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Begrenzung der Tarifmacht durch das Kartellverbot

Titel: Begrenzung der Tarifmacht durch das Kartellverbot

Studienarbeit , 2012 , 35 Seiten , Note: 11

Autor:in: Franziska Sieber (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Studienarbeit beschäftigt sich mit der bis heute umstrittenen
Frage, wie weit die Regeln des Wettbewerbsrechts auch auf den Arbeitsmarkt
Anwendung finden. Kennzeichnend für den Arbeitsmarkt ist eine strukturelle Unterlegenheit der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern. Deshalb hat der Verfassungsgeber in Art. 9 Abs. 3 GG eine Koalitionsbildung ermöglicht um Verhandlungsparität zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern herzustellen. Dieses Gegenmachtprinzip soll hingegen auf dem Produktmarkt grundsätzlich nicht bestehen. Das Kartellrecht garantiert mit seinen Bestimmungen dafür, dass Einschränkungen des freien Wettbewerbs verhindert werden und die am Markt agierenden Rechtssubjekten selbst einen adäquaten Interessenausgleich durch Austauschverträge herstellen können (Wettbewerbsprinzip). Das Gegenmachtprinzip und das Wettbewerbsprinzip sind folglich keine Gegensätze, sondern verfolgen das gleiche Ziel: einen fairen, gegen Missbrauch gesicherten, privatautonomen Interessenausgleich.

Es kann jedoch zu Konflikten zwischen den beiden Ordnungsprinzipien kommen,
wenn die Ausübung der kollektiven Koalitionsfreiheit über den Arbeitsmarkt hinaus Auswirkungen auf den Produktmarkt hat und eine Anwendung des Wettbewerbsrechts durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) im Raum steht. Mögliche Einschränkungen der Tarifmacht können sich dabei durch eine Anwendbarkeit des Kartellverbots gem. Art. 101 AEUV, §§ 1, 2 GWB auf marktregelnde Tarifverträge, Absprachen im Bezug auf Tarifverhandlungen und den Bereich des Arbeitskampfes ergeben.

In einem ersten Schritt geht die Arbeit auf die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Gewährleistungen der Tarifautonomie und des freien Wettbewerbs ein. Daraufhin wird im nächsten Abschnitt der Tatbestand des Art. 101 AEUV, §§ 1, 2 GWB darauf überprüft, ob Tarifverträge und andere Maßnahmen der Tarifvertragsparteien in Ausübung ihrer Tarifmacht überhaupt von dem Kartellverbot erfasst werden. Da dies, wie sich zeigen wird, zumindest teilweise der Fall ist, werden abschließend mögliche Lösungsvorschläge zur Auflösung des Konfliktes diskutiert und bewertet.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Kollektive Koalitionsfreiheit und freier Wettbewerb im nationalen Recht und im Europarecht

1. Deutsche Rechtslage

2. Europäische Rechtslage

III. Beispielhafte Untersuchungsgegenstände

1. Regelungen über Ladenschlusszeiten in Tarifverträgen

2. Rationalisierungsschutzabkommen

3. Vorbesprechung der Arbeitgeber im Zuge von Tarifverhandlungen

4. Streikhilfeabkommen

IV. Tatbestandliche Anwendbarkeit des Kartellverbots gem. Art. 101 AEUV, §§ 1, 2 GWB auf Tarifverträge

1. Unternehmensbegriff

a) Arbeitnehmer und Gewerkschaften

b) Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände

2. Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen

3. Bezwecken oder Bewirken einer spürbaren Wettbewerbsbeschränkung

4. Freistellung gem. Art. 101 Abs. 3, § 2 GWB

5. Zwischenergebnis

V. Rechtsfolgen einer Anwendbarkeit des Kartellverbots

VI. Mögliche Lösungsvorschläge

1. Geltungsvorrang des Kartellrechts oder des Arbeitsrechts

2. „Rule of Reason“

3. Ausnahmebereich Arbeitsmarkt

a) Geschützter Kernbereich der Koalitionsfreiheit

b) TVG als lex specialis

4. Stellungnahme

VII. Ergebnis

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der kollektiven Koalitionsfreiheit und den Anforderungen des Wettbewerbsrechts. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, unter welchen Bedingungen tarifvertragliche Regelungen und arbeitgeberseitige Maßnahmen in den Anwendungsbereich des Kartellverbots (Art. 101 AEUV, §§ 1, 2 GWB) fallen und wie mögliche Konflikte zwischen diesen Rechtsbereichen aufgelöst werden können.

  • Verfassungs- und europarechtliche Grundlagen der Koalitionsfreiheit und des Wettbewerbs
  • Abgrenzung und Anwendung des Unternehmensbegriffs im Arbeitsrecht
  • Untersuchung spezifischer Fallgruppen (Ladenschluss, Rationalisierung, Arbeitskampf)
  • Diskussion von Lösungsansätzen wie „Rule of Reason“ oder bereichsspezifische Ausnahmen

Auszug aus dem Buch

I. Einleitung

Schon 1933 widmete sich Böhm in seiner Habilitationsschrift der bis heute umstrittenen Frage, wie weit die Regeln des Wettbewerbsrechts auch auf den Arbeitsmarkt Anwendung finden. Der Produkt- und Dienstleistungsmarkt und der Arbeitsmarkt basieren auf unterschiedlichen Ordnungsprinzipien. Kennzeichnend für den Arbeitsmarkt ist eine strukturelle Unterlegenheit der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern. Wenigen Arbeitgebern steht eine Vielzahl Arbeitnehmer gegenüber, die in der Regel zur Existenzsicherung auf Arbeit im Dienste eines anderen angewiesen sind.

Ein Lohnunterbietungswettbewerb zwischen den Arbeitnehmern ist die Folge. Aufgrund der historischen Erfahrung, dass deshalb auf dem Arbeitsmarkt das Ordnungsinstrument des Wettbewerbs versagt, hat der Verfassungsgeber in Art. 9 Abs. 3 GG eine Koalitionsbildung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ermöglicht, um Verhandlungsparität zwischen ihnen herzustellen. Der Arbeitsmarkt ist somit ein gesetzlich zugelassener Modellfall eines bilateralen Oligopols. Dieses Prinzip der Bildung gegengewichtiger Marktmacht (,countervailing powers’), oder auch Gegenmachtprinzip genannt, soll hingegen auf dem Produktmarkt grundsätzlich nicht bestehen.

Das Kartellrecht garantiert mit seinen Bestimmungen dafür, dass Einschränkungen des freien Wettbewerbs verhindert werden. Durch Unabhängigkeit, relative Machtlosigkeit und Wahlfreiheit ist es den am Markt agierenden Rechtssubjekten selbst möglich einen adäquaten Interessenausgleich durch Austauschverträge herzustellen. Es gilt das Wettbewerbsprinzip. Die „Vermachtung“ zum Ausgleich der ökonomischen Schwäche des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt und die „Entmachtung“ zur Sicherstellung eines Individualwettbewerbs auf dem Produktmarkt sind folglich keine Gegensätze, sondern verfolgen das gleiche Ziel: einen fairen, gegen Missbrauch gesicherten, privatautonomen Interessenausgleich.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Diese Einleitung skizziert den fundamentalen Gegensatz zwischen den Ordnungsprinzipien des Arbeitsmarktes und des Produktmarktes sowie die Notwendigkeit, Koalitionsfreiheit und Wettbewerbsregeln zu harmonisieren.

II. Kollektive Koalitionsfreiheit und freier Wettbewerb im nationalen Recht und im Europarecht: Hier werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Tarifautonomie den europarechtlichen Anforderungen gegenübergestellt, um den rechtlichen Rahmen für potenzielle Konflikte abzustecken.

III. Beispielhafte Untersuchungsgegenstände: Dieses Kapitel identifiziert praxisrelevante Konfliktfelder wie Ladenschlussregelungen, Rationalisierungsmaßnahmen und Vorbesprechungen, an denen die kartellrechtliche Problematik verdeutlicht wird.

IV. Tatbestandliche Anwendbarkeit des Kartellverbots gem. Art. 101 AEUV, §§ 1, 2 GWB auf Tarifverträge: Die Untersuchung prüft, ob die Akteure des Arbeitslebens (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) als Unternehmen qualifiziert werden können und ob ihre Vereinbarungen den Tatbestand des Kartellverbots erfüllen.

V. Rechtsfolgen einer Anwendbarkeit des Kartellverbots: Dieses Kapitel erläutert die Konsequenzen eines Verstoßes gegen das Kartellrecht, insbesondere die zivilrechtliche Wirksamkeit von Tarifverträgen und die Zuständigkeit der Kartellbehörden.

VI. Mögliche Lösungsvorschläge: Es werden verschiedene dogmatische Ansätze diskutiert, wie der Konflikt zwischen Kartell- und Arbeitsrecht durch Auslegung oder Bereichsausnahmen gelöst werden könnte.

VII. Ergebnis: Die Arbeit fasst zusammen, dass eine begrenzte Eingriffsmöglichkeit des Kartellrechts besteht, jedoch die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie durch eine sachgerechte Abwägung und bereichsspezifische Interpretation gewahrt bleiben muss.

Schlüsselwörter

Tarifautonomie, Kartellverbot, Koalitionsfreiheit, Arbeitsmarkt, Unternehmensbegriff, Wettbewerbsbeschränkung, Arbeitskampf, Tarifverträge, Rule of Reason, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, Gegenmachtprinzip, GWB, AEUV, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Problematik, ob und inwieweit tarifvertragliche Regelungen und arbeitgeberseitige Maßnahmen dem Wettbewerbsrecht (Kartellverbot) unterliegen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentral sind die Abgrenzung der Tarifautonomie vom Kartellrecht, der Status von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden als Unternehmen sowie die Vereinbarkeit von Arbeitskampfmaßnahmen und tariflichen Regelungen mit Art. 101 AEUV und dem GWB.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das primäre Ziel ist es, den Konflikt zwischen den beiden Rechtsgebieten zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die sowohl den freien Wettbewerb als auch die notwendige Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie berücksichtigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Dogmatik-Analyse, die nationale Gesetze, die europarechtliche Rechtsprechung des EuGH sowie einschlägige Literatur und Kommentierungen auswertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Anwendbarkeit des Kartellverbots auf Tarifverträge, prüft den Unternehmensbegriff für Gewerkschaften und Arbeitgeber, untersucht beispielhafte Fallgruppen und diskutiert Lösungsansätze wie die „Rule of Reason“.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Tarifautonomie, Kartellverbot, Unternehmensbegriff, Arbeitskampf und Gegenmachtprinzip bestimmt.

Wie werden Ladenschlusszeiten im Kontext des Kartellrechts bewertet?

Die Arbeit weist darauf hin, dass diese Regelungen eine wettbewerbsbeschränkende Wirkung haben können, da sie den Wettbewerb über Öffnungszeiten einschränken, wobei jedoch auch betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Mitbestimmung zu berücksichtigen sind.

Welche Rolle spielt die „Rule of Reason“ bei der Konfliktlösung?

Sie wird als ein Instrument diskutiert, um Wettbewerbsbeschränkungen, die für einen rechtmäßigen Hauptzweck notwendig sind, vom Kartellverbot auszunehmen, wobei ihre Eignung für das Arbeitsrecht im Detail hinterfragt wird.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Begrenzung der Tarifmacht durch das Kartellverbot
Hochschule
Freie Universität Berlin
Veranstaltung
Kollektives Arbeitsrecht
Note
11
Autor
Franziska Sieber (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
35
Katalognummer
V211116
ISBN (eBook)
9783656392637
ISBN (Buch)
9783656394914
Sprache
Deutsch
Schlagworte
begrenzung tarifmacht kartellverbot
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Franziska Sieber (Autor:in), 2012, Begrenzung der Tarifmacht durch das Kartellverbot, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211116
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Leseprobe aus  35  Seiten
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