Das Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren in der Rentenversicherung


Examensarbeit, 2010

47 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einführung

2. Gesetzliche Rentenversicherung
2.1. Historische Entwicklung
2.2. Rentenleistungen
2.3. Die Rentenversicherung als Finanzierung

3. Altersvorsorge
3.1. Gesetzliche Altersvorsorge
3.2. Betriebliche Altersvorsorge
3.3. Private Vorsorge
3.3.1. Staatlich geförderte Vorsorge
3.3.1.1. Riester-Rente
3.3.1.2. Rürup-Rente
3.3.2. Staatlich nicht geförderte Vorsorge
3.3.2.1. Aktienfonds-Sparpläne
3.3.2.2. Immobilienbesitz
3.4. Die Problematik im Vergleich Frau und Mann

4. Das Umlageverfahren
4.1. Eigenschaften des Verfahrens
4.1.1. Auswirkung von Bevölkerungsentwicklung
4.1.2. Ausgleichmittel aus Steuermitteln
4.1.3. Mathematische Darstellungen
4.2. Anwendung in der Praxis
4.2.1. Momentane Situation in Deutschland
4.2.2. Das Verfahren in anderen Staaten
4.2.3. Problematische Analyse des Verfahrens

5. Das Kapitaldeckungsverfahren
5.1. Eigenschaften des Verfahrens
5.2. Anwendung des Verfahrens
5.3. Das Verfahren anhand von Diskussionen
5.3.1. Mackenroth-These
5.3.2. Umstellungseffekte
5.3.3. Risiko von Kapitalverlusten

6. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Einahmen der gesetzlichen Rentenversicherung

Abbildung 2 Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung

Abbildung 3 Zusammengefasste Geburtenziffer der Kalenderjahre

Abbildung 4 Steuerliche Zugriffsmöglichkeit

Abbildung 5 Angepasste Ertragsanteile

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Untergliederung der Altersrenten

Tabelle 2 Renten wegen teilweise und voller Erwerbsminderung

Tabelle 3 Das Alterssicherungssystem in Deutschland im Überblick

Tabelle 4 Anstieg der Grund- und Kinderzulage

Tabelle 5 Sonderausgabenabzüge ab 2002

1. Einführung

Im ersten Abschnitt thematisieren wir die gesetzliche Rentenversicherung und vertiefen uns in die historische Entwicklung, die anhand von Reformen näher erläutert wird. Im Anschluss daran kommen wir zu den Rentenleistungen, die uns erläutern, was uns in der Zukunft zustehen wird und in Betracht kommt. Weiterhin wird die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung erläutert. In diesem Punkt zeigen uns Abbildungen die Einnahmen sowie Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung.

Im nächsten Kapitel kommen wir zum Thema Altersvorsorge. Wie einige wissen, wird die Altersvorsorge in 3 Kernbereiche unterteilt – gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge. Weiterhin definieren wir die private Vorsorge mit staatlich und nicht staatlich geförderten Maßnahmen. Hier greift man auf die Riester-Rente sowie Rürup-Rente zurück. Anschließend tauchen private Vorsorgemaßnahmen auf, die nicht vom Staat unterstützt oder gefördert werden. Hierbei handelt es sich um den eigenen Immobilienbesitz sowie Aktienfonds oder anderweitige Sparpläne. Zum Ende dieses Kapitals stellt sich die Problematik zwischen Mann und Frau.

Im Anschluss der Altersvorsorge kommen wir zum Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die wird anhand der Anwendung sowie Eigenschaft des Verfahrens näher erläutert. So herrschen viele Faktoren, die das Verfahren beeinflussen können. Die demografische Entwicklung spielt eine wichtige Rolle in diesem Verfahren. Desto weniger Geburten, desto weniger Rente erhält jeder Bürger und mehr Beiträge müssen gezahlt werden, um es überhaupt ausgleichen zu können.

Zum Schluss beschäftigen wir uns mit dem Kapitaldeckungsverfahren. Auch hier wird die Anwendung und Eigenschaften des Verfahrens in der Theorie sowie praxisbezogen erläutert. Weiterhin finden Diskussionen statt, die u. a. die Mackenroth-Theorie beinhaltet. Aber auch dieses Verfahren hat seine problematischen Seiten. Kapitalverluste beinflussen dieses Verfahren.

2. Gesetzliche Rentenversicherung

2.1. Historische Entwicklung

Die Rentenversicherung blickt auf eine 110-jährige Geschichte zurück. Das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Alterssicherung“ wurde zum 22.06.1889 erlassen. Das war nach Schaffung der Kranken- (1883) und der Unfall­versicherung (1884) der dritte große Schritt zur Entstehung der Sozial­versicherung in Deutschland, die auf Absicherung der wichtigsten sozialen Risiken der auf den Einsatz ihrer Arbeitskraft angewiesenen Arbeitnehmer zielte und mit der „Kaiserlichen Botschaft“ vom 17.11.1881 ihren Ausgang genommen hatte.

Die strukturellen Merkmale der Invaliditäts- und Altersversicherung sind uns bis heute beigeblieben. So findet die Finanzierung durch Arbeitgeber- und Arbeit­nehmerbeiträge statt. Gleichzeitig war die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von einem ständigen Prozess der Anpassung an die sich ändernden gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen gebunden. Das System der GRV musste im Laufe der Geschichte schwere Belastungsproben bestehen, angefangen hat es mit dem 1. Weltkrieg, durch den das zur Deckung der Ansprüche angesammelte Kapital weitgehend verloren ging, über den 2. Weltkrieg und die schwierige Nachkriegsphase. Eine besondere Herausforderung für das Rentenversicherungssystem stellt die Wiedervereinigung dar.

In vielfacher Form wurde die Rentenversicherung seit ihrem Bestehen durch veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Die wichtigsten Reformen seit der Nachkriegsphase sind:

- Rentenreform 1957:
Einführung der dynamischen Rentenformel, Abgleichung der Leistungen und Beiträge der Arbeitnehmerrenten- und Angestelltenversicherung und der Neuregelung der Invaliditätsrenten

- Rentenreform 1972:
Einführung der Versicherungspflicht auf Antrag und der Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung

- Rentereform 1992:
Übergang von der Brutto- zur Nettolohnanpassung, stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 65 Jahre, Einführung mathematischer Abschläge

- Rentenreformgesetz 1999:
Neuordnung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten, höherer Bundeszuschuss sowie Einführung des demografischen Faktors

- Rentenreform 2000/2001:
Neuordnung der Berufs- und Erwerbsminderungsrente, Beschließung einer neuen Rentenanpassungsformel, Änderung des Rechts auf die Hinterbliebenensicherung sowie der Riester-Rente, Einführung auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

- Reformmaßnahmen der Jahre 2003/2004:
weitere rentenpolitische Maßnahmen wurden ergriffen, da die im Zuge der Rentenreform 2000/2001 fixierten Zielgröße auf Basis der aktuellen Berechnung nicht erreicht worden wäre. Mit dem RV-Nachhaltigkeits­gesetz vom 21.07.2004 wurde ein Nachhaltigkeitsfaktor in die Renten­anpassungsformel eingeführt, um bei der Rentenanpassung das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern zu berücksichtigen. Bewertungen von Zeiten schulischer und beruflicher Ausbildung wurden neu geregelt.

- Alterseinkunftsgesetz, das im selben Jahr verabschiedet wurde und am 01.08.2004 in Kraft getreten ist, beinhaltet eine Neuregelung der Besteuerung der Alterssicherung

- Organisationsreformgesetz, das am 01.05.2005 bzw. am 01.10.2005 in Kraft trat

- RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, das neben der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre auch eine Halbierung positiver Rentenanpassungssätze ab 2011 vorsieht, wenn eine Minderung des aktuellen Rentenwerts auf Grund der Schutzklausel unterblieben war.[1]

2.2 Rentenleistungen

Zu den Leistungen der Rentenversicherung gehören vor allem die Renten (Rente wegen Alters, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Todes) und die Leistungen zur Teilhabe (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, Übergangsgeld).

Die Tabelle zeigt die unterschiedlichen Untergliederungen der Altersrenten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Untergliederung der Altersrenten

Zu der Altersrente kann hinzuverdient werden, es muss aber bei vorzeitigem Bezug der Altersrente eine Hinzuverdienstgrenze eingehalten werden. Sofern die Grenze überschritten wird, kann die Rente ganz oder teilweise wegfallen.

Die Regelaltersrente wird im SGB VI §§ 35, 235 festgehalten. Um diese Rente in Anspruch nehmen zu können, muss man die Regelaltersgrenze von 65 Jahren erreicht haben. Weiterhin besteht eine Erfüllung der allgemeinen Warte­zeit, die sich auf 60 Kalendermonate ausdehnt. Das RV-Altersgrenzen­anpassungsgesetz änderte die stufenweise Anhebung von 65 auf 67 Jahre beginnend mit dem Geburtsjahr 1947.[2]

Es herrscht einmal die „teilweise Erwerbsminderungsrente“ sowie die „volle Erwerbsminderungsrente“. Der größte Unterschied zwischen den beiden Erwerbsminderungsrenten ist, dass man zwischen teilweise und voll erwerbs­fähig unterscheidet.

Die teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten Versicherte, die wegen Krank­heit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden erwerbsfähig zu sein (§ 43 Abs. 1 SGB VI).

Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein (§ 43 Abs. 2 SGB VI).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 2: Renten wegen teilweise und voller Erwerbsminderung

Die oben erläuternden Tabellen zeigen die Hinzuverdienstgrenzen der jeweiligen vollen und teilweisen Erwerbsminderungsgrenzen.[3]

Die Rente wegen Todes erhalten Witwen, Witwer, Waisen und frühere Ehegatten der verstorbenen oder verschollenen Versicherten. Die Funktion ist es, den Unterhalt, zu dem der früher Versicherte gegenüber seinen Hinterbliebenen verpflichtet war zu leisten, weiterhin sicherzustellen. Das Prinzip des Unterhaltsersatzes ist der konzeptionelle Leitgedanke für das Recht der Renten wegen Todes.

[...]


[1] Vgl. Dünn/Fasshauer, Altersvorsorge (2009), S. 120f

[2] Vgl. Dünn/Fasshauer, Altersvorsorge (2009), S. 124ff

[3] Vgl. Wollschläger, Altersvorsorge (2009), S. 232 ff

Ende der Leseprobe aus 47 Seiten

Details

Titel
Das Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren in der Rentenversicherung
Hochschule
Leibniz Akademie Hannover - Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hannover
Note
1,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
47
Katalognummer
V209113
ISBN (eBook)
9783656367369
ISBN (Buch)
9783656367581
Dateigröße
566 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
umlage-, kapitaldeckungsverfahren, rentenversicherung
Arbeit zitieren
Dawid Kazmierowski (Autor:in), 2010, Das Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren in der Rentenversicherung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209113

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