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Inwieweit ist „humanitäre Intervention“ human?

Titel: Inwieweit ist „humanitäre Intervention“ human?

Essay , 2009 , 12 Seiten , Note: 13

Autor:in: Rebecca Heibutzki (Autor:in)

Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit
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Zusammenfassung Leseprobe Details

„Wenn eine Regierung, obgleich vollkommen in den Grenzen ihrer souveränen Rechte handelnd, die Rechte der Menschlichkeit verletzt, sei es durch Exzesse der Ungerechtigkeit und Grausamkeit, die zutiefst unsere Sitten und unsere Zivilisation verletzen, so gibt es ein legitimes Interventionsrecht. Denn so achtenswert die Souveränitätsrechte und die Unabhängigkeit der Staaten auch sein mögen, so gibt es doch etwas noch höher zu achtendes,
nämlich das Recht der Menschlichkeit oder der menschlichen Gesellschaft, das nicht beleidigt
werden darf.“ (M.E. Arntz, in: Revue de Droit International VII (1876); Übersetzung in: Grewe, 1988, S.582/583) Durch dieses Zitat werden die Hauptüberlegungen der „Anhänger“ der humanitären Intervention recht deutlich und zeigen somit auch die Motivation, welche hinter einer solchen Intervention stecken sollte. Meinem Erachten nach ist solch eine Motivation legitim, nur zeigt die Vergangenheit wie schwierig die Umsetzung einer solchen Ideologie ist. Spätestens der Kosovo-Einsatz zeigte, dass humanitäre Intervention in der Wissenschaft und auch in der Praxis äußerst umstritten ist. Woran das liegt ist meiner Auffassung nach einfach zu sagen. Es existiert unter anderem keine klare Definition des Begriffs humanitäre Intervention, die Probleme von vornherein ausschließen würden. Es gibt keine völkerrechtlich begründete Definition des Begriffs. Die Charta der Vereinten Nationen erwähnt nicht einmal den Begriff „humanitäre Intervention“. Aus diesen Gründen möchte ich im Folgenden darauf zu sprechen kommen, wie sich humanitäre Intervention eigentlich äußert und was sie beinhaltet. Nachdem ich die Begrifflichkeiten geklärt habe, möchte ich die Rechtslage intensiver beleuchten und auch anhand verschiedener in der Vergangenheit durchgeführte Einsätze, „humanitäre Interventionen“ untersuchen. Dabei wird deutlich werden, dass weder die bisher durchgeführten Interventionen der UN noch der anderen Staaten den Namen „humanitäre Interventionen“ verdienen. Denn wenn es zu einem Eingriff von Staaten, oder Staatenbündnissen in die Hoheitsrechte eines anderen Staates kommt, auch mit humanitären Beweggründen, kann man noch nicht von einer humanitären Intervention sprechen. Dies möchte ich im Folgenden zum Ausdruck bringen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Was ist humanitäre Intervention?

3. Ab wann ist eine humanitäre Intervention legitimiert?

4. Die Geschichte der humanitären Intervention

5. Wie sieht die Rechtslage aus?

6. Fallbeispiele humanitärer Interventionen

7. Weitere Kritikpunkte humanitärer Intervention

8. Schlussfolgerung

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht kritisch den Begriff und die Praxis der humanitären Intervention und hinterfragt, inwieweit solche militärischen Eingriffe tatsächlich humanen Zielen gerecht werden oder völkerrechtswidrige Interessenspolitik verschleiern.

  • Definition und Begriffsverständnis humanitärer Interventionen
  • Kriterien für die Legitimation militärischer Interventionen
  • Historische Entwicklung und völkerrechtliche Grundlagen
  • Kritische Analyse anhand von Fallbeispielen (Kosovo, Irak, Afghanistan)
  • Alternativen durch Konfliktprävention und Friedenskonsolidierung

Auszug aus dem Buch

Wie sieht die Rechtslage aus?

Die Rechtslage sieht folgendermaßen aus: Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, die Menschenrechte zu achten und umzusetzen. Aber sie tun es oftmals nicht. Beinahe überall auf der Welt werden Menschenrechte verletzt. Die Frage die sich mir hierbei stellt ist, was dagegen auf der internationalen Ebene unternommen wird. Dies lässt sich so schnell nicht beantworten und aus diesem Grund möchte ich erstmal nur auf eine Frage eingehen: Ist die Anwendung militärischer Gewalt von außen, also durch andere Staaten, oder die NATO, oder durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ein völkerrechtlich zulässiges Mittel, um Verletzungen der Menschenrechte durch einen Staat gegen die Bürger dieses Staates zu begegnen? Ist es als ultima ratio akzeptabel? Ist der Schutz der Menschenrechte durch militärische Gewalt erlaubt? Die Beantwortung dieser Frage ist recht schwierig.

Meiner Meinung nach aber ist militärische Gewalt kein völkerrechtlich zulässiges Mittel, um Menschenrechte durchzusetzen. Humanitäre Intervention ist demnach, um es deutlich werden zu lassen, verboten. Alle Staaten sind an das Gewaltverbot der Charta gebunden. Dabei gibt es keine Ausnahme für bestimmte Staaten, oder Organisationen wie die UNO. In Art. 2 Ziff. 4 kann man nachlesen: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jeden gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung und Anwendung von Gewalt.“

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Autorin führt in das Thema ein und stellt die Problematik der mangelnden völkerrechtlichen Definition und schwierigen Umsetzung humanitärer Interventionen dar.

2. Was ist humanitäre Intervention?: Es wird erläutert, wie sich der Begriff aus militärischer Intervention und humanitärem Anspruch zusammensetzt und welche völkerrechtlichen Schutzrechte den Interventionen grundsätzlich entgegenstehen.

3. Ab wann ist eine humanitäre Intervention legitimiert?: Das Kapitel listet spezifische Bedingungen auf, die erfüllt sein müssen, damit ein militärischer Eingriff als legitim betrachtet werden kann.

4. Die Geschichte der humanitären Intervention: Hier wird der historische Kontext von der Lehre des gerechten Krieges bis zur sicherheitspolitischen Neudefinition in den 1990er Jahren nachgezeichnet.

5. Wie sieht die Rechtslage aus?: Die rechtliche Analyse verdeutlicht, dass humanitäre Interventionen nach der geltenden UN-Charta grundsätzlich durch das Gewaltverbot untersagt sind.

6. Fallbeispiele humanitärer Interventionen: Anhand der Beispiele Kosovo, Afghanistan und Irak wird aufgezeigt, dass militärische Eingriffe oft katastrophale Folgen haben und politisch missbraucht werden können.

7. Weitere Kritikpunkte humanitärer Intervention: Es werden moralische und ethische Bedenken gegen das Instrument der humanitären Intervention erhoben, insbesondere hinsichtlich des Missbrauchspotenzials und der asymmetrischen Machtverhältnisse.

8. Schlussfolgerung: Die Autorin plädiert für einen Wechsel von militärischen Interventionen hin zu präventiven Konfliktlösungsstrategien und kritisiert das undemokratische Bestimmungsrecht des Sicherheitsrates.

Schlüsselwörter

Humanitäre Intervention, Völkerrecht, UN-Charta, Militärische Gewalt, Menschenrechte, Souveränität, Konfliktprävention, Gerechter Krieg, Sicherheitsrat, Interventionismus, Weltfrieden, Politische Ethik, Gewaltverbot, Internationale Sicherheit, Friedenskonsolidierung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Praxis der humanitären Intervention vor dem Hintergrund ethischer und völkerrechtlicher Fragestellungen.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf der Definition humanitärer Interventionen, ihrer historischen Einordnung, der völkerrechtlichen Bewertung und der kritischen Reflexion anhand konkreter Kriseneinsätze.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass der Begriff der humanitären Intervention oft als Deckmantel für machtpolitische Interessen dient und die militärische Umsetzung meist den humanitären Zielen widerspricht.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine deskriptive und analytische Literaturarbeit, die völkerrechtliche Grundlagen mit historischen Beispielen und ethischer Argumentation verknüpft.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der Definition, den Legitimationskriterien, der historischen Entwicklung sowie einer intensiven rechtsdogmatischen und ethischen Kritik an militärischen Interventionen.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Zu den Kernbegriffen zählen Souveränitätsprinzip, Gewaltverbot, Menschenrechtsschutz, Missbrauchspotenzial und die Notwendigkeit von Konfliktprävention.

Wie bewertet die Autorin die Rolle des UN-Sicherheitsrates?

Die Autorin sieht das Mandat des Sicherheitsrates, militärische Eingriffe zu autorisieren, kritisch, da es oft willkürlich interpretiert werde und an undemokratische Strukturen grenze.

Welche Alternative zu militärischen Eingriffen wird vorgeschlagen?

Statt militärischer Interventionen wird ein verstärkter Fokus auf zivile Konfliktprävention, Friedenskonsolidierung und die frühzeitige Entwicklung wirksamer Instrumente zur Vermeidung von Gewaltkonflikten gefordert.

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Inwieweit ist „humanitäre Intervention“ human?
Hochschule
Philipps-Universität Marburg
Note
13
Autor
Rebecca Heibutzki (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
12
Katalognummer
V206700
ISBN (eBook)
9783656337157
ISBN (Buch)
9783656337836
Sprache
Deutsch
Schlagworte
inwieweit intervention
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Rebecca Heibutzki (Autor:in), 2009, Inwieweit ist „humanitäre Intervention“ human?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206700
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Leseprobe aus  12  Seiten
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