Der Standort von Historikern ist die Gegenwart. Von ihr aus entwickeln Historikerinnen und Historiker ihre Neugier und ihre Fragestellungen. In die Gegenwart sind sie emotional verstrickt. Die Bedeutung dieser Tatsache, welche uns heute eher trivial erscheint, ist selbst Ergebnis einer längeren historischen Entwicklung. Die Fragestellung, um die sich diese Arbeit dreht, ist also sowohl eine wissenschaftshistorische (»wie kam es dazu, dass die Standortgebundenheit ins Blickfeld der Historiker rückte?«) als auch eine geschichtstheoretische (»Wie lässt sich der Standort des Historikers zwischen den beiden Polen „Parteilichkeit“ und „Objektivität“ so (um)formulieren, dass daraus eine programmatische Fundierung einer geschichtswissenschaftlichen Positionierung bestehen kann?«).
Die Nachzeichnung dieser Transformation soll aber nicht als solche stehen bleiben, sondern zu einem praktischen geschichtswissenschaftlichen Umgang mit dieser Erfahrung beitragen. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Arbeiten von Reinhart Koselleck gelegt, der sich mit diesen Fragen in verschiedenen Texten befasst hat.
Weil sich Koselleck wiederholt und pointiert in die schwierige gedächtnispolitische Debatte um das »Holocaust-Denkmal« in Berlin eingeschaltet hat, dienen diese Texte als Grundlage, um die von ihm theoretisch formulierten Ansprüche auf ihre praktische Ausarbeitung in einer politischen Debatte zu untersuchen. Dabei müssen auch Fragen hinsichtlich der Rolle des Historikers als „engagierten Beobachters“ aufgeworfen werden.
Inhalt
1. Einleitung
2. Theoretischer Teil: Die Entdeckung der Standortgebundenheit
2.1 Koselleck und die geschichtliche Welt I: Standortbindung und Perspektivität als Bedingungen historischer Erkenntnis
2.2 Koselleck und die geschichtliche Welt II: Erfahrung und Erwartung als metahistorische Kategorien
2.3 Arten des Erfahrungsgewinns und der Historiographie
2.4 Res fictae und res factae
2.5 Synthese aus den theoretischen Teilen
3. Der Umgang mit der Standortgebundenheit
3.1 Die Debatte um das »Holocaust-Denkmal«
3.2 Koselleck als Zeitgenosse: Welche Erinnerungspolitik ist möglich?
3.3 Zur Bezeichnung des »Wesentlichen«
4. Schluss
5. Bibliographie
1. Einleitung
Der Standort von Historikern ist zweifelsohne die Gegenwart. Von ihr aus entwickeln Historikerinnen und Historiker ihre Neugier und ihre Fragestellungen. In die Gegenwart sind sie emotional verstrickt.[1] Die Bedeutung dieser „Tatsache“, welche uns heute eher trivial erscheint, ist selbst Ergebnis einer längeren historischen Entwicklung.
Die Fragestellung, um die sich diese Seminararbeit drehen wird, ist also sowohl eine wissenschaftshistorische (»wie kam es dazu, dass die Standortgebundenheit ins Blickfeld der Historiker rückte?«) als auch eine geschichtstheoretische (»Wie lässt sich der Standort des Historikers zwischen den beiden Polen „Parteilichkeit“ und „Objektivität“ so (um)formulieren, dass daraus eine programmatische Fundierung einer geschichtswissenschaftlichen Positionierung bestehen kann?«).
Die „Entdeckung“ der Standortgebundenheit hat dazu geführt, dass diese Perspektivisierung zum einen eine Veränderung der wissenschaftstheoretischen Fundierung mit sich brachte und zum anderen auch zu dem beitrug, was Koselleck als die „Erschliessung der geschichtlichen Welt“ bezeichnete. Damit ist eine Veränderung des Zeitverständnisses selbst gemeint. Diese Genealogie, die zum Wissen um die Standortbindung führte, wird in dieser Arbeit zu einem ersten Ausgangspunkt gemacht. Die Nachzeichnung dieser Transformation soll aber nicht als solche stehen bleiben, sondern wie erwähnt zu einem praktischen geschichtswissenschaftlichen Umgang mit dieser Erfahrung beitragen. Weil aber eine derart umfangreiche und vielbehandelte Thematik hier nicht in der ihr eigentlich gebührenden Ausführlichkeit bewältigt werden kann, wird ein Schwerpunkt auf die Arbeiten von Reinhart Koselleck gelegt, der sich mit diesen Fragen in verschiedenen Texten befasst hat.
Dabei müssen verschiedene Fragen berücksichtigt werden, die in unsere Hauptfrage hineinspielen: Wie greifen die Erwartungen, welche der Historiker an seine Arbeit heranträgt und die Erfahrungen, die er gemacht hat, ineinander? Welche unterschiedlichen Formen von Geschichtsschreibung können ausgemacht werden und welcher Anspruch ist mit der jeweiligen Wahl einer Form verbunden?
Die Relevanz dieser Fragestellung ist offensichtlich, betrifft sie doch den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit selbst (in diesem Sinne wird auch kurz auf die Unterscheidung von res fictae und res factae eingegangen).
In einem ersten theoretischen Teil soll daher zum einen Kosellecks theoretischer Umgang mit der Standortbindung untersucht und dabei auch das Dilemma zwischen Objektivität und Parteilichkeit behandelt werden. Zum anderen – und damit zusammenhängend – wird Kosellecks Konzeptionalisierung der unterschiedlichen Formen der Erfahrungsgewinnung sowie der Geschichtsschreibung erarbeitet werden, welche nicht zuletzt auch in dem von ihm mitinitiierten Standardwerk der „Geschichtlichen Grundbegriffe“ seinen Ausdruck gefunden hat.
In einem zweiten Teil liefert uns dann Koselleck selbst das empirische Material, an dem seine theoretischen Konzeptionen angewandt werden sollen. Weil sich Koselleck wiederholt und pointiert in die schwierige gedächtnispolitische Debatte um das »Holocaust-Denkmal« in Berlin eingeschaltet hat, können diese Texte als Grundlage dienen, um die von ihm theoretisch formulierten Ansprüche auf ihre praktische Ausarbeitung in einer politischen Debatte zu untersuchen. Dabei müssen auch Fragen hinsichtlich der Rolle des Historikers als „engagierten Beobachters“ aufgeworfen werden.
Schliesslich soll in einem letzten Teil die Frage nach der Standortbindung nochmals theoretisch überarbeitet werden, um im Anschluss an Ernesto Laclau und Chantal Mouffe weitere Generalisierungen auf die von Koselleck aufgeworfenen Probleme zu finden.
2. Theoretischer Teil: Die Entdeckung der Standortgebundenheit
2.1 Koselleck und die geschichtliche Welt I: Standortbindung und Perspektivität als Bedingungen historischer Erkenntnis
In dem berühmten und in verschiedenen Sammelbänden erschienen Text „Standortbindung und Zeitlichkeit. Ein Beitrag zur historiographischen Erschliessung der geschichtlichen Welt“[2] hat sich Koselleck eingehend mit der Frage nach der Standortbindung des Historikers befasst, so dass es sich lohnt, die darin geäusserten und für unsere Fragestellung zentralen Thesen genauer zu rekonstruieren. Koselleck geht dabei zum einen der Frage nach, wie es zum folgenschweren Positionswandel vom Anspruch auf Wahrheitsfähigkeit zur Einsicht kam, dass jede historische Aussage standortgebunden ist. Er zeichnet dabei die Entwicklungslinien von der vormodernen Metaphorik der Überparteilichkeit über die Entdeckung der Standortbindung an der Schwelle zur Neuzeit bis zur Verzeitlichung der historischen Perspektive nach. Dabei zeigt sich hier auch sein begriffsgeschichtlicher Ansatz, beispielsweise am Begriff der Parteilichkeit.
Koselleck setzt beim antiken Topos der Spiegelmetapher bei Lukian an, welche als Positionierung nicht einen Wahrheitsappell beinhaltet, sondern vielmehr die Forderung, dass die Wahrheit „rein und unvermittelt“ beschrieben werden soll. Der Historiker müsse unparteilich sein, denn nur im herrschaftsfreien Raum könne sich die Wahrheit halten. Eine stärkere Metapher dieses Topos findet sich in der Forderung der „nackten Wahrheit“ wie sie u. a. auch Ranke von der Arbeit des Historikers forderte. Die Forderung, Geschichte müsse überparteilich sein, zieht sich bis ins 18. Jahrhundert durch und sie wird mit Recht – so Koselleck – bis heute wiederholt. Dieses Postulat habe aber noch nicht zu dem geführt, was Koselleck unter der „geschichtlichen Welt“ versteht. Erst die Rückbindung der Geschichte an ihre eigenen Handlungs- und Erkenntnisvoraussetzungen habe zu einem neuen Begriff von Geschichte geführt, der sich von früheren, nicht neuzeitlichen Begriffen abgrenzt: „Geschichte wird zu einem Reflexionsbegriff.“[3] Damit ist gemeint, dass die Bedingungen von geschichtlichen Abläufen und deren Erkenntnis seit der Aufklärung aufeinander bezogen werden, was zu einer Standortbestimmung geradezu zwingt. Dabei wird nun das Dilemma ersichtlich, welches sich in der historischen Arbeit aufzeigt: „Parteilichkeit und Objektivität schliessen einander aus, verweisen aber im Vollzug der historischen Arbeit aufeinander.“[4]
Neben diese Metaphern bezüglich der Arbeit der Historiker trat zunehmend die produktive Leistung des Autors ins Licht. Es stellte sich dabei die Frage, ob der Historiker „Künstler oder Richter“ ist. Natürlich haben schon frühere Historiographen diese produktive Seite der historiographischen Arbeit verzeichnet, sie wurde jedoch, wie Koselleck betont, jeweils relativiert und in die Nähe der bekannten Metaphern des Sehens (Spiegelmetapher, nackte Wahrheit) gestellt.[5] Diese Hierarchie, welche sich in den erwähnten Metaphern äusserte, wurde auch auf den Umgang mit den Quellenarten übertragen – die Augenzeugenschaft galt als höchstes Authentizitätssignal, danach kamen die Ohrenzeugen. Diese kanonisierte Hierarchie hat nach Koselleck zwar bis heute ihre Gültigkeit, dabei sei es aber nicht geblieben. Ironischerweise gewann gerade der Standort des Sehenden im Umkreis dieser Hochachtung der Augenzeugenschaft als einer „erkenntnisstiftende Rolle“ an Wichtigkeit. Koselleck nimmt an dieser Stelle den „Schwellengänger“ Chladenius (1710-1759) auf, der – noch „im Bann der Augenzeugen-Authentizität“[6] – „die Erkenntnistheorie der vormodernen Historien nachliefert“[7], der aber dadurch, dass er den Standort des Historikers in die Konzeption seiner Geschichtswissenschaft einbezieht, zum Vorboten der Neuzeit wurde. Chladenius tat dies, indem er die Auflösung des erwähnten Dilemmas (zwischen Parteilichkeit und Objektivität) als unmöglich bezeichnete: „Die irren sehr, die verlangt haben, dass ein Geschichtsschreiber sich wie ein Mensch ohne Religion, ohne Vaterland, ohne Familie anstellen soll; sie haben nicht bedacht, dass sie unmögliche Dinge fordern.“[8] Nach Chladenius ist jeder Bericht über eine Geschichte perspektivisch gebrochen. Aus diesem „lebensweltlichen Befund“[9] zieht Chladenius zwei Erkenntnisse, die sich zu einem theoretischen Rahmen fügen, welcher nach Koselleck bis heute nicht überschritten sei. Zum einen betrifft dies die Relativität aller Anschauungsurteile, welche durch den „Sehe-Punkt“ bedingt ist.[10] Zum anderen wird damit erkennbar – und hier zeigt sich das Ausmass der theoretischen Erneuerung –, dass perspektivische Urteilsbildung und Parteilichkeit nicht identisch sind. Diese theoretische Erneuerung, durch welche Chladenius den Akzent von der Wahrheit auf die Erkenntnisbedingungen der Wahrheit verlagert hatte, bezeichnet Koselleck als einen „Akt der Befreiung“[11]. Das Dilemma von Objektivität und Parteilichkeit wurde also verlagert und die Perspektivität als Bedingung historischer Erkenntnis erkannt.
Im Folgenden zeichnete Koselleck die an Chladenius’ Werk anschliessende weitere Verzeitlichung der Lehre der historischen Perspektivik nach. Die Wendungen vom „Sehepunkt“, vom „Standort“ oder „Standpunkt“ setzten sich bald durch.[12] In erster Linie und begünstigt durch die Ausdehnung der europäischen Mächte setzte sich zuerst die Einsicht in die räumliche Standortgebundenheit durch. Koselleck schreibt im Folgenden: „Zur räumlichen Relativität historischer Aussagen trat nun die zeitliche Relativität hinzu.“[13] Dass die eine Geschichte konstituierende Auswahl „nicht nur von sozialen und politischen Umständen oder vom erwünschten Adressaten ab[hängt], sondern ebenso von der zeitlichen Distanz“[14] wurde von Chladenius noch nicht bedacht. Im Lauf der weiteren Theorieentwicklung wuchs aber gerade der geschichtlichen Zeit eine „erfahrungsstiftende Qualität zu, die rückwirkend die Vergangenheit neu zu sehen lehrte.“[15] Oder wie Koselleck bald darauf schreibt, heisst das, dass „die faktische Wirkungsgeschichte und ihre historische Reflexion sich gegenseitig [konstituieren].“[16]
Mit dieser theoretischen Neuerung wurde auch die Qualität der verschiedenen Erfahrungen anders gewertet: an der Spitze der Legitimationsskala wurde die Augenzeugenschaft durch das kritische Rekonstruktionsverfahren abgelöst. In theoretischer Hinsicht wurde die historische Forschung zur Vergangenheitsforschung transformiert, in der – wie es beispielsweise Planck behauptete – mit zunehmender Zeit die Erkenntnischancen sich nicht verringern, sondern gerade sich steigern würden. Diese Aussage muss aber auch als Teil einer vorrevolutionären Fortschrittsphilosophie betrachtet werden: Man entdeckte in der Geschichte „jene zeitliche Qualität, die das Frühe grundsätzlich anders als das Heute, und die das Heute grundsätzlich anders als das Morgen zu sehen forderte.“[17] Koselleck zieht daraus den (begriffsgeschichtlichen) Schluss, dass „Geschichte“ und „Fortschritt“ ihren „gemeinsamen Nenner in der Erfahrung einer genuin geschichtlichen Zeit“ haben.[18] Beide Begriffe wurden oftmals in die Form einer Geschichtstheologie eingebettet, so beispielsweise bei Bengel.[19] Johann Salomo Semler folgerte 1777 aus der verzeitlichten Perspektive, dass „geschichtliche Erkenntnis immer zugleich auch Geschichte der Geschichtswissenschaft“[20] bedeute, was nach Koselleck ebenfalls ein methodisches Prinzip darstelle, auf welches bis heute nicht mehr verzichtet werden kann.[21] Gerade in einer Zeit, in der die Wissenschaftsgeschichte hoch im Kurs steht, kann diese Aussage von 1989 nur bestätigt werden.
Nachdem Koselleck den Prozess beleuchtet hat, infolgedessen die Standortgebundenheit als konstitutiv für die geschichtliche Erkenntnis hervortrat, beleuchtet er die Geschichte des Parteibegriffs und dessen Grenzverschiebungen. Diese zogen sich von einer konfessionellen Prägung des Parteibegriffs nach dem Zusammenbruch der ständischen Systeme hin zu einer politisch und sozial motivierten Parteibildung. Auf diese Veränderungen haben auch Philosophen reagiert, Schlegel beispielsweise mit der Forderung nach Offenlegung der persönlichen Parteilichkeit, Hegel mit dem Anspruch, das Wesentliche in der Geschichte zu erkennen. Damit habe er eine „Leerformel“[22] geprägt, die es seither zu besetzen galt, da dies, wie Koselleck anmerkt, zur Forderung nach Unparteilichkeit im methodischen Forschungsgang unbedingt dazu gehört. Wir werden es vorerst bei diesen Bemerkungen belassen um dann gegen Ende dieser Arbeit nochmals auf diese »leere Formel« zurückzukommen (vgl. 3.3).
Koselleck hat wie erwähnt darauf hingewiesen, dass „die Entstehung des historischen Relativismus identisch ist mit der Entdeckung der geschichtlichen Welt.“[23] Wir sind nun in der Lage, den Begriff der „geschichtlichen Welt“ genauer zu erklären. Sie umfasst die Verzeitlichung der Perspektivität und damit die „Erfahrung der geschichtlichen Zeit“[24], also das Zeitverständnis selbst. Wir werden verschiedentlich auf diese Wissenstransformation zurückkommen.
Nach der Nachzeichnung dieses Transformationsprozesses geht Koselleck in einem theoretischen Ausblick auf das Dilemma ein, welches sich der Geschichtswissenschaft in der Folge dieses Prozesses stellt: wie es möglich sein soll, "wahre Aussagen zu machen und [dabei] doch die Relativität ihrer Aussagen zuzugeben und zu berücksichtigen".[25] Das Problem der beiden Pole „Objektivität“ und „Parteilichkeit“ sei, so Koselleck, ein Scheinproblem, welches sich in der Forschungspraxis entspannen würde.[26] Die eigentliche (produktive) Spannung liegt zwischen einer Theorie der Geschichte und dem Quellenbefund. Da die Quelle nie sämtliche Aspekte einer Geschichte eröffnet, gibt es immer auch Erkenntniszusammenhänge, die „jenseits der Quellen liegen.“[27] Aus diesem Grund ist eine „Theorie möglicher Geschichte“ erforderlich. Weil die Entscheidung, welche Faktoren als bedeutend beurteilt, gerade nicht auf der Ebene der Quellen, sondern auf der Ebene der Theorie und der Erkenntniszusammenhänge fallen würde, geht Koselleck von einem Primat der Theorie aus.[28] Von dieser neuen Legitimationsskala erhält dann auch die Quellenkritik ihre Bedeutung: die Quellen können uns nicht sagen, was wir sagen sollen, wohl aber können sie uns sagen, welche Aussagen wir nicht machen dürfen, womit wir bei seinem berühmten Ausdruck des „Vetorechts der Quellen“ angelangt sind.[29]
Es verschränken sich also, so Kosellecks Schlussfolgerung, Parteilichkeit und Objektivität „auf neue Weise im Spannungsfeld von Theoriebildung und Quellenexegese.“[30]
Es muss also schon hier das ursprüngliche Dilemma als ein vermeintliches bezeichnet werden, ja sogar die ursprüngliche Fragestellung nochmals neu gestellt und an die bis jetzt mit Koselleck erarbeiteten Folgerungen angepasst werden. Wie könnte also eine Re-formulierung der Fragstellung lauten? Der nächste Vorschlag nimmt die bisher erarbeiten Erkenntnisse auf; er lautet folgendermassen: Wie lässt sich der Standort des Historikers im Spannungsfeld von Theoriebildung und Quellenexegese so explizieren, dass darauf eine geschichtswissenschaftliche Positionierung bestehen kann? Die Frage zielt also – neben der Quellenkritik und der Frage nach den genuin „geschichtswissenschaftlichen“ Kriterien – eher in die Richtung der Theoriebildung, mit Kosellecks Worten in die Richtung einer „Theorie möglicher Geschichte“. Um diese aber weitergehend zu beantworten, sollten wir sie am empirischen Material, in diesem Fall an den „zeitgenössischen“ Texten Kosellecks selbst zu beantworten versuchen.
[...]
[1] Vgl. Arni, Caroline: „Zeitlichkeit, Anachronismus und Anachronien. Gegenwart und Transformationen der Geschlechtergeschichte aus geschichtstheoretischer Perspektive“ in: L’homme Z.F.G. (18, 2), 2007, 60.
[2] Die hier zitierte Fassung stammt aus Koselleck, Reinhart: Vergangene Zukunft. Zur Semantik geschichtlicher Zeiten, Frankfurt a.M. (Suhrkamp) 1989, 176 – 207.
[3] Koselleck, Reinhart: „Standortbindung und Zeitlichkeit. Ein Beitrag zur historiographischen Erschliessung der geschichtlichen Welt“ in Ders.: Vergangene Zukunft, 1989, 180. Hier wäre auch auf den Artikel „Geschichte“ von Koselleck in „Geschichtliche Grundbegriffe“ hinzuweisen, wo u.a. auch der Kollektivsingular eingeführt wird. Vgl. Brunner, Otto; Conze, Werner; Koselleck, Reinhart (Hgg.): „Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland“, Stuttgart (Klett Cotta) 1972, 647.
[4] Ebd., 178.
[5] Vgl. Ebd., 182.
[6] Ebd., 184.
[7] Ebd., 185.
[8] Chladenius: „Geschichtswissenschaft“ (s.166, 151), zitiert nach Ebd., 186f.
[9] Ebd., 185.
[10] Ebd., 186.
[11] Ebd., 187. Vgl. auch Ebd., 188.
[12] Vgl. Ebd., 189.
[13] Ebd., 190.
[14] Ebd., 190.
[15] Ebd., 190.
[16] Ebd., 191.
[17] Ebd., 192.
[18] Ebd., Ebd.
[19] Vgl. Ebd., Ebd.
[20] Ebd., 194
[21] Vgl. Ebd., Ebd.
[22] Ebd., 199.
[23] Ebd., 178.
[24] Ebd., 194.
[25] Ebd., 176.
[26] Ebd., 203.
[27] Ebd., 205.
[28] Ebd., 206.
[29] Ebd., Ebd.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in diesem Text?
Dieser Text ist eine Seminararbeit, die sich mit der Standortgebundenheit von Historikern auseinandersetzt. Er untersucht, wie die Erkenntnis der Standortgebundenheit die Geschichtswissenschaft beeinflusst hat und wie Historiker damit umgehen können, ohne in Parteilichkeit zu verfallen.
Welche Fragen werden in der Einleitung aufgeworfen?
Die Einleitung formuliert zwei Hauptfragen: Erstens, wie es dazu kam, dass die Standortgebundenheit ins Blickfeld der Historiker rückte. Zweitens, wie der Standort des Historikers zwischen Parteilichkeit und Objektivität so umformuliert werden kann, dass daraus eine programmatische Fundierung für die Geschichtswissenschaft entsteht.
Was wird im theoretischen Teil untersucht?
Im theoretischen Teil wird Reinhart Kosellecks Umgang mit der Standortbindung untersucht, einschliesslich des Dilemmas zwischen Objektivität und Parteilichkeit. Des Weiteren wird Kosellecks Konzeptionalisierung unterschiedlicher Formen der Erfahrungsgewinnung und Geschichtsschreibung erarbeitet.
Welches empirische Material wird im Text verwendet?
Die Debatte um das "Holocaust-Denkmal" in Berlin, in die sich Reinhart Koselleck wiederholt eingeschaltet hat, dient als empirisches Material, um die theoretischen Konzeptionen Kosellecks auf ihre praktische Ausarbeitung in einer politischen Debatte zu untersuchen.
Wie wird die Frage nach der Standortbindung im letzten Teil behandelt?
Im letzten Teil wird die Frage nach der Standortbindung nochmals theoretisch überarbeitet, um im Anschluss an Ernesto Laclau und Chantal Mouffe weitere Generalisierungen auf die von Koselleck aufgeworfenen Probleme zu finden.
Wer ist Reinhart Koselleck und welche Rolle spielt er in diesem Text?
Reinhart Koselleck ist ein zentraler Denker, dessen Arbeiten zur Standortbindung, Zeitlichkeit und Geschichtstheorie ausführlich untersucht werden. Seine theoretischen Konzeptionen und seine Beteiligung an der Debatte um das "Holocaust-Denkmal" dienen als Grundlage für die Argumentation der Seminararbeit.
Was bedeutet der Begriff "geschichtliche Welt" nach Koselleck?
Die "geschichtliche Welt" umfasst die Verzeitlichung der Perspektivität und damit die Erfahrung der geschichtlichen Zeit, also das Zeitverständnis selbst. Dies beinhaltet die Erkenntnis, dass Geschichte nicht nur ein Abbild der Vergangenheit ist, sondern auch von den Perspektiven und Erfahrungen der jeweiligen Zeit geprägt wird.
Was ist das "Vetorecht der Quellen" nach Koselleck?
Das "Vetorecht der Quellen" bedeutet, dass die Quellen uns nicht sagen können, was wir sagen sollen (im Sinne einer vollständigen Interpretation), aber sie können uns sagen, welche Aussagen wir nicht machen dürfen. Die Quellen begrenzen also die Interpretationsmöglichkeiten und verhindern falsche Schlussfolgerungen.
Was wird in Bezug auf Chladenius im Text erwähnt?
Der Text hebt Chladenius als einen "Schwellengänger" hervor, der die Erkenntnistheorie der vormodernen Historien nachliefert. Er wird als Vorbote der Neuzeit gesehen, da er den Standort des Historikers in die Konzeption seiner Geschichtswissenschaft einbezieht und die Relativität aller Anschauungsurteile betont.
- Quote paper
- David Atwood (Author), 2010, Reinhart Koselleck und das Problem der Standortgebundenheit von Historikern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209305