
b) Freiheitsgewährung und Schutz durch den Rechtsstaat
c) Modernisierungsfunktion
IV. Zwischenergebnis
C. Bedeutung der Grundrechte für die weitere Verfassungsentwicklung
I. Die Zeit der Reaktion
1. Verfassungsentwicklung zur Zeit der Reaktion
2. Rezeption der Grundrechte in den Einzelstaaten
3. Schlussfolgerung
II. Der Norddeutsche Bund und das Kaiserreich
1. Historischer Überblick
2. Rückbeziehungen im Vorfeld der Verfassungen
3. Grundrechtrealisierungen
a) Formale Übereinstimmung der Grundrechtskataloge
b) Verfassungsebene
c) Ebene des einfachen Rechts
4. Schlussfolgerung
III. Die Weimarer Republik
1. historischer Überblick
2. Rückbeziehungen im Vorfeld der Verfassung
3. Formale Übereinstimmungen der Grundrechtskataloge
4. Grundrechtsgeltung
5. Schlussfolgerung
IV. Die Zeit des Nationalsozialismus
V. Die Bundesrepublik Deutschland
1. Historischer Überblick
2. Rückbeziehungen im Vorfeld der Verfassung
3. Formale Übereinstimmungen der Grundrechtskataloge
4. Grundrechtsgeltung
5. Schlussfolgerung
VI. Zwischenergebnis
VII. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Inhalt des Grundrechtekatalogs der Paulskirchenverfassung von 1848/49 und analysiert deren prägenden Einfluss auf die deutsche Verfassungsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert. Dabei wird aufgezeigt, inwiefern diese Grundrechte als verfassungsrechtliche Verkörperung bürgerlicher Ideale dienten und wie sie nachfolgende deutsche Verfassungen, bis hin zum Grundgesetz, durch ihre inhaltliche und funktionale Vorbildwirkung geprägt haben.
- Inhaltliche Analyse des Grundrechtekatalogs der Paulskirchenverfassung
- Untersuchung der Bedeutung für die Verfassungsentwicklung während der Reaktionszeit, des Kaiserreichs und der Weimarer Republik
- Herausarbeitung der Kontinuität und des Einflusses der Frankfurter Grundrechte auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
- Vergleichende Untersuchung der Bindungswirkung gegenüber der Legislative in verschiedenen historischen Epochen
- Analyse der Modernisierungs- und Einheitsfunktionen der Grundrechte
Auszug aus dem Buch
Die Entstehung des Grundrechtsbegriffs
Der Begriff der „Grundrechte“ wurde erstmals in der FRV verfassungsrechtlich normiert. Auch wenn die Verbürgungen der Virginia bill of rights (1776) und der déclaration des droits de l´homme et du citoyen (1789) und deren ältere Vorbilder die geistigen Wegbereiter waren, wurde damit bewusst auf eine Bezeichnung als Menschen- oder Bürgerrechte verzichtet. Damit sollte auf ihre Herkunft aus den durch die Gesetzgeber des Frühkonstitutionalismus in den deutschen Einzelstaaten garantierten Freiheiten hingewiesen werden. Die Grundrechte galten also ihrem Ursprung nach als traditionelle nationale Rechtsüberlieferungen, die als ein Produkt des deutschen Geisteslebens angesehen wurden.
Zugleich wurde mit dem Begriff der Grundrechte der Gebrauch ausländischer Termini vermieden. So konnte man jeden Verdacht unpatriotischer Gesinnung in dieser geistig national geprägten Zeit vermeiden. Des Weiteren wurde eine klare Abgrenzung zu den bereits in den Einzelstaaten existierenden „Staatsbürger- oder Untertanenrechte“ gezogen, um so den nationalstaatlichen Aspekt in den Vordergrund zu stellen.
Das eigentlich Neue an der Entwicklung des Grundrechtsbegriffs ist jedoch die positivistische Aussage. Anders als die französische Menschenrechtserklärung stand nicht mehr die naturrechtliche Begründung angeborener Menschenrechte im Vordergrund. Stattdessen verstand man die Rechte als vom Staat gewährt. Insofern vollzog sich ein Wandel von der Naturrechtslehre zur konstitutionellen Staatslehre. Divergierend also zum Naturrechtsvorrang der zeitgenössischen französischen Verfassung wurden die Grundrechte dabei als historisch gewachsen legitimiert.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Es wird die Zielsetzung dargelegt, den Inhalt des Grundrechtekatalogs der Frankfurter Reichsverfassung zu analysieren und dessen Bedeutung für die nachfolgende deutsche Verfassungsentwicklung aufzuzeigen.
B. Inhalt der Paulskirchenverfassung von 1848/49: Dieses Kapitel erläutert den historischen Kontext der Restauration und des Vormärz, die Entstehung der Grundrechte, deren Geltungsbereich, Bindungswirkung und detaillierte Ausgestaltung im Einzelnen.
C. Bedeutung der Grundrechte für die weitere Verfassungsentwicklung: Der Autor untersucht die Fernwirkungen der Frankfurter Grundrechte auf die Zeit der Reaktion, das Kaiserreich, die Weimarer Republik und schließlich die Bundesrepublik Deutschland.
Schlüsselwörter
Paulskirchenverfassung, Frankfurter Reichsverfassung, Grundrechte, Verfassungsgeschichte, Grundrechtskatalog, Rechtsstaat, Bürgerliche Ideale, Verfassungsentwicklung, Reichsbürgerrecht, Freizügigkeit, Gewerbefreiheit, Eigentumsgarantie, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Parlamentarischer Rat
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert den Inhalt der Grundrechte der Paulskirchenverfassung von 1848/49 und deren fortwirkende Bedeutung für die deutsche Verfassungsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Entstehung des Grundrechtsbegriffs, die Freiheitsrechte (persönliche, politische, geistige), Gleichheits- und Sozialrechte, justizielle Grundrechte sowie die Funktion der Grundrechte als Instrument der staatlichen Modernisierung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, nachzuweisen, dass die Grundrechte von 1848 die verfassungsrechtliche Verkörperung bürgerlicher Ideale waren und maßgeblich spätere deutsche Verfassungen prägten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Untersuchung basiert auf der Auswertung von stenographischen Berichten des Plenums, Ausschussprotokollen, Quellen und einschlägiger Sekundärliteratur unter Anwendung eines Untersuchungsansatzes, der wörtliche Übereinstimmungen und zeitgenössische Bezugnahmen nutzt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Analyse der Grundrechte der Paulskirche und eine anschließende Untersuchung, wie diese Ideen in späteren Epochen (Reaktion, Kaiserreich, Weimar, Bundesrepublik) rezipiert und realisiert wurden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind unter anderem Paulskirchenverfassung, Grundrechte, Rechtsstaat, Verfassungsgeschichte, bürgerliche Gesellschaft und Verfassungskontinuität.
Warum wurde auf soziale Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik verzichtet?
Dies lag primär an den leidvollen Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur und dem Missbrauch kollektiver Pflichtbegriffe, weshalb das Grundgesetz vorrangig den Schutz des Individuums vor dem Staat in den Mittelpunkt stellt.
Welchen Einfluss hatte die Paulskirchenverfassung konkret auf das Grundgesetz?
Die Paulskirchenverfassung bildet die historische Grundlage und das Vorbild hinsichtlich der Idee des freiheitlichen Verfassungsstaates, der unmittelbaren Geltung der Grundrechte und der Bindung des Gesetzgebers an diese.
- Quote paper
- Dipl. jur. Eerke Pannenborg, LL.M. (Author), 2008, Inhalt und Bedeutung der Grundrechte der Paulskirchenverfassung von 1848/49 für die deutsche Verfassungsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206051