Die Arbeitnehmerfreizügigkeit des §45 AEUV ist ein in der Öffentlichkeit viel diskutiertes Thema, vor allem in Verbindung mit der Osterweiterung der EU. Daraus resultierten unter anderem die Zugangsbeschränkungen dieser Freizügigkeit in einem „2+3+2“- Stufen Modell. Einerseits sagen etwa Eichendorfer und Abig, dass „diese Regelung zum Schutz der von hoher Arbeitslosigkeit heimgesuchten bisherigen Mitgliedsstaaten, namentlich der Arbeitsmärkte der an die beigetretenen Staaten angrenzenden Staaten erging. […] Die Zugangsbeschränkung dient also auch der Erhaltung eines auf den Arbeitsmärkten der bisherigen Mitgliedsstaaten ausgehandelten Lohnniveaus, das durch Abhaltung von in ihren Heimatstaaten niedriger entlohnten Arbeitnehmern vor der Auszehrung bewahrt werden soll.“ Andererseits sind Heinen und Pegels der Meinung, dass „je später die Arbeitskräftemobilität zugelassen wird, desto weniger sind die für die Bewältigung der demografischen Probleme und des Fachkräftemangels in Deutschland dringend benötigten Arbeitnehmer verfügbar.“ Das verdeutlicht, wie weit die Standpunkte zur Freizügigkeit und der Osterweiterung auseinander liegen können. Gleichzeitig werfen diese zwei Zitate die Frage auf, welche Wirkungen die Zugangsbeschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit tatsächlich auf Deutschland haben.
Im ersten Teil der Arbeit soll ein rechtlicher Überblick zum §45 AEUV und der Arbeitnehmerfreizügigkeit geschaffen werden. Im Besonderen für Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse. In diesem Zusammenhang sollen grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen der Freizügigkeit zum Einstieg geklärt werden. Wer ist Anspruchsberechtigt, welche Aufenthaltsbestimmungen und Beschränkungen gibt es? Im zweiten Teil soll es um die Zugangsbeschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und das „2+3+2“- Modell gehen. Aber auch um die Befürchtungen und die damit im Zusammenhang stehenden Gründe zu der Verlängerung der Beschränkungen sollen mit Hilfe einer beispielhaften Stellungnahme des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aufgezeigt werden. Diesem stehen im Großen und Ganzen der Beitrag von Heinen und Pegels sowie ein Bericht der Europäischen Kommission entgegen, was die Zahlen von Schätzungen, Befragungen und der Agentur für Arbeit unterstützen könnten. Im Fazit soll ein Resümee zur Thematik gezogenen und die oben genannte Frage zu beantworten versucht werden.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Freizügigkeit der Arbeitnehmer gemäß § 45 AEUV
1.1 Für wen ist die Freizügigkeit wirksam? - Unionsbürger
1.2 Arbeitnehmer
2 Das Recht auf Aufenthalt und Verbleib
2.1 Bei Berufstätigkeit des Unionsbürgers
2.2 Wenn der Unionsbürger auf Stellensuche oder arbeitslos ist
2.3 Wenn der Unionsbürger in das Rentenalter eintritt
3 Familienangehörige
3.1 Begünstigte Angehörige
3.2 Rechte der Angehörigen
3.2.1 Aufenthalt
3.2.2 Beschäftigung und Ausbildung
4 Beschränkungen des §45 AEUV
5 Die Zugangsbeschränkung der Freizügigkeit
5.1 Die Übergangsregelungen- Das „2-3-2“ - Modell
5.2 Befürchtungen Deutschlands und Gründe der Verlängerung der Zugangsbeschränkungen
5.3 Bericht Europäische Kommission 2008 u. a. Studien
5.4 Die Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Deutschland
5.4.1 Schätzungen
5.4.2 Die Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit seit Mai 2011
Fazit
Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß § 45 AEUV, insbesondere im Kontext der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Zugangsbeschränkungen für Deutschland. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erläutern und die Debatte über die Notwendigkeit sowie die ökonomischen Konsequenzen der Übergangsregelungen kritisch zu hinterfragen.
- Rechtliche Grundlagen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und deren Anwendungsbereich
- Aufenthaltsrechte für Arbeitnehmer, Arbeitsuchende und Familienangehörige
- Funktionsweise des „2-3-2“-Modells als Zugangsbeschränkung
- Analyse der Befürchtungen Deutschlands hinsichtlich Arbeitsmarkt und Lohnniveau
- Bewertung der Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und den Fachkräftemangel
Auszug aus dem Buch
5.2 Befürchtungen Deutschlands und Gründe der Verlängerung der Zugangsbeschränkungen
Im Hinblick auf einfache Modelle aus der Wirtschaftstheorie, welche die genannten Befürchtungen der EU 15 Staaten untermauern, müssen jedoch Abweichungen in der Realität festgestellt werden. Die Erwartung, dass Arbeiter aus den osteuropäischen Einwanderungsgebieten nach einem höheren finanziellen Zuwachs streben wird davon getrübt, dass sprachliche, kulturelle und soziale Barrieren sowie Anerkennungsprobleme von Studien- oder Ausbildungsabschlüssen Hindernisse bei der Arbeitsmigration sein können. Durch die Zuwanderung von Unionsbürgern aus anderen Ländern, wird davon ausgegangen, dass diese mit den einheimischen Arbeitern in Konkurrenz stehen. Jedoch kann der westeuropäischen Mangel an Fachkräften durch Arbeitnehmer aus anderen Europäischen Ländern einen Ausgleich bzw. eine Ergänzung finden. Der Anspruch an die Löhne und die Arbeitsverhältnisse wird also nicht zwingend schlecht von den osteuropäischen Zuwanderern beeinflusst. Weitere Berücksichtigung findet die Herausbildung der Europäischen Lebensstandards in den bisherigen und den neuen mittel- und osteuropäischen EU- Staaten bei der Zuwanderung von Arbeitnehmern. Es findet aktuell bereits eine Annäherung im Bereich der Wirtschaft und damit auch für das Niveau des Lebensstandards der neuen Beitrittsländer statt. Somit könnte im Laufe der Zeit die Motivation und die Attraktivität für Arbeiter aus dem osteuropäischen Ausland in das westeuropäische Ausland zurückgehen.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in das Thema der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Formulierung der zentralen Forschungsfrage zur Wirkung der Zugangsbeschränkungen in Deutschland.
1 Freizügigkeit der Arbeitnehmer gemäß § 45 AEUV: Rechtliche Herleitung und Grundprinzipien der Arbeitnehmerfreizügigkeit als europäische Grundfreiheit.
2 Das Recht auf Aufenthalt und Verbleib: Erläuterung der Aufenthaltsrechte für Erwerbstätige, Arbeitsuchende sowie Rentner im europäischen Ausland.
3 Familienangehörige: Detaillierte Darstellung der Rechte für Familienangehörige von Unionsbürgern, einschließlich Aufenthalt und Zugang zu Bildung.
4 Beschränkungen des §45 AEUV: Aufzählung der Ausnahmeregelungen, unter denen die Freizügigkeit eingeschränkt werden darf, etwa aus Gründen der öffentlichen Sicherheit.
5 Die Zugangsbeschränkung der Freizügigkeit: Analyse des „2-3-2“-Modells, der deutschen Position dazu sowie der empirischen Auswirkungen der Arbeitsmigration auf den deutschen Arbeitsmarkt.
Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Arbeit, die zu dem Schluss kommt, dass die Beschränkungen vor allem negative Auswirkungen auf den deutschen Fachkräftebedarf hatten.
Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten Quellen und Rechtsgrundlagen.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerfreizügigkeit, AEUV, EU-Osterweiterung, Zugangsbeschränkungen, Arbeitsmigration, Unionsbürger, 2-3-2-Modell, Fachkräftemangel, Binnenmarkt, Richtlinie 2004/38, Arbeitsmarktwirkung, Deutschland, Freizügigkeitsgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach § 45 AEUV und der Frage, wie sich die EU-Osterweiterung und die damit verbundenen, zeitlich gestaffelten Zugangsbeschränkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt ausgewirkt haben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das europäische Freizügigkeitsrecht, die spezifischen Übergangsregeln für neue Mitgliedsstaaten, die ökonomischen Erwartungen und Ängste Deutschlands sowie die tatsächliche Migrationsentwicklung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die kritische Beantwortung der Frage, welche Auswirkungen die Zulassungsbeschränkungen im Bezug auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit tatsächlich für Deutschland hatten und ob diese gerechtfertigt waren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse der europäischen Verträge und Richtlinien, ergänzt durch die Auswertung von Wirtschaftsstudien und statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine rechtliche Grundlegung des § 45 AEUV, die Rechte von Unionsbürgern und Angehörigen sowie eine detaillierte Untersuchung des „2-3-2“-Modells und der wirtschaftlichen Konsequenzen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Arbeitnehmerfreizügigkeit, EU-Osterweiterung, Zugangsbeschränkungen, Arbeitsmigration und deutsche Arbeitsmarktpolitik definieren.
Wie bewertet die Autorin die deutsche Haltung zu den Beschränkungen?
Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass die Ängste vor Lohndumping und Arbeitslosigkeit oft auf überschätzten Prognosen basierten und die Beschränkungen eher kontraproduktiv für den Ausgleich des deutschen Fachkräftemangels waren.
Warum wird das „2-3-2“-Modell in der Arbeit als problematisch dargestellt?
Es wird kritisiert, dass durch die Beschränkungen eine Abwanderung von Fachkräften in andere EU-Länder, wie das Vereinigte Königreich oder Schweden, stattgefunden hat, wodurch Deutschland Wettbewerbsnachteile bei der Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte erlitt.
- Arbeit zitieren
- Lydia Respondeck (Autor:in), 2012, Arbeitnehmerfreizügigkeit §45 AEUV und Osterweiterung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206431