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Gewährleistung des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis durch den Betriebsrat

Title: Gewährleistung des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis durch den Betriebsrat

Seminar Paper , 2002 , 16 Pages , Grade: 1

Autor:in: Alexandra Oberste-Dommes (Author)

Law - Miscellaneous
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Summary Excerpt Details

Ebenfalls wie im Privatleben, ist es in einem Arbeitsverhältnis unvermeidbar, Daten über die AN zu speichern. Adresse, Telefonnummer, Lebenslauf, alles dies ist dem Arbeitgeber frei zugänglich. Kaum ein AN weiß genau, welche Daten sein AG über ihn gespeichert hat, welche er erheben darf und welche nicht. Was aber nun sind zweckbestimmte Daten im Arbeitsverhältnis? Ist es zulässig, Daten über die Arbeitsleistung eines AN zu erfassen? Immerhin dient dies dem AG zur Beurteilung seiner Mitarbeiter.

Welche Mittel darf ein AG zur Datenerhebung einsetzen und welche dieser Mittel dringen in die Privatsphäre eines Mitarbeiters ein?

Um AN einen Überblick über Ihre Rechte zu verschaffen, ihnen eine Möglichkeit der Kontrolle des AG zu ermöglichen, übernimmt der Betriebsrat die Vertretung der AN. Doch welche Rechte hat der BR? Inwiefern kann er den Datenschutz für den Angestellten kontrollieren und gewährleisten. Mit dieser Frage habe ich mich im Folgenden beschäftigt. [...]

Excerpt


Gliederung

1 DATENSCHUTZ

1.1 EIN ÜBERBLICK

1.2 PROBLEMSTELLUNG

2 DER BETRIEBSRAT

2.1 BEGRIFFSBESTIMMUNG

2.2 RECHTE UND AUFGABEN DES BETRIEBSRATS

2.2.1 ÜBERWACHUNG

2.2.2 BERATUNG

2.2.3 MITBESTIMMUNG

3. MITBESTIMMUNG DES BETRIEBSRATS NACH § 87 ABS. 1 ZIF.6

3.1 § 87 ABS. 1 ZIFFER 6 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN

3.1.1 LEISTUNGSDATEN – ZWECKGEBUNDEN?

3.1.2 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN

3.1.3 BEISPIELE FÜR TECHNISCHE EINRICHTUNGEN IM SINNE VON BETRVG § 87 ABS. 1 ZIFFER 6

4. MITBESTIMMUNG DES BETRIEBSRATS NACH § 94

4.1 § 94 PERSONALFRAGEBOGEN, BEURTEILUNGSGRUNDSÄTZE

4.1.1 PERSONALFRAGEBOGEN

4.1.2 BEURTEILUNGSGRUNDSÄTZE

5 SCHLUSSWORT

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit untersucht die Rolle des Betriebsrats bei der Gewährleistung des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis, insbesondere im Kontext der Datenerhebung durch den Arbeitgeber und den Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer.

  • Grundlagen des Datenschutzes und informationelle Selbstbestimmung
  • Die Funktion und Rechte des Betriebsrats als Interessenvertretung
  • Mitbestimmungsrechte bei technischen Überwachungseinrichtungen (§ 87 BetrVG)
  • Regulierung von Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen (§ 94 BetrVG)

Auszug aus dem Buch

3.1.1 Leistungsdaten – Zweckgebunden?

Eigentlich könnte man meinen, dass Daten, die sich auf das Verhalten eines Arbeitnehmers beziehen, im Falle eines Arbeitsverhältnis nach der Definition des Bundesdatenschutzgesetzes zweckgebunden sind. Immerhin bieten diese Daten dem AG die Möglichkeit, ein Leistungsprofil seiner AN zu erstellen und somit Schwachpunkte in seinem Betrieb zu ermitteln, getreu dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“.

Dem ist allerdings nicht so. Denn hierbei handelt es sich meist um Daten, die in das Persönlichkeitsrechts des AN enorm eingreifen und durch Erhebung mittels technischen Einrichtung einer Überwachung gleich kommen.

Die Nutzung technischer Einrichtungen, besonders aber auch die Zusammenführung von Daten verschiedener Erfassungsgeräte, geben dem AG die Möglichkeit, seine Mitarbeiter und seine Gewohnheiten vollständig zu durchleuchten, aus ihm einen „gläsernen Arbeitnehmer“ zu machen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 DATENSCHUTZ: Einführung in die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes und Erläuterung der Problematik im Arbeitsverhältnis.

2 DER BETRIEBSRAT: Definition der Aufgaben des Betriebsrats und Darstellung seiner gesetzlichen Mitbestimmungs- und Überwachungsrechte.

3. MITBESTIMMUNG DES BETRIEBSRATS NACH § 87 ABS. 1 ZIF.6: Analyse der Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen, die zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle geeignet sind.

4. MITBESTIMMUNG DES BETRIEBSRATS NACH § 94: Erläuterung der Rechte des Betriebsrats bezüglich der Gestaltung von Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen.

5 SCHLUSSWORT: Fazit über die Notwendigkeit des Betriebsrats zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte und des Datenschutzes.

Schlüsselwörter

Datenschutz, Betriebsrat, BetrVG, Mitbestimmungsrecht, Überwachung, Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis, Personalinformationssysteme, Leistungsdaten, Persönlichkeitsrecht, informationelle Selbstbestimmung, Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze, BDSG, Privatsphäre

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit dem Schutz personenbezogener Daten von Arbeitnehmern durch den Betriebsrat innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Betriebsverfassungsgesetzes.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Die Themen umfassen den allgemeinen Datenschutz, die Rolle des Betriebsrats, technische Überwachungsmöglichkeiten des Arbeitgebers sowie personalwirtschaftliche Instrumente wie Fragebögen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, inwieweit der Betriebsrat aktiv in den Datenschutz des Arbeitnehmers eingreifen kann, um eine Überwachung durch den Arbeitgeber zu begrenzen.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Auslegung und Kommentierung der relevanten Paragrafen des Betriebsverfassungsgesetzes unter Einbeziehung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Was ist Gegenstand des Hauptteils?

Der Hauptteil analysiert spezifische Paragrafen (§ 87 und § 94 BetrVG) und deren praktische Anwendung auf technische Einrichtungen sowie Personalfragebögen.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Datenschutz, Mitbestimmung, Betriebsrat, Leistungsüberwachung und Persönlichkeitsrechte definieren.

Warum haben technische Einrichtungen eine so hohe Relevanz für den Datenschutz?

Weil sie die Möglichkeit bieten, Mitarbeiter lückenlos zu überwachen und Verhaltensprofile zu erstellen, was das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet.

Welche Bedeutung hat die Einigungsstelle bei Konflikten?

Die Einigungsstelle dient als neutrale Instanz, um verbindliche Entscheidungen zu treffen, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat in Mitbestimmungsfragen keinen Konsens finden.

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Details

Title
Gewährleistung des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis durch den Betriebsrat
College
University of Applied Sciences Frankfurt am Main  (Wirtschaftsrecht)
Course
Einführung in das deutsche und europäische Datenschutzrecht
Grade
1
Author
Alexandra Oberste-Dommes (Author)
Publication Year
2002
Pages
16
Catalog Number
V21072
ISBN (eBook)
9783638247788
Language
German
Tags
Gewährleistung Datenschutzes Arbeitsverhältnis Betriebsrat Einführung Datenschutzrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Alexandra Oberste-Dommes (Author), 2002, Gewährleistung des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis durch den Betriebsrat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21072
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