Diese Arbeit beschäftigt sich im Allgemeinen mit der Auslieferungshaft nach § 15 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Bei der Auslieferungshaft handelt es sich um eine besondere Haftform und ist als Maßnahme der internationalen Rechts- und Amtshilfe Teil der gegen den Verfolgten durchgeführten Strafverfolgung insgesamt.1 Die Auslieferungshaft im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens ist in Deutschland nicht sehr bekannt und hat erst durch die neuesten Vorkommnisse, welche in der internationalen Presse publik gemacht worden sind, Aufmerksamkeit erregt. Zum einem durch die Verhaftung von Roman Polanski am 26.09.2009 in der Schweiz, welcher aufgrund eines internationalen Haftbefehls der USA aus dem Jahre 2005 am Flughafen von Zürich festgenommen wurde. Polanski soll im Jahre 1977 ein dreizehn Jahre altes Mädchen vergewaltigt haben, wurde aber durch ein außergerichtliches Verfahren nur wegen „außerehelichen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen“ zu einer Gefängnisstrafe von 90 Tagen verurteilt und setzte sich nach der Verbüßung der Strafe nach Europa ab und vermied daraufhin Reisen in die USA und in andere Staaten, welche in möglicherweise ausliefern würden. Kurz nachdem Polanski in der Schweiz festgenommen wurde, wurde die Haft im Dezember durch einen Hausarrest ersetzt, im Juli 2010 der Auslieferungsantrag der USA abgewiesen und der Hausarrest aufgehoben.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung.
I. Vorstellung des Themas.
II. Zielsetzung der Arbeit.
B. Die geschichtliche Entwicklung der Auslieferungshaft in Deutschland.
I. Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) und der Vergleich mit dem Deutschen Auslieferungsgesetz (DAG).
C. Der Anwendungsbereich des IRG.
D. Der Normzweck der Auslieferungshaft nach § 15 IRG.
E. Die Voraussetzungen der Auslieferungshaft nach § 15 IRG.
I. Vorläufige Festnahme nach § 19 IRG.
1. Vorliegen der Voraussetzungen eines AlHB gem. § 17 IRG.
2. Vorliegen der Voraussetzungen des § 127 Abs. 1 S. 1 StPO.
II. Der Eingang des Auslieferungsersuchens nebst Unterlagen.
1. Haftbefehl oder eine gleichwertige Urkunde gem. § 10 IRG.
2. Darstellung des Sachverhalts und der anzuwendenden ausländischen Vorschriften.
3. Keine Zweifel an der Echtheit des Ersuchens.
4. Der Europäische Haftbefehl nach § 83a IRG.
a) Die Funktion des Europäischen Haftbefehls.
b) Begriff, Form und Inhalt des Europäischen Haftbefehls.
III. Materielle Voraussetzungen des § 15 Abs. 1, Abs. 2 IRG.
1. Haftgründe gem. § 15 Abs. 1 IRG.
a) Fluchtgefahr gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 IRG.
b) Verdunkelungsgefahr gem. § 15 Abs.1 Nr. 2 IRG.
2. Verhältnismäßigkeit.
3. Die Auslieferung erscheint nicht gem. § 15 Abs. 2 IRG von vornherein unzulässig.
a) Materielle Auslieferungsvoraussetzungen.
aa) Gegenseitigkeit gem. § 5, 82 IRG.
bb) Beidseitige Straf- und Verfolgbarkeit gem. §§ 2,3 IRG.
cc) Mindestsanktionsgrenzen gem. § 3 Abs. 2,3 IRG.
dd) Grundsatz der Spezialität gem. § 11, 82 IRG.
b) Auslieferungshindernisse gem. § 6-9, 73 IRG.
aa) Ordre public Vorbehalt.
bb) Auslieferungshindernisse aufgrund der persönlichen Verhältnisse des Verfolgten.
(1) Auslieferung eigener Staatsbürger gem. Art. 16 Abs. 2 GG.
(2) Individuelle Härtegründe.
(3) Schuldunfähigkeit.
cc) Nichtauslieferungsvorbehalte.
(1) Politisches Delikt gem. § 6 Abs. 1 IRG.
(2) Die politische Verfolgung gem. § 6 Abs. 2 IRG.
(3) Militärische Delikte gem. § 7 IRG.
dd) Strafe und Vollzug.
(1) Todesstrafe gem. Art. 102, 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m § 8 IRG.
(2) Übermäßig harte Bestrafung.
(3) Unmenschliche Behandlung.
ee) Rückwirkungs- und Strafschärfungsverbot.
ff) Ne bis in idem/Konkurrierende Gerichtsbarkeit gem. § 9 IRG.
gg) Verjährung.
hh) Abwesenheitsverfahren.
IV. Ergebnis.
F. Der Vergleich zu anderen Haftarten des IRG.
I. Die vorläufige Auslieferungshaft nach § 16 IRG.
II. Durchführungshaft nach § 34 IRG.
III. Die Durchlieferungshaft nach § 45 IRG.
IV. Die Sicherung der Rücküberstellung eines vorübergehend aus dem Ausland Überstellten bzw. die Durchbeförderung von Zeugen nach §§ 63, 64, 69 IRG.
V. Haft zur Sicherung der Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse nach § 58 IRG.
VI. Haft zur Sicherung der Rücklieferung des aufgrund eines deutschen Ersuchens an Deutschland Ausgelieferten nach § 68 IRG.
G. Unterschiede, Gemeinsamkeiten und das Verhältnis zu der Untersuchungshaft nach § 112 StPO.
H. Schluss.
1. Fazit zu den Voraussetzungen der Auslieferungshaft.
2. Abschließende Bewertung des Themas.
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen detaillierten Einblick in die Auslieferungshaft nach § 15 IRG. Das primäre Ziel ist es, die in der Praxis oft wenig bekannte Haftform, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre Stellung innerhalb des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) fundiert darzustellen und zu erläutern.
- Geschichtliche Entwicklung und Entstehung des IRG.
- Detaillierte Analyse der materiellen und formellen Voraussetzungen der Auslieferungshaft.
- Prüfung von Auslieferungshindernissen und Haftgründen.
- Vergleichende Betrachtung zu anderen Haftarten des IRG und der Untersuchungshaft nach StPO.
Auszug aus dem Buch
a) Fluchtgefahr gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 IRG.
Unter Fluchtgefahr versteht man, dass die Gefahr besteht, dass der Verfolgte sich dem Auslieferungsverfahren oder der Durchführung der Auslieferung entziehen werde. Der § 15 Abs. 1 Nr.1 IRG steht dem § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO inhaltlich sehr nahe, der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass auf das Merkmal „aufgrund bestimmter Tatsachen“ verzichtet wird.48 Hierbei handelt es sich um eine Beweiserleichterung die sich daraus ergibt, dass es sich bei der Anordnung der Auslieferungshaft um eine Rechtshilfehandlung handelt, die im vertraglichen Auslieferungsverkehr der Erfüllung einer völkerrechtlichen Pflicht dient.49 Des Weiteren ist es selbstverständlich zu berücksichtigen und für die Legitimation der Beweiserleichterung anzusehen, wenn ein ausländisches Gericht einen Haftbefehl erlassen hat oder rechtsmäßig verurteilt hat.50 Auch die EuMRK knüpft in Art. 5 Abs. 1 an die Anordnung einer Auslieferungshaft weniger strenge Anforderungen als an die Untersuchungshaft, was ebenfalls für die Rechtmäßigkeit der Beweiserleichterung spricht.51 Trotz dieser Beweiserleichterung liegt bei einem Auslieferungsersuchen nicht gleich ein Haftgrund wegen der Fluchtgefahr vor, was auch mit verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Grundlagen des staatlichen Freiheitsentzuges nicht vereinbar wäre.52
Man kann von verschiedenen Gruppen ausgehen, die bei der Beurteilung ob eine Fluchtgefahr vorliegt, mit einzubeziehen sind. In der ersten Gruppe wird auf die Art und der Schwere der Tat sowie auf die Höhe der zu erwartenden Strafe abgestellt.53 Bei der Gruppe des „Sich-Absetzen“, ist darauf zu schauen was die Umstände für das Verlassen des ersuchenden Staates und der Einreise des ersuchten Staates sind, wohingegen bei der Gruppe des „Sich-Verborgen halten auf die Art, Umstände, Stetigkeit und Dauer des Aufenthalts abzustellen ist.54 Zudem ist noch auf die sozialen Bindungen des Verfolgten im ersuchten Staat zu schauen sowie auf die Wahrscheinlichkeit der Auslieferung.55
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Auslieferungshaft nach § 15 IRG ein, beleuchtet ihre mediale Präsenz durch prominente Fälle und ordnet ihre statistische Relevanz in der deutschen Haftlandschaft ein.
B. Die geschichtliche Entwicklung der Auslieferungshaft in Deutschland: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung des IRG und zeigt dessen Entwicklung im Vergleich zum vormaligen Deutschen Auslieferungsgesetz auf.
C. Der Anwendungsbereich des IRG: Hier werden die gesetzlichen Grenzen und der Anwendungsbereich des IRG für den internationalen Rechtshilfeverkehr definiert.
D. Der Normzweck der Auslieferungshaft nach § 15 IRG: Dieser Abschnitt erörtert die Zweckbestimmung der Auslieferungshaft als Sicherungsmittel für ein ordnungsgemäßes Auslieferungsverfahren.
E. Die Voraussetzungen der Auslieferungshaft nach § 15 IRG: Dies bildet den Hauptteil der Arbeit, welcher detailliert die notwendigen formellen Schritte, materiellen Voraussetzungen, Haftgründe sowie die komplexen Auslieferungshindernisse untersucht.
F. Der Vergleich zu anderen Haftarten des IRG: Ein Überblick über weitere Haftformen innerhalb des IRG, wie die vorläufige Auslieferungshaft oder die Durchführungshaft, wird hier geboten.
G. Unterschiede, Gemeinsamkeiten und das Verhältnis zu der Untersuchungshaft nach § 112 StPO: In diesem Kapitel wird das Verhältnis der Auslieferungshaft zur innerstaatlichen Untersuchungshaft analysiert und deren wesentliche Unterschiede hervorgehoben.
H. Schluss: Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse zu den Voraussetzungen der Auslieferungshaft sowie einer abschließenden Bewertung der zukünftigen Bedeutung der Auslieferungshaft.
Schlüsselwörter
Auslieferungshaft, IRG, Strafverfolgung, Rechtshilfe, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Europäischer Haftbefehl, Auslieferungshindernisse, Spezialitätsgrundsatz, Verhältnismäßigkeit, Ordnungswidrigkeit, Todesstrafe, politisches Delikt, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit im Kern?
Die Arbeit befasst sich mit der Auslieferungshaft nach § 15 IRG als spezielle Form der Freiheitsentziehung im Kontext der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zentrale Themen sind die historische Genese des IRG, die rechtlichen Voraussetzungen der Haftanordnung, die Analyse von Haftgründen wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr sowie die Abgrenzung zu anderen Haftarten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, einen fundierten Überblick über die Auslieferungshaft zu geben, da diese in der juristischen Praxis trotz ihrer Wichtigkeit oft weniger bekannt ist als die herkömmliche Untersuchungshaft.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewandt?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die sich auf Gesetzestexte, einschlägige Kommentarliteratur und die aktuelle Rechtsprechung stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich intensiv den materiellen und formellen Voraussetzungen der Auslieferungshaft sowie der detaillierten Prüfung verschiedener Auslieferungshindernisse.
Welche Begriffe charakterisieren diese Arbeit besonders?
Begriffe wie Auslieferungshaft, IRG, Rechtshilfe, Europäischer Haftbefehl und Spezialitätsgrundsatz prägen den inhaltlichen Fokus der Arbeit.
Wie unterscheidet sich die Auslieferungshaft von der klassischen Untersuchungshaft nach § 112 StPO?
Während die Untersuchungshaft zur Sicherung des innerstaatlichen Strafverfahrens dient, ist die Auslieferungshaft ein spezifisches Rechtshilfeinstrument zur Unterstützung ausländischer Strafverfahren.
Welche Rolle spielt der Europäische Haftbefehl bei der Auslieferungshaft?
Der Europäische Haftbefehl hat das Auslieferungsverfahren maßgeblich vereinfacht und beschleunigt, indem er viele klassische Hürden der Rechtshilfe, wie etwa die Prüfung der Gegenseitigkeit, innerhalb der EU entbehrlich macht.
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- Marius Haak (Author), 2011, Auslieferungshaft gem. § 15 IRG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206789