Europa-Abkommen versus Vollmitgliedschaft in der EU – Ein Vergleich der ökonomischen Integrationswirkungen


Seminararbeit, 2003

22 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Problemstellung, Eingrenzung und Aufbau der Arbeit

2. Ökonomische Auswirkungen einer EU – Mitgliedschaft
2.1. Die Auswirkungen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs dargestellt durch die Zolluniontheorie
2.1.1. Statische Effekte
2.1.2. Dynamische Effekte
2.1.3. Regelungen der EU–Beitrittsverhandlungen und Prognose der Auswirkungen eines EU–Beitritts der MOEL hinsichtlich des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs
2.2. Mobilität der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital und Niederlassungsfreihei
2.2.1. Ökonomische Effekte
2.2.2. Regelungen der EU–Beitrittsverhandlungen und Prognose der Effekte eines EU–Beitritts der MOEL hinsichtlich der Mobilität der Produktionsfaktoren

3. Ökonomische Auswirkungen der Europa - Abkommen
3.1. Effekte der Regelungen zum Waren- und Dienstleistungsverkehr
3.2. Effekte der Regelungen zur Mobilität der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital und Niederlassungsfreiheit

4. Abschließender Vergleich der Integrationswirkungen einer EU – Vollmitgliedschaft bzw. der Europa - Abkommen

5. Literaturverzeichnis

6. Verzeichnis der berücksichtigten völkerrechtlichen Abkommen

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Graphische Analyse der Zolluniontheorie

Abbildung 2: Graphische Analyse der Faktorbewegungen

Tabelle 1a : Anteil der Exporte in die MOEL an den Gesamtexporte

der EU, USA und Japan (in %)

Tabelle 1b : Anteil der Importe aus den MOEL an den Gesamtimporten

der EU, USA und Japan (in %)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Problemstellung, Eingrenzung und Aufbau der Arbeit

Die Europäische Union (EU) befindet sich mit den zehn Ländern Mittel- und Osteuropas (MOEL: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) in einem Prozess, an dessen Ende der Beitritt dieser Staaten zur EU stehen soll. Die Verhandlungen sind je nach Mitgliedsland unterschiedlich weit fortgeschritten.[1] Sollten die Bürger bzw. Parlamente dieser Länder einem EU–Beitritt zustimmen (die Bürger Ungarns und Sloweniens haben bereits zugestimmt[2] ), so können Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn zum 01. Mai 2004 und Bulgarien und Rumänien bis 2007 beitreten.[3] In den 1990er Jahren hat die EU mit den MOEL bereits Verträge, Europa–Abkommen genannt, abgeschlossen, die Regelungen insbesondere zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit, einen späteren Beitritt im Blick, darstellen.

Diese Arbeit möchte die Auswirkungen der ökonomischen Integration einer EU–Mitgliedschaft einerseits und der Regelungen der Europa–Abkommen andererseits herausarbeiten und anschließend vergleichen.

Zunächst werden die ökonomischen Auswirkungen einer EU–Mitgliedschaft in Kapitel 2 herausgearbeitet. Betrachtet werden der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr und die Mobilität der Produktionsfaktoren, ergänzt um eine Darstellung einiger besonderer Regelungen der Beitrittsverhandlungen sowie konkreter Prognosen.

Anschließend wird Kapitel 3 die wesentlichen Charakteristika der Europa–Abkommen vorstellen und darauf aufbauend deren ökonomische Auswirkungen darstellen. Auch hier steht die Analyse der Regelungen zum Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie der Produktionsfaktorenmobilität im Vordergrund.

Kapitel 4 greift dann die Erkenntnisse der vorangegangenen Kapitel auf und stellt einen Vergleich der dargelegten Integrationswirkungen einer EU–Mitgliedschaft bzw. der Europa–Abkommen her, wobei der Blickwinkel insbesondere auf die MOEL gerichtet ist.

2. Ökonomische Auswirkungen einer EU – Mitgliedschaft

2.1. Die Auswirkungen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs dargestellt durch die Zolluniontheorie

2.1.1. Statische Effekte

Im Folgenden wird die statische neoklassische Zolluniontheorie vorgestellt. Ihr liegen Prämissen wie „vollständige Konkurrenz, homogene Güter, keine Skaleneffekte, keine technologischen oder sonstigen Marktzutrittsbarrieren, keine Entwicklung neuer Produkte und kein technologischer Fortschritt“[4] zugrunde. Diese Analyse eignet sich primär für den inter-industriellen Handel [5].[6] Weiterhin wird davon ausgegangen, dass ein Land B (wie die MOEL) mit einem Land A (wie der EU) eine Zollunion bildet und dass das Preisniveau in Land B niedriger als in Land A ist. Das Weltmarktpreisniveau (PW) ist am geringsten und aufgrund seiner Größe verhält sich das Exportangebot in der Analyse vollkommen unelastisch. Zur Veranschaulichung der Situation einer komparativ statischen Partialanalyse diene folgende Abbildung:

Abbildung 1: Graphische Analyse der Zolluniontheorie[7]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ausgangssituation: Das Land A erhebt einen Mengenzoll auf die Importe sowohl des Landes B als auch des Weltmarkts, so dass sich die Importangebotskurven von B (IAB) und des Weltmarktes (IAW) um den Zollsatz in Höhe von Z nach oben auf IAWZ und IABZ verschieben. INA bezeichnet die Importnachfragekurve von A. Die somit zustande kommende Importnachfrage im Land A in Höhe der Menge X0 und zum Preis von P0 wird befriedigt aus den Importen aus Land B in Höhe der Menge XB sowie vom Weltmarkt in Höhe der Menge X0 – XB. Des Weiteren setzen die Unternehmen des Landes A die Menge XA ab. Im nächsten Schritt tritt Land B einer Zollunion mit Land A bei und beide erheben einen gemeinsamen Außenzoll gegenüber den Anbietern des Weltmarkts in gleicher Höhe, wie sie das Land A schon vor der Bildung der Zollunion erhoben hat. Die Nachfragesituation im Land A ist nun wie folgt: da die Zölle für die Importe aus Land B nun wegfallen, ist die relevante Importangebotskurve für Güter aus dem Land B nun IAB. Für Weltmarktimporte gilt weiterhin die IAWZ - Kurve. Die Importnachfrage von A besteht nun aus der Menge X1 zum Preis von P1. Diese Menge wird voll aus Importen aus dem Land B befriedigt. Vom inländischen Angebot wird in Land A die Menge XC nachgefragt. Folgendes hat sich durch die Bildung der Zollunion also verändert:

- Durch den Wegfall der Zölle zwischen Land A und Land B sind (aus Sicht von A) die Importe aus Land B im Vergleich zu denen vom Weltmarkt billiger geworden, so dass die Weltmarktimporte im aufgezeigten Fall vollständig durch zusätzliche Land B-Importe verdrängt werden konnten. Diesen Effekt nennt man Handelsumlenkung, der im dargelegten Fall die Höhe von X0 - XB aufweist
- Durch das Sinken des Preises für das Gut in Land A von P0 auf P1 in Folge der Zollunion hat sich die Nachfrage nach diesem Gut von XD auf XE ausgeweitet. Zwar ist die Güterproduktion in Land A von XA auf XC gesunken (Produktionseffekt), das geringere Angebot in Land A wurde aber durch die Ausweitung der Importe aus Land B überkompensiert und zwar in Höhe von X1 – X0. Dieser Effekt wird als handelsschaffender Effekt bezeichnet
- In Land A steigt aufgrund der durch die Zollunion mit Land B gesunkenen Preise die Konsumentenrente um die Fläche ABP0P1, die Produzentenrente sinkt aufgrund des Produktionseffekts um die Fläche CDP0P1 (Umverteilungseffekt), so dass (ohne Beachtung der Zolleinbußen, die Land A durch den Wegfall der Zölle auf Güter von Land B erleidet) ein Netto-Wohlfahrtsgewinn in Höhe der Fläche ABDC bleibt
- Land B verzeichnet einen Anstieg der exportierten Menge von XB auf X1[8]

Zur Stärkung der positiven Effekte für die Zollunion bildenden Staaten wird weiterhin angemerkt ,dass sie umso größer sind, je höher die Zölle vor der Zollunionsbildung gewesen und je geringer die Zölle zu Drittstaaten sind. Außerdem ist eine Zollunion umso erfolgreicher, je geringer die Transportkosten und je größer das Integrationsgebiet ist.[9]

2.1.2. Dynamische Effekte

Sind positive Skaleneffekte, insbesondere bei in Masse produzierten Gütern durch sinkende Stückkosten möglich (bspw. durch größere Losgrößen auf unausgelasteten Fließbändern, Spezialisierungs- und Lerneffekte etc.), so kann es durch sinkende Preise in der Zollunion zu einer Erweiterung der handelsschaffenden Effekte bis hin zu einer Handelsunterdrückung (wie in der Abbildung 1 dargestellt) zu Lasten des Weltmarkts kommen. Weiterhin kann durch Bildung bzw. Vergrößerung einer Zollunion eine Steigerung des Wettbewerbs eintreten, da vorher eventuell entstandene Monopole und Oligopole auf beiden Seiten der Zollunion nun einer erhöhten Konkurrenz ausgesetzt sein können und somit gezwungen werden, ihre Effizienz zu erhöhen. Kann allerdings ein Anbieter durch den vergrößerten Absatzmarkt der Zollunion größere positive Skaleneffekte erreichen als seine Konkurrenten, so kann es auch zu einer Monopolisierung kommen. Darüber hinaus können größere Absatzmärkte und intensive Konkurrenzverflechtungen der Unternehmen, auch vermehrt durch eine steigende technische Dynamik, verstärkt Innovationen und Wachstumsprozesse auslösen, die positive Einkommenseffekte bewirken.[10] Der so entstehende Handel mit unvollkommener Konkurrenz ist insbesondere für die Analyse des intra-industriellen Handels [11] gültig, der gemäß empirischer Forschungen über die Europäische Integration einen erheblichen Anteil am innereuropäischen Handel hat.[12] Bereits im Jahr 2000 wiesen die Exporte der EU in die MOEL bzw. die Importe der EU aus den MOEL ähnliche Strukturen auf: 33 % aller exportierten und 27 % aller importierten Waren gehörten dem Zweig der Maschinen- und Elektroindustrie an. Ähnlich ist auch die Handelsstruktur in den Zweigen Transport und Verkehr (15 % der Exporte, 13 % der Importe) oder Landwirtschaft (4 % der Exporte, 5 % der Importe).[13]

[...]


[1] Für genauere Angaben s. Europäische Kommission (2002) passim.

[2] Vgl. Europäische Kommission (2003).

[3] Vgl. Europäische Kommission (o.J.a).

[4] Ohr; Gruber (2001), S. 6.

[5] Das ist der Außenhandel mit Waren unterschiedlicher Art, vgl. Woll (1996), S. 345.

[6] Vgl. Smeets (1996), S. 54.

[7] In Anlehnung an Dieckheuer (1995), S. 488.

[8] Vgl. ebd. S. 487-490.

[9] Vgl. Viner sowie Balassa zitiert in Ohr; Gruber (2001), S. 12.

[10] Vgl. ebd. S. 14 f..

[11] Das ist der Außenhandel mit substituierbaren Gütern der gleichen Branche, vgl. Woll (1996), S. 355.

[12] Vgl. Smeets (1996), S. 54.

[13] Vgl. Europäische Kommission (o.J.b), S. 39.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Europa-Abkommen versus Vollmitgliedschaft in der EU – Ein Vergleich der ökonomischen Integrationswirkungen
Hochschule
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf  (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät - Fachgebiet Volkswirtschaftslehre)
Veranstaltung
VWL-Seminar zur Europäischen Integration
Note
2,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
22
Katalognummer
V21043
ISBN (eBook)
9783638247597
ISBN (Buch)
9783638678292
Dateigröße
512 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europa-Abkommen, Vollmitgliedschaft, Vergleich, Integrationswirkungen, VWL-Seminar, Europäischen, Integration
Arbeit zitieren
Daniel Gromotka (Autor:in), 2003, Europa-Abkommen versus Vollmitgliedschaft in der EU – Ein Vergleich der ökonomischen Integrationswirkungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21043

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