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Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts

Titel: Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts

Seminararbeit , 2012 , 28 Seiten , Note: 12 Punkte

Autor:in: Patrick Nottenkämper (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Ein Beamter i.S.d. § 1 BBG (Bundesbeamtengesetz) schuldet seinem Dienstherrn insbesondere gem.
§§ 60 ff. BBG eine besondere Treue und unterliegt einer Vielzahl von Pflichten. Gemäß § 77 I 1 BBG stellt die schuldhafte Verletzung einer beamtenrechtlichen Pflicht ein „Dienstvergehen“ dar. Ein solches kann gem. § 77 III BBG nach dem BDG (Bundesdisziplinargesetz), welches die bis dahin geltende Bundesdisziplinarordnung (BDO) mit Wirkung zum 01.01.2002 ablöste, disziplinar geahndet werden.
In persönlicher Hinsicht gilt das BDG gem. § 1 S.1 BDG1 für Beamte und Ruhestandsbeamte i.S.d. BBG, mithin also für solche des Bundes, vgl. § 1 BBG. Jedoch existieren auch Disziplinargesetze der einzelnen Länder, deren persönlicher Anwendungsbereich sich auf Beamte des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände etc. erstreckt, vgl. z.B. § 1 I LDG NRW i.V.m. § 1 I LBG NRW. Die Disziplinargesetze der Länder sind inhaltlich sehr stark an das BDG angelehnt. So ist etwa das LDG NRW bis auf einige wenige Abweichungen (insbesondere findet ein Widerspruchsverfahren im Gegensatz zu §§ 41 ff. BDG nicht statt, vgl. §§ 41 f. LDG NRW) mit dem BDG inhaltsgleich.2
In sachlicher Hinsicht bedarf es gem. § 2 I Nr.1, 2 eines Dienstvergehens gem. § 77 I, welches von dem Beamten während seines Beamtenverhältnisses [lit. a)] bzw. von dem Ruhestandsbeamten nach Eintritt in den Ruhestand [lit. b)] begangen wurde.
Im Gegensatz zur BDO wird das disziplinarrechtliche Verfahren im BDG sehr systematisch dargestellt.3
Zudem ergibt sich sehr viel aus dem Gesetz selbst.
Das Disziplinarrecht gliedert sich in ein behördliches und ein gerichtliches Disziplinarverfahren.
[...]
1 Alle §§ ohne Angabe sind solche des BDG.
2 Weiß in: Fürst, GKÖD, Band II, M § 52, Rn.2.
3 BT Drucksache 14 / 4659, S.1, 33.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeines

B. Behordliches Disziplinarverfahren, §§ 17 - 44 BDG
I. Einleitung
1. Einleitung von Amts wegen
a) Verfolgungsgrundsatz
b) Ausnahmen
aa) Zulassigkeit von DisziplinarmaBnahmen nach Straf- / BuBgeldverfahren, § 14 BDG
(1) VerstoB gegen Art. 103 III GG?
(2) VerstoB gegen Art. 103 II GG?
(3) ,,Derselbe Sachverhalt“
bb) DisziplinarmaBnahmeverbot wegen Zeitablaufs, § 15 BDG
2. Einleitung durch den Beamten selbst
II. Durchfuhrung, §§ 20 - 31 BDG
1. Unterrichtung und Belehrung des Beamten
2. Untersuchungsgrundsatz
a) Ermittlungsbefugnisse
aa) Beweiserhebung, § 24 BDG
bb) Zeugen und Sachverstandige, § 25 BDG
cc) Herausgabe von Unterlagen, § 26 BDG
dd) Beschlagnahmen und Durchsuchungen, § 27 BDG
ee) Innerdienstliche Informationen, § 29 BDG
b) Grenzen und Umfang der Aufklarungspflicht bzw. der Ermittlungsbefugnisse
aa) Sachverhalt steht bereits fest bzw. ist bereits aufgeklart, § 21 II BDG
bb) Bindung an tatsachliche Feststellungen aus Strafverfahren bzw. anderen
Verfahren, § 23 BDG
cc) Zusammentreffen eines Disziplinarverfahrens mit einem Strafverfahren
bzw. anderen Verfahren, § 22 BDG
dd) Ausdehnung und Beschrankung des Ermittlungsverfahrens, §19 BDG
3. AbschlieBende Anhorung gem. §30 BDG
4. Entscheidung uber etwaige Abgabe des Disziplinarverfahrens gem. §31 BDG
III. Abschlussentscheidung, §§ 32 - 34 BDG
1. Einstellungsverfugung, § 32 BDG
2. Disziplinarverfugung, §33 BDG
3. Erhebung der Disziplinarklage, § 34 BDG
4. Grenzen der erneuten Ausubung der Disziplinarbefugnisse nach Erlass einer Einstellungs- oder Disziplinarverfugung durch das hohere Disziplinarorgan ,§35 BDG
5. Pflicht zur Aufhebung einer etwaig erlassenen Disziplinarverfugung und zur Einstellung des Disziplinarverfahrens, § 36 BDG
6. Kostentragungspflicht, §37 BDG
IV. Vorlaufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezugen, §§ 38 - 40 BDG
V. Kontrollmoglichkeiten des hoheren Disziplinarorgans wahrend des Disziplinar­verfahrens
VI. Widerspruchsverfahren, §§ 41 - 44 BDG

C. Gerichtliches Disziplinarverfahren, §§ 45 - 76 BDG
I. Zuweisung zur Verwaltungsgerichtsbarkeit
II. Einleitung, Gang und Beendigung des Disziplinarverfahrens
1. Vor dem Verwaltungsgericht (1. Instanz)
a) Klageerhebung
aa) Disziplinarklage, §52 I BDG
bb) Nachtragsdisziplinarklage, § 53 BDG
cc) ,,Ubrige Klagen“ § 52 II BDG
b) Gang des Verfahrens
c) Abschluss des Verfahrens
aa) Beschluss gem. §55II BDG
bb) Beschluss gem. §59 BDG
cc) Urteil
2. Vor dem OVG (2. Instanz)
3. Vor dem BVerwG (3. Instanz)
III. Wiederaufnahme, §§ 71 - 76 BDG
IV. Besondere Verfahren, §§ 62, 63 BDG
V. Grenzen der erneuten Ausubung der Disziplinarbefugnisse, § 61 BDG
VI. Kostentragungspflicht, §§ 77, 78 BDG

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts
Hochschule
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)
Veranstaltung
Recht des Öffentlichen Dienstes
Note
12 Punkte
Autor
Patrick Nottenkämper (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
28
Katalognummer
V206078
ISBN (eBook)
9783656330066
ISBN (Buch)
9783656331292
Sprache
Deutsch
Schlagworte
apl. Prof. Dr. Christian Koch - Recht des öffentlichen Dienstes BDG Beamtenrecht Bundesdisziplinargesetz Disziplinarrecht Disziplinargesetz Disziplinar Disziplinarmaßnahme
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Patrick Nottenkämper (Autor:in), 2012, Organisation und Verfahren des Disziplinarrechts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206078
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Leseprobe aus  28  Seiten
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