Zwischen Publizistik und Propaganda

Tageszeitungen im Dritten Reich


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

22 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung
Die Quellenlage

Die deutsche Tagespresse im Dritten Reich
Aufgaben der Presse im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung
Aus- und Gleichschaltung der deutschen Tagespresse
Sonderfall: Parteizeitungen

Presselenkung
Institutionell
Rechtlich
Ökonomisch
Inhaltlich

Das (oppositionelle) Verhalten der Zeitungen
Überblick
Die Frankfurter Zeitung und der Nationalsozialismus

Fazit

Literaturverzeichnis
Monographien
Quellen

Einleitung

Hitler und auch Goebbels waren sich einig: Die Presse sei in erster Line ein „Erziehungsmittel des Volkes“. Hitler schrieb in „Mein Kampf“: „Dieses Pack [die Journalisten] aber fabriziert zu mehr als zwei Dritteln die so genannte ‚öffentliche Meinung’“ (zitiert nach: Koszyk, S. 348). Die Presse, der man „auf die Finger sehen“ müsse, habe eine „wahrhaft ungeheuerliche Bedeutung“ (ebd.). Der Staat müsse deshalb „mit rücksichtloser Entschlossenheit sich dieses Mittels der Volkserziehung versichern und es in den Dienst des Staates und der Nation stellen“ (ebd.). Bereits im Jahr 1925 hatte Hitler diese Sicht der Dinge angenommen.

Die Leser seien in drei Schichten einzuteilen: „Erstens in die, die alles, was sie lesen, glauben. Zweitens in die, die gar nichts mehr glauben. Drittens in die Köpfe, welche das Gelesene kritisch prüfen und danach beurteilen!“ (ebd.). „Judenblätter“ und „marxistische Lügenblätter“ wollten das „völkische und nationale Rückgrat“ der Deutschen brechen. Ebenso „die so genannten anständigen Blätter“, allen voran das Berliner Tageblatt und die Frankfurter Zeitung(FZ). Vor allem auf letztere soll deshalb in dieser Hausarbeit ein besonderes Augenmerk gelegt werden.

Eng mit dem Thema der Presse ist auch der Begriff der Propaganda verbunden, die Presse war ein wesentliches Element bei dieser Art der Volksbeeinflussung. Obwohl Hitler am 8. Februar 1933 bei einem Treffen mit Pressevertretern noch bekundet hatte, die Pressefreiheit zu schützen und Kritik zuzulassen, gab er am 1. Juli 1933 seine wahren Absichten zu erkennen: Die Verhältnisse müssten bereinigt, die Irrungen und Wirrungen in der deutschen Presse beseitigt werden. Jeder, egal ob Journalist bei der Parteipresse oder einer Lokalzeitung, müsse erstreben, „dass er im Sinne der großen weltanschaulichen Linie mitarbeite“ (Koszyk, S. 352).

Diese Linie war mal enger und mal weiter. Der publizistische Spielraum im regulierten Dritten Reich wechselte über die Jahre. Ein Beispiel, wie aufgrund von außenpolitischen Ereignisse oder Erfordernissen eine neue Richtung eingeschwenkt wurde, belegt folgendes Beispiel:

Eine Presseanweisung vom 21. November 1939, die USA werden als potentieller Kriegsgegner wahrgenommen: „In Zeiten einer starken politischen Anspannung ist es notwendig gewesen, dass die Presse eine gewisse Uniformität annahm. Jetzt aber muss sie sich schleunigst bemühen, aus dieser Einförmigkeit wieder herauszukommen. Die Redaktionen müssen mehr als bisherige eigene Arbeit leisten. Man wird dem Material, das einem zugeht, nicht gerecht, wenn man es so abdruckt, wie etwa das ‚Deutsche Nachrichtenbüro’ es anbietet“ (zitiert nach: Ein Jahrhundert, S. 25).

Dies hatte allerdings auch zur Folge, dass sich für die oppositionellen Zeitungen mehr Freiraum zur Kritik ergab.

Die Quellenlage

Die Zeit des Nationalsozialismus ist in vielen Facetten untersucht worden und wird immer noch wissenschaftlich ausgewertet. Originalquellen, die sich mit der in dieser Hausarbeit geschilderten Pressepolitik der Nationalsozialisten und der Reaktion der Presse beschäftigen, sind immer noch vorhanden.

Als Quellen zur Erforschung der nationalsozialistischen Pressepolitik sind vor allem folgende vier zu nennen (vgl.: Koszyck, S. 370 f.):

- Korrespondenz Brammer, Karl Brammer, Anweisungen der Berliner Ministerkonferenz
- Vertrauliche Informationen und Sonderinformationen, Theo Oberheitmann, Presseanweisungen für die Provinzpresse
- Meldungen aus dem Reich, Lageberichte des Sicherheitsdienstes der SS
- Sammlung Fritz Sänger, Fritz Sänger, Frankfurter Zeitung, Niederschriften aus den Reichspresskonferenzen

Die deutsche Tagespresse im Dritten Reich

Am Ende des Zweiten Weltkrieges war die deutsche Zeitungslandschaft nahezu zerstört. Die Zahlen scheinen zunächst eine andere Sprache zu sprechen: Die Auflage aller Zeitungen stieg von 1933 bis 1945 um fast sieben Millionen Exemplare. Allerdings täuschen diese Angaben. Denn die Strukturen hatten sich total auf die parteieigenen Zeitungen fixiert. Eine Parteizeitung der NSDAP hatte 1945 durchschnittlich eine Auflage von 65.000, eine private (625 existierten 1945 noch) nur 6.500. Wie konnte es dazu kommen? Dieses Kapitel versucht Antworten auf die Frage nach dem Ablauf und den Zielen der nationalsozialistischen Pressepolitik zu geben.

Aufgaben der Presse im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung

Am 8. und 9. Mai 1934 legte Goebbels bei einer Reichspressetagung der NSDAP die Eckpunkte dar, die für die Pressepolitik als Vorlage dienen sollten (vgl.: Koszyck, S. 353).

- Die Berichterstattung sei den Zeitungen selbst zu überlassen
- Mitarbeitern von Zeitungen solle die Berichterstattung nicht untersagt werden
- Eine Sperre der Berichterstattung solle nach allen Möglichkeiten unterbleiben
- Der Presse solle ein möglichst weiter Spielraum gelassen werden, den ihr das Schriftleitergesetz ermögliche.

- Kommentare sollten der eigenen Meinung folgen und Umstände frei ansprechen dürfen.

Goebbels führte weiter aus: An die Stelle des Verlegers rücke der Staat, dem die Journalisten als einzigem verantwortlich waren. Und dieser Staat habe die Aufgabe, die öffentliche Meinung gewissenhaft zu überwachen, damit sie nicht auf falsche Wege gerate. Das Regime hatte einen Absolutheitsanspruch, deswegen mussten so viele Menschen wie möglich in die „Bewegung“ integriert werden. Die Presse hatte dabei zu helfen (Medien in Deutschland, S. 64); allerdings ist das Radio in seiner Wirkung noch höher eingeschätzt worden.

Aus- und Gleichschaltung der deutschen Tagespresse

Die Zeitungen der Weimarer Republik waren zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht kurz vor dem Ende ihres Bestehens. Daher grassierte nach der „Machtübernahme“ die Angst, dass schnell alle Zeitungen verboten oder übernommen werden würden. Doch die NSDAP befürwortete zunächst ein Nebeneinander-Existieren von Partei- und Privatpresse.

Die neue Regierung von 1933 konnte mit ihren Maßnahmen auf bereits in der Weimarer Republik erprobte Praktiken zurückgreifen. Spätestens mit den Notverordnungen der Regierung Brüning hatte „eine Knebelung der Presse, die dann nach 1933 verfeinert und ausgestaltet werden sollte“ (Reichspresseschule, S. 21) begonnen.

Die Pläne für den Einbau der Presse in den nationalsozialistischen Staat waren bereits vor der Machtübernahme am 30. Januar 1933 ausgearbeitet worden. Deshalb konnten die Akteure sehr schnell und zielgerichtet in ihrem Sinne die Struktur der Presse umformen. Am 4. Februar desselben Jahres trat die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des deutschen Volkes“ in Kraft und galt als wichtiges Instrument gegen die Presse. Goebbels schrieb am 15. Februar in sein Tagebuch: „Jetzt haben wir auch eine Handhabe gegen die Presse, und nun knallen die Verbote, dass es nur so eine Art hat. Vorwärts und Acht-Uhr-Abendblatt, alle jene jüdischen Organe verschwinden mit einem Male aus dem Berliner Straßenbild“ (zitiert nach: Koszyck, S. 354 f.).

Eine Zäsur bahnte sich bereits an, als die Nationalsozialisten am 20. Juni 1933 die Berliner Pressekonferenz auflösten. Bis dato hatten die Journalisten die Regierung eingeladen, sich zu den eigenen Schritten zu erklären. Dieser Grundgedanke war „nun nicht mehr mit dem Autoritätsgedanken im nationalsozialistischen Staat vereinbar“ (Begründung der Reichsregierung, zitiert nach: Koszyck, S. 366). Es wurden in der Folge weniger Journalisten zur Nachfolgekonferenz, der Reichspressekonferenz (s.u.), zugelassen. Diese wurden nicht eingeladen, sondern mussten um Erlaubnis zur Teilnahme bitten.

Die Folge der Verordnung waren zahlreiche Verbote, vor allem gegen kommunistische und sozialdemokratische Blätter. Die Nationalsozialisten verfuhren in dieser Anfangsphase sehr rigide. Göring etwa drohte den preußischen Beamten mit einer Strafverfolgung, falls sie nicht „mit aller Schärfe und unnachsichtig gegen unliebsame Zeitungen vorgingen“ (Koszyck, S. 357). Göring war es auch, der in Preußen die sozialdemokratischen Zeitungen Ende Februar für zwei Wochen verbieten ließ.

Vor der Reichstagswahl im März 1933 waren keine der 135 sozialdemokratischen und 50 der kommunistischen Zeitungen übrig. Im Juni 1933 wurden alle Parteizeitungen per se verboten, insgesamt fielen im Jahr 1933 rund 600 Zeitungen der Praxis der NS-Pressepolitik zum Opfer (vgl.: Medien in Deutschland, S 76 f.).

Die Gesamtauflage der Presse sank im darauf folgenden Jahr rapide um ca. eine Million Exemplare. Grund hierfür war die inhaltliche Presselenkung, die Einheitszeitungen hervorgebracht hatte; die Leser kündigten ihre Abonnements. Die Nationalsozialisten konnten dies als Vorwand vorschieben, die Amann-Anordnungen durchzusetzen (s.u.). 600 konfessionelle Zeitungen und die Generalanzeigerpresse mit 60 Prozent Anteil an der Gesamtauflage wurden bei dieser zweiten Enteignungswelle in den Jahren 1934 bis 1936 ausgeschaltet (ebd.).

1941 folgten weitere Schließungen, die vor allem lokale Blätter aber auch noch bestehende Zeitungen des Zentrums betrafen. Auf lokaler Ebene griffen die SS- und SA-Truppen durch. Mit Druckerei- oder Redaktionsbesetzungen versuchten sie die Journalisten, Verleger und sonstige Mitarbeiter einzuschüchtern. Dies gelang oft. Der Dortmunder General Anzeiger etwa wurde am 20. April 1933 besetzt. Zwei Beschlagnahmungen später erfolgte am 10. März der erste offensichtliche Eingriff, den die Zeitung ihren Lesern sogar mitteilte:

„Diese Forderung wurde gestern Abend bei der Fertigstellung der Zeitung von Personen in SA-Uniformen dem Betriebsleiter abverlangt, der die Erfüllung dieser Forderungen, um die angedrohte Stilllegung zu vermeiden, zusagte.“ (Dortmunder General Anzeiger, Ausgabe vom 11. April 1933, zitiert nach: Koszyck, S. 358).

Der Chefredakteur, Dr. Stöcker, wurde massiv unter Druck gesetzt und trat schließlich zurück. Trotzdem blieb die Redaktion oppositionell eingestellt. Als in der Ausgabe vom 20. April 1933 eine Karikatur Hitlers erschien, die als Verunglimpfung empfunden werden konnte, wurde die Redaktion komplett be- und ersetzt. Fortan trug der Anzeiger ein Hakenkreuz auf der Titelseite. Im April 1934 wurde der Verkauf des Verlages erzwungen, eine Klage der Besitzer scheiterte. Im Gegenteil, im Dezember 1934 legalisierte das „Gesetz über den Ausgleich bürgerlich-rechtlicher Ansprüche“ dieses Vorgehen nachträglich und konnte so auf andere Zeitungsübernahmen übertragen werden (Koszyck, S. 358 ff.).

[...]

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Zwischen Publizistik und Propaganda
Untertitel
Tageszeitungen im Dritten Reich
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
22
Katalognummer
V208140
ISBN (eBook)
9783656354604
ISBN (Buch)
9783656355342
Dateigröße
581 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Drittes Reich, Propaganda, Tageszeitungen, Zeitungen, Presse, Presselenkung, Schriftleitergesetz
Arbeit zitieren
Dennis Schmidt (Autor:in), 2006, Zwischen Publizistik und Propaganda, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208140

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