Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht

Sachgrundlose Befristung und das Verbot der Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Titel: Sachgrundlose Befristung und das Verbot der Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Seminararbeit , 2012 , 43 Seiten , Note: 13 Punkte

Autor:in: Christian Warns (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

In der politischen Debatte spielt die Frage nach der sachgrundlosen Befristung und insbesondere auch das Verbot der Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine immer wiederkehrende Rolle. Jüngst hat der Deutsche Bundestag im September 2011 die jeweiligen Anträge der Fraktion der SPD1, der Fraktion DIE LINKE2 und der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN3, die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG abzuschaffen, abgelehnt4. Damit wurde die aktuelle Gesetzeslage bestätigt, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, einen Arbeitnehmer befristet für zwei Jahre ohne Nennung eines Sachgrundes einzustellen, sofern zuvor kein Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitgeber bestanden hat. Ein Ende dieser Debatte scheint bisher jedoch nicht absehbar zu sein. So sieht der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vor, dass in der laufenden Legislaturperiode die Regelung des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG hinsichtlich des Vorbeschäftigungsverbots zugunsten einer verkürzten Wartezeit von lediglich einem Jahr geändert werden soll5. Dass eine derart rege Diskussion zu diesem Thema stattfindet, ist insbesondere auch den tatsächlichen Verhältnissen geschuldet. Mit der erleichterten Befristungsmöglichkeit werden zuvorderst beschäftigungspolitische Ziele verfolgt. Dabei war von dem damaligen Ge-setzgeber6 anerkannt, dass es sich bei dem unbefristeten Arbeitsverhältnis um den Idealtypus handelt. Dem befristeten Arbeitsverhältnis wird hingegen eine Mittlerstellung zwischen Idealtypus und Nichtbeschäftigung zuerkannt. Zuvorderst ist die Regelung somit durch die Erhöhung von Beschäftigungschancen für Arbeitnehmer motiviert. Hinzu treten weitere Interessen auf Seiten der Arbeitgeber wie beispielsweise eine Flexibilisierung bei der Personalplanung.Die aktuellen Kritiker7 der sachgrundlosen Befristung bezweifeln, dass durch die Befristung im Ergebnis der Idealtypus des unbefristeten Arbeitsverhältnisses gefördert wird. Sie sehen die Gefahr der Umge-hung des Kündigungsschutzes und der Externalisierung des unternehmerischen Risikos. Damit würden insbesondere gerade die Schwächsten am Arbeitsmarkt benachteiligt.
Die vorliegende Arbeit überprüft in diesem Kontext die Gestaltungsmöglichkeiten, die § 14 Abs. 2 TzBfG ermöglicht, und beleuchtet insbesondere auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu dem Verbot der Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber.

Leseprobe


Gliederung

A. Einleitung

B. Problemaufriss sachgrundlose Befristung: § 14 Abs. 2 TzBfG

C. Zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis

I. Auslegung des Tatbestandsmerkmals

1. Wortlaut

2. Systematik

3. Telos und Historie

4. Zwischenergebnis Auslegung

II. Verfassungskonformität

1. Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Arbeitgebers

2. Eingriff in die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers

III. Europarechtskonformität

IV. Zwischenfazit

D. Derselbe Arbeitgeber

I. Auslegung durch BAG und Literatur

II. Problemstellung

1. Beschäftigungsförderungsgesetz

a. Auslegung des BAG zu § 1 Abs. 1 S. 2 BeschFG 1985

b. Auslegung des BAG zu § 1 Abs. 3 BeschFG 1996

c. Zusammenfassung

2. Teilzeit- und Befristungsgesetz

a. Arbeitnehmerüberlassung – Konstellationsbeschreibung

b. Arbeitnehmerüberlassung – Argumentationslinien

c. Arbeitnehmerüberlassung – Stellungnahme

aa. Wille des nationalen Gesetzgebers

bb. verfassungskonforme Auslegung

cc. Europäische Wertungen

dd. Folge des Abstellens auf den vertraglichen Arbeitgeber und Missbrauchskontrolle

d. Fazit Arbeitnehmerüberlassung

3. Fazit: derselbe Arbeitgeber

D. Weitere Problemkonstellationen

I. Berufsausbildungsverhältnis

II. Betriebsübergang

III. Umwandlung

E. Zusammenfassung zu § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG

F. Ausblick und Wünschenswertes

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG, insbesondere im Hinblick auf das Verbot der Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber. Ziel ist die Klärung der Auslegungsspielräume, der Verfassungs- und Europarechtskonformität sowie der Wirksamkeit von Kettenbefristungen in speziellen Konstellationen wie der Arbeitnehmerüberlassung.

  • Sachgrundlose Befristung und § 14 Abs. 2 TzBfG
  • Auslegung des Vorbeschäftigungsverbots (Tatbestandsmerkmal „zuvor“)
  • Verfassungsrechtliche Anforderungen und Grundrechtseingriffe (Art. 12, Art. 3 GG)
  • Spezialproblematiken: Arbeitnehmerüberlassung, Betriebsübergang und Umwandlung
  • Effektive Missbrauchskontrolle und Gesetzgeberische Neuregelungsvorschläge

Auszug aus dem Buch

C. Zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis

Erstes beschränkendes Merkmal ist die Figur „des zuvor bestehenden Arbeitsverhältnisses“, § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG. Lange nahmen der 2. und der 7. Senat des BAG sowie die überwiegenden Literaturauffassung an, dass es sich dabei um ein lebenslängliches Vorbeschäftigungsverbot handele. Nur vereinzelte Stimmen setzten sich dafür ein, dass „zuvor“ nicht gleichzusetzen sei mit „in aller Vergangenheit“. Im Jahr 2011 hat dann der 7. Senat des BAG das Vorbeschäftigungsverbot im Wege der Auslegung und richterlichen Rechtsfortbildung auf drei Jahre beschränkt und damit seine Rechtsprechung geändert.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Beleuchtet die politische Debatte um die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und führt in die Problematik des Vorbeschäftigungsverbots ein.

B. Problemaufriss sachgrundlose Befristung: § 14 Abs. 2 TzBfG: Skizziert die historische Entwicklung der gesetzlichen Regelungen von 1985 bis heute und die gesetzgeberische Intention hinter der Befristung.

C. Zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis: Analysiert das Tatbestandsmerkmal des „zuvor bestehenden Arbeitsverhältnisses“ durch Wortlaut, Systematik und Telos und prüft die Verfassungs- sowie Europarechtskonformität.

D. Derselbe Arbeitgeber: Untersucht die Definition des „Arbeitgebers“ und thematisiert kritische Fallgruppen wie die Arbeitnehmerüberlassung, den Betriebsübergang und die Umwandlung.

D. Weitere Problemkonstellationen: Behandelt ergänzend das Berufsausbildungsverhältnis im Kontext des Vorbeschäftigungsverbots.

E. Zusammenfassung zu § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG: Fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und bestätigt die Notwendigkeit einer Missbrauchskontrolle.

F. Ausblick und Wünschenswertes: Diskutiert die Diskrepanz zwischen Rechtsprechung und Dogmatik und unterbreitet konkrete Vorschläge für eine gesetzliche Neuregelung.

Schlüsselwörter

Sachgrundlose Befristung, Vorbeschäftigungsverbot, TzBfG, Arbeitnehmerüberlassung, Kettenbefristung, Arbeitsvertrag, BAG, Verfassungskonformität, Berufsausübungsfreiheit, Europarechtskonformität, Missbrauchskontrolle, Vertragsarbeitgeber, Rechtsfortbildung, Gesetzeshistorie, Beschäftigungsförderung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Auslegung und verfassungsrechtlichen Einordnung des Vorbeschäftigungsverbots bei sachgrundloser Befristung gemäß § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Auslegung des Begriffs „zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis“, die Definition des „Arbeitgebers“ sowie die grundrechtliche Zulässigkeit von Befristungssperren.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die dogmatische Vereinbarkeit des lebenslangen Vorbeschäftigungsverbots mit dem Arbeitsmarktrecht zu prüfen und Lösungswege für eine verfassungskonforme Auslegung bzw. Neuregelung aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die klassische juristische Auslegungsmethode (Wortlaut, Systematik, Telos, Historie) unter Einbeziehung der Rechtsprechung von BAG, BVerfG und EuGH.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die beiden Tatbestandsmerkmale „zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis“ und „derselbe Arbeitgeber“, insbesondere unter Berücksichtigung komplexer Konstellationen wie der Arbeitnehmerüberlassung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind sachgrundlose Befristung, Kettenbefristung, Vorbeschäftigungsverbot, Arbeitnehmerüberlassung und Missbrauchskontrolle.

Wie bewertet der Autor die Rechtsprechung des BAG zur Befristung?

Der Autor kritisiert das BAG dafür, sich durch die Begrenzung des Vorbeschäftigungsverbots auf drei Jahre über verfassungsrechtliche Grenzen hinwegzusetzen, obwohl dies sozialpolitisch begrüßt werde.

Welchen Lösungsvorschlag macht der Autor für eine gesetzliche Neuregelung?

Der Autor schlägt eine einjährige Sperrfrist vor, kombiniert mit einer Missbrauchskontrolle, um den engen sachlichen Zusammenhang zu einer vorherigen Beschäftigung zu prüfen.

Ende der Leseprobe aus 43 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Sachgrundlose Befristung und das Verbot der Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Note
13 Punkte
Autor
Christian Warns (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
43
Katalognummer
V209222
ISBN (eBook)
9783656368687
ISBN (Buch)
9783656369141
Sprache
Deutsch
Schlagworte
sachgrundlose befristung verbot vorbeschäftigung arbeitgeber
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Christian Warns (Autor:in), 2012, Sachgrundlose Befristung und das Verbot der Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209222
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  43  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum