Die egalitäre Kritik von Elizabeth Anderson am Beispiel der Theorie der Chancengleichheit von Richard J. Arneson


Hausarbeit, 2010

21 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Das Konzept der Chancengleichheit auf Wohlfahrt

2. Problementwicklung: Elizabeth Andersons Kritik des Glücksegalitarismus
2.1 Das Vernachlässigungsargument
2.2 Die moralische Gleichheit

3. Resümee

Quellenverzeichnis

Einleitung

Was macht eine gerechte Gesellschaft aus? Wie uns rechtliche Kodifizierung, aktuelle Gerechtigkeitsdebatten und nicht zuletzt unsere moralische Intuition nahelegen, scheint trotz allen Pluralismus zumindest in „westlichen“ Gesellschaften ein gewisser Konsens erreicht: Eine gerechte Gesellschaft erkennt jedem Menschen, unabhängig von deskriptiven Merkmalen, den gleichen moralischen Wert zu, der Achtung fordert. Diese moralische Gleichheit scheint ein „allgemeiner Nenner zu sein, der das ethische Grundanliegen der modernen Welt zum Ausdruck bringt und auf den alle Forderungen nach Humanität bezogen werden können“.[1] Theorien, die implizit oder explizit die Achtung vor dem Wert eines jeden Menschen vermissen lassen, sind von diesem Standpunkt aus moralisch inakzeptabel.

Doch genügen tatsächlich alle modernen Gerechtigkeitstheorien diesem hohen Anspruch? Diese Frage soll anhand des sogenannten Glücksegalitarismus oder auch egalitaristischen Theorien nachgegangen werden.[2] Diese einflussreiche Position, dessen Hauptarbeiten zeitlich und inhaltlich in die sogenannte „Equality of What?“ Debatte der 80er Jahre eingeordnet werden können, kreiste um die Frage, wie man die von der Entscheidung unabhängigen Faktoren eines menschlichen Lebens, beispielsweise geistige und körperliche Ausstattung, mit Hilfe von Gütern gerecht egalisieren könnte. In dieser Verteilungsaufgabe sahen sie die Erfüllung der menschlichen Gleichheit und der gerechten Gesellschaft. Zu klären schien nur noch welcher Maßstab dieses Ziel am besten zu messen vermöge.[3] Gerade weil damit die Behauptung im Raum steht, dass eine egalitaristische Verteilung Menschen als Gleiche behandelt, ist eine Untersuchung unter dem Gesichtspunkt der moralischen Gleichheit besonders interessant.

Ziel dieser Arbeit ist es daher zu überprüfen, ob Verteilungsprinzipien des Glücksegalitarismus die Vorstellung der moralischen Gleichheit verletzten. Um diese Frage zu beantworten, soll im ersten Abschnitt eine typische egalitaristische Position vorgestellt werden: Die Theorie der Chancengleichheit auf Wohlfahrt von Richard J. Arneson. Grundlage der Diskussion ist sein 1994 in deutscher Übersetzung erschienener Aufsatz mit dem Titel: „Gleichheit und gleiche Chancen zur Erlangung von Wohlergehen“.[4] Sein Ansatz ist interessant, da gerade hier eine Vielzahl von Ideen versammelt sind, die unserer moralischen Intuition auf den ersten Blick nicht zu widersprechen zu scheinen, und die in der öffentlichen Debatte immer wieder als Schlagwörter kursieren: Chancengleichheit, Übernahme von Verantwortung für das eigene Leben und kosmische Ungerechtigkeit.

Im zweiten Abschnitt soll ein aufsehenerregender Essay beleuchtet werden, der die Ausgangsfrage mit aller Schärfe aufgreift: Elizabeth Andersons 1999 in deutscher Übersetzung erschienene Arbeit mit dem Titel: „Warum eigentlich Gleichheit?“.[5] Mit klarer Sprache und erfrischendem Stil durchbricht sie die oft sehr abstrakte und in „gerechtigkeitstechnische“ Details verrannte Diskussion und versucht, wesentliche moralische Aussagen des Glücksegalitarismus zu identifizieren. Das besondere daran ist ihre spezifische Vorgehensweise: die konsequente Anwendung egalitaristischer Prinzipien auf gesellschaftliche Realitäten. Wie müsste ein Glücksegalitarist beispielsweise entscheiden, wenn es um Menschen geht, die ihr Unglück selbst verschuldet haben? Die inhumanen Konsequenzen, zu denen sie kommt, markieren ihrer Meinung nach das moralische Scheitern des Glücksegalitarismus. Scheitern deswegen, weil er nicht einmal dem grundlegenden Anspruch einer egalitären Theorie gerecht werden kann: dem Ausdruck gleicher Achtung und Rücksicht eines Jeden.

Diese Anschuldigungen sollen im dritten Abschnitt unter Einbezug von Richard Arnesons Theorie auf Stichhaltigkeit untersucht werden. Die Leitfrage dieser Arbeit markiert dabei den inhaltlichen Rahmen der Analyse. Aufgrund der inhaltlichen Dichte von Elizabeth Andersons Werk wird eine Eingrenzung erforderlich sein: nur ihr sogenanntes „Vernachlässigungsargument“ wird tiefergehend thematisiert.

Im Fazit soll die Ausgangsfrage unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Untersuchung beantwortet werden. Schließlich wird der Horizont erweitert: Welche Lehre lässt sich allgemein aus dieser Debatte ziehen?

1. Das Konzept der Chancengleichheit auf Wohlfahrt

Richard J. Arnesons einflussreiche Theorie der Chancengleichheit lässt sich zeitlich und inhaltlich in die bereits charakterisierte „Equality of What?“ einordnen. Grundsätzlich waren die Diskutanten hinsichtlich der Frage, welche Art der Güterverteilung menschliche Gleichheit realisiert, in zwei Lager geteilt. Auf der einen Seite standen die Wohlfahrtsegalitaristen. Ihrer Ansicht nach sind Güter in einer Gruppe von Menschen gleich verteilt, wenn aufgrund dieser Verteilung jeder Mensch das gleiche Wohlergehen genießt. Ihr zentrales Argument ist, dass Menschen nicht Güter an sich schätzen, sondern das Wohlergehen, das mit ihnen verbunden ist. Auf der anderen Seite standen die Ressourcenegalitaristen. Ihrer Ansicht nach sind Güter in einer Gruppe von Menschen gleich verteilt, wenn der Güteranteil eines jeden sich genau entspricht, bis alle Ressourcen verbraucht sind. Ihr zentrales Argument ist, dass die Garantie vom gleichen Wohlergehen zur Verantwortungslosigkeit erzieht. Dadurch, dass jeder denselben Güteranteil erhält, übernimmt jedermann auch selbst die Verantwortung für sein zukünftiges Wohlergehen; woraus folgt, dass Menschen nicht die teuren Vorlieben anderer Menschen alimentieren müssen.[6]

Gemeinsam teilen sie die Position, dass Gerechtigkeit relational bestimmt werden soll. Eine Gerechtigkeitstheorie ist relational, wenn Gerechtigkeit wesentlich als Gleichheit verstanden wird. Das einem Menschen gerechterweise Zustehende wird also mit dem Blick auf andere Menschen festgestellt: Person A steht ein Gut zu weil Person B dieses Gut ebenfalls besitzt.[7] Wenn Arneson daher im Folgenden die Gleichheit von Menschen in einer bestimmten Hinsicht anstrebt, so geschieht das nicht, weil Gleichheit als Wert an sich wünschenswert wäre, sondern weil damit gleichzeitig Gerechtigkeit definiert und realisiert wird.[8]

Die Theorie der Wohlfahrtsgleichheit kann in der obengenannten Dichotomie in eine Zwischenposition eingeordnet werden. Arnesons Intention war es einerseits, die Wohlfahrtsgleichheit zu verteidigen, gleichzeitig aber das selbstbestimmte Handeln sowie das Verantwortungsbewusstsein des Individuums für dieses Handeln zu retten. Der zentrale Schritt dafür ist der Übergang von der Garantie der Ergebnisgleichheit, zur Garantie der Chancengleichheit auf Wohlergehen.[9]

Nach Arneson ist eine Chance „eine Gelegenheit ein Gut zu bekommen, das man haben möchte“.[10] Wohlergehen ist Befriedigung von aufgeklärten Neigungen, die ein Mensch unter idealen Bedingungen entwickeln würde. Je mehr die Neigungen eines Menschen mithilfe von Gütern befriedigt werden, umso größer ist das Wohlergehen.[11] Chancengleichheit auf Wohlergehen in einer Gruppe von Menschen herrscht vor, wenn jeder Mensch mit dem Eintritt in das Erwachsenenalter aus einem Spektrum von Lebensplänen wählen kann, und wenn jeder dieser Pläne nach rationaler Überlegung dieselbe Wohlfahrt im Laufe des Lebens erwarten lässt.[12] Arneson benutzt zur Veranschaulichung dieser Norm die Metapher eines Entscheidungsbaumes: Am Ursprung können Menschen gemäß ihrer aufgeklärten Präferenzen zwischen verschiedenen Lebensplänen wählen, die mit verschiedenen Wohlfahrtsniveaus verbunden sind. Jeder diese Lebenspläne teilt sich in mehrere Phasen. Jede dieser Phasen besitzt wiederum unterschiedliche Spektren an Optionen. Immer wenn man sich für eine Option entscheidet, bewegt man sich von einer Lebensphase zur nächsten. In diesem Bild sind gleiche Chancen zur Erlangung von Wohlergehen dann gegeben, wenn alle Menschen zu jedem Lebensplan und jeder seiner Phasen effektiv ein äquivalentes Spektrum von Optionen haben.[13] Die Pointe ist, dass damit jedoch keinesfalls für jeden Menschen exakt dieselbe absolute Wohlfahrt versprochen wird.[14]

Ein Beispiel kann diese Vorstellung weiter verdeutlichen. Angenommen zwei Menschen haben die Wahl zwischen zwei Lebensplänen: Entwicklungshelfer oder Banker. Die Wohlfahrt, die von jeder diesen Optionen erwartet werden kann, ist unabhängig von der Person gleich und beiden bekannt. Wenn Person A sich nun entscheidet Banker zu werden und im Laufe des Lebens ein höhere Wohlfahrt genießt, Person B aber freiwillig für das Leben eines Entwicklungshelfers, so ist die Gleichheitsnorm nicht verletzt, da beide zu Beginn die äquivalente Wahl hatten und wussten, was sie von ihrem Leben an Wohlergehen zu erwarten haben. Die Gleichheitsnorm wäre jedoch verletzt, wenn beide sich für eine Entwicklungshilfe entscheiden, am nächsten Entscheidungspunkt aber disparaten Entscheidungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Wohlfahrtsniveaus gegenüberständen. Person A könnte Entwicklungshilfe in Asien und Afrika betreiben, wobei Asien das größere Wohlbefinden verspricht, Person B jedoch nur in Afrika.[15]

[...]


[1] Reiter, Johannes (2004): Menschenwürde als Maßstab, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B. 23-24 . Einsehbar unter: http://www.bpb.de/publikationen/E758U5,0,0,Menschenw%FCrde_als_Ma%DFstab.html (Stand: 05.04.2010). Hier auf den verwandten, jedoch nicht deckungsgleichen Begriff der Menschenwürde bezogen, aber dennoch passend.

[2] Die Bezeichnungen Glücksegalitarismus sowie „egalitaristisch“ werden in dieser Arbeit in Anlehnung an Angelika Krebs synonym verwendet. Vgl. Krebs, Angelika (2002): Einleitung: Die neue Egalitarismuskritik im Überblick, in: Krebs, Angelika (Hrsg.): Gleichheit oder Gerechtigkeit: Texte der neuen Egalitarismuskritik, S.7-37

[3] Cohen, G.A. (1989): On the Currency of Egalitarian Justice, in: Ethics, Vol. 99, No. 4 , S. 906-944

[4] Vgl. Arneson, Richard (1994) : Gleichheit und gleiche Chancen zur Erlangung von Wohlergehen, in: Honneth, Axel (Hrsg.): Pathologien des Sozialen. Die Aufgaben der Sozialphilosophie, S.330-349

[5] Vgl. Anderson, Elizabeth S. (1999): Warum eigentlich Gleichheit? , in: Krebs, Angelika (Hrsg.): Gleichheit oder Gerechtigkeit: Texte der neuen Egalitarismuskritik, S.117-171

[6] Diese komplexe Diskussion soll hier nicht weiter vertieft werden. Vgl. für die Argumente Anderson, a.a.O., S.126; Vgl. für die verschiedenen Positionen: Arneson, 1994, a.a.O., S.331-340; Für eine detallierte Darstellung von Arnesons Position vgl. Arneson, Richard J. (1990): Liberalism, Distributive Subjectivism, and Equal Opportunity for Welfare, in: Philosophy and Public Affairs, Vol. 19, No. 2, S. 158-194

[7] Vgl. Krebs, a.a.O., S.10. Daher ist die Frage warum Güter überhaupt gleich verteilt werden sollen und beispielsweise nicht nach verdienstethischen Kriterien in dieser Diskussion ausgeklammert; Vgl. Arneson , 1994, a.a.O., S.330-331

[8] Das Zusammenfallen von Gerechtigkeit und Gleichheit ist keinesfalls eine Tatsachenaussage. Es ist aber Prämisse von Arneson. Vgl. Arneson , 1994 , a.a.O., S. 330; Vgl. für eine Gegenposition: Frankfurt, Harry (1999): Gleichheit und Achtung, in: Krebs, Angelika (Hrsg.): Gleichheit oder Gerechtigkeit: Texte der neuen Egalitarismuskritik, S.38-49

[9] Vgl. Anderson, a.a.O., S. 122-123; Arneson, 1994, a.a.O., S.336-340

[10] Arneson, 1994, a.a.O. S. 340

[11] Vgl. Arneson, 1994, a.a.O., S. 336-337. Diese aufgeklärten Neigungen nennt Arneson rationale Präferenzen. Im Abschnitt 3.1 wird sich systematischer mit der Konzeption der Präferenzen auseinandersetzt.

[12] Vgl. Arneson, Richard (1995): “Postscript for Equality and Equal Opportunity for Welfare” Einsehbar unter: http://philosophyfaculty.ucsd.edu/faculty/rarneson/Philosophy%20167/equalityandequal.pdf, (Stand:10.05.2010), S.14

[13] Arneson nennt noch weitere Bedingungen für effektiv äquivalente Optionen. Vgl. Arneson, 1994, a.a.O., S. 340-343, S.341; Toens, Katrin (2003): Recht, Leistung, Bedarf: die Verteilungsprinzipien der sozialen Gerechtigkeit am Beispiel der erwerbszentrierten Sozialhilfereform, S.180

[14] Dieser Punkt hat bei vielen Autoren für Verwirrung gesorgt und zur Behauptung geführt Arnesons Ansatz sei inhärent widersprüchlich. Als Reaktion darauf hat er seine angestrebte Norm in einem Postscript klarer herausgestellt und „true equal opportunity for welfare“ genannt. Diesem Ansatz wird hier gefolgt Vgl. Arneson, Richard , 1995, a.a.O., S.14-15

[15] Dieses Beispiel ist Arneson entlehnt. Vgl. Arneson, 1990, a.a.O., S.178

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Details

Titel
Die egalitäre Kritik von Elizabeth Anderson am Beispiel der Theorie der Chancengleichheit von Richard J. Arneson
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
21
Katalognummer
V208722
ISBN (eBook)
9783656361909
ISBN (Buch)
9783656362265
Dateigröße
505 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Egalitarismus, Chancengleichheit, Richard Arneson, Elizabeth Anderson
Arbeit zitieren
Mathias Grudzinski (Autor:in), 2010, Die egalitäre Kritik von Elizabeth Anderson am Beispiel der Theorie der Chancengleichheit von Richard J. Arneson, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208722

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