Ist die Datenerhebung und Überwachung von Arbeitnehmern zulässig?
Im Datenschutz werden hauptsächlich personenbezogene und besondere personenbezogene Daten, welches erhoben, verarbeitet oder genutzt wird, geschützt. Das Datenschutzrecht wurde am 1.09.2009 reformiert. Dies geschah aufgrund der Datenschutzskandale bei Lidl, Telekom und Deutsche Bahn. Damit wurde von vielen Arbeitnehmern das Persönlichkeitsrecht verletzt, was verfassungsrechtlich fest garantiert ist vgl. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG. Das Persönlichkeitsrecht wurde durch das Mithören der dienstlichen oder privaten Telefonate und über die Videoüberwachung an nicht zulässigen Stellen verletzt. Grundsätzlich galt das Datenschutzrecht durch den § 28 BDSG sehr allgemein. Durch die Reformierung wurde die Vorschrift § 32 BDSG eingefügt, welches sich wesentlich auf das Arbeitsrecht erstreckt und die Betroffenen Arbeitnehmer die gem. § 3 Abs. 11 BDSG erfasst sind, Anwendung findet. § 32 BDSG gilt für alle Beschäftigten gem. § 3 Abs. 11 BDSG. Der Begriff für die Beschäftigten ist nach dieser Norm weiter gefasst als des Arbeitnehmers. Es werden nicht nur Arbeitnehmer erfasst, sondern auch (Auszubildende, Personen in Fortbildung/ Umschulung), Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Ein-Euro-Jobber), arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte Richter und Soldaten (auch Zivildienstleistende) sowie Bewerber. Das Datenschutzrecht erfordert eine wirksame Einwilligung des Betroffenen. Die Einwilligung muss auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruhen. Eine Einwilligung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Abweichungen in den Formalitäten der Einwilligung sind zulässig, wenn Eilbedürftigkeit besteht. Bei der Eilbedürftigkeit sollte eine mündliche oder fernmündliche Einwilligung, wie z.B. bei Telefoninterviews ausreichen. Bei einer Verletzung des Betroffenen hat das Datenschutzrecht Ansprüche auf Benachrichtigung, Sperrung, Löschung, Berichtigung, Auskunft und Schadensersatz zuerkannt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung zum Thema Datenschutzrecht
B. Das BDSG
I. Voraussetzungen für die Anwendung des BDSG
II. Personenbezogene Daten
1. Besondere personenbezogene Daten
2. Daten über Beschäftigte
3. Anonymisierte und pseudonymisierte Daten
4. Erheben, Verarbeiten und Nutzen
III. Einwilligung
1.Formale Wirksamkeitsvoraussetzungen der Einwilligung
2. Inhaltliche Wirksamkeitsvoraussetzungen der Einwilligung
IV. Der Vorbehalt des § 32 BDSG
1. Die Datenerhebung vor und im Beschäftigungsverhältnis
2. Der Begriff der Erforderlichkeit
C. Die EG-Datenschutzrichtlinie 95/46
D. Der Datenschutz in Unternehmen
I. Kontrollrechte des Arbeitgebers
II. Videobeobachtung
1. Die öffentlich zugänglichen Räume
2. Die nicht – öffentlich zugänglichen Räume
3. Die heimliche Videoüberwachung
III. Erfassung eines Bewegungsprofils
1. RFID-Anwendungen im Betrieb
2. Die Handy- und GPS-Ortung im Arbeitsverhältnis
IV. Die Überwachung der Telekommunikation
1. Das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG
2. Das Fernmeldegeheimnis des § 88 TKG
3. Das TMG
V. Die Kontrolle über Telefon
1. Die Telefondatenerfassung
2. Das Mithören und Aufzeichnen dienstlicher Telefone
VI. Die Kontrolle der dienstlichen E-Mail- und Internetnutzung
E. Rechte des Arbeitnehmers
I. Ansprüche des Betroffenen
1. Auskunftsanspruch
2. Benachrichtigungsanspruch
3. Berichtigungsanspruch
4. Anspruch auf Löschung
5. Anspruch auf Sperrung
6. Anspruch auf Widerspruch
7. Schadensersatzanspruch
F. Mitbestimmung und Datenschutz
I. Rechte des Betriebsrates
II. Personalfragebogen
III. Die Kontrolle über die Leistung und das Verhalten
G. Der Datenschutzbeauftragte und die Aufsichtsbehörde
I. Pflicht zur Bestellung
II. Die Bestellung einer geeigneten Person
III. Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
IV. Aufsichtsbehörde
H. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Überwachung und Datenerhebung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber im Kontext der modernen Arbeitswelt und der damit verbundenen technischen Möglichkeiten.
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes und des BDSG
- Zulässigkeit von Kontrollmaßnahmen wie Videoüberwachung und GPS-Ortung
- Überwachung der Telekommunikation (Telefon, E-Mail, Internet) im Betrieb
- Rechte der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bei Datenerhebungen
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei technischer Überwachung
Auszug aus dem Buch
Die nicht – öffentlich zugänglichen Räume
Die Zulässigkeit in nicht – öffentlich zugänglichen Räumen erstreckt sich auf den § 32 und 28 BDSG. Der § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG dient zur Aufdeckung von Straftaten und Verhaltenskontrolle des Arbeitnehmers. Der § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG wird zur Verhinderung von Straftaten von Rechtsverstößen von Arbeitnehmer herangezogen. § 28 Abs. 1 S. 2 BDSG ist der Zweck konkret festzulegen, bevor die Überwachung beginnt. Bei einer Videoüberwachung in nicht – öffentlich zugänglichen Räumen ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen. Die Grundsätze zur Beurteilung der Zulässigkeit sind damit die gleichen wie bei der Überwachung öffentlicher Räume, jedoch sind an die Zulässigkeit in nicht – öffentlichen Räumen höhere Anforderungen zu stellen. Der Gesetzgeber begründet die höheren Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung mit einem stärkeren Überwachungsdruck für die Betroffenen, weil sie sich in der gewohnten Umgebung und aufgrund des überschaubaren Personenkreises freier bzw. unbefangener bewegen. Die Zulässigkeit der Videobeobachtung in nicht – zugänglichen Räumen ist strenger zu bewerten als die in öffentlich zugänglichen Räumen, weil die Beschäftigten laut BAG einem stärkeren Überwachungsdruck ausgesetzt sind.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung zum Thema Datenschutzrecht: Einführung in die Bedeutung des informationellen Selbstbestimmungsrechts und des Schutzes von Arbeitnehmerdaten vor dem Hintergrund technischer Entwicklungen.
B. Das BDSG: Detaillierte Darstellung der Anwendungsbereiche des Bundesdatenschutzgesetzes, der Definition personenbezogener Daten sowie der strengen Anforderungen an eine wirksame Einwilligung.
C. Die EG-Datenschutzrichtlinie 95/46: Erläuterung der europäischen Vorgaben und deren Bedeutung für das nationale Recht, insbesondere im Hinblick auf das Sitzlandprinzip.
D. Der Datenschutz in Unternehmen: Analyse spezifischer Kontrollmaßnahmen wie Videobeobachtung, RFID, GPS-Ortung sowie die Überwachung von Telekommunikationsmitteln und Internetnutzung.
E. Rechte des Arbeitnehmers: Übersicht über die dem Arbeitnehmer zustehenden Betroffenenrechte wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Schadensersatz.
F. Mitbestimmung und Datenschutz: Untersuchung der Rolle des Betriebsrats bei der Einführung technischer Überwachungseinrichtungen und der Nutzung von Personalfragebögen.
G. Der Datenschutzbeauftragte und die Aufsichtsbehörde: Beschreibung der Voraussetzungen für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, dessen Aufgaben sowie die Kontrollfunktion der Aufsichtsbehörden.
H. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der aktuellen Rechtslage und die Feststellung, dass ein Anpassungsbedarf des BDSG an die technologische Entwicklung besteht.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerdatenschutz, BDSG, Überwachung, Videoüberwachung, GPS-Ortung, Beschäftigtendaten, Einwilligung, Informationelle Selbstbestimmung, Betriebsratsmitbestimmung, Telekommunikationsüberwachung, Datenschutzbeauftragter, Kontrollrechte, Fernmeldegeheimnis, Personaldaten, Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit thematisiert die rechtliche Zulässigkeit der Überwachung von Mitarbeitern und der Erhebung ihrer Daten durch den Arbeitgeber unter besonderer Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zentrale Themen sind die allgemeinen Datenschutzgrundsätze im Arbeitsverhältnis, spezifische Überwachungstechnologien (Video, GPS, RFID) sowie die Rechte des Arbeitnehmers und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
Was ist die zentrale Forschungsfrage der Arbeit?
Die Arbeit untersucht, ob und in welchem Rahmen die Überwachung und Datenerhebung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber zulässig ist und wo die rechtlichen Grenzen des Direktionsrechts liegen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, der einschlägigen Fachliteratur sowie der relevanten Rechtsprechung (insbesondere BAG und BVerfG) basiert.
Welche Aspekte werden im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Voraussetzungen nach dem BDSG, die Analyse technischer Überwachungsmöglichkeiten und die Rechte der betroffenen Arbeitnehmer.
Was charakterisiert die Arbeit in Bezug auf ihre Schlüsselwörter?
Die Arbeit ist geprägt durch die Begriffe Informationelle Selbstbestimmung, Verhältnismäßigkeit und die spezifischen Herausforderungen im Beschäftigtendatenschutz.
Warum ist die Einwilligung im Arbeitsverhältnis rechtlich problematisch?
Die Einwilligung ist problematisch, da das Machtgefälle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine "freiwillige" Entscheidung oft erschwert, was die Wirksamkeit der Einwilligung einschränken kann.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Überwachung?
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Einführung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
Wie unterscheidet sich die Videoüberwachung in öffentlich vs. nicht-öffentlich zugänglichen Räumen?
In nicht-öffentlich zugänglichen Räumen (z. B. Büros, Pausenräume) gelten aufgrund des stärkeren Überwachungsdrucks auf die Beschäftigten strengere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit als in öffentlich zugänglichen Bereichen.
Was ist das Fazit zur aktuellen Rechtslage?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das geltende BDSG unzureichend definiert ist und der Gesetzgeber handeln sollte, um die berechtigten Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Spezialbereichen klarer zu regeln.
- Quote paper
- Gülcan Bicer (Author), 2012, Arbeitsrechtliche Grundsätze im Datenschutzrecht: Zulässigkeit hinsichtlich der Datenerhebung und Überwachung von Arbeitnehmern im Rahmen des Datenschutzrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/207799