In der Frühen Neuzeit unterlag das Leben der Adligen einem stetigen Wandel. Die mittelalterliche Reiseherrschaft wich der Residenz, der Hofstaat musste neu strukturiert werden. Diese neue Form des Zusammenlebens verlangte neue Regeln, die uns Dank der zunehmende Verschriftlichung, in den Hofordnungen überliefert sind. Ein Teil dieser Verordnungen betraf häufig auch den Frauenhofstaat, die „Frauenzimmerordnung“, in denen Aufgaben und Pflichten der Hofdamen festgehalten wurden. Diese Frauenzimmerordnungen sind einerseits eine schwierige Art der Quelle, weil sie normative Vorgaben enthalten und deshalb keinen objektiven Eindruck vom Alltagsleben am Hof vermitteln können. Andererseits lassen sich gerade durch diesen normativen Charakter Schlüsse über das Leben des Adel ziehen. Viele der Instruktionen tauchen vermutlich nur deshalb so oft auf, weil die Nichteinhaltung dieser Regeln sehr verbreitet war und man sie daher ständig wiederholen musste. Die frühneuzeitlichen Frauenzimmerordnungen sind zum Teil sehr gut erforscht. Es gibt bereits umfangreiche Untersuchungen, die sich mit der Frauenzimmerordnung des Kaiserhofes in Wien beschäftigen und durch Vergleiche konnte man feststellen, dass der Wiener Hof als Vorbild für viele kleinere Adelssitze galt.
In der folgenden Arbeit möchte ich eine jener, die Frauenzimmerordnung der Herzogin Sophie von Mecklenburg, zunächst inhaltlich untersuchen. Eine Einbettung in den historischen Kontext erfolgt anschließend über einen Vergleich mit der Frauenzimmerordnung Wiens. Eventuell auftretende Parallelen zeigen, welche Aspekte des täglichen Lebens, welche Aufgaben und Probleme, das Leben der adligen Frauen bestimmte – unabhängig von der Region oder der Größe des Hofes. Auch nach den Gründen für Unterschiede in der Hoforganisation soll gefragt werden.
Inhalt
1. Die Hofordnung als Quelle
2. Inhalt der Quelle
3. Historischer Kontext
3.1 Sophie von Mecklenburg
3.2 Frauenzimmerordnungen - ein Vergleich mit dem Wiener Hof
4 Fazit
5 Quellen und Literatur
Quelle
Literatur:
1. Die Hofordnung als Quelle
In der Frühen Neuzeit unterlag das Leben der Adligen einem stetigen Wandel. Die mittelalterliche Reiseherrschaft wich der Residenz, der Hofstaat musste neu strukturiert werden.[1] Diese neue Form des Zusammenlebens verlangte neue Regeln, die uns Dank der zunehmende Verschriftlichung, in den Hofordnungen überliefert sind. Ein Teil dieser Verordnungen betraf häufig auch den Frauenhofstaat, die „Frauenzimmerordnung“, in denen Aufgaben und Pflichten der Hofdamen festgehalten wurden. Diese Frauenzimmerordnungen sind einerseits eine schwierige Art der Quelle, weil sie normative Vorgaben enthalten und deshalb keinen objektiven Eindruck vom Alltagsleben am Hof vermitteln können.[2] Andererseits lassen sich gerade durch diesen normativen Charakter Schlüsse über das Leben des Adel ziehen. Viele der Instruktionen tauchen vermutlich nur deshalb so oft auf, weil die Nichteinhaltung dieser Regeln sehr verbreitet war und man sie daher ständig wiederholen musste.[3] Die frühneuzeitlichen Frauenzimmerordnungen sind zum Teil sehr gut erforscht. Es gibt bereits umfangreiche Untersuchungen, die sich mit der Frauenzimmerordnung des Kaiserhofes in Wien beschäftigen und durch Vergleiche konnte man feststellen, dass der Wiener Hof als Vorbild für viele kleinere Adelssitze galt.[4]
In der folgenden Arbeit möchte ich eine jener, die Frauenzimmerordnung der Herzogin Sophie von Mecklenburg,[5] zunächst inhaltlich untersuchen. Eine Einbettung in den historischen Kontext erfolgt anschließend über einen Vergleich mit der Frauenzimmerordnung Wiens. Eventuell auftretende Parallelen zeigen, welche Aspekte des täglichen Lebens, welche Aufgaben und Probleme, das Leben der adligen Frauen bestimmte – unabhängig von der Region oder der Größe des Hofes. Auch nach den Gründen für Unterschiede in der Hoforganisation soll gefragt werden.
2. Inhalt der Quelle
Die Frauenzimmerordnung Sophies von Mecklenburg beginnt mit der Mahnung an die „Hofemeisterin“; die folgende Ordnung ernst zu nehmen. Diese, an anderen Höfen „Oberhofmeisterin“ oder „Obristhofmeisterin“ genannt, stand an der Spitze des weiblichen Hofstaates.[6]
Die Aufgaben der Hofmeisterin in den Räumen der Damen werden im Folgenden kurz umrissen: sie sollte unter den Frauen für „Zucht und erbarkeit“ sorgen und sich um eine angemessene Ausbildung derer kümmern. Unarten sollten nicht geduldet werden und Gespräche mit Männern durften nicht - schon gar nicht alleine - in einer Ecke des Raumes stattfinden, sondern „offenlich“, bei Tisch und unter den Augen der Hofmeisterin. Dabei sollte auf angemessene Gestik und Sprache geachtet werden. Die Hofmeisterin hatte auch zu verhindern, dass die Fräulein vor der Tür, in den Fluren oder Treppenaufgängen Gespräche mit Dritten, seien es männliche Hofangestellte oder andere Besucher, führten. Die Damen durften sich außerdem nicht ohne Erlaubnis aus dem Frauenzimmer entfernen. Dort beschäftigten sie sich mit Nähen und anderen kleinen Arbeiten, zu denen die Hofmeisterin die Fräulein anzuhalten hatte. Der erste Teil zeigt also, wie das Leben im Frauenzimmer geordnet sein sollte, welche Grundregeln und Pflichten die Damen einzuhalten hatten.
Die Folgenden zwei Abschnitte treffen Anweisungen zum Verhalten der Hofdamen in der Öffentlichkeit: Während der gemeinsamen Malzeiten sollte die Hofmeisterin für Ordnung sorgen und laute Gespräche und Lachen unterbinden. Wie beim Essen, so sollten die Fräulein sich auch ernsthaft und angemessen verhalten, wenn sie hinter der Fürstin hergingen – und zwar ordentlich in Reihen. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass die Bewohnerinnen des Frauenzimmers sich nicht stritten und fremden Fürsten und Grafen mit gebührendem Respekt begegneten. Die Situationen, die solche Begegnungen beinhalten werden genannt: wenn die Herren vorübergingen, zum Essen eingeladen waren, oder die Fräulein zum Tanz aufforderten. Die Verbeugung, die bei einem Zusammentreffen mit männlichen Gästen angebracht war, wird extra betont, um zu vermeiden, dass die Damen „als die Klotze“, also steif und unbeweglich dastanden. Diese Anweisung galt nicht nur am Hof der Herzogin, sondern auch an andere Orten.
Der dritte Bereich, in dem die Fräulein sich bewegten und bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten hatten, war die Kirche.
[...]
[1] Vgl.: Keller, Katrin: Frauen in der höfischen Gesellschaft des 17. Jahrhunderts: Amtsinhabe und Netzwerke am Wiener Hof. in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 3. Online verfügbar unter http://www.zeitenblicke.de/2005/3/Keller, zuletzt geprüft am 26.07.2012, Abschnitt 4/5, im Folgenden: Keller (zeitblicke).
[2] Vgl Keller, Katrin (2005): Hofdamen. Amtsträgerinnnen im Wiener Hofstaat des 17. Jahrhunderts. Wien: Böhlau, S. 88, im Folgenden: Keller (Hofdamen).
[3] Vgl.: Keller (Hofdamen), S. 99.
[4] Vgl.: Richter, Susan (2005): Hofdame - ein Beruf für Frauenzimmer? Betätigungsfelder adeliger Damen am Beispiel des kurpfälzischen Hofes im 18. Jahrhundert. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, S. 441–480, S. 444, im Folgenden: Richter.
[5] Frauenleben an einem Fürstenhof des frühen 17. Jahrhunderts. Aus der Frauenzimmerordnung der Herzogin Sophie von Mecklenburg (1614); Quelle 28, in: Müller, Rainer Albert; Roeck, Bernd (1996): Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellungen. Stuttgart: Reclam, S. 175–179.
[6] Vgl.: Richter, S. 445.
- Quote paper
- Julia Arnold (Author), 2012, Die Frauenzimmerordnung der Herzogin Sophie von Mecklenburg, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209752