Was darf Satire? Der Fall Siemens/Delius


Dossier / Travail, 2002

25 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhalt

Einleitung

1. „Unsere Siemens Welt“: Erläuterungen zur Methode

2. Reaktionen auf „Unsere Siemens Welt“
2.1 Siemens geht vor Gericht
2.2 Die Verfasser wehren sich

3. Exkurs: Das Problem der Dokumentarsatire

4. Der Streit um die Kunst
4.1 Eine Dokumentation kann nicht Kunst sein
4.2 Die Entscheidung des Landgericht Stuttgart

5. Der Kunststreit: Die zweite Instanz
5.1 Die Kunstbestimmung des OLG Stuttgart
5.2 Das Urteil des OLG
5.2.1 Unterlassungen
5.2.2 Kreditschädigung und Schadenersatz

6. Zum Konflikt zwischen Satire und Justiz
6.1 Die Tendenz zur Konfliktlösung im Zivilrecht
6.2 Der Siemens Prozess- ein Liquidierungsverfahren gegen Kritiker?

Fazit

Literaturliste

Einleitung

Am 19. Oktober 1972 veröffentlicht der Schriftsteller Friedrich Christian Delius unter dem Titel „Unsere Siemens Welt“ eine fingierte Festschrift zum 125jährigen Jubiläum der Firma Siemens.

Abgesehen von der geschichtlichen Entwicklung des Unternehmens, welches er getreu den firmeneigenen Gepflogenheiten als „Unser Haus“ bezeichnet, stellt Delius die unterschiedlichen Unternehmensbereiche des Konzerns vor, als da unter anderem wären „Unsere Produkte“, „Unsere Öffentlichkeitsarbeit“ oder „Unsere Führungskräfte“.

Delius selbst sagt über seine Absichten er „habe versucht ein möglichst umfassendes Bild eines Weltkonzerns zu geben und möglichst genau zu zeigen, wie moderner Kapitalismus - am Beispiel Siemens- funktioniert.“[1]

Als Material für die Erstellung dieser Festschrift dienten Delius neben wissenschaftlicher Literatur, aktuellen wirtschaftspolitischen Zeitschriften, Gewerkschafts- und Betriebszeitungen vor allem Schriften und Informationen aus dem Hause Siemens.[2] Auch die inhaltliche Gliederung sowie die sprachlichen Formulierungen des Textes wurden diesen Informationsmaterialien entnommen.

Die der Literatur entnommenen Fakten, in Verbindung mit Delius humoristischer Schreibweise, ließen das entstehen, was fortan als Dokumentarsatire bezeichnet werden sollte.

Der Siemens Konzern ging daraufhin vor Gericht, um die Verbreitung der fingierten Festschrift zu verhindern. Es kam zu einem mehrjährigen Prozess, dessen Kernfrage es war, ob ein solches literarische Werk wie Delius es verfasst hatte als Satire unter den Begriff, und somit auch den Schutz, der Kunst fiel, oder ob es sich lediglich um eine Dokumentation, eine Tatsachenbehauptung handele, die nicht dem Begriff der Kunstfreiheit nach Art. 3, GG zuzuordnen wäre.

Die Fragen, die die vorliegende Arbeit zu erörtern versuchen wird, sind demzufolge: Was trieb Siemens dazu vor Gericht zu gehen und warum sollte die Veröffentlichung verhindert werden? Was waren die Argumente der beiden Seiten? Welches Urteil wurde gefällt und wie wurde es begründet?

1. „Unsere Siemens Welt“: Erläuterungen zur Methode

Zu der Frage, warum er sich für seine Satire auf die Firma Siemens die Form der Festschrift wählte, sagte Delius, er habe „bei der Überlegung, mit welcher Prosatechnik sprödes ökonomisches Material mit etwas Witz und literarisch wirksam verarbeitet werden könnte“[3], festgestellt, dass sich diese Form der Schreibweise am besten eignete.

Indem er in die Rolle eines Festschriftstellers schlüpft, der eine Würdigung über das Unternehmen verfasst, will Delius „die Sprache von Unternehmensverlautbarungen in ihrer Funktion entlarven“.[4] Der Stil in dem die Festschrift verfasst wurde, soll als „Ideologieträger“ kenntlich gemacht werden.[5] Delius‘ Absicht ist es dabei

„über die Vermittlung lehrreich kombinierter Fakten und unbekannter Details hinaus dem Leser das Bewußtsein zu schärfen, diese Sprache der raffinierten Selbstrechtfertigung als Herrschaftstechnik zu durchschauen“[6]

Der Text ist demzufolge so geschrieben, dass es den Anschein erweckt, als wäre „Unsere Siemens Welt“ tatsächlich von Siemens in Auftrag gegeben worden. Bereits die Überschriften der Kapitel machen deutlich, dass die Festschrift ganz im Sinne der Unternehmensideologie geschrieben wurde; der Festschriftton wird durch das ständig gegenwärtige „Wir“ und das eingesetzte Mittel des Euphemismus hergestellt.[7]

Gleichzeitig passiert es jedoch immer wieder, dass der angebliche Festschriftsteller, Details ausplaudert die das Unternehmen mit Sicherheit lieber hinter verschlossener Tür gehalten hätte. Die Unternehmersprache, so Delius, ließe „die Unternehmerinteressen zumindest öffentlich nicht hinter dem Nebel des Alllgemeinwohlgeredes hervortreten, allenfalls aus Versehen“[8]. Daher habe er, um die wahren Interessen des Konzerns zu enttarnen, solche Mißverständnisse bewußt konstruiert.

Ein Beispiel für eine solche Entarnung ist folgende Textpassage, in welcher der Festschriftsteller Delius die Siemensche Unternehmensstrategie während des 1. Weltkrieges darstellt:

„Wie andere Konzerne belieferte auch Siemens über das neutrale Ausland die sogenannten Feindstaaten. Nicht nur Sprengstoffe und Kruppsche Granaten, auch wertvolle Siemensche Elementstifte und Elektrokohle [...] mögen im Endeffekt für die tapferen deutschen Feldgrauen hie und da tragische Folgen gehabt haben. Aber eine freie Wirtschaft kann, wenn sie frei bleiben will, auch im Krieg nicht nur einem Herren dienen - und diese Freiheit fordert nun einmal ihren Preis.“[9]

Diese Textpassage macht deutlich, dass es sich bei Delius ‘ „Unsere Siemens Welt“ nicht um eine von Siemens autorisierte Festschrift handelt, da die Führungsetage wohl kaum Interesse daran gehabt haben kann, in der Öffentlichkeit ein solches Bild vom eigenen Konzern zu vermitteln.

2. Reaktionen auf „Unsere Siemens Welt“

2.1 Siemens geht vor Gericht

Die erste Unruhe auf Seiten des Siemens Konzerns setzte bereits drei Wochen vor Erscheinen der Festschrift ein, als in der „Zeit“ eine positive Rezension des Buches erschien. Bernt Engelmann hatte in dieser Rezension seine Meinung zum Ausdruck gebracht, daß

„eine Festschrift, die mit bescheidenstem Aufwand umfassende und sehr wertvolle Informationen liefert, des wachen Interesses eines breiten Publikums gewiß sein kann und bei den rund 300.000 ‚Siemensianern‘, deren Angehörigen und dem Heer der Siemens-Kleinaktionäre (...) Erfreuliches bewirken könnte: die Erkenntnis der wahren eigenen Lage .“[10]

Solche Äußerungen beunruhigten die Führungsetage des Unternehmens derart, dass man auf Seiten Siemens noch vor Erscheinen des Buches Leute auf die Buchmesse schickte, um möglichst viel über das inkriminierende Buch herauszufinden.[11]

Einige Wochen nach Erscheinen der Festschrift entschloß sich der Personalchef der Firma ein Informationsblatt herauszugeben, welches dem Führungskreis des Unternehmens Argumentationsmaterial für die aufkommende firmeninterne Diskussion um das Buch liefern sollte. Man müsse, so hieß es , „überall dort wo das Gespräch auf derartige Veröffentlichungen kommt, deren politische Tendenzen und Methoden (...) durchschaubar machen[12], um zu verhindern, dass die Leser der Festschrift auch nur eine der dort aufgestellten negativen Behauptungen über das Hause Siemens für bare Münze nehmen könnten.

Man befürchtete einen Imageverlust des Siemens Konzerns in der Öffentlichkeit, aber auch eine Schädigung der hausinternen Ideologie.

Als Folge dieser Befürchtungen stellte Siemens nach erscheinen des Buches am 19.10.1972 einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Stuttgart. Die Argumente die die Firma zur Begründung des Antrages vorlegte waren zum einen, dass die Festschrift das Gewand einer aus dem Hause Siemens stammenden Festschrift trage, während es sich nach Einschätzung des Siemens Anwalt Löffler in Wirklichkeit um eine “‘antikapitalistische‘ Tendenzschrift“ handele, „in der in grob wahrheitswidriger Weise der Versuch unternommen wird, das Haus Siemens als Prototyp ‚des westdeutschen Kapitalismus‘ zu verteufeln.“[13]

Der im Geleitwort formulierte Vorbehalt, der Verfasser könne keine Gewähr für die absolute Richtigkeit der Angaben übernehmen, berühre dabei die rechtliche Haftung nicht, da die unwahren und verleumderischen Behauptungen als feststehende Fakten vorgetragen würden. Des weiteren schütze auch die literarische Form der Satire nicht vor Haftung, da sie in diesem Fall nur als Deckmantel für die diffamierenden Tatsachenbehauptungen verwandt werde.[14]

Obwohl der Text laut Siemens weitaus mehr unwahre Aussagen enthielte, beschränkte die Firma ihren Unterlassungsanspruch zunächst nur auf vier Punkte, um, nach eigener Aussage, eine Verschleppung des Verfahrens und eine Nutzung des Vorgangs zu propagandistischen Zwecken seitens der Verfasser zu verhindern. Bei den beanstandeten Stellen handelte es sich um Aussagen über die Beteiligung am Bau einer Atombombe, die Zusammenarbeit mit der Firma Westinghouse auf dem Rüstungssektor und zwei Zitate über den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Hermann Josef Abs.[15]

2.2 Die Verfasser wehren sich

Auf Seiten des Verfassers reagierte man ebenfalls mit der Anstellung eines Anwalts. Hier war man der Meinung, die von Siemens angestrebte Politisierung des Verfahrens diene lediglich als Ablenkungsmanöver von einem massiven Angriff auf die Kunstfreiheit, denn die von Delius verfasste Festschrift entspräche der herkömmlichen Definition von Satire. Laut Anwalt Albert Gebhard ließe

„schon die Titelgebung [...] den Leser keinen Moment zweifeln, dass es sich hier nicht um eine reale Festschrift des Hauses Siemens, sondern um eine Satire auf Festschriften und die Selbstdarstellung von Konzernen ganz allgemein handelt. Durch diese satirisch-literarische Verfremdung ist aber von vornherein jede Aussage im Buch auf eine andere Wirklichkeitsebene gestellt.“[16]

Des weiteren könne nach dem Mephisto Urteil des BverfG die Freiheit der Kunst nur dann eingeschränkt werden, wenn die in Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes garantierten Rechte, die Menschenwürde und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, verletzt würden. Da diese Rechte jedoch auf die Firma Siemens aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Konzern nicht um eine natürliche Person handele, nicht anzuwenden seien, habe eine solche Verletzung nicht stattgefunden.[17]

[...]


[1] Delius, F.C.: Wie wahr muß eine Satire sein? Der Prozeß der Siemens AG gegen „Unsere Siemens Welt“ In: Broder, Henryk M. (Hg): Die Schere im Kopf. Über Zensur und Selbstzensur. Köln 1976, S.69.

[2] ebd

[3] Delius, F.C.: Zur Methode. In: Delius, F.C.: Unsere Siemens Welt. Eine Festschrift zum 125. Bestehen des Hauses S. Erweiterte Neuausgabe. Mit einem Nachwort von Friedrich Christian Delius. Hamburg 1995, S. 169.

[4] Claßen, Ludger: Satirisches Erzählen im 20. Jahrundert. Heinrich Mann, Bertolt Brecht, Martin Walser, F.C. Delius. München o.J., S. 143.

[5] Delius. F.C.: Zur Methode. In: Unsere Siemens Welt, S. 169.

[6] a.a.O., S. 170.

[7] ebd

[8] ebd

[9] Delius, F.C.: Unsere Siemens Welt. Eine Festschrift zum 125jährigen Bestehen des Hauses S. Erweiterte Neuausgabe. Hamburg 1995, S. 34.

[10] in: Delius, F.C.: Wie wahr muß eine Satire sein?, S. 70.

[11] Delius, F.C.: Wie wahr muß eine Satire sein?, S. 71.

[12] ebd

[13] Delius, F.C.: Der Siemens-Prozeß und andere Wirkungen der Siemens-Satire. In: Delius, F.C.: Unsere Siemens Welt, S. 180.

[14] ebd

[15] Delius, F.C.: Der Siemens-Prozeß... In: Delius, F.C.: Unsere Siemens Welt, S. 181.

[16] ebd

[17] ebd

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Was darf Satire? Der Fall Siemens/Delius
Université
University of Lüneburg  (Sprache und Kommunikation)
Cours
LIteratur und Zensur nach 1945
Note
1,7
Auteur
Année
2002
Pages
25
N° de catalogue
V20789
ISBN (ebook)
9783638245715
Taille d'un fichier
613 KB
Langue
allemand
Mots clés
Satire, Fall, Siemens/Delius, LIteratur, Zensur
Citation du texte
Mandy Fischer (Auteur), 2002, Was darf Satire? Der Fall Siemens/Delius, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20789

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