Immanuel Kant schrieb im Jahre 1795 das bedeutende Werk „Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf“. Dieses ist in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste besteht aus den sechs Präliminarartikeln, welche Verbote darstellen, die für einen ewigen Frieden nach Kants Mei-nung gelten müssen. Die drei Definitivartikel bilden den zweiten Abschnitt des Werkes. Diese stellen Weiterführungen der Präliminarartikel dar und belehren über die Voraussetzungen, die für das Erreichen eines ewigen Friedens gegeben sein müssen. Für letztere Artikel gibt es noch zwei Zusätze. Das Werk wird durch zwei Anhänge abgeschlossen.
In dieser Arbeit sollen die Definitivartikel genauer vorgestellt werden. Da Kant sein Werk unter den Voraussetzungen seiner Zeit schrieb, soll ebenfalls Bezug zu der Aktualität der Definitivartikel hergestellt werden. Die gesamte Arbeit wird also durch die Fragestellung „Haben die Definitivartikel von Kant Gültigkeit in unserer heutigen Gesellschaft?“ geleitet.
Einleitung
Immanuel Kant schrieb im Jahre 1795 das bedeutende Werk „Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf“. Dieses ist in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste besteht aus den sechs Präliminarartikeln, welche Verbote darstellen, die für einen ewigen Frieden nach Kants Meinung gelten müssen. Diese lauten wie folgt: 1. „Es soll kein Friedensschluß [sic!] für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden“ (Kant 1984, S. 3), 2. „Es soll kein für sich bestehender Staat […] von einem anderen Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können“ (ebd., S.4), 3. „Stehende Heere […] sollen mit der Zeit ganz aufhören“ (ebd.), 4. „Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden“ (ebd., S.6), 5. „Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines anderen Staats gewalttätig einmischen“ (ebd.) und 6. „ Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen […]“ (ebd., S. 7).
Die drei Definitivartikel bilden den zweiten Abschnitt des Werkes. Diese stellen Weiterführungen der Präliminarartikel dar und belehren über die Voraussetzungen, die für das Erreichen eines ewigen Friedens gegeben sein müssen. Für letztere Artikel gibt es noch zwei Zusätze. Das Werk wird durch zwei Anhänge abgeschlossen.
In dieser Arbeit sollen die Definitivartikel genauer vorgestellt werden. Da Kant sein Werk unter den Voraussetzungen seiner Zeit schrieb, soll ebenfalls Bezug zu der Aktualität der Definitivartikel hergestellt werden. Die gesamte Arbeit wird also durch die Fragestellung „Haben die Definitivartikel von Kant Gültigkeit in unserer heutigen Gesellschaft?“ geleitet.
In diesen drei Artikeln fordert Kant ein geregeltes Rechtssystem für die vertragschließenden Staaten. Dieses Rechtssystem, welche das friedliche Zusammenleben der Menschen untereinander sichert, muss durch Politik gegeben werden, denn Menschen können in ihrem Naturzustand – also ohne Regeln, Gesetze etc. – nicht in Frieden leben. Der Naturzustand der Menschen wäre also ein Kriegszustand. Deswegen treten die Individuen in ein bürgerliches Bündnis mit anderen, welches sich Staat bzw. Volk nennt und opfern dafür einen Teil ihrer Freiheit. Mit dem Eintritt in einen Staat geben die Menschen die Zustimmung für ein gemeinsames Oberhaupt. Das Volk bzw. der Staat gibt den zugehörigen Menschen die Möglichkeit zur Selbstentfaltung, indem er ihm Rechte aber auch Pflichten zuschreibt.
Dieser Ansicht Kants stimme ich voll und ganz zu, denn es ist kaum bzw. überhaupt nicht vorstellbar, dass in einem Zustand von völliger Regellosigkeit (Anarchie) ein harmonisches Beisammensein der Menschheit möglich wäre. Diese absolute Freiheit würden sicherlich viele ausnutzen, um sich selbst zu bereichern. Da sich jedoch die Menschen gegeneinander zur Wehr setzen würden – was verständlich ist, denn jeder will seine hart erarbeiteten Güter schützen – wäre das Leben auf der Erde von ständigem Krieg und Gewalt begleitet. Dies gilt nicht nur für die damalige Zeit, sonder kann m.E. auch problemlos auf die heutige Welt übertragen werden.
1. Definitivartikel: „Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein“
Wie der Titel des Artikels schon deutlich macht, beschäftigt sich Kant hier mit der Form eines Staates - die Republik sieht er hierbei als die einzig wahre Staatsform an. Eine Staatsform ist überhaupt notwendig, da – wie oben bereits verdeutlicht – die Menschen ohne eine solche nicht friedlich miteinander leben können. Kant sieht die Notwendigkeit einer Verfassung, welche dem Volk sowohl Rechten als auch Pflichten darbietet, diese soll
„[…] erstlich nach Prinzipien der F r e i h e i t der Glieder einer Gesellschaft (als Menschen), zweitens nach Grundsätzen der A b h ä n g i g k e i t aller von einer einzigen gemeinsamen Gesetzgebung (als Untertanen) und drittens die nach dem Gesetz der G l e i c h-h e i t derselben (als Staatsbürger) gestiftete[n] Verfassung […]“ (Kant 1984, S. 10f.)
aufgebaut sein. Eine Verfassung dieser Art ist lediglich in einem republikanischen Staat vorhanden. Für den ewigen Frieden im Sinne der oben genannten Verfassung ist es des Weiteren notwendig, dass das Volk selbst darüber entscheidet, ob Krieg geführt werden soll oder nicht. Diesen Aspekt finde ich sehr interessant, da laut Kant in diesem Fall kein Krieg mehr geführt werden würde. Denn die Kriegskosten werden von dem Volk getragen; dieses würde bei einer selbstständigen Entscheidung also gegen den Krieg stimmen. Aber auch durch Aspekte wie der Verwüstung oder den Schulden, die aufgrund des Krieges entstehen, würde sich das Volk gegen Kriegsführung entscheiden.
Neben der Regierungsform der Republik existiert weiter die der Despotie. Kant lehnt Zweitere entschieden ab, denn hier können die Regierenden die Gesetze, welche sie selbst entwickelt haben auch selbstständig verabschieden. Im Gegensatz dazu ist in der Republik die gesetzgebende von der ausführenden Gewalt getrennt. Des Weiteren gibt es unterschiedliche Anzahlen von Herrschenden – einem (Autokratie/ Fürstengewalt), einigen (Aristokratie/Adelsgewalt) oder alle zusammen (Demokratie/Volksgewalt). Die Demokratie in diesem Sinne bzw. alle nicht repräsentativen Formen entsprechen nicht den Ansichten Kants, denn in solchen kann sich jeder direkt in das Regieren einmischen, was letzten Endes zu keinem politischen Entschluss führen würde. Kant ist abschließend der Meinung, dass eine Verfassung umso mehr der Staatsform des Republikanismus entspricht, je geringer die Anzahl der Regierenden und umso höher die Repräsentation ist.
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- Quote paper
- Julia Trebes (Author), 2012, Die Gültigkeit der Devinitivartikel von Kant in unserer heutigen Gesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209977