Aristoteles geht davon aus (wie in seiner Nikomachischen Ethik vorbereitet), dass der Mensche stets nach dem höchsten Gut strebt. Um das höchste Gut, also die Glückseeligkeit/ eudaimonia, zu erreichen bilden die Menschen Gemeinschaften welche in der Form des Staates ihren Höhepunkt finden (1252, a1). Dieser Essay betrachtet knapp die Grundzüge Aristoteles´ Politik.
Aristoteles – Politik – Erstes Buch
Aristoteles geht davon aus (wie in seiner Nikomachischen Ethik vorbereitet), dass der Mensche stets nach dem höchsten Gut strebt. Um das höchste Gut, also die Glückseeligkeit/ eudaimonia, zu erreichen bilden die Menschen Gemeinschaften welche in der Form des Staates ihren Höhepunkt finden (1252, a1)[1].
Um diese These zu rechtfertigen analysiert Aristoteles im Folgenden die Entstehungsgeschichte der menschlichen Gemeinschaft. Er beginnt mit den „kleinsten Teilen des Ganzen“ (ebenda) um die Gegenstände zu verfolgen, „wie sie sich von Anfang an entwickeln“ (ebenda). Emil Dúrkheim wird ca. 1500 Jahre später einen ähnlichen Weg gehen, um seine Theorie über segmentäre Gesellschaften zu entwickeln und zu stützen.
Beginnend mit der naturgemäßen Fortpflanzung der Menschen beginnt er bei der Verbindung von Mann und Frau und stellt gleichermaßen das natürliche Verhältnis von Herrschenden und Beherrschten auf. Er unterscheidet hier zwischen denen, die mit Verstand ausgestattet sind (Herrschende) und denen, die mit einem starken Körper ausgestattet sind (Dienende). Die naturalistische Legitimation der Sklaverei bzw. der Griechen als Herrscherrasse sollte sicherlich kritisch hinterfragt werden (Bezug auf 1252, b1).
Aus der Verbindung von Mann und Frau und dem Herrschenden und Beherrschten entsteht nun als erste gemeinschaftliche Instanz das „Haus“ (1252, b1) dessen Aufgabe das Sorgen für das Fortbestehen der Gemeinschaft ist.
Im nächsten Schritt zeigt Aristoteles nun recht knapp das Dorf, als Verbund aus mehreren Häusern, jeweils regiert von den Ältesten der einzelnen Häuser. Letztendlich „um des bloßen Lebens willen entstanden, dann aber um des vollkommenen Lebens willen bestehend“ (1253, a1) sieht er in vollendeter Autarkie den Staat als Endzustand menschlicher Gemeinschaft.
Nach Aristoteles ist zum Einen erwiesen, dass der Mensch ein staatenbildendes Lebewesen ist (ebenda) und zum Anderen, das der Staat ursprünglicher als der Einzelne ist. Der Mensch als politisches Lebewesen vermag nicht gemeinschaftslos leben es sei denn er ist „ein Wildes Tier oder Gott“ (ebenda). Denn nur in der Polis unterliegt der Mensch den Rechten und Gesetzen, die ihn zum vollendeten Lebewesen machen - ihn also, wie Durkheim sagen würde, sozialisieren.
Aristoteles unterscheidet die beiden Grundinstanzen des menschlichen Zusammenlebens, das Haus und die Stadt zum Einen nach ihrem Zweck und zum Anderen anhand ihrer jeweils spezifischen Herrschaftsform. Das Herrschaftsverhältnis im Staate ist geprägt durch ein
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[1] Aristoteles – Politik , 4 Auflage, DTV München (1981), gilt für fortfolgende Zitate.
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- Joel Eiglmeier (Autor:in), 2010, Einführung und Überblick über das erste und dritte Buch der "Politik" von Aristoteles, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/210621