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Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung

Prävention, Erkennung, Intervention

Titel: Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung

Diplomarbeit , 2010 , 81 Seiten , Note: 2,0

Autor:in: Kerstin Zimmermann (Autor:in)

Soziale Arbeit / Sozialarbeit
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In Deutschland hat jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum
Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte. Das Angebot an Plätzen
in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und nach Schuleintritt ist
bedarfsgerecht zu gestalten. Kindern unter drei Jahren ist ein Platz in der Kindertageseinrichtung
vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind oder sich in
Ausbildung befinden (vgl. § 24 Abs. 1,2,3 SGB VIII).
Die Aufgaben der Kindertagesstätte fasst der Gesetzgeber in § 22 SGB VIII zusammen.
Danach sollen Tageseinrichtungen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen,
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in
der Familie ergänzen und unterstützen sowie die Eltern bei der Vereinbarung von
Familie und Beruf unterstützen. Der Förderauftrag der Kindertagesstätte bezieht sich
dabei auf die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes auf sozialer, emotionaler,
körperlicher und geistiger Ebene (vgl. § 22 Abs. 2,3 SGB VIII). Damit ist der Bildung-,
Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kindertagesstätten grundlegend festgelegt.
Spezifiziert wird er in den Bildungsplänen der Länder, welche sich mit den Mitteln und
Methoden der Umsetzung befassen.
Was aber, wenn die Erzieherin bei der Umsetzung dieser Aufgaben das Gefühl hat, dass
es einem Kind an Nahrung oder Zuwendung mangelt, dass hygienische Grundlagen
nicht beachtet, Interessen des Kindes missachtet werden? Wie definiert sich die Grenze,
die das Einschreiten der Erzieherin in die grundsätzlichen Rechte der Eltern auf
Erziehung und Betreuung ihres Kindes rechtfertigt? Die Kindertagesstätte ist eine
familienergänzende Einrichtung, muss sich den Erziehungsvorstellungen, Werten und
Normen der Eltern also unterordnen. Ist die Kindertagesstätte trotzdem in der
Verantwortung, die Situation des Kindes zu verbessern? Und welche Möglichkeiten gibt
es? Welchen Stellenwert haben Datenschutz und Schweigepflicht in diesem Verfahren?
Welche Konsequenzen gibt es, wenn die Erzieherin die Situation des Kindes falsch
einschätzt?
Zwar hat das Jugendamt in Zusammenarbeit mit Trägern von Einrichtungen und
Diensten sicherzustellen, dass die Fachkräfte der Einrichtungen den Schutzauftrag
wahrnehmen und notwendige Schritte ergreifen (vgl. § 8a Abs. 2 SGB VIII). [...]

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung

2.1 Kindeswohl

2.1.1 Begriff „Kindeswohl“

2.1.2 Grundbedürfnisse des Kindes

2.1.2.1 … nach Abraham H. Maslow

2.1.2.2 … nach John Bowlby und Mary Ainsworth

2.2 Gefährdung des Kindeswohls durch Nichterfüllung kindlicher Bedürfnisse

2.2.1 Begriff „Kindeswohlgefährdung“

2.2.2 Arten der Kindeswohlgefährdung

2.2.2.1 Physische Kindesmisshandlung

2.2.2.2 Emotionale Misshandlung

2.2.2.3 Sexueller Missbrauch

2.2.2.4 Vernachlässigung

2.3 Vernachlässigung als Form der Kindeswohlgefährdung

2.3.1 Begriff „Vernachlässigung“

2.3.2 Ausmaß der Vernachlässigung

2.3.3 Ursachen und Risikofaktoren

2.3.3.1 Wirtschaftliche Notlagen

2.3.3.2 Soziale Isolation

2.3.3.3 Konfliktbeladene Familiensituationen

2.3.3.4 Eigene Vernachlässigungserfahrungen

2.3.3.5 Gesundheitliche Belastungen der Eltern

2.3.3.6 Konfliktbegünstigende Eigenschaften des Kindes

2.3.4 Formen der Vernachlässigung

2.3.5 Auswirkungen von Vernachlässigung

2.3.5.1 Somatische Folgen

2.3.5.2 Bindungstheoretische Folgen

2.3.5.3 Kognitive Folgen

2.3.5.4 Psychische Folgen

2.3.5.5 Soziale Folgen

2.4 Zusammenfassung

3 Kindesrechte und Durchsetzungspflichten durch Familie und Institutionen

3.1 Historische Entwicklung der Rechte des Kindes

3.2 Kinderrechte und ihre Durchsetzung heute – Gesetzliche Grundlagen

3.2.1 Internationales Recht

3.2.2 Nationales Recht

3.2.2.1 Grundgesetz

3.2.2.2 Bürgerliches Gesetzbuch

3.2.2.3 Achtes Sozialgesetzbuch

3.2.2.4 Strafgesetzbuch

3.3 Schutzauftrag der öffentlichen Jugendhilfe

3.3.1 Begriff „Öffentliche Jugendhilfe“

3.3.2 Kindertagesstätte als Einrichtung der öffentlichen Jugendhilfe

3.3.2.1 Begriff „Kindertagesstätte“

3.3.2.2 Besondere Stellung der Kindertagesstätte im Kinderschutz

3.3.2.3 Garantenpflicht pädagogischer Fachkräfte

3.3.2.4 Datenschutzrechtliche Vorschriften

3.4 Zusammenfassung

4 Möglichkeiten der Einflussnahme der Kindertagesstätte bei Gefährdung des Kindeswohls

4.1 Prävention

4.1.1 Definition

4.1.1.1 Begriff „Prävention“

4.1.1.2 Arten der Prävention bei Gefährdung des Kindeswohls

4.1.1.3 Ziele

4.1.2 Arbeit mit Kindern

4.1.3 Kindertageseinrichtung als Bildungsstätte für Eltern

4.1.3.1 Elternbildung früher und heute

4.1.3.2 Möglichkeiten der Elternbildung in Kindertagesstätten

4.1.3.2.1 Aufklärung durch Informationsmaterial

4.1.3.2.2 Elterngespräche

4.1.3.2.3 Beratung

4.1.3.2.4 Hospitation in der Kindergruppe

4.1.3.2.5 Elternabend

4.1.3.2.6 Elterntreffs

4.1.3.2.7 Andere Möglichkeiten

4.1.4 Netzwerkarbeit

4.2 Früherkennung

4.2.1 Verantwortung des Fachpersonals

4.2.1.1 Einstellung gegenüber Eltern

4.2.1.2 Fachkenntnisse

4.2.2 Checklisten zur Früherkennung

4.2.2.1 Notwendigkeit

4.2.2.2 Checkliste vom Arbeitskreis Präventiver Kinderschutz des Landkreises Mittelsachsen

4.3 Intervention

4.3.1 Begriff „Intervention“

4.3.2 Handlungsabläufe

4.3.2.1 Beobachtung und Dokumentation

4.3.2.2 Absprache mit Team und Leitung

4.3.2.3 Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachkräften

4.3.2.4 Einbeziehung der Personensorgeberechtigten

4.3.2.4.1 Gespräch zur Gefährdungseinschätzung

4.3.2.4.2 Hinwirkung auf die Inanspruchnahme von Hilfen

4.3.2.5 Information des Jugendamtes

4.3.2.6 Arbeit mit dem Kind

4.4 Zusammenfassung

5 Fazit und Diskussion

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der Vernachlässigung als einer spezifischen Form der Kindeswohlgefährdung und untersucht, welche Handlungsmöglichkeiten pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten haben, um diese frühzeitig zu erkennen und professionell zu intervenieren. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Kitas als familienergänzende Institutionen durch Prävention und Netzwerkarbeit einen Beitrag zum Kinderschutz leisten können.

  • Grundlagen des Kindeswohls und kindlicher Bedürfnisse
  • Ursachen, Risikofaktoren und Erscheinungsformen der Vernachlässigung
  • Rechtliche Grundlagen und der Schutzauftrag der öffentlichen Jugendhilfe
  • Präventionsstrategien und Möglichkeiten der Elternbildung
  • Verfahren der Früherkennung und professionelle Interventionsabläufe

Auszug aus dem Buch

2.3.1 Begriff „Vernachlässigung“

Vernachlässigung meint den chronischen Zustand der Mangelversorgung eines Kindes, der aus Nichtwissen, Unfähigkeit oder Überforderung der sorgeberechtigten Person resultiert. Dies hat zur Folge, dass über einen längeren Zeitraum bestimmte materielle, kognitive und emotionale Versorgungsleistungen ausbleiben. Vernachlässigung lässt sich also durch die passive Haltung der Sorgeberechtigten gegenüber dem Kind charakterisieren (vgl. Kalscheuer/Schone, 2007, S. 159). Das Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. beschreibt Vernachlässigung als eine Unfähigkeit der Eltern, das Kind angemessen zu ernähren, zu kleiden, zu pflegen, es zu beherbergen, für seine Gesundheit zu sorgen sowie es im intellektuellen, emotionalen und sozialen Bereich zu fördern und zu erziehen (vgl. Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V., 2009, S. 43). Für Krieger u.a. lässt sich Vernachlässigung auf das Unterlassen der Beaufsichtigung und Betreuung des Kindes, auf mangelnden Kontakt, mangelnde Unterstützungsbereitschaft bei der Befriedigung grundlegender und gesundheitlicher Bedürfnisse sowie auf eine mangelnde Bereitschaft der Gefahrenabwendung definieren (vgl. Krieger u.a., 2007, S. 15-16).

Schone definiert den Begriff Vernachlässigung auf der Grundlage der Ausführungen von Maslow (vgl. Punkt 2.1.2.1). Danach müssen die Basisbedürfnisse zu einem Mindestmaß befriedigt sein, damit sich auf der nächsten Bedürfnisstufe Interesse entwickeln kann. Bei Vernachlässigung bleiben die Bedürfnisse auf einer oder mehrerer dieser Ebenen unbefriedigt. Je grundlegender die versäumten Bedürfnisse sind, umso gravierender sind die Folgen. So kann das Versagen von Nahrung zum Tod führen. Das Versagen von Wertschätzung hat dagegen keine lebensbedrohlichen Folgen (vgl. Schone, 1997, S. 25). Schone erklärt weiterhin, dass die chronische Unterversorgung des Kindes, die durch die nachhaltige Nichtberücksichtigung, Versagung und Missachtung seiner Lebensbedürfnisse entsteht, die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes hemmt, beeinträchtigt und schädigt. Sie kann zu gravierenden dauerhaften Schäden und sogar zum Tod des Kindes führen (vgl. Schone, 1997, S. 21). Er betont, dass, während es sich bei anderen Formen der Kindesmisshandlung auch um einmalige Akte handeln kann, es sich bei Vernachlässigung immer um einen chronischen Zustand handelt, der durch die passive Haltung der Eltern gegenüber ihren Kindern charakterisiert wird.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung legt den Fokus auf den staatlichen Förderauftrag von Kindertagesstätten und hinterfragt die Rolle der Erzieherin beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Spannungsfeld zwischen Elternrechten und Schutzauftrag.

2 Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung: Dieses Kapitel erläutert theoretische Konzepte des Kindeswohls (nach Maslow, Bowlby) und definiert verschiedene Formen der Gefährdung, wobei Vernachlässigung als häufigste, aber schwer zu fassende Problematik identifiziert wird.

3 Kindesrechte und Durchsetzungspflichten durch Familie und Institutionen: Hier werden die historischen Entwicklungen und die heutigen rechtlichen Grundlagen (GG, BGB, SGB VIII) dargelegt, die den Rahmen für den Schutzauftrag der öffentlichen Jugendhilfe und die Rolle der Kita bilden.

4 Möglichkeiten der Einflussnahme der Kindertagesstätte bei Gefährdung des Kindeswohls: Dieses Kapitel beschreibt konkrete Interventions- und Präventionsmaßnahmen, darunter Elternarbeit, Netzwerkarbeit, Früherkennung mittels Checklisten und die rechtlich verankerten Handlungsabläufe bei Verdachtsfällen.

5 Fazit und Diskussion: Das Fazit resümiert die zentrale Bedeutung der Kita im Kinderschutz, thematisiert die Hemmnisse durch fehlende Ressourcen oder Wissen und fordert eine bessere Qualifizierung des Fachpersonals.

Schlüsselwörter

Kindeswohl, Vernachlässigung, Kindeswohlgefährdung, Kindertagesstätte, Kinderschutz, Schutzauftrag, Elternbildung, Früherkennung, Prävention, Intervention, Erziehungspartnerschaft, SGB VIII, Garantenpflicht, Bindungstheorie, Kindesrechte

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die Rolle von Kindertagesstätten bei der Prävention, Erkennung und Intervention in Fällen von Kindesvernachlässigung, einer Form der Kindeswohlgefährdung.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Arbeit verbindet theoretische Grundlagen zum Kindeswohl und Bindungsverhalten mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Kinderschutzes und der praktischen Anwendung in Kitas.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Hauptziel ist es, die Handlungsmöglichkeiten des pädagogischen Personals in Kitas aufzuzeigen, um Vernachlässigung frühzeitig zu identifizieren und angemessen auf Gefährdungssituationen zu reagieren.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Autorin nutzt eine hermeneutische Literaturanalyse, um den aktuellen Forschungsstand und die gesetzlichen Grundlagen zusammenzutragen, zu vergleichen und auf die Kita-Praxis zu beziehen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Auseinandersetzung mit Vernachlässigungsursachen, eine rechtliche Einordnung der Schutzaufträge sowie die Darstellung konkreter Präventionsangebote und Diagnosehilfen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Kindeswohlgefährdung, Vernachlässigung, Kindertagesstätte, Prävention, Kinderschutz und Erziehungspartnerschaft.

Warum ist gerade die Vernachlässigung so schwer zu erkennen?

Im Gegensatz zu physischer Gewalt fehlt es bei der Vernachlässigung oft an eindeutigen körperlichen Symptomen. Da es sich um einen chronischen Prozess der passiven Unterversorgung handelt, ist sie schleichend und schwerer objektiv messbar.

Welche Rolle spielt das „Wächteramt“ des Staates?

Es verpflichtet den Staat und seine Institutionen dazu, in die elterliche Sorge einzugreifen, wenn Eltern nicht in der Lage oder bereit sind, Gefahren für das Wohl des Kindes selbst abzuwenden.

Was zeichnet die "Garantenpflicht" pädagogischer Fachkräfte aus?

Sie besagt, dass pädagogische Fachkräfte eine individuell-persönliche Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder tragen und sich durch Unterlassen von notwendigen Schutzmaßnahmen strafbar machen können.

Ende der Leseprobe aus 81 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung
Untertitel
Prävention, Erkennung, Intervention
Hochschule
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig  (Angewandte Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Soziale Arbeit, Sozialarbeit, Soziapädagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaften
Note
2,0
Autor
Kerstin Zimmermann (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2010
Seiten
81
Katalognummer
V206694
ISBN (eBook)
9783656336488
ISBN (Buch)
9783656337881
Sprache
Deutsch
Schlagworte
handlungsmöglichkeiten kindertagsstätte vernachlässigung prävention erkennung intervention
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Kerstin Zimmermann (Autor:in), 2010, Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206694
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  81  Seiten
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