Brandstiftungsarten in Abhängigkeit von der Täterpersönlichkeit


Diplomarbeit, 2006

80 Seiten, Note: 13 von 15 Punkten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionen
2.1 Brandstiftung
2.2 Brandausbruchsstelle / Brandausbruchsbereich

3. Theorien
3.1 Einleitung
3.2 Erkenntnisse der polizeilichen Kriminalstatistik
3.3 Untersuchungsansatz nach Eschenbach
3.4 Untersuchungsansatz des NCAVC
3.5 Untersuchungsansatz nach Jäkel

4. Methodenbeschreibung und -kritik
4.1 Methodenbeschreibung
4.1.1 Kriterien für die Datenrecherche in BIAS
4.1.2 Ausgangsmaterial
4.1.3 Datengrundlagen und Dokumenten- analyse
4.1.4 Datenerfassung
4.1.5 Datenspeicherung
4.1.6 Datenauswertung
4.1.7 Datenanalyse
4.2 Methodenkritik
4.2.1 Datengrundlage
4.2.1.1 Datenerfassung in den Fragebögen
4.2.1.2 Datenerfassung in BIAS
4.2.2 Datenspeicherung
4.2.3 Datenauswertung
4.2.4 Datenanalyse
4.3 Zusammenfassung

5. Auswertung
5.1 Allgemeine Erkenntnisse
5.1.1 Täter nach Geschlecht
5.1.2 Täterverteilung innerhalb der Motivgruppen
5.2 Spezielle Auswertung i. Besonderes Vorbereiten der Brandausbruchsstelle
5.2.1.1 Bezug zwischen Gesamttäterzahl und Tätern, welche die BASt besonders vorbereitet haben
5.2.1.2 Bezug zwischen den einzelnen Motivgruppen ii.Verwendung Brandvorrichtung / -beschleuniger
5.2.2.1 Bezug der Täter pro Motivgruppe zu Gesamttätern
5.2.2.2 Betrachtung der Motivgruppen unter- einander
5.2.2 Betrachtungen zur verwendeten Zündquelle
5.2.3.1 „Offene Flamme“ als Zündquelle
5.2.3.2 „Nachglimmender Stoff“ als Zündquelle
5.2.3.3 „Stoffliche Funken“ als Zündquelle
5.2.3.4 Andere Zündquellen
5.2.3.5 Abschließende Betrachtungen
5.2.4 Verwendung einer Brandvorrichtung / eines Brand- beschleunigers
5.2.4.1 Gesamtzahl der Täter, die mittels Brandvorrichtung/ -beschleunigers arbeiteten
5.2.4.2 Vergleich der Motivgruppen innerhalb der Frage unter- einander

6. Zusammenfassung der Ergebnisse
6.1 Allgemein
6.2 Besonderes Herrichten / Vorbereiten der Brand- ausbruchsstelle
6.3 Brandlegung durch Gebäudeöffnung / Verwen- dung „Molotow-Cocktail“
6.4 Zündquelle
6.5 Brandbeschleuniger

7. Abschlussbetrachtungen

Literaturverzeichnis

Anlage I - Fragebogen des Projektes „Täterprofil von Brandstiftern“ (20 Seiten)

Anlage II - Gesamtabbildung aller Auswertungsergebnisse (tabellarisch) (1 Seite)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Es gibt keinen Menschen, sei er jung oder alt, krank oder gesund, gebildet oder primitiv, der keine Freude am Feuer empfinden würde. Zunächst gilt dies in einem sehr vordergründigen Sinn wegen der wärmenden Funktion des Feuers. Gleichzeitig vermittelt aber die Wärme auf einer anderen Wahrnehmungsebene als der des rationalen Erkennens das Gefühl, von der Natur angenommen zu sein, sie sogar zu beherrschen. Diese allgemeine Erfahrung, die der Mensch in Harmonie zwischen seinem Dasein und seinem Sosein macht, hat eine andere Qualität als der Entschluss, das Feuer als Angriffsmittel zu verwenden.“1

Bei Ermittlungen der Kriminalpolizei stellt sich immer wieder die Frage, wie es zur Brandentstehung kam, ob das Feuer beispielsweise als Angriffsmittel eingesetzt wurde. Immerhin sind Brände auch immer öffentlichkeitswirksame Ereignisse und das nicht nur, weil die Flammen und der Qualm oft über mehrere hundert Meter zu sehen sind, sondern auch deshalb, weil sie oft verheerende Schäden anrichten und auch schwere gesundheitliche Folgen verursachen können. Dies wird auch strafrechtlich gewürdigt, da die Brandstiftung ein Verbrechens- und kein Vergehenstatbestand ist, siehe § 306 StGB.

Für die polizeilichen Ermittlungen ist es allerdings notwendig herauszufinden, wie der Brand entstanden ist, bei vorsätzlichen Brandstiftungen also die Frage nach der Brandstiftungsart.

Da bei Brandstiftungen häufig die Spuren, die auf einen bestimmten Täter deuten könnten, meist durch das Feuer vernichtet wurden, ist oft die einzige Möglichkeit den Täter zu finden der subjektive Tatbefund. Um dieses Problem eventuell in Zukunft lösen zu können, wurde im Rahmen des Projektes „Täterprofil von Brandstiftern“ die Datenbank BIAS2 geschaffen. BIAS soll einmal als Recherchekartei dienen, ähnlich wie VICLAS für Gewaltstraftäter, und so den ermittelnden Beamten die Möglichkeit geben auf ältere Fälle zurückgreifen zu können, die vielleicht eine ähnliche Tatbege- hung aufweisen und mit Hilfe von Wahrscheinlichkeiten Ansätze für ihre Versionsbil- dung zu geben.

Mit der Erstellung der Datenbank sollte „ein praxisnahes Hilfsmittel geschaffen wer- den

- für die Bewertung der Informationen vom Brandort,
- für die Bestimmung des Tatverdächtigenkreises,
- für die Überprüfung konkreter Tatverdächtiger,
- für die Überführung des Brandstifters und
- für die Erkennung von Serienbrandstiftungen.“3

Eine der interessantesten Fragen im Rahmen des Forschungsprojektes ist, ob durch die kriminalistische Tatortarbeit und damit verbunden dem Ermitteln der Brandstif- tungsart, konkret der Art und Weise der Brandlegung, Rückschlüsse auf die Täter- persönlichkeit gezogen werden können, die bei der Versionsbildung hilfreich sein könnten. Auf Grundlage von Auswertungen von Daten aus dem System „BIAS“ des Landes Brandenburg soll in dieser Arbeit versucht werden, einen Bezug zwischen der Täterpersönlichkeit und der Brandstiftungsart zu knüpfen. Die gewonnenen Er- kenntnisse könnten den in Brandfällen ermittelnden Beamten eine Anregung sein und ihnen in ihrer täglichen Arbeit helfen neue Ansätze zu finden.

Für diese Arbeit können die ersten beiden Ziele des Projektes im Groben übernom- men werden; die restlichen drei Ziele sind erst zu realisieren, wenn BIAS wirklich als Recherchekartei für den Dienst genutzt wird, allerdings nicht im Rahmen dieser Ar- beit.

Des Weiteren ist hervorzuheben, dass mit dieser Arbeit keine Gesetzmäßigkeiten festgeschrieben werden sollen, das wäre auch nicht möglich. Es soll vielmehr ver- sucht werden diverse Anregungen für die Versionsbildung zu geben. Auch kann durch den beschränkten Umfang dieser Arbeit nicht auf solche Besonderheiten ein- gegangen werden, welche für die Erkennung von Serienstraftätern unerlässlich wä- ren. Dafür müsste eine gesonderte Untersuchung mit anderen Kriterien geführt wer- den.

Des Weiteren muss gesagt werden, dass diese Arbeit keinen Anspruch darauf erheben kann, die beiden Ziele, welche die Überprüfung von konkreten Tatverdächtigen bzw. von Brandstiftern betreffen, zu verwirklichen. Dafür müsste in konkreten Fällen der Brandstiftung, welche neu anfallen, ein Datenabgleich zu den Personen in BIAS selbst erfolgen. Diese Arbeit wertet aber lediglich schon vorhandene Daten aus. So können diese Ziele gar nicht verwirklicht werden.

Es soll im Rahmen dieser Arbeit geprüft werden, ob man wirklich einen Bezug zwi- schen der Begehungsweise der Brandlegung und der Motivation der Täter und somit auch möglicher Tatverdächtiger herstellen kann und dadurch eventuelle Verbesse- rungen in der Vorgehensweise, z. B. Anregungen für die Versionsbildung bzw. die Ausstattung bei Brandermittlungen möglich wären, welche die Arbeit der Brandermitt- ler erleichtern könnten. Dazu wird sich zum einen auf den eigentlichen Akt der Brandlegung bezogen und zum anderen auf die Motivation des Täters.

2. Definitionen:

2.1 Brandstiftung

„Als Brandstiftungsdelikte werden die in den §§ 306 bis 306f StGB genannten Straf- tatbestände bezeichnet.“4 Alle Straftaten, die im StGB erwähnt sind, sind nur als vor- sätzliche Tat strafbar, es sei denn, dass die Fahrlässigkeit explizit unter Strafe ge- stellt wurde.

Brandstiftung im Sinne der §§ 306 f. StGB ist das Inbrandsetzen oder die ganz oder teilweise Zerstörung von den im StGB explizit genannten fremden Gütern. Strafrecht- lich gesehen spielt die Problematik, ob dies vorsätzlich oder fahrlässig geschehen sei, höchstens bei der Strafzumessung eine Rolle. Diese Definition ist jedoch für die- se Arbeit nicht ausreichend. Es existiert auch noch die Sachbeschädigung durch Inbrandsetzung gemäß § 303 StGB. Auch solche Brände sind im Brandstifterinforma- tions- und - A uskunftssystem (BIAS) erfasst, denn in dem Programm wird jede Form der Feuerlegung erfasst.

Bei BIAS handelt es sich um ein Programm, das sich an der VICLAS- Datenbank ori- entiert und bei der Erstellung eines Täterprofils von vorsätzlichen Brandstiftern helfen soll. Das heißt, dass im Sinn des Projektes Brandstifter also immer als vorsätzlich handelnde Täter zu sehen sind und fahrlässig handelnde Täter keine Beachtung fin- den. Da durch die Inbrandsetzung ein Schaden an einer fremden Sache entstanden ist, kann die Brandstiftung „als qualifiziertes Delikt der Sachbeschädigung verstanden werden.“5 Allerdings ist hier nur die Rede von fremdem Eigentum, also der sog. Fremdbrandstiftung. Die Definition muss für diese Arbeit jedoch auch auf das Eigen- tum des Brandstifters ausgeweitet werden, die sog. Eigenbrandstiftung - man denke nur an Brandstiftung als Tatmittel zum Versicherungsmissbrauch gemäß § 265 StGB. Da sich die vorliegende Arbeit aber mit der Problematik der Schlussfolgerung vom objektiven auf den subjektiven Tatbefund auseinandersetzt, unabhängig davon, wel- che Objekte angezündet werden, kommen hierfür nur vorsätzlich begangene Inbrandsetzungen in Frage. Für diese Arbeit wird deshalb die Definition nach Breit- feld genutzt:

„Brandkriminalität umfasst jedes vorsätzliche Inbrandsetzen gesetzlich geschützter Objekte und Sachen mit zumindest billigender Inkaufnahme eines Brandschadens.“6

Diese Definition des Begriffs ist im Gegensatz zum juristischen Standpunkt weiter ge- fasst, denn sie erfasst außer der Brandstiftung auch Delikte wie Sachbeschädigung oder Betrug, die mit einer Inbrandsetzung im Zusammenhang stehen können.7 Durch die Begriffe Objekte und Sachen ist auch gewährleistet, dass die verschiedensten Brandobjekte im weitesten Sinn durch diese Definition eingeschlossen werden. Wenn also im Folgenden von Brandstiftung die Rede ist, ist immer ein vorsätzliches Inbrandsetzen gemeint, ebenso wie mit Brandstifter der Täter einer vorsätzlichen Inbrandsetzung gemeint ist. Dies ist, wie o. a. im weiteren Sinne zu verstehen, also auch auf eigenes Eigentum zu beziehen, z. B. bei Versicherungsmissbrauch. Ein Tä- ter einer Brandstiftung kann aber nur ein Motiv haben, wenn er auch vorsätzlich han- delt. Bei einer fahrlässigen Brandstiftung ist dem Täter ja noch nicht einmal zwangs- läufig bewusst, dass es u. U. zum Brand kommen könnte. Bei der Inbrandsetzung nimmt der Täter zumindest billigend einen Brandschaden in Kauf, d.h. es ist aus sei- ner Sicht nicht auszuschließen, dass ein Schaden durch das Feuer entsteht und die- ser Schaden von ihm gebilligt oder sogar sein direktes Ziel der Tat war. Somit ist der Begriff der Brandstiftung sehr weit gefasst und umfasst die Delikte, bei denen Feuer lediglich als Tatmittel benutzt wurde. Gerade deshalb ist für diese Arbeit die Definiti- on Breitfelds sehr gut geeignet, da sie weit genug gefasst ist, um alle genannten Fak- toren mit einzuschließen. Besonders wichtig ist, dass diese Definition auch die Tat- bestände umfasst, die im rechtlichen Sinne keine Brandstiftungen sind, obwohl diese Taten mit dem Tatmittel Feuer begangen wurden. Das Projekt „Täterprofil von Brandstiftern“ umfasst ebenfalls alle Delikte, die mittels Feuerlegung begangen wur- den, völlig unabhängig davon, ob sie im strafrechtlichen Sinne Brandstiftungen sind. Dies geht aus den Inhalten der für das Projekt erarbeiteten Motivgruppen hervor, z. B. in der Motivgruppe I die Frage 152 des Fragebogens „Versicherungsbetrug“.8 So- mit ist hier eine Parallele zu finden. Dies ist ein weiterer wichtiger Grund, genau die- se Definition für die vorliegende Arbeit zu verwenden.

2.2 Brandausbruchsstelle / Brandausbruchsbereich

Die Brandausbruchsstelle (BASt) bzw. der Brandausbruchsbereich (BAB) ist der Ort, an dem die Inbrandsetzung oder das Entzünden eines brennbaren Stoffes durch Übertragung der notwendigen Energie zur Zündung mittels Zündquelle stattgefunden hat. Es ist also darunter der Ort zu verstehen, von dem aus das Feuer seinen Aus- gang genommen hat, ausgebrochen ist.9 Wobei es sich bei dem BAB um einen räumlich begrenzten Teil des Brandobjektes handelt, in dem das Feuer ausgebro- chen und die konkrete BASt zu finden ist. Die BASt wiederum ist der Ort der unmit- telbaren Brandentstehung.10

3. Theorien

3.1 Einleitung

Oft wird in der Fachliteratur die Ermittlung und Aufklärung von vorsätzlichen Brand- stiftungen „als die hohe Schule der Kriminalistik bezeichnet“11. Dies hat zum einen seine Ursache darin, dass es gerade bei Brandstiftungen darum geht zunächst auf einem hohen naturwissenschaftlich-technischen Niveau die Brandursache zu klären und zum anderen in der Natur von Bränden. Denn in den meisten Fällen werden durch das Feuer viele, wenn nicht sogar alle, personenbezogenen Spuren am Tatort vernichtet. Somit fehlen oft objektive Beweismittel zur Überführung des Täters und der Ermittler muss mit einem Minimum von ihnen oder ganz ohne sie auskommen. Dies birgt natürlich erhebliche Probleme bei der Ermittlungsarbeit, sind doch gerade objektive Beweismittel die aussagekräftigsten in einem strafrechtlichen Verfahren.

Oft gibt es keine vordeliktische Beziehung zwischen Tatobjekt und Täter, so dass auch der Geschädigte oft keine Angaben zu möglichen Tatverdächtigen machen kann. Außerdem ist die Brandstiftung in ihrer eigentlichen Tathandlung in einer Vielzahl der Fälle nicht öffentlich, was im Umkehrschluss bedeutet, dass oft keine Zeugen für die Tat gefunden werden.

Die Problematik bei Brandstiftungsdelikten besteht also neben der Klärung der Brandursache darin, herauszufinden, ob der Täter evtl. eine Verbindung zum Tatobjekt hat bzw. ob es vom Tatobjekt und der Art der Brandstiftung nicht möglich ist Rückschlüsse auf den Täter zu ziehen. Besonders wichtig ist hierbei die Herausarbeitung des Motivs, da es oft für die Unterscheidung von fahrlässigen und vorsätzlichen Brandstiftungen wichtig ist. Die Motivation des Täters ist dabei oft das einzige Mittel diese Unterscheidung zu ermöglichen, da, wie schon erwähnt, meist sämtliche täterbezogene Spuren durch das Feuer vernichtet wurden.

3.2 Erkenntnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik

Die Polizeiliche Kriminalstatistik gibt Auskunft über das Hellfeld des Kriminalitätsge- schehen und ist, um eine Auswertbarkeit bzw. ein hohes Maß an Übersichtlichkeit zu gewährleisten, nach Delikten unterteilt. Mit ihr kann auch die Entwicklung des Krimi- nalitätsgeschehen über mehrere Jahre hinweg nachvollzogen werden. Allerdings be- zieht sich der Bereich der Branddelikte natürlich auf die im StGB festgeschriebenen Straftatbestände, und nicht auf die Brandkriminalität im Sinne dieser Arbeit. Die an- deren von der für diese Arbeit benutzten Definition eingeschlossenen Delikte wie Sachbeschädigung durch Inbrandsetzen, Erpressung mittels Feuerlegung sowie Versicherungsmissbrauch durch Inbrandsetzen sind nicht unter dem Punkt Brandstif- tung erfasst. Sie sind unter anderen Schlüsselzahlen wie z. B. Sachbeschädigung erfasst. Problematisch gestaltet es sich die Zahlen dieser Delikte aus der PKS zu entnehmen, da innerhalb der Deliktsgruppen keine exakte Unterteilung nach Kriteri- en, wie etwa der Begehungsweise erfolgt. So kann also zahlenmäßig nur die vorsätz- liche und fahrlässige Brandstiftung nach § 306 ff. StGB betrachtet werden. Eine Ge- samtsumme der Delikte, die mit Feuer als Tatmittel begangen wurden, kann auf Grund der fehlenden Unterteilungen nicht gebildet werden. Im Folgenden werden le- diglich die Daten der PKS betrachtet, die für vorsätzliche Brandstiftungen und das vorsätzliche Herbeiführen einer Brandgefahr erhoben wurden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 Entwicklung der Fallzahlen in den Jahren 1987 - 200512

In der obigen Abbildung ist zu erkennen, dass es generell gesehen einen Anstieg der vorsätzlichen Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr von 1987 bis 2003 gibt, mit Spitzen in den Jahren 1993 und 1999. Dabei muss allerdings beachtet wer- den, dass erst seit 1993 auch die neuen Bundesländer in der PKS mitmit erfasst sind, wodurch der sprunghafte Anstieg 1993 zu erklären ist. Seit 2003 ist die Zahl dieser Delikte wieder rückläufig. Bei Betrachtung der Jahre 1993 bis 2003 fällt jedoch auf, dass die Zahl der Branddelikte trotz einiger Schwankungen von Jahr zu Jahr re- lativ konstant ist. Also ist davon auszugehen, dass die Zahl der Brandstiftungsdelikte auch in nächster Zeit relativ konstant bleiben wird. Der generelle Anstieg, welcher seit 1987 zu verzeichnen ist, ist also im Wesentlichen nur auf die Ausdehnung der Erfassung auf die neuen Bundesländer und damit natürlich auch auf eine größere Bevölkerungszahl zurückzuführen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 Fallentwicklung und die Aufklärung im Vergleich 2004 zu 200513

Anhand der Abb. 2 ist zu erkennen, dass die Aufklärungsquote bei vorsätzlichen Brandstiftungen viel niedriger ist als bei fahrlässigen: z. B. im Jahr 2004 34,4 % ge- genüber 64,3 % und im Jahr 2005 37,8 % gegenüber 63,5 %. Die Aufklärungsquote bei vorsätzlichen Brandstiftungen ist also gerade einmal etwas mehr als halb so groß wie bei fahrlässigen. Deshalb wurde sich schon des Öfteren in der Fachliteratur mit der Problematik beschäftigt, ob es möglich sei, „bei polizeilichen Ermittlungen von objektiven Tatmerkmalen Hinweise auf die Person des Täters abzuleiten und so die Ermittlungstätigkeiten zu erleichtern.“14 Genau hier ist auch der Ansatzpunkt des Pro- jektes „Täterprofil von Brandstiftern“ zu finden; die Aufklärungsquote soll erhöht wer- den, dafür wurden innerhalb des Projektes einzelne Ziele formuliert (siehe Zielstel- lung Projekt).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3 Geschlechtsstruktur im Bereich Bundesgebiet - vorsätzliche Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr für das Jahr 200515

Aus der PKS ist ersichtlich, dass Frauen bei Brandstiftungen eine untergeordnete Rolle spielen, 88, 3 % der Delikte werden durch männliche Täter begangen. Dies be- stätigt auch Bondü16, die in ihrer Studie die Aussage trifft, dass die Mehrzahl der heute ermittelten Brandstraftäter Männer sind. Sie verweist dabei auf Berke-Müller, 1966 sowie auf Neubacher, 1999 als auch auf weitere Forschungsergebnisse ande- rer Studien.

3.3 Untersuchungsansatz nach Eschenbach

Schon Meinert17 nahm im Rahmen seiner Untersuchungen von Brandstiftern 1950 eine Grobeinteilung der vorsätzlichen Brandstifter nach vier verschiedenen Motivgruppen vor, um diese so zusammenfassen und analysieren zu können. Durch die Unterteilung in Motivgruppen konnte das Ergebnis übersichtlich gehalten werden.

Diese vier Gruppen unterteilen sich wie folgt:

1. Brandstiftung aus eigensüchtigen Motiven
2. Brandstiftung aus weltanschaulichen Gründen
3. Brandstiftung aus psychischer Hemmungslosigkeit
4. Brandstiftung aus pathologischen Ursachen

Nach Eschenbach18 sind Eigenbrandstiftungen (Pleite- und Verbesserungsbrandstif- tungen), Fremdbrandstiftungen aus Gewinnsucht, Arbeitsbeschaffungsgründen und sonstigen Gründen, Mordbrandstiftung sowie Brandstiftungen als Vor- oder Nachtat (Brände als Vortat, Verdeckungs- und Entlastungsbrände) der ersten Motivgruppe Meinerts zuzuordnen. Eschenbach unterteilt die zweite Motivgruppe von Meinert nach politischen, rassischen und religiösen Gründen. Unter der dritten Motivgruppe von Meinert fasst er die Täter zusammen, „deren Gefühls- und Willensleben von der Norm abweicht und die daher auf Erlebnisse anders reagieren als gemeinhin zu er- warten ist. Hemmungen, die der Normaldenkende in gewissen Lagen empfindet, sind ihnen unbekannt.“19 Diese Form von Brandstiftungen zeichnet sich häufig durch Kurzschlusshandlungen aus, die durch eine gesteigerte emotionale Ansprechbarkeit hervorgerufen wurden. Die vierte Gruppe bezeichnet Eschenbach indirekt als Psy- chopathen, womit er wahrscheinlich einen Bezug zu den psychischen Erkrankungen dieser Täter herstellen will. Er sieht die Ursache der Brandlegung in eben diesen psychischen Erkrankungen. Somit hat er die Einteilung nach Meinert übernommen, jedoch für seine Zwecke weiter verfeinert. Er ordnete den Motivgruppen jeweils ein- zelne Unterpunkte mit Gemeinsamkeiten in der Motivationsausrichtung zu, was eine Zuordnung der einzelnen Motive der Täter erleichterte, da so eine Art Raster ent- stand. stifters und seine Arbeitsweise in: Brandermittlung und Brandverhütung, Hrsg. BKA, Wiesbaden 1962, S. 198-199.

3.4 Untersuchungsansatz des NCAVC

In den USA existieren verschiedenste Studien zu Brandstiftungen. Das National Cen- ter for the Analysis of Violent Crime (NCAVC) des FBI führt bereits seit den 1980er Jahren Forschungen zur Erstellung von Täterprofilen durch. Dort wurden auch die bis heute angewendeten und aktuellen Motivgruppen für Straftäter entwickelt. In Deutschland gibt es seit dem Jahr 2000 das Projekt „Täterprofil von Brandstiftern“. Im Rahmen des Projektes wurde die Datenbank „BIAS“ erstellt, in der mit Stand 26.10.2006 nun 1013 Fälle von vorsätzlichen Brandstiftungen erfasst wurden. Auch in diesem Forschungsprojekt wurden die durch das NCAVC erstellten Motivgruppen im Groben verwendet, die wie folgt untergliedert worden sind.

1. Rache

Kriterien: - meist ist ein (vom Täter eingebildetes) Beziehungsgeflecht zw. Täter und Opfer vorhanden

- Kränkungen und Demütigungen und darauf beruhende Emotionen wie Wut, Hass, Neid, Enttäuschung sind Auslöser für die Tat
- Vielfach ist eine planerische Vorgehensweise zu erkennen (z. B. die Verwendung von Brandbeschleunigern)
- Häufig Tote oder ein großer materieller Schaden

2. Verdeckung einer Straftat

Kriterien: - Verdunkelung einer kriminellen Tat im Vorfeld der Brandlegung; Spuren- beseitigung

3. Vandalismus

Kriterien: - Blinde, unkontrollierte Zerstörungswut, gerichtet auf ein bestimmtes, dem Täter lästiges Objekt oder einen bestimmten Eigentümer

b. Gekennzeichnet durch einen hohen Frustrationsfaktor und Aufschaukelung

c. Intensivierung des aggressiven Verhaltens, auch ohne weitere äußere Verstärker

4. Anregung / Faszination

Kriterien: - Lust und Genuss am Element Feuer sowie Vergnügen am Feuerlegen und Beobachten der Folgen

d. Ziel ist, Erregung, Anerkennung und Aufmerksamkeit zu erlangen e. Spannungs- und Erregungsgefühle vor, während und nach der Brand- legung, aber Gleichgültigkeit gegenüber den Brandfolgen

5. Extremismus

Kriterien: - Extremistische Tatelemente aus den Bereichen Politik, Religion, Ras- sismus und Terrorismus

6. Profitgewinn

Kriterien: - Brände werden zu dem Zweck gelegt einen mittelbaren oder unmittelba- ren finanziellen Gewinn zu erreichen (z. B. Schutzgelderpressung, Ver- sicherungsbetrug etc.); meist wird ein größtmöglicher Schaden ange- richtet, um den finanziellen Gewinn umso größer ausfallen zu lassen

3.5 Untersuchungsansatz nach Jäkel

Die vier Motivgruppen nach Meinert wurden im Forschungsprojekt „Täterprofil von Brandstiftern“ im Groben übernommen; sie entsprechen in etwa den sechs Motivgruppen des NCAVC, denen lediglich eine stärkere Unterteilung zu Grunde liegt, weshalb sich die Zahl von sechs statt vier Motivgruppen in den angloamerikanischen Studien ergibt. Jäkel entschied sich die Motivgruppen auf vier zu beschränken. Allerdings wurden die Motivgruppen Jäkels durch die Unterlegung mit 49 Einzelmotiven noch verfeinert.20 So kamen folgende Motivgruppen zustande:

Motivgruppe I:

„Motive in Form eines vom Täter kalkulierten Vorteils, in einer von ihm kontrollierten Situation durch/aus Brandstiftung einen bestimmten Nutzen zu ziehen (ein vorrangig extrinsisch motiviertes Handeln mit teleologischen u./o. instrumenteller Zielstellung: „Spekulations- brände“)“21

Motivgruppe II:

„Motive in Form vorrangig erlebens-beeinflusster Handlungen und Reaktionen in nicht mehr kontrollfähigen, den Täter u.U. überfordernden Situationen („Kurzschlusshandlungen“, Primitivreaktionen, häufig in Korrelation mit enthemmenden Wirkung von Alkohol)“22

Motivgruppe III:

„Motive als Ausdruck devianter Bewältigungsstrategien in einer misslungenen Sozialisation: neurotisch fixierte Zerstörungs- und Brandphantasien mit subjek- tiv hohem Wert an (u.U. sexuell relevanten) Lustgewinn werden an einem be- stimmten Punkt in einem suchtähnlich verlaufenden Entwicklungsgeschehen motivbildend für die kriminelle Inszenierung derartiger Phantasien (Gefahr der Entwicklung des neurotischen ciculus viosus Irrkreis : Ereignis schafft „Lust“-

„Lust“ braucht das Ereignis! Zur eigengestalterisch intensivierten „Suchtspirale“) beim Serienbrandstifter“23

Motivgruppe IV:

„Obsessive Motive für eine Brandstiftung aus ... (übergreifende Merkmale wä- ren z. B. sozialpsychische Gebundenheit oder Selbsteinbindung in eine „un- verschuldete“ Leidens-Situation und „Betroffenen“-Gruppe, kognitive Systema- tik und Verankerung mittels attribuierender „Werte-Lehre“, sozial- konfrontatives Selbstverständnis i.S. einer rationalisierten „Wehr“-Mentalität, polarisierendes „Freund-Feind“-Denken, implizierte Selbstaufwertung über ex- plizite Entwertung von Personen und -gruppen mit kontrastierenden Wertzu- schreibungen u.a.m.) offerieren in der Selbstdarstellung durch solche Täter häufig kein realistisches Bild und bedürfen der klarstellenden Bewertung im Strafverfahren.“24

Für die Untersuchungen im Rahmen dieser Arbeit ist es jedoch notwendig eine weitere Motivgruppe einzufügen, so dass insgesamt fünf Gruppen entstehen. Dies hat den Hintergrund, dass bei den Fallerfassungen in BIAS nicht immer jedem Täter ein Motiv zugeordnet werden konnte - so ist eine fünfte Gruppe notwendig, welche eben diese Täter beinhaltet.

Motivgruppe V:

In dieser Motivgruppe sind alle Täter zusammengefasst, denen kein eindeutiges Hauptmotiv zugeordnet werden konnte, unabhängig davon, welche Ursache dies hatte. Sie ist nicht Bestandteil des Fragebogens, sondern wurde zum Zwecke der Auswertung eingefügt.

Da bei Brandstiftungen der Täter meist kein einzelnes Motiv hat, sondern oft ein Mo- tivbündel ausschlaggebend für die Tat ist, ist es problematisch einen konkreten Be- zug zwischen Motiv und Brandlegung herzustellen. Deshalb ist die Zuordnung zu ei- ner Motivgruppe sehr gut, um die Übersicht zu wahren und Studien durchzuführen. Die Anzahl von fünf Motivgruppen ergibt sich aus den vier durch Jäkel verwendeten und verfeinerten Motivgruppen, die durch die Unterlegung mit 49 Einzelmotiven eine präzise Zuordnung von Tätern durch ihre Motive zulässt und aus der fünften Motiv- gruppe, die aus Gründen der Auswertbarkeit eingefügt wurde und dem Fakt Rech- nung trägt, dass es manchmal nicht möglich ist während der Ermittlungen ein Motiv herauszuarbeiten.

Im Rahmen dieser Arbeit wird sich auf die Datensätze in BIAS berufen, bei denen der Täter der Brandstiftung als Einzeltäter handelte. Dies hat den Hintergrund, dass bei Tätern, die in der Gruppe gehandelt haben, zumeist das gleiche Hauptmotiv vor- handen ist und diese Motive somit in einer Auswertung überrepräsentiert wären. Deswegen sollte eine Unterscheidung zwischen Einzel- und Gruppentätern erfolgen.

4. Methodenbeschreibung und -kritik

4.1 Methodenbeschreibung

4.1.1 Kriterien für die Datenrecherche in BIAS

Für die Klärung der Frage, welcher Tätertyp welche Art von Bränden legt, muss zunächst einmal eine Tätertypisierung erfolgen. Das Problem dabei liegt in der Täterpersönlichkeit, konkret in der Vielfalt der verschiedenen Brandstiftungsmotive, die auch als Motivbündel auftreten können.

Ebenso müssen Kriterien festgelegt werden, die einen Rückschluss auf die Art der Brandlegung zulassen.

Zunächst werden täterspezifische und auch brandspezifische objektive Faktoren er- fasst, die für eine Recherche unerlässlich sind. Für die Tätertypisierung wird im Fol- genden auf die Motivation der Täter als subjektivem Faktor eingegangen, da dies die Basis der Brandstiftung darstellt - ohne Motivation keine vorsätzliche Brandstiftung.

Täterspezifische objektive Faktoren sind Fakten, die den Täter unmittelbar betreffen und auch wirklich nachweisbar sind. Es wird hier eine Unterscheidung des Ge- schlechts vorgenommen, da Männer zahlenmäßig scheinbar häufiger Brände legen als Frauen.

Um die Vielfalt der Motive übersichtlich zu halten, wird eine Unterteilung in Motivgruppen vorgenommen. Die Motivgruppen sind aus Gründen der Auswertbarkeit ebenso wie die einzelnen Motive dem Fragebogen des Forschungsprojektes entnommen.25 Die verschiedenen Hauptmotive wurden für die Auswertung den einzelnen Motivgruppen zugeordnet.

[...]


1 Manfred Spöhr: Brandstifter und ihre Motive.1. Auflage, Kriminalistik Verlag , Heidelberg, 1980, S. 48 - 49

2 Brandstifterinformations- und -auskunftssystem des LKA Brandenburg; vergleichbare Struk- tur wie die VICLAS-Datenbank

3 Vgl. Jäkel, Harry/ Dr. Wirth, Ingo: Brandkriminalität - Untersuchung zu vorsätzlichen Brand- stiftungen, in Der Kriminalist 6/2003, Röhmhild-Verlag 2003, S. 236.

4 Schmidt, Rolf/ Priebe, Klaus; Strafrecht Besonderer Teil I, 4. Auflage, Verlag Dr. Rolf Schmidt, 2005, S. 135

5 S. 506 Esch, Heike; Fallanalyse bei Serienbrandstiftungen, Kriminalistik 8-9/2006, Röhmhild-Verlag,

6 Breitfeld, Werner: Brandkriminalität, Brandstiftung - Reform des Brandstrafrechts überfällig?, Hrsg: Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin in Versicherungswissenschaft in Berlin, Berliner Reihe, Heft 4, Verlag Versicherungswirtschaft e. V., Karlsruhe, 1994, S. 7.

7 Vgl. Bondü, Rebecca; Die Klassifikation von Brandstraftätern, Verlag für Polizeiwissenschaft, 2006, Frankfurt, S. 19.

8 Siehe Anlage 1, S. 14.

9 Vgl. Holzmann, Wolfgang: Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik 11 - Polizeiliche Brandermitt- lungen, VDP Verlag, 3. Auflage, 2002 Hilden, S. 41.

10 Siehe Anlage 1, S. -B- .

11 Meier, P./ Nachtigall, B./ Kollmann, W./ Schönweiler, G./ Baumert, U./ Redmer, T./ Kreutz, F./ Gläser, H./ Quandt, H./ Pitsch, H.-J./ Märkert, W.; Hrsg. Bund deutscher Kriminalisten; Brandermittlungen, 9/2000, 2. Auflage 2/2002.

12 Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtsjahr 2005 Bundesrepublik Deutschland, 53. Ausgabe, Hrsg. BKA Kriminalistisches Institut, Wiesbaden 2006, S. 209.

13 Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtsjahr 2005 Bundesrepublik Deutschland, 53. Ausgabe, Hrsg. BKA Kriminalistisches Institut, Wiesbaden 2006, S. 209.

14 Bondü, Rebecca a.a.O., S. 15. Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtsjahr 2005 Bundesrepublik Deutschland, 53. Ausgabe,

15 Hrsg. BKA Kriminalistisches Institut, Wiesbaden 2006, S. 209.

16 Vgl. Bondü, Rebecca: a.a.O., S. 33.

17 Vgl. Meinert: Die Brandstiftung und ihre kriminalistische Erforschung, Verlag Polizeirund- schau, Lübeck 1950, S. 31 zitiert nach Eschenbach: Die Täterpersönlichkeit des vorsätzlichen Brand-

18 Vgl. Eschenbach: Die Täterpersönlichkeit des vorsätzlichen Brandstifters und seine Arbeits- weise in: Brandermittlung und Brandverhütung, Hrsg. BKA, Wiesbaden 1962, S. 198-209.

19 Eschenbach: a.a.O., S. 209.

20 Vgl. Esch, Heike: a.a.O., S. 506 - 507.

21 Siehe Anlage 1, S. 14

22 Siehe Anlage 1, S. 14

23 Siehe Anlage 1, S. 15

24 Siehe Anlage 1, S. 15

25 Siehe Anlage 1, S. 14-16.

Ende der Leseprobe aus 80 Seiten

Details

Titel
Brandstiftungsarten in Abhängigkeit von der Täterpersönlichkeit
Hochschule
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow  (Fachbereich Polizei)
Note
13 von 15 Punkten
Autor
Jahr
2006
Seiten
80
Katalognummer
V209473
ISBN (eBook)
9783656386193
ISBN (Buch)
9783656387046
Dateigröße
9723 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit ist auf Grundlage des Brandstifterinformations- und Auskunftssystem (BIAS) des Landes Brandenburg entstanden.
Schlagworte
brandstiftungsarten, abhängigkeit, täterpersönlichkeit
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Martin Awe (Autor:in), 2006, Brandstiftungsarten in Abhängigkeit von der Täterpersönlichkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209473

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Titel: Brandstiftungsarten in Abhängigkeit von der Täterpersönlichkeit



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