Wenn wir an Schadenersatz denken, denken wir an Rechtsordnungen, welche eine Handlung in Form eines Tun oder Unterlassen eines Schädigers voraussetzen. Wir denken an Geldleistungen, ggf. an die hohen Schadenersatzforderungen aus den USA, mithin an das berühmteste Beispiel, dass ein Mikrowellenhersteller auf Schadenersatz von 1,1 Millionen US Dollar verklagt wurde, weil dieser eine Katzenbesitzerin nicht vorher gewarnt hatte, dass man frisch gebadete Tiere nicht in der Mikrowelle trocknen darf. Doch wann ist jemand nach dem BGB zum Schadenersatz verpflichtet? Was ist erforderlich für einen Schadenersatz? Welche Grenzen werden durch das BGB aufgezeigt? Diese Fragen gilt es im Rahmen dieser Arbeit u. a. zu klären.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis/Fremdwörterverzeichnis
1 Einleitung
2 Störungen von Schuldverhältnissen
2.1 Inhalt des Schuldverhältnisses
2.2 Das „allgemeine Leistungsstörungsrecht“
2.2.1 Unmöglichkeit
2.2.2 Verzug
2.2.3 Schlechtleistung
2.2.4 Verletzung vorvertraglicher Pflichten (Culpa in contrahendo)
3 Gesetzliche Schuldverhältnisse
3.1 Geschäftsführung ohne Auftrag
3.2. Ungerechtfertigte Bereicherung
3.3 Das Deliktsrecht
3.3.1 Grundlagen der deliktischen Haftung
3.3.2 Deliktische Haftung gemäß § 823 Abs. 1 BGB
3.3.3 Verletzung eines Schutzgesetzes gemäß § 823 Abs. 2 BGB
4 Höhe und Grenzen des Schadenersatzes
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Wann ist man nach dem BGB zum Schadenersatz verpflichtet?
Eine Verpflichtung entsteht in der Regel durch die Verletzung einer Pflicht aus einem Schuldverhältnis oder durch eine unerlaubte Handlung (Delikt).
Was versteht man unter dem „allgemeinen Leistungsstörungsrecht“?
Es regelt Fälle, in denen Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden, zum Beispiel durch Unmöglichkeit, Verzug oder Schlechtleistung.
Was ist „Culpa in contrahendo“?
Dies bezeichnet die Haftung für die Verletzung von Pflichten bereits während der Vertragsanbahnung, also noch vor dem eigentlichen Vertragsschluss.
Was regelt das Deliktsrecht gemäß § 823 BGB?
Es verpflichtet denjenigen zum Schadensersatz, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.
Welche gesetzlichen Schuldverhältnisse gibt es?
Dazu gehören die Geschäftsführung ohne Auftrag, die ungerechtfertigte Bereicherung und das Deliktsrecht.
Gibt es Grenzen für die Höhe des Schadensersatzes?
Ja, das BGB setzt Grenzen durch Prinzipien wie die Schadensminderungspflicht des Geschädigten und die Beschränkung auf den tatsächlich entstandenen Schaden.
- Citation du texte
- S. L. (Auteur), 2013, Voraussetzungen und Grenzen für den Schadensersatz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211636