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Die Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in der EU

Empfehlungen für Deutschland

Title: Die Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in der EU

Master's Thesis , 2012 , 93 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Angelika Isecke (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Summary Excerpt Details

Deutschland muss inklusiv werden, denn seit März 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention auch hier. Damit das daraus abgeleitete Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit verwirklicht wird, ist ein „inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen“ zu gewährleisten. Der „inklusive Unterricht“ an allgemeinen Schulen soll damit zur Regel und die Beschulung an Förderschulen zur Ausnahme werden. Was bedeutet das? Wie ist die UN-BRK in das deutsche Rechtssystem eingebunden? Was sind die Konsequenzen und wo gibt es Grenzen bei der Umsetzung? Wie gestaltet sich der Prozess in anderen EU-Staaten? Welche Schritte sind auf den staatlichen Ebenen bereits veranlasst und welcher Handlungsbedarf ist noch notwendig? Die Herangehensweise an das Thema erfolgt vor dem Hintergrund, dass sich nicht mehr Frage stellt, ob die gemeinsame Beschulung sinnvoll ist, sondern wie sie aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtung verwirklicht werden kann. Prioritäten gelten der Entwicklung von Rahmenbedingungen auf allen staatlichen Ebenen, die den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems ermöglichen. Dabei wird auch die Rolle der EU betrachtet.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Darstellung der rechtlichen Gegebenheiten der BRK

1.1. Entstehung und Bedeutung der BRK

1.2. Allgemeine Inhalte der BRK und des Fakultativprotokolls

1.2.1. Zweck und Anwendungsbereich der Konvention

1.2.2. Prinzipien und Staatenpflichten

1.3. Einbettung der BRK und deren Art. 24 in die deutsche Rechtsordnung des Bundes und der Länder

1.4. Die Forderung eines inklusiven Bildungssystems nach Art. 24 BRK

1.5. Die Konsequenzen der Verpflichtungen aus Art. 24 BRK - Tragweite für die deutsche Rechtsordnung

1.6. Mögliche Grenzen der Inklusionsverpflichtung

1.7. Bedeutung der BRK und ihres Art. 24 für die EU und die GRCh

2. Darstellung der Umsetzung von Art. 24 BRK in der EU allgemein und in ausgewählten EU Staaten

2.1. Allgemeiner Überblick zur Situation in den Mitgliedstaaten der EU

2.2. Italien

2.2.1. Zuständigkeiten im Bildungsbereich

2.2.2. Aufbau des allgemeinen Bildungssystems

2.2.3. Geschichte zum Aufbau eines integrativen Bildungssystems

2.2.3.1. Gesetzlicher Rahmen

2.2.3.2. Personelle und finanzielle Ressourcen

2.2.4. Stand der Umsetzung von Art. 24 BRK und bisher veranlasste Aktivitäten

2.2.5. Zwischenergebnis: Bewertung des Umsetzungsstands und Benennung der für die Inklusion begünstigenden Faktoren in Italien

2.3. Finnland

2.3.1. Zuständigkeiten im Bildungsbereich

2.3.1.1. Das Bildungsministerium

2.3.1.2. Das Zentralamt für Unterrichtswesen

2.3.1.3. Aufgaben der Kommunen

2.3.2. Aufbau des allgemeinen Bildungssystems

2.3.3. Geschichte zum Aufbau eines integrativen Bildungssystems

2.3.4. Stand der Umsetzung von Art. 24 BRK und bisher veranlasste Aktivitäten

2.3.5. Zwischenergebnis: Bewertung des Umsetzungsstands und Benennung der für die Inklusion begünstigenden Faktoren in Finnland

2.4. Deutschland

2.4.1. Zuständigkeiten von Bund und Ländern im Bildungsbereich

2.4.2. Die Ständige Konferenz der Kultusminister

2.4.3. Die Rolle der Kommunalverwaltungen

2.4.4. Aufbau des allgemeinen Bildungssystems

2.4.5. Geschichte zum Aufbau des Förderschulwesens und erste Integrationsbestrebungen

2.4.6. Stand der Umsetzung von Art. 24 BRK in der BRD

2.4.7. Bisher veranlasste Aktivitäten der verschiedenen Ebenen

2.4.8. Tatsächliche innerstaatliche Umsetzung von Art. 24 BRK und damit verbundene Aktivitäten am Beispiel des Bundeslandes NRW

3. Abschließende Betrachtung

3.1. Bewertung der rechtlichen Darstellung

3.2. Bewertung des Umsetzungsstands von Art. 24 BRK in Deutschland anhand der dargestellten Länder und unter Beachtung von begünstigenden und hinderlichen Faktoren

3.3. Abgabe von Empfehlungen für alle Ebenen zur Umsetzung der BRK im deutschen Bildungssystem

3.3.1. Ebene des Bundes

3.3.2. Ebene des Landes

3.3.3. Ebene der KMK

3.3.4. Ebene der Kommune

3.3.5. Darstellung des Einflussbereichs der EU anhand von möglichen Instrumenten und deren Inhalt

3.3.5.1. Agenden/ Strategien

3.3.5.2. Die Offene Methode der Koordinierung

3.3.5.3. Peer-Review-Verfahren

3.3.5.4. Europäische Jahre

3.3.5.5. Förderprogramme und Projekte

3.3.6. Sonstiger überstaatlicher Regelungsbedarf

Zielsetzung & Themen

Die Masterarbeit untersucht die Umsetzung von Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland. Ziel ist es, den aktuellen Entwicklungsstand zu analysieren und auf Basis von Erfahrungen aus Italien und Finnland Handlungsempfehlungen für das deutsche Bildungssystem abzuleiten, um den Übergang zu einer inklusiven Beschulung zu fördern.

  • Rechtliche Analyse von Art. 24 BRK und dessen Bedeutung für das deutsche Bildungssystem.
  • Vergleichende Untersuchung der Inklusionspraxis in Italien und Finnland.
  • Bewertung des Umsetzungsstands in Deutschland inklusive einer regionalen Analyse der Bundesländer.
  • Entwicklung von politischen Strategien und Empfehlungen für Bund, Länder und Kommunen zur Förderung der Inklusion.

Auszug aus dem Buch

2.2.3. Geschichte zum Aufbau eines integrativen Bildungssystems

In Italien hat es nie ein gut ausgebautes Förderschulwesen gegeben; auch war dieses vielfach nur auf die großen Städte beschränkt und keineswegs so ausdifferenziert, wie es aus dem deutschsprachigen Ausland bekannt ist.

In Art. 28 des Gesetzes Nr. 118/ 71 ist der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderungen seit 1971 geregelt. Im Jahr 1977 wurde durch das Staatsgesetz Nr. 517/ 77 beschlossen, dass alle ausgrenzenden und isolierenden Maßnahmen gegenüber Menschen mit Behinderung grundsätzlich abgelehnt werden. Damit wurde eine Integration in allen Bereichen angestrebt, selbstverständlich auch für den Elementarbereich. Seither gibt es „kein Schulgesetz, das sich ausschließlich mit der schulischen Integration befasst und ebenso kaum ein Schulgesetz, das nicht auch darauf Bezug nimmt.“ Das Gesetz enthält u.a. folgende Regelungen: Eine Klasse, in der ein behindertes Kind aufgenommen wird, darf maximal 20 Schüler umfassen. In eine Klasse dürfen nicht mehr als 2 Schüler mit Behinderungen aufgenommen werden. Für jeden Schüler mit Behinderung steht eine weitere Integrationslehrkraft mit 6 Stunden wöchentlich zur Verfügung. Die Ziffernzeugnisse werden für alle Schüler durch Berichtszeugnisse ersetzt. Nach dem Gesetz ist jeder Schüler mit Behinderung integrierbar. Der Begriff der Behinderung ist in Italien sehr eng gefasst und im Grunde auf medizinisch belangvolle Schädigungen und Beeinträchtigungen eingegrenzt. Kinder mit Lern-, Sprach- und Verhaltensstörungen werden nicht als behindert bezeichnet.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Darstellung der rechtlichen Gegebenheiten der BRK: Das Kapitel erläutert die Entstehung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie deren Einbettung in die deutsche Rechtsordnung und die spezifischen Anforderungen des Artikels 24 an ein inklusives Bildungssystem.

2. Darstellung der Umsetzung von Art. 24 BRK in der EU allgemein und in ausgewählten EU Staaten: Dieser Teil bietet einen Überblick über die Inklusionsquoten in EU-Staaten und analysiert beispielhaft die Bildungsstrukturen in Italien und Finnland im Vergleich zu Deutschland.

3. Abschließende Betrachtung: Hier werden die Ergebnisse der rechtlichen Analyse und des Ländervergleichs zusammengeführt, um konkrete Handlungsempfehlungen für die verschiedenen staatlichen Ebenen in Deutschland zu formulieren.

Schlüsselwörter

UN-Behindertenrechtskonvention, BRK, Inklusion, Integration, Inklusives Bildungssystem, Art. 24, Förderschule, Deutschland, Italien, Finnland, Lehrerausbildung, Schulgesetzgebung, KMK, Bildungsmonitor, Menschenrechte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Masterarbeit?

Die Arbeit befasst sich mit der völkerrechtlichen Verpflichtung Deutschlands, ein inklusives Bildungssystem gemäß Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention aufzubauen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Einordnung der BRK, dem Vergleich der Inklusionspraxis in Europa sowie der Analyse der deutschen Bildungspolitik und ihrer Reformbedarfe.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist die Bewertung des Umsetzungsstands der Inklusion in Deutschland und die Erarbeitung von Empfehlungen, wie staatliche Ebenen den Wandel zu einer inklusiven Schule gestalten können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse kombiniert mit einem Ländervergleich, um Best-Practice-Beispiele und strukturelle Erfolgsfaktoren zu identifizieren.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der BRK, stellt die Inklusionsmodelle Italiens und Finnlands dar und untersucht detailliert die Situation in Deutschland, insbesondere am Beispiel von Nordrhein-Westfalen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Die zentralen Begriffe sind UN-Behindertenrechtskonvention, Inklusion, Bildungssystem, Förderschulwesen und rechtliche Implementierung.

Warum wird Italien im Ländervergleich als Beispiel angeführt?

Italien gilt als Vorreiter, da es bereits seit den 1970er Jahren ein integratives Schulsystem verfolgt und Förderschulen weitgehend abgeschafft hat.

Welche Rolle spielt die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) in der Arbeit?

Die Arbeit kritisiert die KMK für ihre langsame Arbeitsweise und das Einstimmigkeitsprinzip, das Reformen im föderalen Bildungssystem der Bundesländer erschwert.

Warum weist die Autorin auf das "Exklusionsrisiko" in Deutschland hin?

Das gegliederte Schulsystem und die frühe Trennung in Förder- und Regelschulen führen laut der Autorin zu einer Stigmatisierung und erschweren die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Welche spezifische Rolle spielt der Föderalismus bei der Inklusionsumsetzung?

Die Autorin hebt hervor, dass die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern eine zentrale Herausforderung darstellt, da die notwendigen Reformen in 16 unterschiedlichen Landesgesetzen umgesetzt werden müssen.

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Details

Title
Die Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in der EU
Subtitle
Empfehlungen für Deutschland
College
Berlin School of Economics and Law  (Fernstudieninstitut )
Course
Europäisches Verwaltungsmanagement
Grade
1,3
Author
Angelika Isecke (Author)
Publication Year
2012
Pages
93
Catalog Number
V209870
ISBN (eBook)
9783656374206
ISBN (Book)
9783656376910
Language
German
Tags
Inklusion Bildung Mehrebenenpolitik UN-Konvention Soft-Law UN-Behindertenrechtskonvention Art. 24 UN-BRK Behinderung EU-Staaten Förderschule Offene Methode der Koordinierung Peer-review Finnland Italien UN-BRK
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Angelika Isecke (Author), 2012, Die Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209870
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