Anhaltspunkte zur Täterprofilerstellung bei Brandstraftaten

Einfach- und Mehrfachbrandstifter im Vergleich


Masterarbeit, 2012

161 Seiten, Note: 2,4


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Datenbanken – Neue Wege in der Brandermittlung

2. Definitionen
2.1 Brandstiftung/Brandkriminalität
2.2 Tätertypen
2.2.1 Einfach- bzw. Einmaltäter
2.2.2 Mehrfachtäter
2.2.3 Serientäter
2.2.4 Intensivtäter

3. Forschungsstand und theoretische Grundlagen
3.1 Wissenschaftlicher Hintergrund im geschichtlichen Kontext
3.2 Erkenntnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik

4. Täterprofil und Fallanalyse
4.1 Täterprofil
4.1.1 Deduktive Methoden
4.1.2 Induktive Methoden
4.2 (Operative) Fallanalyse
4.2.1 Kriminalistische Fallanalyse
4.2.2 Operative Fallanalyse

5. Projekt „Täterprofil von Brandstiftern“

6. Methoden und Methodenkritik
6.1 Datenerhebung im Rahmen des Projektes
6.2 Fehlerbetrachtungen zur Projekterhebung
6.3 Datengewinnung für die vorliegende Arbeit
6.4. Fehlerbetrachtungen im Rahmen der vorliegenden Arbeit
6.5 Datenauswertung

7. Auswahl der Untersuchungskriterien

8. Datendarlegung und Auswertung
8.1 Allgemeine Erkenntnisse
8.2 Geschlechterverteilung (Frage 103)
8.3 Nationalität (Frage 104)
8.4 Schulbildung und -abschluss (Frage 108)
8.5 Derzeitiger Status Berufs-/Erwerbstätigkeit (Frage 112)
8.6 Familienstand/Kinder/Beziehungen zur Zeit der Tat (Frage 114)
8.7 Gab es in der kindlichen Entwicklung Verhaltensstörungen? (Frage 117)
8.8 Stellung im sozialen Umfeld (Frage 119)
8.9 Persönlichkeit, erkennbare Tendenzen für...? (Frage 120)
8.10 Aktenkundig erwähnte Intelligenz (Frage 126)
8.11 Persönliche oder berufliche Schwierigkeiten (Frage 127)
8.12 Aktuelle physische oder psychische Auffälligkeiten (Frage 129)
8.13 Galt der Täter als suizidgefährdet? (Frage 131)
8.14 War der Täter Alkoholiker? (Frage 132)
8.15 Entfernung vom Brandort zum Wohnort in Kilometern (Frage 136)
8.16 Entfernung vom Brandort zum Tätigkeitsort in Kilometern (Frage 137)
8.17 Persönliche Beziehung des Täters zu Brandort und/oder Bewohnern (Frage 138)
8.18 Wurden besondere berufliche oder persönliche Fähigkeiten oder Fertigkeiten für die Brandlegung genutzt? (Frage 140)
8.19 Mitglied der Feuerwehr (Frage 122)
8.20 Vorstrafen (Frage 133)
8.21 Ergebniszusammenfassung

9. Resümee

Bibliographie

Selbstständigkeitserklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Datenbanken – Neue Wege in der Brandermittlung

„Wohltätig ist des Feuers Macht

Wenn sie der Mensch bezähmt, bewacht,

Und was er bildet, was er schafft,

Das dankt er dieser Himmelskraft;

Wenn sie der Fessel sich entrafft,

Einhertritt auf der eignen Spur,

Die freie Tochter der Natur.

Wehe, wenn sie losgelassen,

Wachsend ohne Widerstand,

Durch die volkbelebten Gassen

Wälzt den ungeheuren Brand!

Denn die Elemente hassen

Das Gebild der Menschenhand.“[1]

Schon Friedrich Schiller setzte sich in diesem Gedicht, einem seiner bekanntesten Werke, mit der produktiven und destruktiven Wirkung des Feuers auseinander. Auf der einen Seite zeigt er auf, dass der Mensch dem Element Feuer viele seiner Errungenschaften verdankt; auf der anderen Seite jedoch ist das Feuer, wenn es nicht mehr unter Kontrolle des Menschen gehalten werden kann, eine entfesselte Naturgewalt, welcher der Mensch nur wenig entgegen zu setzen hat. Weiterhin kommt hinzu, dass die, durch Menschenhand geschaffenen, Besitztümer aufgrund der verwendeten Baumaterialien wie z. B. Holz, leicht durch ein Feuer zerstört werden können.[2]

Aus einem unkontrollierten Feuer, das sich zu einem Großbrand ausweitet, resultieren einige der verheerendsten Katastrophen der Weltgeschichte, wie z. B. der Stadtbrand von Rom durch Nero im Jahr 64 n. Chr.[3]. Auch aktuell erlangen Brände sowohl regional, überregional und international ein großes Medieninteresse. So konnte im Januar 2012 ein mutmaßlicher Brandstifter in Los Angeles festgenommen werden, der innerhalb von vier Tagen 52 Brände an Fahrzeugen gelegt haben soll. Dadurch wurde ein Sachschaden von etwa 3 Millionen US-Dollar verursacht[4]. Dieser Fall zeigt, dass gerade durch die enorme Zerstörungskraft der verursachte Schaden oft enorm hoch ist. So zahlten die deutschen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im Jahr 2009 die Summe von etwa 1,2 Milliarden Euro für Feuerschäden.[5]

Entsprechend groß ist auch der Druck, welcher auf den Ermittlungsbehörden lastet, solche Taten aufzuklären. Besonders durch die Berichterstattung über neu angefallene Taten bei Serienbrandstiftungen, wird der Druck auf die Ermittlungsbehörden zusätzlich verstärkt. Im Gegensatz zu anderen Delikten weisen Brandstiftungen jedoch eine Besonderheit auf, die an dieser Stelle herausgestellt werden muss: Bedingt durch die Tatfolgen sind in der Regel sämtliche objektiven Spuren am Brandort zerstört oder so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass sie für die weitere Ermittlungsarbeit nur noch bedingt oder gar nicht mehr herangezogen werden können[6]. Dies bringt die Ermittlungsbehörden regelmäßig an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.

Die vorliegende Arbeit soll einen Beitrag leisten, um diese Lücke zu schließen. Dazu wird die Annahme zu Grunde gelegt, dass anhand von empirischen Häufigkeitsverteilungen auf mögliche Tatverdächtige geschlossen werden kann. Anhand dieser Merkmalsverteilungen ist es möglich Wahrscheinlichkeiten für vorhandene Kriterien auszuweisen. Diese sollen zur Erstellung eines Täterprofils, aber auch für den Abgleich mit schon ermittelten Tatverdächtigen für den Brandermittler vor Ort verfügbar sein. Weiterhin soll durch die Auswertung von Daten aus dem Brandstifter Informations- und Auskunftssystems (BIAS) aufgezeigt werden, wie wichtig ein Vorhalten von polizeilichen Erkenntnis- und Speicherungssystemen ist. Gerade bei spurenarmen Delikten könnten Informationen aus polizeilichen Datenbanken zu neuen Ermittlungsansätzen führen. So gehen Schätzungen davon aus, dass ein nur geringer Teil von Tatverdächtigen für etwa 50-60 % der Brandstraftaten verantwortlich ist.[7] Hier ist eine entsprechende Datenspeicherung zu schon einmal in Erscheinung getretenen Tatverdächtigen durchaus sinnvoll, da von Wiederholungstaten durch diese ausgegangen werden muss. Auf Grund der Kombination der beiden Faktoren Spurenarmut und Wiederholungstäter, stellt die Erfassung und Auswertung zu Wesensmerkmalen der Täter unter Umständen ein probates Hilfsmittel bei der Ermittlung zu möglichen Tatverdächtigen dar. Solche Datensammlungen stellen, bei Dokumentation von Begehungsweisen, einen nicht zu unterschätzenden Erfahrungsschatz für den Ermittler dar. So wären auch Analogieschlüsse auf Grund der Begehungsweise denkbar, welche auf Spuren hinweisen, die bei der jeweiligen Tatbegehung vorhanden sein müssten.

Zielstellung der vorliegenden Arbeit ist also das Präsentieren von Häufigkeitsverteilungen zu Merkmalen von Brandstraftätern, um so Kriterien für die Täterermittlung, den Abgleich von schon ermittelten Tatverdächtigen und für die Eingrenzung eines Tatverdächtigenkreises zu schaffen. Weiterhin soll durch diese Ergebnisse die Wichtigkeit der Unterhaltung von spezifischen polizeilichen Erkenntnisdateien aufgezeigt werden.

2. Definitionen

Zum Zwecke des besseren Verständnisses und zur korrekten Einordnung der Ergebnisse der vorliegenden Arbeit ist es, auf Grund nicht vorhandener und zum Teil differierender Definitionen, notwendig Grundbegriffe wie Mehrfach-, Serien-, Intensiv- und Einfachtäter näher zu betrachten und zu definieren.

2.1 Brandstiftung/Brandkriminalität

Eine Brandstiftung ist das vorsätzliche oder fahrlässige Inbrandsetzen von fremdem Eigentum, wie z. B. Gebäuden, technischen Einrichtungen, Warenlagern und -vorräten, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen, landwirtschaftlich genutzten Flächen, Anlagen oder Erzeugnissen. Die Brandstiftungsdelikte sind als Katalog im Strafgesetzbuch in den Paragraphen 306 bis 306d[8] zu finden. Im Umkehrschluss stellen nicht alle Anwendungen von Feuer gegen fremde geschützte Rechtsgüter, z. B. die Brandlegung in einem öffentlichen Papierkorb, eine Brandstiftung im Sinne des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschlands dar. In den oben angeführten Paragraphen des deutschen Strafgesetzbuches sind also die entsprechenden Legaldefinitionen mit den zugehörigen Objektkatalogen als Bedingungen für die jeweilige Zuordnung einer Straftat enthalten.

Der Begriff der Brandkriminalität unterliegt nicht der strikten Legaldefinition des Strafgesetzbuches, wie der Begriff der Brandstiftungen. Breitfeld sagt dazu aus: „ Brandkriminalität umfasst jedes vorsätzliche Inbrandsetzen gesetzlich geschützter Objekte und Sachen mit zumindest billigender Inkaufnahme eines Brandschadens.“[9] Diese Definition umfasst die fahrlässig begangenen Brandstraftaten des Strafgesetzbuches nicht. Die vorliegende Arbeit setzt sich ausschließlich mit vorsätzlichen Brandstiftungen auseinander, so dass fahrlässige Taten außer Betracht gelassen werden können. Denn fahrlässige Brandstifter bedenken ihr Handeln nicht. Ihre Taten stellen lediglich bloße Sorgfaltspflichtverletzungen dar, die unbewusst begangen wurden. Diese Taten sind also motivlos bezüglich des Aktes der Brandlegung und daher nicht geeignet für die Täterprofilerstellung, da hier eine vorsätzliche Tat mit einem Motiv für eben diese die Grundlage bildet. Daher ist der Begriff der Brandkriminalität, der durchaus praktikablere im Sinne dieser Arbeit, zumal durch ihn auch andere Straftaten wie die Sachbeschädigung durch Inbrandsetzen, Versicherungsbetrug, das Töten mittels Feuer erfasst werden oder auch politisch motivierte Brandstiftungen durch z. B. brennende Barrikaden. Ein ähnlicher Definitionsansatz ist bei Suffrian zu finden, der als Brandstiftung „auch das Entzünden von kleineren Objekten an Orten, an denen kein Schaden zu erwarten ist“[10] ansieht. Weiterhin ist Brandstiftung als qualifizierte Sonderform der Sachbeschädigung zu verstehen[11]: Wenn im Verlauf der Arbeit von Brandkriminalität, Branddelikten oder Brandstiftung gesprochen wird, so ist damit also jede vorsätzliche Anwendung des Tatmittels „Feuer“, auch als bewusst einkalkulierte Folge z.B. bei Explosionen, gegen geschützte Rechtsgüter gemeint.

2.2 Tätertypen

Sichtet man die einschlägige Literatur bezüglich Begriffen wie Mehrfachtäter oder Serientäter bzw. Serienstraftaten, so ist problematisch, dass sich drei verschiedene Termini, Mehrfach-, Serien- und Intensivtäter, sich durchgängig wiederholen. Jedoch existieren keine einheitlichen Definitionen zu diesen Bezeichnungen. Sie werden oft parallel oder sogar als Synonyme genutzt, obwohl sie sich grundlegend unterscheiden. Daher ist es für die vorliegende Arbeit unerlässlich diese Kategorien zu definieren und gegebenenfalls Unterschiede aufzuzeigen. Weiterhin gibt es verschiedene Bezeichnungen von Tätern, welche lediglich einmalig in Erscheinung getreten sind. Hier ist zu überprüfen, ob diese Begriffe tatsächlich synonym nutzbar sind und welche Bedeutung sie im Detail besitzen.

2.2.1 Einfach- bzw. Einmaltäter

Einfachtäter sind Täter, „die nur einmal wegen eines Rechtsbruchs polizeilich erfasst“[12] wurden. In diesem Zusammenhang existiert auch synonym der Begriff des Ersttäters.[13] Jehle definiert den Begriff des Einmaltäters wie folgt: „Als Einmaltäter […] [wurden] (M.A.) jene Personen bezeichnet, für die außer der Verurteilung im Bezugsjahr aus dem Register keine weitere Eintragung ersichtlich ist.“[14] Auf Grund der gleichen Inhalte der Definitionen können also alle drei Begrifflichkeiten parallel benutzt werden. Sie bezeichnen somit Täter, die lediglich wegen eines einzigen Deliktes einmal im Berichtszeitraum polizeilich registriert wurden.

Im Rahmen des Projektes[15] wurde durch die Ausgestaltung der Datenbank indirekt eine Unterteilung der erfassten Tatverdächtigen in zwei Gruppen vorgenommen. Durch die Möglichkeit der Filterung des Datenbestandes nach Mehrfachtätern, also Tatverdächtigen mit mindestens zwei Delikten, wurde eben diese Gruppe der Mehrfachtäter gebildet. Da der Gesamtdatenbestand parallel vorhanden ist, kann mittels Subtraktion der Mehrfachtäter vom Gesamtdatenbestand eine Restgruppe gebildet werden. Dies ist die Gruppe der Tatverdächtigen, die lediglich einmal polizeilich in Erscheinung getreten sind – also die Einfachtäter.

2.2.2 Mehrfachtäter

Die Definition des Begriffes Mehrfachtäter im Zusammenhang mit der polizeilichen Kriminalstatistik lässt erkennen, dass es keine eindeutige Bedeutungszuweisung gibt. Der kriminalpolizeiliche Sachbearbeiter kann dem Tatverdächtigen mehrere Merkmale zuordnen:

- kriminalpolizeilich bereits in Erscheinung getreten[16]
- einschlägig vorbestraft oder verdächtigt
- unbekannt

Allerdings ist hier auch eine Zuordnung als Mehrfachtatverdächtiger möglich, wenn es sich um artfremde Delikte handelt. Weiterhin gibt es keine quantitative Festsetzung für die Zuordnung. Somit wäre eine Einteilung als Mehrfachtäter immer dann gegeben, wenn die Person mit mindestens zwei Straftaten (egal welches Delikt) als Tatverdächtiger im gleichen Berichtszeitraum in Erscheinung getreten ist[17]. Eine offizielle Definition oder Vorgabe bei der Erfassung ist nicht zu finden, so dass es keinerlei Anhaltspunkte für die quantitativen und qualitativen Ausmaße bei der Zuordnung des Begriffs Mehrfach- oder gar Intensivtäter gibt.[18] Allerdings spricht auch Kunkat unter Bezugnahme auf die Polizeiliche Kriminalstatistik bei Mehrfachtätern von Personen, die wiederholt Straftaten begehen und in einem Berichtszeitraum von einem Jahr mindestens zwei Mal polizeilich als Tatverdächtiger registriert wurden.[19] Dies ist in Anbetracht der Gültigkeit der Statistik für sämtliche Länderpolizeien in Deutschland und das BKA als allgemeingültige Definition in der Bundesrepublik Deutschland anzusehen und bildet somit die einzige Zuordnungsgrundlage.

2.2.3 Serientäter

Zwar findet sich häufig der Begriff der Serienbrandstiftung, jedoch gibt es die verschiedensten Versuche einer Definition einer Straftatenserie bzw. eines Serienstraftäters, welche zum Teil zahlenmäßig gar nicht untermauert werden oder sehr weit auseinanderliegen können. Feltes sagt aus: „Als Serientäter wurde gezählt, wer im Berichtszeitraum mindestens einmal polizeilich erfasst ist, und zwar wegen mehr als 99 Taten; dabei soll es sich überwiegend um polytrope Verläufe gehandelt haben.“[20] Diese Anzahl scheint jedoch sehr hoch gegriffen und ist eher ein Versuch diese Begrifflichkeit im statistischen Zusammenhang zu definieren. Daher scheint eine solche Definition kriminalistisch gesehen wenig sinnvoll.

In Bezug auf Brandstifter wurde sich bereits ausführlich an der FBI-Akademie in Quantico (USA) im Rahmen einiger Studien[21] mit dem Begriff der Serienbrandstiftung auseinandergesetzt. Dort beschäftigt sich am National Center for the Analysis of Violent Crime (NCAVC) die Unterabteilung Arson and Bombing Investigative Service (ABIS) mit diesem Phänomen. Im Rahmen der Forschungsarbeit des FBI wurden hier Mass Arson (Massenbrandstiftung), Spree Arson (Lustbrandstiftung) und Serial Arson (Serienbrandstiftung) unterschieden. Massenbrandstiftungen im Sinne des ABIS sind Brandstiftungen bei denen der Täter mindestens drei Brände am selben Tatort über einen begrenzten Zeitraum hinweg legt; Serienbrandstiftungen sind hingegen Tatverläufe mit ebenfalls mindestens drei Bränden, zwischen denen jedoch eine emotionale Abkühlungsphase (Cooling-Off-Periode) liegt. Eine Lustbrandstiftung liegt laut ABIS vor, wenn der Täter mindestens drei Feuer an unterschiedlichen Orten legt, jedoch ohne Cooling-Off-Periode zwischen den Taten.[22]

Ackermann versteht unter einer Serienstraftat „vorsätzliche, im wesentlichen artgleiche und in Intervallen begangene Straftaten, zwischen denen örtliche, sachliche, zeitliche und personale Zusammenhänge bestehen und [die] im Regelfall durch den gleichen Täter oder eine Tätergruppe in unterschiedlichen zeitlichen Abständen wiederholt begangen werden.“[23] Jedoch werden seinerseits keine Angaben zur erforderlichen Anzahl von Taten als Kriterium für eine Zuordnung des Begriffs Serie getätigt. Im Rahmen des Projektes „Täterprofil von Brandstiftern“ wurde sich ebenfalls mit dieser Problematik auseinandergesetzt, da die Definitionen des ABIS nicht eindeutig in Bezug auf das begangene Delikt waren, und es auch keine Definition zum Begriff der C ooling-Off-Periode gibt. So wurde eine mögliche, weiter gefasste Definition zum Begriff Serienbrandstiftung herausgearbeitet:

„Eine Serienbrandstiftung ist

- eine Aufeinanderfolge von mehr als zwei vorsätzlich begangenen Branddelikten
- in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang,
- die mit jeweils neuem Tatentschluss
- durch ein und denselben Täter oder ein und dieselbe Tätergruppe begangen wird.“[24]

Daher wird in der vorliegenden Arbeit im Wesentlichen diese durch das Projekt erarbeitete Definition verwendet. Einzig die Anzahl der Taten wird im Rahmen der Auswertung dahingehend verändert, dass für eine Serie mehr als eine Tat erforderlich ist, da in BIAS der Datenbestand lediglich nach Mehrfachtätern bzw. in der Folge einmalig handelnden Tätern gefiltert werden kann. Somit sind die Begrifflichkeiten Serienbrandstiftungen bzw. - brandstifter in dieser Arbeit weiter gefasst und beziehen sich auch auf Mehrfachtäter im Bereich der Brandstifter. Dies geschieht aus dem einfachen Grund, dass aus kriminalistischer Sicht bei der zweiten auflaufenden Tat mit zeitlichen, örtlichen und/oder sachlichen Zusammenhang vom Beginn einer Serie ausgegangen werden kann, auch wenn dies nicht zwangsläufig der Fall ist. So kann entsprechend frühzeitig adäquat durch die Ermittlungsorgane reagiert werden.

2.2.4 Intensivtäter

Da die Polizei politisch den Innenressorts der jeweiligen Bundesländer zuzuordnen ist, sind sämtliche Kriterien zur Einordnung bzw. Erfassung von Intensivtätern bundeslandinterne Verwaltungsvorschriften, die im Detail differieren. Eine Vereinheitlichung auf Bundesebene sucht man vergeblich.[25] Teilweise fehlt eine Definition, wie z. B. in Bayern[26], gänzlich. In einigen Bundesländern gibt es eine Mischung aus qualitativen (z. B. Schwere der Tat) und quantitativen Kriterien (z. B. Anzahl der Taten) für die Einordnung als Intensivtäter, in anderen Ländern bezieht man sich hierfür ausschließlich auf quantitative Kriterien. Als Beispiel sei hier Mecklenburg-Vorpommern genannt, wo ein Tatverdächtiger als Intensivtäter eingeordnet wird, wenn er innerhalb von zwei Jahren mit mindestens 10 Taten polizeilich erfasst[27] wurde. In Nordrhein-Westfalen gilt eine Person als Intensivtäter, wenn in einem Jahr mindestens 2 unabhängige Ermittlungsverfahren wegen mindestens 5 Straftaten gegen diese Person geführt wurden. Die Begrifflichkeit beschreibt also eine Person mit besonderer krimineller Energie, ist zugleich aber doch recht unscharf umrissen.[28] Allen Definitionsversuchen gemeinsam ist jedoch die Grundlage, dass es sich um Personen handelt, „die den Rechtsfrieden besonders stören“[29].

Wird in der vorliegenden Arbeit der Begriff Intensivtäter gebraucht, so ist hierfür die in Mecklenburg-Vorpommern genutzte Definition maßgebend, da hier die berufliche Heimat des Autors liegt. Die Verwaltungsvorschrift des dortigen Innenministeriums fordert auf einen Berichtszeitraum von 2 Jahren entweder 20 Straftaten pro Tatverdächtigen oder aber mindestens 10 Straftaten, davon eine nach den §§ 224, 244, 249, 250 StGB oder ein Sexualdelikt[30], fordert. Erst dann gilt ein Tatverdächtiger als herausragender Intensivtäter.

Der Intensivtäter ist also als Teilmenge der Mehrfachtäter zu verstehen, die ein besonderes kriminelles Potenzial besitzen. Auf Grund der verschiedenen vorhandenen Definitionen zu Mehrfach - und Intensivtätern und der zeitlichen Veränderungen dieser ist zu erkennen, dass „es sich demnach um einen der ständigen Veränderung unterworfenen polizeilichen Arbeitsbegriff [handelt] (M.A.), um jene Täter zu beschreiben, mit denen die Polizei regelmäßig wiederkehrend konfrontiert ist.“[31]

3. Forschungsstand und theoretische Grundlagen

Durch eine Einordnung der unternommenen Forschungsansätze in den geschichtlichen Kontext wird die Komplexität des Themas verdeutlicht. Weiterhin werden aktuelle polizeiliche Erkenntnisse zum Thema präsentiert, um eine Einordnung in den gegenwärtigen Forschungsstand zu ermöglichen.

3.1 Wissenschaftlicher Hintergrund im geschichtlichen Kontext

Im deutschsprachigen Raum gibt es kaum einschlägige Literatur zu Brandstiftungen und Brandstiftern aus kriminalpolizeilicher Sicht. Einzig mit dem Themenkomplex der Pyromanie wurde sich seit etwa Mitte des 19. Jahrhunderts auch in Deutschland intensiv auseinandergesetzt. Im Mittelpunkt standen hauptsächlich die scheinbar motivlosen Brandstiftungen, bei denen ein sehr starker Willen mit der abnormen Zielrichtung einen Brand zu stiften diagnostiziert wurde.[32]

Ein klares Forschungsdesiderat ist im Bereich des Zusammenhangs von Modus Operandi, Tatmerkmalen und Tätereigenschaften sowie der Täterstruktur zu finden. Die einschlägige Literatur betrachtet diesen Deliktsbereich meist aus strafrechtlicher, psychologischer, kriminologischer und, z. B. bei der Brandursachenermittlung, aus rein technischer Sicht. Im Folgenden wird die wissenschaftliche Entwicklung mit dem Themenschwerpunkt Brandstiftungen in chronologischer Reihenfolge betrachtet.

Bereits 1860 veröffentlichte Jessen sein Werk zu Brandstiftungen, welches ausschließlich die psychischen Hintergründe dieses Phänomens, konkret den Streit zur Existenz der Pyromanie[33], als Thema behandelte. Im Jahr 1901, wurde dann durch Weingart eine Broschüre zum Themenkomplex veröffentlicht. Seine „Kurze Anleitung zum Untersuchen von Brandstiftungen“ behandelte das Aufklären von Brandursachen und die Fragestellungen, welche aus strafrechtlicher Sicht relevant sind, wie z. B. der Wille zur und Auswirkungen der Tat, aber auch Motive und tatsächliche Verfügbarkeit von Brandmitteln.[34] Nelken veröffentlichte 1925 seine Monographie zum Themengebiet der Brandstiftungen, welche jedoch in weiten Teilen das Phänomen aus rein ingenieurstechnischer Sicht bei der Ermittlung von Brandursachen betrachtete. Ein erster deutscher Versuch einer ganzheitlichen kriminalistischen Betrachtung wurde 1950 durch Meinert in seinem Werk „Die Brandstiftung – und ihre kriminalistische Erforschung“ unternommen. Dieses Buch setzt sich jedoch im Wesentlichen mit den möglichen Spuren, Brandursachen und Brandlegungstechniken auseinander. Zwar wird zum Teil auch auf Ursachen für Brandstiftungen eingegangen, eine Verbindung bzw. Untersuchung zu Verknüpfungen von möglichen Ursachen bzw. Tätern und ihren Motiven auf der einen und den objektiven Widerspiegelungen ihres Handelns auf der anderen Seite sucht man jedoch vergeblich.

Zwar gibt es in den USA und in Großbritannien Studien in Bezug auf Brandstiftungen, jedoch wird sich hierbei oft auf die Merkmale der Person des Täters bezogen. Auffällig ist, dass es eine breite Literaturgrundlage mit juristischem und psychologischem Hintergrund gibt. Hier wurde sich vornehmlich mit dem Verhalten des Brandstifters im weiteren Sinne auseinandergesetzt. Rein kriminalistisch oder auch kriminologisch ausgerichtete Literatur zu dieser Thematik, die auch Grundlagen und Hilfestellungen für die Ermittlungsarbeit im konkreten Einzelfall liefert, ist eindeutig unterrepräsentiert. Aus der vorhandenen Literatur im angloamerikanischen Raum ist zu entnehmen, dass vor allem psychisch beeinflusste Brandstifter und feuerlegende Kinder im Fokus standen. Ansätze zu Untersuchungen bezüglich rational beeinflusster Täter (z. B. dem Versicherungsbetrüger) oder zur Suche nach dem charakteristischen und beispielhaften Brandstifter sind kaum zu finden. Entsprechend gibt es nur ein sehr geringes valides Wissen.

Weiterhin ist anzumerken, dass bisher durchgeführte Studien nur im geringen Maße „gut kontrolliert und systematisch“[35] waren. Teilweise sind sie nicht vollständig und/oder sogar widersprüchlich und liefern (zum Teil) nur Vermutungen. Entsprechendes empirisches Material ist nicht oder nur in einem eng begrenzten Umfang vorhanden. Deutsche Studien haben sich bislang vorwiegend mit dem psychopathologischen Brandstifter beschäftigt. Dennoch wurden gerade in kriminologischen Studien einige Ansatzpunkte für den kriminalistischen Bereich geliefert bzw. mit einbezogen. So untersuchte Breitfeld als Leiter einer Brandkommission Serienbrandstifter und bezog dabei nicht nur Persönlichkeit und Motiv des Täters mit ein, sondern präsentierte auch Ermittlungsansätze und Anregungen zum Umgang mit dem Tatverdächtigen im weitesten Sinne. Weitere Untersuchungen wurden von Berke-Müller[36], Spöhr[37], Kästle[38] und Bondü[39] durchgeführt. Hierbei nimmt die Arbeit Bondüs aus dem Jahr 2006 eine Sonderstellung ein, da diese einen ersten Versuch einer Kategorisierung von Brandstiftern unter Zuhilfenahme von Daten darstellt, die auch objektiv durch einen Brandermittler im Verfahren erhoben werden können, also für diesen im konkreten Einzelfall auch ersichtlich sind. Die objektiv feststellbaren Tatsachen am Tatort und auch sonst im Ermittlungsverfahren sind enorm wichtig, da Daten, welche im Nachhinein durch Auswertungsarbeiten erlangt wurden, dem Brandermittler vor Ort eben nicht zur Verfügung stehen und somit auch nicht erhebbar sind. Abgesehen von der Arbeit Bondüs gibt es, bis auf einige wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen des Projektes „Täterprofil von Brandstiftern“, während der letzten 20 Jahre kaum einschlägige Literatur.

3.2 Erkenntnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik

Bei der Betrachtung der Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist darauf zu achten, dass Straftaten wie z. B. das Inbrandsetzen eines Papierkorbes nicht als Brandstiftungsdelikte erfasst sind. Diese zählen zum Bereich der Sachbeschädigungen, werden aber in der PKS nicht noch einmal differenziert abgebildet. Hierzu kann also keine klare Aussage getroffen werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Fallentwicklung von 1993 bis 2010

In Abbildung 1[40] ist ersichtlich, dass die Zahl der vorsätzlichen Brandstiftungsdelikte in den letzten sieben Jahren immer um den Wert 13.500 Taten herum pendelt, während die Zahl der fahrlässigen Brandstiftungsdelikte in den letzten fünf Jahren einen kontinuierlichen Rückgang von etwa 12.000 auf unter 9.000 Taten erfuhr. Trotz einiger kleinerer Schwankungen ist die Anzahl der vorsätzlichen Taten also recht stabil. Hier gibt es eine relativ konstante Grundlage an Fällen mit entsprechender Öffentlichkeitswirksamkeit, so dass es auch weiterhin logisch erscheint auf diesem Gebiet die Forschung voran zu treiben, um die Aufklärungsquote positiv zu beeinflussen.

Im Jahr 2010 ist die Zahl der Brandstraftaten nach dem StGB der Bundesrepublik Deutschland mit 21.723 Fällen im Vergleich zum Vorjahr mit 22.443 Fällen bundesweit leicht rückläufig. Stellt man die Zahlen aus den beiden Jahren direkt gegenüber, so ergibt sich ein Rückgang um etwa 3,2 %, wobei nach vorsätzlichen und fahrlässigen Delikten unterschieden wird und sich hierfür unterschiedliche Zahlen ergeben. So ist die Zahl der vorsätzlichen Brandstiftungsdelikte lediglich um etwa 2,8 % gesunken, die Zahl der fahrlässigen Brandstiftungsdelikte hingegen um etwa 3,8 %.[41]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Fallentwicklung im Vergleich zum Vorjahr und Aufklärungsquote

Betrachtet man die Verteilung von vorsätzlichen und fahrlässigen Brandstiftungsdelikten, so ist zu erkennen, dass nahezu zwei Fünftel des Fallaufkommens auf fahrlässig begangene Delikte entfallen. Weiterhin fällt die sehr geringe Aufklärungsquote von 34,9 % bei vorsätzlichen Brandstiftungen (siehe Abbildung 2[42] ) auf, die Aufklärungsquote bei fahrlässigen Brandstiftungen liegt bei 73,3 %. Im Vergleich hierzu beträgt die Gesamtaufklärungsquote der PKS für das Berichtsjahr 2010 56,0 %[43] und ist damit nahezu mittig zwischen den beiden erstgenannten Werten einzuordnen. Betrachtet man die Aufklärungsquote von 50,1 % bei Brandstiftungsdelikten insgesamt, so ist diese mit einer Differenz von 4,9 % zur Gesamtaufklärungsquote unterdurchschnittlich. Zwar ist die Zahl der aufgeklärten Brandstiftungen insgesamt von 2009 zu 2010 gestiegen, jedoch ist hierbei die Quote bei den vorsätzlichen Brandstiftungen von 34,5 % auf 34,9 % nur leicht gestiegen. Der Hauptanteil des Zuwachses ist allerdings dem Anstieg bei der Aufklärung von fahrlässigen Brandstiftungen in Höhe von 2,7 Prozentpunkten zuzurechnen. Der geringe Anteil von aufgeklärten Taten bei vorsätzlichen Brandstiftungen führt zu einer Sonderstellung dieser Deliktsgruppe auf Grund der großen Außenwirksamkeit dieser Taten. Daher sollte es Ziel der polizeilichen Forschungsarbeit sein, sich dezidiert mit Möglichkeiten zur Fallaufklärung bei Brandstiftungen auseinanderzusetzen.

Der Rückgang der fahrlässigen Taten kann zum einen an technischen Neuerungen und Automatisierung von Arbeitsabläufen liegen, so dass allgemein der Mensch als Risikofaktor immer weiter verdrängt wird und so ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet werden kann. Zum anderen gibt es gegenwärtig eine Fülle von Entwicklungen und Vorschriften, die auf Gefahren hinweisen und diese somit eliminieren helfen. Exemplarisch sei hier die Verpflichtung von Vermietern genannt, dass diese in vermieteten Wohnungen Brandmelder nachzurüsten bzw. neue Wohnungen von vornherein mit diesen auszustatten haben. Die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ist in Mecklenburg-Vorpommern bereits durch § 48 Abs. 4 Landesbauordnung MV[44] mit Ablauf des 31.12.2009 verpflichtend. Durch solche Maßnahmen können kleine Brände entsprechend früh entdeckt werden und ermöglichen so teilweise noch ein Eingreifen der Personen in der Wohnung, so dass diese Brände zum Teil gar nicht mehr polizeilich bekannt werden, da sie schon im Stadium eines Schwel- bzw. Kleinstbrandes durch den Verursacher selbst gelöscht werden können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Fallaufkommen 2010 und Unterteilung in vorsätzliche bzw. fahrlässige Delikte

Hierbei ist zu beachten, dass bei fahrlässigen Delikten die Versuchsquote 0,0 % beträgt (siehe Abbildung 3[45] ), was dem Fakt geschuldet ist, dass schon logisch nicht möglich ist, da der Täter bei fahrlässigem Handeln nicht in der Lage ist, aktiv eine Inbrandsetzung zu versuchen. Wie bereits erwähnt, ist die fahrlässige Tat das Resultat einer Sorgfaltspflichtverletzung und nicht eines Versuchs seitens des Täters[46]. Eine Bestrafung des fahrlässigen Handelns resultiert lediglich aus der großen Gemeingefahr, die von einem Feuer ausgeht und der damit verbundenen erhöhten Sorgfaltspflicht desjenigen, der das Feuer nutzt.

4. Täterprofil und Fallanalyse

„Die Fallanalyse im heutigen Sinne ist nicht ein Synonym für das sogenannte Profiling, das ursprünglich aus dem angloamerikanischen Raum kommt und mit dem Begriff 'Täterprofil' eingedeutscht wurde.“[47]

Hoffmann und Musolff definieren die Begrifflichkeit der Fallanalyse als ein Arbeitsverfahren, welches durch Rekonstruktion und Interpretation einer begangenen Straftat versucht Hypothesen/Versionen über die Tat und ihre Hintergründe zu produzieren, um so weitere ermittlungsrelevante Informationen zu erlangen. Das Täterprofil hingegen ist die möglichst umfangreiche Beschreibung eines noch unbekannten Täters, welche sich aus der Interpretation und Rekonstruktion seines Handelns ergibt. Das Erstellen eines Täterprofils ist also nicht zwangsläufig als Ergebnis einer Fallanalyse, sondern viel eher als eine mögliche Folgemaßnahme anzusehen.[48] Jedoch hat sich, trotz der immer größer werdenden Bedeutung auf internationaler Ebene, noch keine einheitliche Methodik herausgebildet. Einheitliche Standards auf internationaler Ebene sucht man vergebens; auch fehlen wissenschaftliche Veröffentlichungen mit konkretem Themen- und/oder Inhaltsbezug.[49]

Um die vorliegende Arbeit und ihre Ergebnisse jedoch in den Kontext der Fallanalytik richtig einordnen zu können, ist eine kurze Darstellung der möglichen Methoden zur Täterprofilerstellung und Fallanalyse unerlässlich.

4.1 Täterprofil

In der geschichtlichen Entwicklung der Täterprofilerstellung bzw. des Profiling haben sich verschiedene Herangehensweisen herausgebildet. Grundsätzlich werden zwei Methoden unterschieden – deduktive und induktive.

4.1.1 Deduktive Methoden

Föhl[50] unterscheidet bei der deduktiven Methodik drei verschiedene Richtungen. Zum einen gibt es die sogenannte Behavioral Evidence Analysis (Verhaltensbeweisanalyse), deren bekanntester Vertreter Turvey ist. Zum anderen gibt es die klinischen Ansätze nach Gudjonsson und Copson. Weiterhin zählt auch die Methodik des FBI zu den deduktiven Ansätzen; hier sind Mullany und Teten hervorzuheben.

Bei der Behavioral Evidence Analysis wird versucht „die Ermittler mit spezifischen Informationen über den Persönlichkeitstypus des Menschen zu versorgen, der ein spezifisches Verbrechen begangen hat.“[51] Es werden also anhand von Beweisen und weiteren tatspezifischen Informationen (in der Regel Verhaltensanalyse und psychologische Theorien) Rückschlüsse auf die Psyche des Täters gezogen und mit diesen Daten dann ein Profil erstellt.

Gudjonsson und Copson versuchen dies anhand von Tatortdetails, Opferangaben und weiteren Beweisen zu realisieren[52]. Der Leitgedanke hier könnte also heißen: Von den Tatortdetails zum Täter. Diesen Grundgedanken findet man im deutschsprachigen Raum bereits 1901 bei Weingart, der das Nachvollziehen des Brandverlaufs und der vorliegenden Bedingungen und Umstände als unabdingbar für die Erstellung des Abbildes eines noch unbekannten Täters ansieht.[53]

4.1.2 Induktive Methoden

Intuition und erfahrungsbasierte Ansätze sind eine Form der induktiven Methodik in der Täterprofilerstellung, welche gerade in den letzten Jahren durch einige FBI-Profiler genutzt wurde. Eine ähnliche, aber wissenschaftlich fundiertere Herangehensweise ist in den statistischen Ansätzen von Canter und Harbort zu finden. Diese Methode untermauert sozusagen das Erfahrungswissen mit statistischen Daten und empirisch gewonnenen Untersuchungsergebnissen[54] und ist somit als ein erster Versuch der Schaffung einheitlicher Standards zu sehen.

Diese Herangehensweise ist durchaus gut geeignet, da sie Häufigkeitsverteilungen bei bestimmten Tat- bzw. Tätermerkmalen aufdeckt und so konkrete Anhaltspunkte für die Täterermittlung liefert. Allerdings müssen hier auch ganz klar die Grenzen einer solchen Methode aufgezeigt werden. So können solche Erhebungen nur für Täterprofile in einem regional begrenzten Raum dienen, in dem auch die Verteilungsdaten erhoben wurden. Auch muss eine vergängliche zeitliche Aktualität der erhobenen Daten berücksichtigt werden. Eine ständige Aktualisierung des Datenmaterials ist also unerlässlich, um ein durchgängiges und effektives Arbeiten zu ermöglichen.

4.2 (Operative) Fallanalyse

Werden die Begriffe der kriminalistischen oder gar der operativen Fallanalyse verwendet, so ist für den Laien häufig unklar welches Verfahren diese Worte beschreiben. Selbst gestandenen Polizisten erschließen sich zum Teil die Begriffe und auch die Unterschiede zwischen ihnen nicht. Daher ist es an dieser Stelle sinnvoll diese beiden Ermittlungsverfahren näher zu erläutern. Dies ist daher umso notwendiger, da die Unterschiede zwischen ihnen nicht nur marginal sind.

4.2.1 Kriminalistische Fallanalyse

Die Kriminalistische Fallanalyse ist ein Verfahren im Ermittlungsprozess, in dem die vorliegenden Tat- bzw. Täterinformationen nach kriminalistischen und kriminologischen Kriterien beurteilt werden, um so ein Gesamtbild zur Tat, zum Täter und zum Opfer zu erhalten. Dazu ist es erforderlich den rechtlichen Rahmen des polizeilichen Ermittlungsauftrages festzulegen, den Anlass und die vorliegenden Informationen zu beurteilen und entsprechende Versionen zur Tat zu erstellen. Im Anschluss wird die Einsatzlage bezüglich der bevorstehenden Ermittlungshandlungen beurteilt und ein kriminaltaktisches Konzept erarbeitet, welches die Vorgehensweise und Entscheidungen zu Maßnahmen beinhaltet.[55]

Die Fallanalyse ist also eine allgemeine Methode in der kriminalistischen Untersuchungsführung, um Sachverhalte beurteilen zu können. Diese Vorgehensweise dient dazu einen Sachverhalt gedanklich zu zergliedern, um dann die einzelnen Bestandteile analysieren und bewerten zu können und so neue Ansatzpunkte für die weiteren Ermittlungen zu erhalten. Hierbei wird das Hauptaugenmerk auf den Tatablauf und die Erkenntnisse zum Täter gerichtet.[56]

Dazu wurden verschiedene Beurteilungskriterien entwickelt, welche als Standardrepertoire anzusehen sind und eine allgemeine, breite Anwendung der Fallanalyse in sämtlichen Deliktsbereichen zuzulassen. Als unerlässlich Kriterien sind: Daten zu Verdachtslage, Tatort, Tatzeit, Tathergang bzw. -begehung, Tatmitteln, Tatbeute, Motiv, Opfer, Tatverdächtigen und Verdachtslage zu bestimmten Personen zu erheben, zu analysieren und zu beurteilen.[57] Dabei sollte beachtet werden, dass die Kriminalistische Fallanalyse im Allgemeinen im Rahmen von Ermittlungen bei hohem und deliktsspezifisch weit gefächertem Fallaufkommen angewendet wird.

4.2.2 Operative Fallanalyse

In bestimmten Deliktsbereichen bzw. bei besonders schwierig gelagerten Fällen kann es erforderlich sein ein einzelfallbezogenes Analyseverfahren anzuwenden, um das Tatgeschehen vollständig zu durchdringen, und so noch umfangreichere Erkenntnisse für die weitere Fallbearbeitung zu gewinnen. Ein möglicher Ansatz ist die sogenannte Operative Fallanalyse (OFA).

Die OFA bedient sich, wenn auch in differenzierter Form, der Methoden der Kriminalistischen Fallanalyse, wobei sie, auch aufgrund des hohen Aufwandes, hauptsächlich bei schwersten Gewaltstraftaten, wie z. B. Tötungs- oder Sexualdelikten, zum Einsatz kommt. Sie ist also eine spezielle Form der Fallanalyse, welche durch besonders geschulte Einheiten im Bundeskriminalamt und in den Landeskriminalämtern durchgeführt wird.[58] Diese Organisationseinheiten tragen in der Regel ebenfalls die Kurzbezeichnung OFA. Bei der Durchführung der OFA werden vorhandene Datenbanken zur Unterstützung genutzt und Vergleichsreihen sowie in einigen Fällen auch Täterprofile erstellt. Dies unterscheidet sie erheblich von der alltäglichen Fallanalyse des kriminalpolizeilichen Sachbearbeiters. Der erste Versuch einer Vereinheitlichung auf nationaler Ebene wurde 2003 unternommen, als durch das BKA Qualitätsstandards zur Operativen Fallanalyse der Polizeien des Bundes und der Länder herausgegeben wurden.[59]

Der maßgebende Unterschied zur kriminalistischen Fallanalyse ist, dass die Operative Fallanalyse ein methodenbezogenes Verfahren darstellt, während die diese eher einzelfallorientiert ist. Die Abteilungen OFA der jeweiligen Landeskriminalämter bzw. des Bundeskriminalamtes ziehen zur Durchführung ihrer Analysetätigkeit nicht nur die konkreten Informationen aus dem vorliegenden Fall selbst, sondern auch aus Datenbanksystemen wie dem Violent Crime Linkage Analysis System (ViCLAS)[60].

In dieser Datenbank werden Gewaltstraftaten erfasst, nachdem die dafür benötigten Daten mittels eines Fragebogens aus abgeschlossenen Ermittlungsverfahren erhoben wurden. Der Fragebogen stellt hierbei ein Mindestmaß an Vollständigkeit bei der Erhebung der Daten sicher.

Zur Zeit wird die BIAS-Datenbank durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow (FHöVPR) als reine Forschungsdatenbank ohne Neuerfassungen unterhalten. Diese Datenbank erfasst ausschließlich Brandstraftaten, hat aber eine sehr ähnliche Ausrichtung wie die ViCLAS-Datenbank. Auch hier wurden die benötigten Daten zuvor mittels Fragebogen erhoben und dann nach einer Kontrolle in die Datenbank eingespeist. Dabei wurde sich sowohl bei Umfang und Art der erfassten Daten als auch bei den Recherchemöglichkeiten an ViCLAS orientiert. Daher ist diese Datenbank als mögliches Hilfsmittel wohl auch am Ehesten der Methode der Operativen Fallanalyse zuzuordnen.

5. Projekt „Täterprofil von Brandstiftern“

Das Forschungsprojekt „Täterprofil von Brandstiftern“ wurde im Oktober des Jahres 2000 durch das LKA Brandenburg, unter der Beteiligung der Polizeifachhochschule (FHPol) des Landes Brandenburg, ins Leben gerufen. Hintergrund des Projektes war die Zielstellung, Brandermittlern ein praxisnahes und taugliches Hilfsmittel für die

Bewertung der Informationen vom Brandort,

Bestimmung des Tatverdächtigenkreises,

Überprüfung konkreter Tatverdächtiger,

Überführung des Brandstifters und

Erkennung von Serienbrandstiftungen,[61]

in ihrer täglichen Ermittlungsarbeit an die Hand zu geben. Es soll bei der Versionsbildung und -überprüfung weitere Anregungen und Hilfestellungen geben und so die Ermittlungen effektivieren. Hierzu sollte eine Datenbank entstehen, die sich ausschließlich mit Brandstraftätern auseinandersetzt und so, ähnlich wie VICLAS, täter- und tatbezogene Daten zur Verfügung stellt. Da am Brandort durch das Feuer oftmals die objektiven täterbezogenen Beweismittel vernichtet werden, muss sich verstärkt auf die noch verfügbaren Daten am Tatort konzentriert werden. Daher war die Grundannahme maßgeblich, dass von noch vorhandenen objektiven und subjektiven Daten am Brandort auf die Täterpersönlichkeit geschlossen werden könnte.[62] Die in BIAS gesammelten Daten sollen hierbei als empirische Datengrundlage für einen Vergleich mit den erstellten Versionen und Ideen dienen. Weiterhin dienen sie auch als weiterführende Grundlage, um z. B. durch Analogieschluss noch unerhobene Daten zu finden und so weitere Ermittlungsansätze zu erhalten und in der Folge zu überprüfen.

Für die praktische Umsetzung wurde zunächst in Zusammenarbeit der Fachhochschule der Polizei Brandenburg (FHPol BB) mit einem Psychologen, Soziologen, Dozenten für Kriminalistik und erfahrenen Brandermittlern ein Fragebogen erarbeitet. Dieser wurde im Anschluss an eine Erprobungsphase im ehemaligen Brandkommissariat in Frankfurt (Oder) nochmals überarbeitet. Dieser Fragebogen[63] ist weitestgehend standardisiert, lässt aber bei entsprechenden speziellen Fragestellungen durchaus auch freie Angaben zu. Er besteht aus insgesamt 214 Fragen, welche sich auf verschiedene Themenkomplexe beziehen und sich an den Kriterien zur Kriminalistischen Fallanalyse orientieren. Hierzu wurden jeweils Fragenkomplexe zur Straftatenverteilung, der Uhrzeit des Brandes, dem angegriffenen Objekt, der Vorgehensweise, den Angaben zur Person des Täters, den Angaben zur Motivation des Täters und zur Aufklärung des Falls erstellt.[64]

Ganz klar ist hervorzuheben, dass die Datenbank bei der Ermittlungsarbeit nicht als Sammlung dogmatischer Merkmalsraster anzusehen ist. Vielmehr ist sie als ein Versuch zu werten, verschiedene Versionen, nach Wahrscheinlichkeiten geordnet, zur Verfügung zu stellen, die dann durch den Ermittler abgeprüft werden können. Somit führt diese Form der Ermittlungshilfe bei vollumfänglicher Nutzung zu einem empirischen Täterprofil, welches bei der Suche nach bzw. bei der Überprüfung von konkreten Tatverdächtigen hilfreich sein kann. Somit stellt die Datenbank ein Bindeglied zwischen theoretischen Erkenntnissen zur Täterstruktur und Falldaten auf der einen Seite und der Praxisanwendung dieses Wissens in der Ermittlungsarbeit zu Fällen mit unbekannten Tätern auf der anderen dar. Sie ist vereinfacht ausgedrückt ein Erfahrungsfundus für den Brandermittler, welcher aber auch darüber hinaus zusätzliche Erkenntnisse zur Verfügung stellt.

In der Praxisphase sollte durch ständig neu eingepflegte Fälle ein entsprechendes Maß an Aktualität gewährleistet werden, um so auch Veränderungen im Täterverhalten in der zukünftigen Entwicklung zu berücksichtigen. Damit bietet die Datenbank einen Erfahrungsschatz an möglichen Merkmalsrastern für den Brandermittler, den er sich im realen Ermittlungsalltag auf Grund der zeitlichen Begrenzung wohl nie in diesem Umfang hätte erarbeiten können. Durch eine Praxisanwendung mit immer aktuell gehaltenem Datenbestand würde also eine Art indirekter Erfahrungsaustausch der Brandermittler stattfinden.

Momentan ist die Datenbank an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow angesiedelt und wird dort verwaltet, da das Projekt durch das Land Brandenburg im Jahr 2010 beendet wurde. Daher steht die Datenbank weiterhin lediglich für rein wissenschaftliche Zwecke z. B. bei der Verfassung von Bachelor-Arbeiten zur Verfügung. Eine Reaktivierung der Erfassung und somit eine Fortführung des Projektes wäre sehr wünschenswert, um die fortlaufende Aktualität der Daten zu gewährleisten und die Datenbank auch entsprechend in der Praxis bei der Täterermittlung einsetzen zu können. Dass dies durchaus sinnvoll und erfolgreich sein kann, zeigen einige Hilfestellungen durch das damals noch in Brandenburg durchgeführte Projekt für bereits laufende Ermittlungsverfahren.[65]

6. Methoden und Methodenkritik

Die vorliegende Arbeit stützt sich auf empirische Daten. Im folgenden Kapitel werden daher die angewandten Methoden und ihre Fehlerquellen bei der Erhebung und Auswertung des vorhandenen Datenmaterials aufgezeigt.

6.1 Datenerhebung im Rahmen des Projektes

Grundlage zur Erstellung der vorliegenden Datenbank BIAS war die Auswertung von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten. Streng genommen ist die vorliegende Form der Datenerhebung bei der Erstellung der Datenbank somit eine Dokumentenanalyse/Inhaltsanalyse. Daten, die in Textform vorliegen, werden kategorisiert und aus dem Text separiert. Im Vorfeld der Analyse wurde ein festes, standardisiertes Kategorienschema[66] erstellt und in Form eines Fragebogens festgehalten. Dieser Fragebogen diente der Standardisierung und Vereinheitlichung bei der Aktenanalyse und bildete somit eine gute Handreichung für die Erfassungskräfte, um die zu suchenden Daten im Überblick zu behalten und auf Vollständigkeit überprüfen zu können. Weiterhin wurde so ein gewisser Objektivitätsstandard zu Grunde gelegt, da subjektive Eigenanmerkungen der Erfassungskräfte auf Grund des vorgegebenen Antwortkatalogs nahezu ausgeschlossen waren.

Die Besonderheit des vorliegenden Datenmaterials zu Beginn der Auswertungsarbeiten liegt darin, dass die staatsanwaltschaftlichen Akten eine Mischung aus subjektiven und objektiven Daten darstellen, welche sich auf eine konkrete Straftat und den oder die potenziellen Tatverdächtigen beziehen. Es handelt sich also nicht um ein Sammelwerk mit mehreren Sachverhalten, aus dem die Daten erst noch herausgearbeitet werden müssen, sondern sie liegen explizit genannt vor und müssen einfach der Akte entnommen werden. Die darin erhobenen Daten setzen sich zum Teil aus Befragungen (im Wesentlichen ermittelnde Interviews)[67], Datenanalyse, naturwissenschaftlichen Analysen/Gutachten und deren Analyse in Form von Schlussfolgerungen zusammen. Die Zielstellung des Projektes war es empirisch abgesicherte Daten zu erlangen, um die Anforderungen an das Projekt erfüllen zu können, die in Form der staatsanwaltschaftlichen Akten durchaus vorliegen, da die Ermittlungsorgane gemäß § 160 Abs. II StPO[68] die Pflicht haben sowohl belastende als auch entlastende Beweise zu erheben. Dies bedeutet im Konkreten, dass das Ziel des Ermittlungsverfahrens nicht die Verurteilung des Tatverdächtigen, sondern die Ermittlung der Wahrheit über die Tat ist.

Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass die gesuchten Daten schon erhoben worden sind und lediglich aus den vorliegenden Dokumenten herausgesucht werden müssen. Dies gewährleistet einen schnellen und spezifischen Datenzugang ohne vorhergehende eigene Erhebungsphase. Somit sind Störfaktoren nahezu ausgeschlossen, da Schwierigkeiten bei der Erhebung einfach umgangen werden und lediglich der Dokumentenzugang ermöglicht werden muss.[69] Weiterhin ist die Sekundäranalyse idealer weise mit Zugang zu großen Datensätzen verbunden. Somit können die Leser die vorliegenden Ergebnisse anhand der Daten direkt nachvollziehen und werten. Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist die Möglichkeit einer kostengünstigen Forschung, was gerade in Zeiten von Kürzungen im Bereich der Forschungshaushalte enorm wichtig ist.[70]

Strafakten von verurteilten Straftätern sind eine sichere Datenquelle, da sie gut aufbereitet sind und die Fakten entsprechend penibel überprüft wurden. Die strafrechtlichen Daten sind als reliabel anzusehen – schließlich wird im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung be- und entlastend ermittelt, denn es soll niemand unschuldig verurteilt werden[71]. Entsprechend genau sind diese Angaben nachgeprüft worden; bei Zweifeln werden diese spätestens durch das Urteil am Ende der Akte festgehalten. Allerdings sind hier Fehler nicht vollständig auszuschließen. Durch nicht näher zu erklärende Umstände kann es dazu kommen, dass eine Beweislage aus Sicht der Richter eine Verurteilung rechtfertigt, obwohl der Tatverdächtige die Tat in Wirklichkeit nicht begangen hat. Dennoch sind die Akten so aufbereitet, dass die geschilderten Fakten für jedermann zum gleichen Ergebnis führen müssen, also objektiv sind. Die Daten in einer Strafakte dienen der logisch nachvollziehbaren „Überführung“ eines Täters – eine Validität der Daten ist daher durchaus zu bejahen.[72] Kriminalistisches Arbeiten ist logisches Denken – somit ist eine kriminalistische Nachweisführung (Beweiskette) auch von jedem Unbeteiligten nach Sichtung der Fakten nachvollziehbar.

[...]


[1] Suppanz, Frank (Hrsg.): Friedrich Schiller-10 Gedichte. Das Lied von der Glocke. Philipp Reclam jun. GmbH, Stuttgart, 2008, S. 161–162.

[2] Vgl.: Pils, Michael Johannes: Die rechtsgeschichtliche Entwicklung der Brandstiftung. LIT Verlag Dr. W. Hopf, Berlin, 2010, S. 7.

[3] Vgl.: Tramm, Karl August: Lehrstoff zur Brandverhütung. Verband öffentlicher Feuerversicherungsanstalten in Deutschland, Berlin, 1934, S. 32.

[4] Vgl.: http://www.washingtonpost.com/national/24-year-old-man-under-arrest-in-connection-with-la-arson-spree-that-rattled-residents/2012/01/03/gIQApEPfXP_story.html,Stand: 03.01.2012 und http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,806824,00.html, Stand: 03.01.2012

[5] Vgl.: http://www.gdv.de/Presse/Pressearchiv_Linkliste/Pressemeldungen_2010_Uebersichtsseite/inhaltsseite28026.html, Stand: 21.11.2011

[6] Vgl.: Schäfer, Werner/Ulrich, Achim: Die Suche und Sicherung von Spuren. Brände und Havarien. Ministerium des Innern – Publikationsabteilung, Berlin, 1974, S. 11. und

Meinert, Franz: Die Brandstiftung und ihre kriminalistische Erforschung. Verlag Polizei-Rundschau, Lübeck, 1950, S. 28.

[7] Vgl.: Bondü, Rebecca: Die Klassifikation von Brandstraftätern, Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt, 2006, S. 17.

[8] C.H. Beck Verlag (Hrsg.): Strafgesetzbuch, 47. Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag, München, 2009, S. 147–148.

[9] Breitfeld, Werner: Brandkriminalität, Brandstiftung – Reform des Brandstrafrechts überfällig?. In: Versicherungswissenschaft in Berlin – Heft 4, Hrsg: Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin, Verlag für Versicherungswirtschaft e.V., Karlsruhe, 1994, S. 7.

[10] Suffrian, Gert: Vandalismus und Brandstiftung als Objekt-Subjekt-Beziehung. Verlag Dr. Kovač, Hamburg, 1997, S. 3.

[11] Vgl.: Barnett, Winfried: Psychiatrie der Brandstiftung. Steinkopff Verlag, Darmstadt, 2005, S. 9.

[12] Kaiser, Günther: Kriminologie. 3. völlig neubearbeitete & erweiterte Auflage, C.F. Müller, Heidelberg, 1996, S. 571.

[13] Vgl.: http://www.uni-salzburg.at/pls/portal/docs/1/347088.PDF, Stand: 06.12.2011

[14] Jehle, Jörg-Martin (Hrsg.): Täterbehandlung und neue Sanktionsformen. Forum Verlag Godesberg, Mönchengladbach, 2000, S. 61.

[15] Vgl.: Projektdatenbank BIAS des Projektes „Täterprofil von Brandstiftern“ (Anlage 2 – Funktionsweise Suchfilter)

[16] Bedeutung: Der TV ist bereits mit einem anderen Delikt polizeilich in Erscheinung getreten

[17] Vgl.: http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Mehrfachtäter, Stand: 29.09.2011

[18] Vgl.: Steffen, Wiebke: Mehrfach- und Intensivtäter. Aktuelle Erkenntnisse und Strategien aus dem Blickwinkel der Polizei. In: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, Ausgabe 2, Eigenverlag, Hannover, 2003, S. 153–154.

[19] Vgl.: Kunkat, Angela: Junge Mehrfachauffällige und Mehrfachtäter in Mecklenburg-Vorpommern. Forum Verlag Godesberg, Mönchengladbach, 2002, S. 8.

[20] Feltes, Thomas: Täter und Tätertypen. Lehr- und Studienbriefe Kriminologie, Band 9, Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden, 1995, S. 80.

[21] Icove und Estepp, 1987; Icove und Gilman, 1989; Icove und Horbert, 1990; Sapp, Gary, Huff und James, 1993, 1994; Sapp, Huff, Gary, Icove, und Horbert, 1994; Huff, 1993, 1994; und Sapp und Huff, 1994 Siehe dazu: http://www.interfire.org/features/serialarsonists/Motive_based/chapter_1.asp, Stand: 15.01.2012

[22] Vgl.: http://www.interfire.org/features/serialarsonists/Motive_based/chapter_1.asp, Stand: 15.01.2012

[23] Ackermann, Rolf: Kriminalistische Fallanalyse. Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden, 2010, S. 31.

[24] Jäkel, Harry/Sommer, Jürgen/Dr. Wirth, Ingo: Serienbrandstiftungen. Definition und Zuordnungskriterien. In: Kriminalistik, Heft 11, Kriminalistik Verlag, Heidelberg, 2007, S. 661.

[25] Vgl.: Kunkat, Angela: Junge Mehrfachauffällige und Mehrfachtäter in Mecklenburg-Vorpommern. Forum Verlag Godesberg, Mönchengladbach, 2002, S. 8.

[26] Vgl.: http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=89, Stand: 14.11.2011

[27] Vgl.: www.dvjj.de/download.php?id=459, Stand: 08.11.2011

[28] Vgl.: http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=89, Stand: 14.11.2011

[29] Bindel-Kögel, Gabriele/Karliczek, Kari-Maria (Hrsg.): Jugendliche Mehrfach- und „Intensivtäter“. LIT Verlag Dr. W. Hopf, Berlin, 2009, S. 124.

[30] Vgl.: Innenministerium MV (Hrsg.): Bekämpfung von Intensivtätern. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums, Schwerin, 8. Februar 2011, S. 2.

[31] Pfeiffer, Bettina: Aspekte zur Definition von Mehrfach- und Intensivtätern. Eine qualitative Analyse. Bochum, 2008, S. 83.

[32] Vgl.: Barnett, Winfried: Die Psychiatrie der Brandstiftung. Steinkopff Verlag, Darmstadt, 2005, S. 138.

[33] Vgl.: Jessen, Willers: Die Brandstiftungen in Affecten und Geistesstörungen. Ernst Homann, Kiel, 1860 (Nachdruck durch Elibron Classics von 2006), S.1.

[34] Vgl.: Weingart, Albert: Kurze Anleitung zum Untersuchen von Brandstiftungen. Verband öffentlicher Feuerversicherungs-Anstalten in Deutschland zu Merseburg, Merseburg, 1901

[35] Jäkel, Harry/Dr. Wirth, Ingo: Brandkriminalität. In: Der Kriminalist, Heft 6, 2003 S. 236.

[36] Berke-Müller, Paul: 500 Brandstifter und ihre Taten. In: Kriminalistik, Heft 7, Kriminalistik Verlag für kriminalistische Fachliteratur, Hamburg, 1966.

[37] Spöhr, Manfred: Brandstifter und ihre Motive. Kriminalistik Verlag, Heidelberg, 1980.

[38] Kästle, Hans: Brandstiftung erkennen, aufklären und verhüten. Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München/Hannover u.a., 1992.

[39] Bondü, Rebecca: Die Klassifikation von Brandstraftätern. Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt, 2006.

[40] Bundeskriminalamt (Hrsg): Polizeiliche Kriminalstatistik 2010. Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden, 2011, S. 217.

[41] Vgl.: Abbildung 1

[42] Bundeskriminalamt (Hrsg): Polizeiliche Kriminalstatistik 2010. Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden, 2011, S. 217.

[43] Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 (ImK-Kurzbericht). Berlin, 2011, S. 6.

[44] http://www.bauordnungen.de/Mecklenburg-Vorpommern.htm, Stand 10.11.2011

[45] Bundeskriminalamt (Hrsg): Polizeiliche Kriminalstatistik 2010. Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden, 2011, S. 217.

[46] Vgl.: S. 9.

[47] Kersten, Klaus Ulrich: Vorwort. In: Hoffmann, Jens/Musolff, Cornelia: Fallanalyse und Täterprofil. BKA-Forschungsreihe Nummer 52, Hrsg.: BKA, Wiesbaden, 2000, S. 5.

[48] Vgl.: Hoffmann, Jens/Musolff, Cornelia: Fallanalyse und Täterprofil. BKA-Forschungsreihe Nummer 52, Hrsg: BKA, Wiesbaden, 2000, S. 17–18.

[49] Vgl.: Müller, S./Köhler, D./Hinrichs, G.: Täterverhalten und Persönlichkeit. Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt, 2005, S. 10.

[50] Föhl, Markus: Täterprofilerstellung. Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt, 2001, S. 1.

[51] Teten & Turvey. In: Föhl, Markus: Täterprofilerstellung. Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt, 2001, S. 22.

[52] Vgl.: Föhl, Markus: Täterprofilerstellung. Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt, 2001, S. 23.

[53] Vgl.: Weingart, Albert: Kurze Anleitung zum Untersuchen von Brandstiftungen. Mitteilungen für die öffentlichen Feuerversicherungs-Anstalten Nr. 8, Verband öffentlicher Feuerversicherungs-Anstalten in Deutschland zu Merseburg, Merseburg, 1901, S. 21–22.

[54] Vgl.: Müller, Silvia/Köhler, Denis/Hinrichs, Günter: Täterverhalten und Persönlichkeit. Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt, 2005, S. 22.

[55] Vgl.: Roll, Holger: Klausurenkurs Kriminaltaktik. Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München/Hannover u.a., 1999, S. 128–134.

[56] Vgl.: Ackermann, Rolf: Kriminalistische Fallanalyse. (Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie, Band 13), Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden, 2010, S. 19.

[57] Vgl.: Edenda, S. 64–65.

[58] Vgl.: Ackermann, Rolf: Kriminalistische Fallanalyse. (Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie, Band 13), Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden, 2010, S. 79.

[59] Vgl.: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Qualitätsstandards der Fallanalyse für die Polizeien des Bundes und der Länder. Wiesbaden, 2010, S. 7.

[60] http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/ViCLAS, Stand:18.09.2011

[61] Vgl.: Jäkel, Harry/Prof. Dr. Wirth, Ingo: Brandkriminalität. In: Der Kriminalist, Ausgabe 6, 2003, Schmidt-Römhild-Verlag, S. 236.

[62] Vgl.: Jäkel, Harry: Täterprofiling bei vorsätzlichen Brandstiftungen. In: http://www.kriminalpolizei.de/downloads/ausgabeseptember1999.pdf, S. 11 von 17. Stand: 04.10.2011

[63] Siehe Anlage 1: Fragebogen zur Erstellung des Täterprofils von Brandstiftern. S. I–XX.

[64] Vgl.: Jäkel, Harry/Prof. Dr. Wirth, Ingo: Brandkriminalität. in Der Kriminalist, Ausgabe 6 aus 2003, Schmidt-Römhild-Verlag, S. 238.

[65] Vgl.: http://www.berliner-zeitung.de/archiv/eine-bundesweit-einmalige-datenbank-hilft-in-brandenburg-das-taeterprofil-zu-ermitteln-computer-suchen-brandstifter,10810590,10120312.html, Stand: 09.01.2012

[66] Vgl.: Lamnek, Siegfried: Qualitative Sozialforschung. 5. überarbeitete Auflage, Beltz Verlag, Weinheim/Basel, 2010, S. 456.

[67] Vgl.: Ebenda, S. 304–305.

[68] Vgl.: C.H.Beck Verlag (Hrsg.): Strafprozessordnung. 46. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München, 2009, S. 92.

[69] Vgl.: https://www.fh-muenster.de/ibl/projekte/informationsportal/Dokumentenanalyse.php; Stand: 03.09.2011

[70] Vgl.: Porst, Rolf: Umfrageforschung und Sekundäranalyse von Umfragedaten (am Beispiel des ALLBUS). Fernstudienkurs der FernUniversität in Hagen Nr. 03606, Hagen, 1999, S. 117.

[71] Unschuldsvermutung (In dubio pro reo) nach Art. 6 EMRK i.V.m. Art. 20 GG

[72] Weiterführend vergleiche hierzu: Burzan, Nicole: Quantitative Methoden der Kulturwissenschaften. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz, 2005, S. 53–55.

Ende der Leseprobe aus 161 Seiten

Details

Titel
Anhaltspunkte zur Täterprofilerstellung bei Brandstraftaten
Untertitel
Einfach- und Mehrfachbrandstifter im Vergleich
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Juristische Fakultät - Lehrstuhl für Kriminologie)
Note
2,4
Autor
Jahr
2012
Seiten
161
Katalognummer
V209487
ISBN (eBook)
9783656386186
ISBN (Buch)
9783656386575
Dateigröße
5126 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit entstand auf Grundlage des Brandstifterimformations- und Auskunftssystems des Landes Brandenburg.
Schlagworte
anhaltspunkte, täterprofilerstellung, brandstraftaten, einfach-, mehrfachbrandstifter, vergleich
Arbeit zitieren
MA in Criminology and Police Science Martin Awe (Autor:in), 2012, Anhaltspunkte zur Täterprofilerstellung bei Brandstraftaten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209487

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