Die tatsächliche Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte

Empirische Untersuchung zur Berichterstattung ausgewählter DAX-Unternehmen über Human Capital und Customer Capital


Fachbuch, 2012

76 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Immaterielle Vermögenswerte in der externen Berichterstattung – Relevanz und Rahmen
2.1 Bedeutung immaterieller Vermögenswerte
2.2 Erfassung von immateriellen Vermögenswerten in den Bilanzen der im Deutschen Aktienindex erfassten Unternehmen
2.3 Behandlung von immateriellen Vermögenswerten in den International Financial Reporting Standards (IFRS)
2.4 Vorschlag des Arbeitskreises „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. zur ergänzenden freiwilligen Berichterstattung

3. Untersuchung der tatsächlichen Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte in der betriebswirtschaftlichen Praxis
3.1 Ablauf der Untersuchung und Untersuchungsmethoden
3.2 Berichterstattungspraxis einzelner Unternehmen
3.2.1 BASF SE
3.2.1.1 Übersicht
3.2.1.2 Human Capital
3.2.1.3 Customer Capital
3.2.2 Siemens AG
3.2.2.1 Übersicht
3.2.2.2 Human Capital
3.2.2.3 Customer Capital
3.2.3 SAP AG
3.2.3.1 Übersicht
3.2.3.2 Human Capital
3.2.3.3 Customer Capital
3.2.4 Bayer AG
3.2.4.1 Übersicht
3.2.4.2 Human Capital
3.2.4.3 Customer Capital
3.2.5 Daimler AG
3.2.5.1 Übersicht
3.2.5.2 Human Capital
3.2.5.3 Customer Capital
3.3 Vergleich von tatsächlicher Berichterstattungspraxis und Vorschlag des Arbeitskreises
3.3.1 Formaler Vergleich
3.3.2 Inhaltlicher Vergleich: Human Capital
3.3.3 Inhaltlicher Vergleich: Customer Capital

4. Kritische Würdigung

5. Zusammenfassung und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Rechtsquellenverzeichnis

Sonstige Quellen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anmerkung:

Auf die Angabe der Rechtsform (z. B. Aktiengesellschaft (AG)) wird i. d. R. verzichtet. Bei geschützten Marken wird auf eine Kennzeichnung verzichtet.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Arbeit für Mitarbeiter, Kunden etc. ausschließlich die männliche Form verwandt. Diese schließt die weibliche Form mit ein

Symbolverzeichnis

In den Ergebnistabellen in Kapitel 3 verwendete Symbole:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bilanziell erfasste immaterielle Vermögenswerte (ohne Goodwill) im Verhältnis zur Bilanzsumme

Abbildung 2: Market-to-Book-Ratio der Unternehmen des Deutschen Aktienindex

Abbildung 3: Kategorisierung immaterieller Werte gemäß Vorschlag des Arbeitskreises

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Abstrakte Aktivierungsfähigkeit gem. IAS 38.8-23

Tabelle 2: Kategorien immaterieller Werte gemäß Vorschlag des Arbeitskreises

Tabelle 3: Aufbau des Intellectual Capital Statements des Arbeitskreises

Tabelle 4: Darstellung der Kategorie 2: Human Capital

Tabelle 5: Darstellung der Kategorie 3: Customer Capital

Tabelle 6: Human Capital bei BASF

Tabelle 7: Customer Capital bei BASF

Tabelle 8: Human Capital bei Siemens

Tabelle 9: Customer Capital bei Siemens

Tabelle 10: Human Capital bei SAP

Tabelle 11: Customer Capital bei SAP

Tabelle 12: Human Capital bei Bayer

Tabelle 13: Customer Capital bei Bayer

Tabelle 14: Human Capital bei Daimler

Tabelle 15: Customer Capital bei Daimler

Tabelle 16: Human Capital – BASF, Siemens, SAP, Bayer und Daimler im Vergleich am Maßstab des Vorschlages des Arbeitskreises

Tabelle 17: Customer Capital – BASF, Siemens, SAP, Bayer und Daimler im Vergleich am Maßstab des Vorschlages des Arbeitskreises

1. Einleitung

„Wer den Nutzen immaterieller Werte messen kann, hat den heiligen Gral der Rechnungslegung gefunden.“[1] Die Verschiebung des wirtschaftlichen Schwerpunktes vom sekundären (industriellen) zum tertiären Sektor (Dienstleistungssektor) hat dazu geführt, dass immaterielle Unternehmenswerte, d. h. nicht-monetäre Werte ohne körperliche Substanz[2] – auch als Intangibles oder Intellectual Capital (im Folgenden: IC)[3] bezeichnet – zunehmend an Bedeutung gewonnen haben. Die gängigen Rechnungslegungsstandards sehen eine bilanzielle Erfassung von IC jedoch nur mit Einschränkungen vor. Die daraus resultierende Problematik wird u. a. beim Vergleich[4] von Marktwert und bilanziertem Eigenkapital bzw. bei der Betrachtung der bei Unternehmensverkäufen erzielten Preise deutlich. Zur Lösung dieser Problematik hat u. a. der Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. (im Folgenden: AK) einen Vorschlag zur freiwilligen externen Berichterstattung über immaterielle Werte erarbeitet.[5]

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, stichprobenhaft zu untersuchen, wie sich die derzeitige externe betriebswirtschaftliche Berichtserstattungspraxis über IC gestaltet und inwieweit der Vorschlag des AK (im Folgenden: AKV) in der Praxis aufgenommen wurde. Dazu werden Geschäftsberichte und andere Instrumente der Unternehmenspublizität der fünf Unternehmen mit der höchsten Index-Gewichtung im Deutschen Aktien Index (DAX) betrachtet.[6] Die Untersuchung konzentriert sich auf DAX-Unternehmen unter der Annahme, dass bei diesen die Informations- und Berichtsqualität am höchsten ist.[7] Die Index-Gewichtung wird als Maßstab gewählt aufgrund der Vermutung, dass eine überzeugende Publizitätsleistung für Unternehmen, bei denen die im Streubesitz befindlichen Aktien einen hohen Anteil ausmachen, besonders relevant ist. Analysiert werden die von den Unternehmen für Investoren im Internet frei zugänglich bereitgestellten Berichte zur Lage im Geschäftsjahr 2011 (z. B. Geschäfts-, und Nachhaltigkeitsberichte). Von einer gezielten Anfrage bei den Unternehmen wird hingegen abgesehen, da es sich um eine Untersuchung der tatsächlichen und damit frei zugänglichen Berichterstattungspraxis handeln soll.

Als Orientierungsmaßstab für die Beschreibung und Bewertung der von den Unternehmen bereitgestellten Informationen zu immateriellen Werten dient der AKV.[8] Aufgrund der limitierten Rahmenbedingungen der Arbeit werden jedoch nur zwei der sieben im AKV beschriebenen Kategorien exemplarisch untersucht, nämlich die Kategorien Human Capital und Customer Capital . Nach geltendem Recht (Handelsgesetzbuch neue Fassung [HGB n. F.] und International Financial Reporting Standards [IFRS]) ist für diese Kategorien größtenteils noch immer keine Bilanzierung vorgesehen – anders als etwa für die zur Kategorie Innovation Capital zählenden Entwicklungskosten. Deshalb kommt hier der freiwilligen Berichterstattung eine unveränderte Bedeutung zu. Darüber hinaus ergab eine Umfrage unter umsatzstarken Unternehmen, die 2004 von Völckner und Pirchegger durchgeführt wurde, dass für 75% bzw. 42% der Unternehmen Customer Capital und Human Capital zu den wichtigsten Determinanten des Unternehmenserfolgs gehören.[9] Die Bedeutung der beiden ausgewählten Kategorien spiegelt sich auch im Stand der wissenschaftlichen Diskussion wider. So werden sie in fast allen relevanten Berichterstattungsansätzen zu IC als Kategorien aufgeführt.[10]

Die vorliegende Arbeit ist wie folgt gegliedert: In Kapitel 2 wird nach einer kurzen Darstellung der grundsätzlichen Problematik, die Situation bezogen auf die DAX-Unternehmen beschrieben. Anschließend wird die Behandlung von IC in den IFRS, den für DAX-Konzerne i. d. R. relevanten Rechnungslegungsstandards, erklärt. Nach dieser groben Orientierung zum Status quo widmet sich die Arbeit der freiwilligen externen Berichterstattung, beispielhaft erklärt am AKV. Im dritten Kapitel wird dann – im Rahmen einer empirischen Analyse – stichprobenhaft die tatsächliche Berichterstattung ausgewählter Unternehmen untersucht und mit dem zuvor dargestellten AKV verglichen. In Kapitel 0 werden schließlich die Ergebnisse der empirischen Untersuchung diskutiert. Kapitel 5 enthält eine Zusammenfassung mit Zukunftsausblick.

2. Immaterielle Vermögenswerte in der externen Berichterstattung – Relevanz und Rahmen

2.1 Bedeutung immaterieller Vermögenswerte

Schätzungen zufolge macht der Anteil des IC am Gesamtunternehmenswert oft mehr als 50% aus.[11] Einige Autoren gehen sogar von 90% aus.[12] Genaue Angaben sind schwer zu finden, da – wie schon erwähnt – die gängigen Rechnungslegungsstandards eine bilanzielle Erfassung von IC nur mit Einschränkungen vorsehen. Der Umfang des nicht bilanzierten IC kann eventuell abgeschätzt werden durch eine Betrachtung des Market-to-Book-Ratio, d. h. des Verhältnisses von Marktkapitalisierung zu bilanziertem Eigenkapital. So betrug z. B. die Marktkapitalisierung von SAP im Jahre 2008 das 4,3-fache des in der Bilanz ausgewiesenen Wertes,[13] 1999 sogar das 20-fache.[14]

In Anbetracht dieser „Bilanzlücke“[15] erscheint es fraglich, ob die Rechnungslegung ihrer Informationsaufgabe zufriedenstellend nachkommt. Edvinsson und Brünig bedienen sich zur Illustration der Bedeutung der immateriellen Vermögenswerte der Metapher eines Baumes.[16] Der Baum repräsentiert das Unternehmen, dessen unmittelbar sichtbare Bestandteile wie Stamm, Äste und Blätter durch Geschäftsberichte umfassend dargestellt werden, während das verborgene Wurzelsystem nicht Teil der Berichterstattung ist. Farbe und Konsistenz der Blätter und der anderen sichtbaren Bestandteile ermöglichen Rückschlüsse auf die momentane Gesundheit des Baumes. Aber nur die Kenntnis des Zustandes der Wurzelstruktur ermöglicht Aussagen über die zukünftige Entwicklung des Baumes.

Somit kann die Bereitstellung von Informationen zu IC helfen, die Kapitalmarktkommunikation zu verbessern und damit die Transparenz der Unternehmenssituation zu erhöhen und das Ressourcenpotential effektiv zu nutzen.[17]

2.2 Erfassung von immateriellen Vermögenswerten in den Bilanzen der im Deutschen Aktienindex erfassten Unternehmen

Auch wenn nur ein geringer Teil immaterieller Vermögenswerte nach IFRS bilanziell erfasst werden darf,[18] so ist bei den DAX-Unternehmen der Anteil des bilanzierten IC an der Bilanzsumme zum Teil nicht unerheblich (bis zu 32%; Median 3,8%) (vgl. Abbildung 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Bilanziell erfasste immaterielle Vermögenswerte (ohne Goodwill)[19] im Verhältnis zur Bilanzsumme

Quelle: Eigene Darstellung.[20]

Geht man – wie oben[21] dargestellt – davon aus, dass das IC bis zu 90% des Betriebsvermögens ausmachen kann,[22] so wird deutlich, dass das bilanziell erfasste IC nicht repräsentativ ist. Dies verdeutlicht auch ein Blick auf die aktuellen Market-to-Book-Ratios, die in der Mehrzahl der Fälle zwischen 1,5 und 5 liegen (vgl. Abbildung 2).

Folgte man der Theorie effizienter Märkte von Fama , die besagt, dass alle zur Verfügung stehenden Informationen bei der Preisfindung berücksichtigt werden und die Märkte daher effizient seien,[23] so könnte man vermuten, in der Berechnung des Marktpreis-Buchpreis-Verhältnisses eine einfache, für viele Fälle taugliche Methode zur Bestimmung der nicht bilanzierten immateriellen Vermögenswerte gefunden zu haben. Dabei wird allerdings vernachlässigt, dass der Marktpreis auch durch andere, oft unternehmensferne Indikatoren beeinflusst wird. Die Market-to-Book-Ratio taugt somit allein nur eingeschränkt zur Bewertung von nicht bilanziell erfasstem IC und bedarf in jedem Falle der Ergänzung durch eine qualifizierte Berichterstattung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Market-to-Book-Ratio der Unternehmen des Deutschen Aktienindex

Quelle: Eigene Darstellung.[24]

2.3 Behandlung von immateriellen Vermögenswerten in den International Financial Reporting Standards (IFRS)

Die IFRS enthalten eine abschließende Regelung zur bilanziellen Erfassung von IC[26] in den International Accounting Standards [IAS] 38. Die Entscheidung über den Ansatz eines immateriellen Vermögenswertes erfolgt – wie in der nationalen und internationalen Rechnungslegung üblich – zweistufig.[27] Zunächst ist im Rahmen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit zu prüfen, ob es sich um einen Vermögensgegenstand handelt. Gemäß IAS 38.8, F.49 ist ein Vermögensgegenstand eine Ressource, über die das Unternehmen die Verfügungsmacht („control“) hat und von der ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen („future economic benefit“) erwartet wird. Im Fall von immateriellen Vermögensgegenständen wird – zur Abgrenzung von Goodwill – zusätzlich die Identifizierbarkeit („identifiability“) gefordert, IAS 38.11 f. Ein immaterieller Vermögensgegenstand ist abgrenzbar und damit identifizierbar, wenn er entweder separierbar ist oder auf vertraglichen oder gesetzlichen Rechten beruht. Sofern die Definitionskriterien gegeben sind, besteht eine Ansatzpflicht jedoch dennoch nur dann, wenn zusätzlich die „recognition criteria“ erfüllt sind, vgl. IAS 38.21-38.23. So muss der erwartete zukünftige Nutzenfluss wahrscheinlich und eine zuverlässige Ermittlung der verbundenen Kosten möglich sein. Sind all diese Kriterien kumulativ erfüllt, so ist der Vermögensgegenstand abstrakt aktivierungsfähig (vgl. Tabelle 1).[25]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Abstrakte Aktivierungsfähigkeit gem. IAS 38.8-23

Quelle : Eigene Darstellung.

Anschließend ist die konkrete Aktivierungsfähigkeit zu prüfen. Diese ist gegeben, wenn kein Ansatzverbot und keine Ansatzwahlrechte vorliegen.[28] Im Falle eines einzelnen käuflichen Erwerbs (IAS 38.25-32), eines Erwerbs durch Zuwendungen der öffentlichen Hand (IAS 38.44) oder eines Erwerbs durch Tausch (IAS 38.45-47) gelten grundsätzlich die abstrakten Ansatzkriterien. Es besteht somit ein grundsätzliches Ansatzgebot. Aufwendungen für selbsterstelltes IC sind nur aktivierungsfähig, sofern sie der Entwicklungsphase[29] zuzuordnen und einige zusätzliche Kriterien erfüllt sind. Aufwendungen in der Forschungsphase[30] sind sofort als Aufwand zu erfassen, IAS 38.54.

Entwicklungskosten sind aktivierbar, wenn sie kumulativ die in IAS 38.57 genannten Kriterien erfüllen. Vor allem das Kriterium der technischen Realisierbarkeit eröffnet hier einen beachtlichen Beurteilungsspielraum.[31] Pharmaunternehmen tendieren beispielsweise dazu, die Kriterien so auszulegen, dass anfallende Entwicklungskosten erst nach behördlicher Genehmigung aktiviert werden.[32] Im Geschäftsbericht von Bayer heißt es hierzu: „Da eigene Entwicklungsprojekte häufig behördlichen Genehmigungsverfahren und anderen Unabwägbarkeiten unterliegen, sind die Bedingungen für eine Aktivierung der vor der Genehmigung entstandenen Kosten in der Regel nicht erfüllt.“[33] Werden nicht alle Kriterien erfüllt, so ist der Ansatz des IC verboten. Darüber hinaus existieren gesonderte Ansatzverbote für einzelne immaterielle Vermögensgegenstände. Ein uneingeschränktes Ansatzverbot gilt beispielsweise gem. IAS 38.63 für selbst erstellte Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten sowie ihrem Wesen nach ähnliche Sachverhalte.

Gemäß F.46 ist Ziel der IFRS-Regelungen, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu erreichen.[34] Gefolgt wird dem Leitbild des „Fair Value“. Dies steht jedoch häufig im Widerspruch zu den immateriellen Vermögenswerten oft immanenten Objektvierungs- und Messbarkeitsproblemen, die sie zu den „ewigen Sorgenkindern des Bilanzrechts“[35] machen.[36] Die berichtenden Unternehmen stehen somit häufig im Spannungsfeld zwischen Entscheidungsrelevanz und Verlässlichkeit.[37] Der Versuch des International Accounting Standards Boards (IASB), einen Kompromiss zwischen Relevanz und Verlässlichkeit der Rechnungslegung zu erreichen, eröffnete – wie die Erläuterungen zu den Entwicklungskosten zeigen – zahlreiche Einschätzungsspielräume, die aus dem grundsätzlichen Aktivierungsgebot ein faktisches Wahlrecht machten.[38] Das bilanzierende Unternehmen kann somit in weitem Maße Sachverhaltsgestaltungen vornehmen, die einem externen Betrachter des Jahresabschlusses nicht ersichtlich sind. Man könnte sogar soweit gehen zu sagen: „Der Wert des Unternehmens kann (…) mittels der IFRS-Bilanz weder gefunden noch plausibilisiert werden.“[39] Umso bedeutender ist die ergänzende freiwillige Berichterstattung.

2.4 Vorschlag des Arbeitskreises „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. zur ergänzenden freiwilligen Berichterstattung

Seit Mitte der 90er-Jahre wurde eine Vielzahl von Vorschlägen zur Bewertung und Bemessung von IC entwickelt, von denen der hier als Orientierungsmaßstab gewählte AKV nur einen darstellt. Die Stärke des Vorschlages liegt darin, dass bei seiner Entwicklung die wichtigsten bis dato vertretenen Ansätze berücksichtigt wurden[40] und der AK aufgrund seiner Zusammensetzung aus repräsentativen Vertretern aus Wissenschaft und Praxis eine hohe Autorität beanspruchen darf.[41]

Der AK wurde 1998 als Reaktion auf die im Laufe der 1990er-Jahre international und national verstärkt wahrgenommene Bedeutung von IC für die Entwicklung einer Volkswirtschaft und einzelner Unternehmen gegründet.[42] Aufgabe des AKs sollte es sein, sowohl aus praktischer als auch aus wissenschaftlicher Sicht adäquate Lösungsansätze für die Erfassung von IC in der externen und internen Unternehmensberichterstattung zu entwickeln und somit dazu beizutragen, den Aussagewert von nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellten Abschlüssen zu erhöhen.[43]

Die vom AK gewählte – auch dieser Arbeit zugrundeliegende – Definition beschreibt immaterielle Vermögenswerte als nicht monetäre Werte ohne körperliche Substanz . Um auch nicht aktivierbares und rechtlich nicht geschütztes IC in der Berichterstattung erfassen zu können, wurde für das dahinter stehende Konzept der Begriff Intellectual Capital Statement[44] (im Folgenden: ICS) gewählt. Der AK entschied sich für die Umsetzung in Form eines sog. Indikatormodells, da dieses am besten in der Lage sei, unterschiedliche Sichten auf das IC zu gewährleisten, z. B. monetär – nicht-monetär, Input-, Prozess- und Output­Betrachtung. Die immateriellen Vermögenswerte selbst werden hierbei sieben umfassenden, jedoch nicht überschneidungsfreien Kategorien zugeordnet (vgl. Abbildung 3 und Tabelle 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Kategorisierung immaterieller Werte gemäß Vorschlag des Arbeitskreises

Quelle: Haller, A., Unternehmensberichterstattung (2009), S. 99.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Kategorien immaterieller Werte gemäß Vorschlag des Arbeitskreises

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Arbeitskreis, Immaterieller Werte (2001), S. 989 f.

Eine Bilanzierung der zugehörigen Kennzahlen ist (bzw. war auch bei Veröffentlichung des Artikels) teilweise möglich.[45] Nichtdestotrotz wird im AKV gefordert, dass sämtliche immateriellen Werte – unabhängig von einer etwaigen bilanziellen Erfassung – im ICS zu erläutern sind, wobei jedoch soweit möglich Bezüge zu Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung hergestellt werden sollten.

Die Interpretation der Indikatoren obliegt dabei den Adressaten. Jedoch sollen Auswahl und Zusammensetzung der relevanten Indikatoren – im Sinne eines Management Approach – durch die Unternehmensleitung erfolgen.

Der Aufbau des ICS soll sich nach Vorstellung des AK so gestalten, dass nach einer generellen Erläuterung der Strategie des Unternehmens im Umgang mit IC und des Zusammenhangs zwischen IC und dem langfristigen Unternehmenserfolg eine genaue Darstellung für jede der sieben Kategorien folgt. Bei Fehlen entsprechender Werte sei ggf. eine „Leermeldung“ abzugeben, um zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Die Darstellung der einzelnen Kategorien soll weitestgehend tabellarisch, evtl. ergänzt durch passende Graphiken, erfolgen. In der Darstellung der einzelnen Kategorien ist zunächst die verfolgte Strategie bezogen auf die konkrete Kategorie und die Bedeutung dieser Kategorie darzustellen. Anschließend ist die Indikatorenausprägung der aktuellen Berichtsperiode aufzulisten und zu vergangenen Berichtsperioden und Zielwerten in Verhältnis zu setzen. Anschließend sollen genau spezifizierte Definitionen der Indikatoren genannt werden und es soll auf den Zusammenhang zwischen verschiedenen Indikatoren einer Kategorie eingegangen werden. In der jeweiligen Schlussbetrachtung soll eine Kommentierung erfolgen. Im Sinne einer Beurteilungshilfe für die Adressaten soll hier geklärt werden, wie die Werte der aktuellen Periode, ggf. im Zeitablauf und im Vergleich mit Soll-Werten, zu beurteilen sind. Abschließend sollen nach Darstellung aller Kategorien die Einzelergebnisse zu einer Gesamtbeurteilung der Unternehmenslage verbal zusammengefasst werden. Als praktikabelsten Ort für die Berichterstattung nennt der AK den Lagebericht.

Den Gesamtaufbau des Intellectual Capital Statements veranschaulicht Tabelle 3:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 5: Darstellung der Kategorie 3: Customer Capital

Quelle: Arbeitskreis, Externe Berichterstattung (2003), S. 1236.

Der AKV wurde vom wissenschaftlichen Publikum mit Interesse aufgenommen. So wird beispielsweise im Rahmen der Besprechung der §§ 289 bzw. 315 HGB[47] in vielen Rechnungslegungskommentaren auf den AKV Bezug genommen.[48] Darüber hinaus übernahm das Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) den Kategorisierungsvorschlag des AKs im Deutschen Rechnungslegungsstandard [DRS] 15.115 (ehemals DRS 12.32ff.) weitgehend.[49] Auch bildet der Vorschlag den Maßstab für mehrere empirische Untersuchungen über die Bilanzierungspraxis in Bezug auf IC.[50] Diese Untersuchungen kamen meist zu dem Ergebnis, dass „hinsichtlich einer umfassenden und strukturierten Darstellung sämtlicher Kategorien immaterieller Werte im Sinne der Empfehlung des AKs in der Berichterstattungspraxis immer noch beträchtliche Entwicklungsmöglichkeiten“[51] bestünden.

Inwieweit dies heute noch gilt, soll in der vorliegenden Arbeit stichprobenhaft untersucht werden.

3. Untersuchung der tatsächlichen Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte in der betriebswirtschaftlichen Praxis

3.1 Ablauf der Untersuchung und Untersuchungsmethoden

Wie bereits einleitend beschrieben (vgl. Kapitel 1) wurden für die exemplarische Analyse der derzeitigen Berichtserstattungspraxis die fünf DAX-Unternehmen mit der höchsten Indexgewichtung ausgewählt, d. h. BASF SE, Siemens AG, SAP AG, Bayer AG und Daimler AG[52] (Stichtag: 14. März 2012).[53]

Analysiert werden die von den Unternehmen für Investoren im Internet frei zugänglich bereitgestellten Berichte zur Lage im Geschäftsjahr 2011. Um eine dauerhafte Nachprüfbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten, werden lediglich Berichte betrachtet, die in speicherbarer PDF-Version verfügbar sind. Interaktive Online-Berichte werten bei der Betrachtung außen vor gelassen.

Zunächst wird für jedes Unternehmen und für jede der beiden zu untersuchenden Kategorien – Human Capital und Customer Capital – überprüft, ob ein umfassendes strukturiertes ICS vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird versucht, die entsprechenden Informationen aus den verschiedenen Unternehmenspublikationen zu extrahieren. Die Darstellung erfolgt rein deskriptiv. Eine statistische Analyse ist nicht vorgesehen.

3.2 Berichterstattungspraxis einzelner Unternehmen

3.2.1 BASF SE

3.2.1.1 Übersicht

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[54]

Ein umfassendes, strukturiertes ICS für 2011 wird der interessierten Öffentlichkeit weder im Anhang des Geschäftsberichtes noch in anderer Form zur Verfügung gestellt. Insbesondere fehlen auch generelle Erläuterungen zur Strategie im Umgang mit IC und zum Zusammenhang von IC und langfristigem Unternehmenserfolg. Ebenso gibt es keine abschließende Bewertung des IC als Gesamtheit.

[...]


[1] Kaplan, R.; Norton, D., Strategie (2004), S. 19.

[2] Vgl. Arbeitskreis, Unternehmensberichterstattung (2004), S. 225; Möller, K.; Gamerschlag, R., (2009), S. 5.

[3] Der Begriff der immateriellen Vermögenswerte ist nur einer unter vielen – zumeist mehr oder weniger synonym gebrauchten – Termini, wie z. B. Immaterielles Kapital, Intangible Assets oder Intellectual Capital , vgl. Bischof, J., Controlling (2008), S. 15; Möller, K.; Gamerschlag, R., (2009), S. 5. Inwiefern der synonyme Gebrauch angemessen ist, ist nicht Gegenstand dieser Arbeit. Im Folgenden werden alle Begriffe unter dem Terminus Intellectual Capital (IC) zusammengefasst. Dabei werden neben aktivierbaren auch nicht aktivierbare immaterielle Werte erfasst. Nach der rechtlichen Eigentumszuordnung wird nicht differenziert.

[4] So betrug z. B. die Marktkapitalisierung von SAP 2008 das 4,3-fache des in der Bilanz ausgewiesenen Wertes, vgl. Schruff, L.; Haaker, A., Rechnungslegung (2009), S. 74; 1999 sogar das 20-fache, vgl. Pellens, B.; Fülbier, R. U., Unternehmensrechnung (2000), S. 123.

[5] Arbeitskreis, Externe Berichterstattung (2003), S. 1233-1237.

Um ihre Lösungsansätze einem möglichst breiten nationalen sowie internationalen Publikum in Wissenschaft und Praxis zugänglich zu machen, veröffentlichte der Arbeitskreis seine Ergebnisse mehrfach in jeweils leicht abgewandelter Form. Die vorliegende Arbeit wird sich weitestgehend an dem genannten Artikel orientieren. Sofern auf andere Aufsätze Bezug genommen wird, wird dies mit einem gesonderten Verweis kenntlich gemacht.

[6] Stand 14. März 2012; vgl. Deutsche Börse, DAX Index Fact Sheet: BASF, Siemens, SAP, Bayer, Daimler.

[7] Vgl. Küting, K.; Zwirnger, C., Empirische Analyse (2003), S. 196; Dietsche, M.; Fink, C., Qualität der Lageberichterstattung (2008), S. 255 ff.

[8] In der hier zugrunde gelegten Form wurde dieser Vorschlag wurde bereits 2003 veröffentlicht, also vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) 2009. Infolge der Gesetzesänderung wurde das bis dahin im deutschen Handelsrecht geltende Aktivierungsverbot für IC aufgehoben. Daher und da die analysierten Unternehmen zumindest im Konzernabschluss nach IFRS bilanzieren, sind manche der Vorschläge des AKs in ihrer ursprünglichen Form, d. h. vor allem der Freiwilligkeit ihrer Angabe, hinfällig geworden. Diesem Umstand wird bei der Darstellung des Vorschlages und der anschließenden Analyse gebührend Rechnung getragen.

[9] Vgl. Völckner, F.; Pirchegger, B., Berichterstattung (2006), S. 228.

[10] Vgl. Haller, A.; Dietrich, R., Intellectual Capital (2001), S. 1045 bzw. Abdruck der Graphik im Anhang.

[11] Vgl. Maul, K-H; Menninger, J., (2000), S. 529.

[12] Vgl. Bodrow, W.; Bergmann, P., Wissensbewertung (2003), S. 13.

[13] Vgl. Schruff, L.; Haaker, A., Rechnungslegung (2009), S. 74.

[14] Vgl. Pellens, B.; Fülbier, R. U., Unternehmensrechnung (2000), S. 123.

[15] Lev, B., Intangibles (2001), S. 8f. nach Möller, K.; Piwinger, M., (2009), S. 74.

[16] Vgl. auch folgend Edvinsson, L.; Brünig, G., Wissenskapital (2000), S. 18f.

[17] Vgl. Möller, K.; Gamerschlag, R., (2009), S. 11.

[18] Vgl. Kapitel 2.3.

[19] Der Goodwill wird bei der Betrachtung der bilanziell erfassten immateriellen Vermögenswerte heraus gerechnet, in der Annahme, dass der Wert des Goodwills nicht nur von tatsächlich objektiv wertprägenden Faktoren, also nicht separat aktivierbaren IC, beeinflusst wird, sondern z. B. auch vom Verhandlungsgeschick des Verkäufers, vgl. Arbeitskreis, Immaterieller Werte (2001), S. 991.

[20] Datenbasis: Geschäftsbericht 2011.

[21] Vgl. Kapitel 2.1.

[22] Vgl. Bodrow, W.; Bergmann, P., Wissensbewertung (2003), S. 13.

[23] Vgl. Fama, E. F., Efficient Capital Markets (1970), S. 413 ff.

[24] Eigene Berechnung. Datenbasis http://www.boerse-frankfurt.de (Abruf 21.10.12, 12 Uhr).

[25] Infolge der EU-Verordnung 1606/2002 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihren Konzernabschluss seit 2005 nach den Regeln der IFRS aufstellen, vgl. § 315a Abs. 1-2 HGB. Bei der Betrachtung der Regelungspraxis der DAX-Unternehmen sind somit vornehmlich die Regelungen der IFRS von Interesse.

[26] Hier genannt Intangible Assets.

[27] Vgl. auch im folgenden Wulf, Inge, IFRS (2008), S. 29 ff, Schruff, L.; Haaker, A., Rechnungslegung (2009), S. 51 ff.

[28] Vgl. auch im Folgenden Wulf, Inge, IFRS (2008), S. 34 ff.; Schruff, L.; Haaker, A., Rechnungslegung (2009), S. 57 ff.

[29] Unter Entwicklung versteht man hingegen die modelhafte Umsetzung der Forschungsergebnisse als Plan oder Entwurf für neue Produkte oder verbesserte Materialien, Werkzeuge, Produkte, Verfahren, Systeme oder Dienstleistungen, IAS 38.8.

[30] Dabei wird Forschung definiert als die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen, IAS 38.8.

[31] Vgl. Müller, S., Management-Rechnungswesen (2003), S. 129; Wulf, Inge, Stille Reserven (2001), S. 128.

[32] Vgl. Wulf, Inge, IFRS (2008), S. 37.

[33] Bayer, Geschäftsbericht 2011, S. 167.

[34] Vgl. Wulf, Inge, IFRS (2008), S. 26.

[35] Moxter, A., Immaterielle Anlagewerte (1979), S. 1102.

[36] Vgl. Schruff, L.; Haaker, A., Rechnungslegung (2009), S. 50.

[37] Vgl. Naumann, K.-P, Relevanz und Verlässlichkeit (2006), Velte, Patrick, Entscheidungsrelevanz und Verlässlichkeit (2008).

[38] Vgl. Wulf, Inge, IFRS (2008), S. 39.

[39] Schruff, L.; Haaker, A., Rechnungslegung (2009), S. 64.

[40] Vgl. Arbeitskreis, Externe Berichterstattung (2003), S. 1234

[41] Vgl. Hager, S.; Hitz, J.-M, Empirische Bestandsaufnahme (2007), S. 213.

[42] Vgl. Haller, A., Unternehmensberichterstattung (2009), S. 98; zu den Zielen und Mitgliedern des AKs siehe auch http://www.schmalenbach.org/index.php/arbeitskreise/finanz-und-rechnungswesen--steuern/immaterielle-werte-im-rechnungswesen (letzter Aufruf: 13.09.12).

[43] Vgl. Haller, A., Unternehmensberichterstattung (2009), S. 98

[44] In Abgrenzung zu dem stärker auf die rechtliche Verwertbarkeit abzielenden „Intellectual Property Statement“.

[45] Wie bereits unter Punkt 0 dargestellt können beispielsweise die zum Innovation Capital zählenden Entwicklungskosten bei Vorliegen bestimmter Kriterien in der Bilanz angesetzt werden. Aber auch für IC in Zusammenhang mit dem Human Capital eines Unternehmens ist in Ausnahmefällen eine Aktivierung erlaubt, vgl. Wulf, Inge, IFRS (2008), S. 43; IAS 38.15. So z. B. bei Managementqualitäten, wenn der zukünftige wirtschaftliche Nutzen durch Rechtsansprüche geschützt und der Erhalt der Nutzung für das Unternehmen sichergestellt ist

[46] Eine Darstellung aller sieben Kategorien inklusive Indikatoren und Kennzahlen findet sich im Anhang.

[47] Nach § 289 Abs. 1 HGB müssen im Lagebericht Angaben zu immateriellen Vermögenswerte gemacht werden, wenn erst dadurch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Unternehmenslage vermittelt werden kann. Auf die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren ist einzugehen. Diese können, abhängig von der Sachlage, jedoch auch IC, wie z. B. Humankapital sein. § 315 HGB regelt Entsprechendes für den Konzernlagebericht.

[48] Vgl. z. B. Ellrott, H., § 289 (2006), Rn. 105; Fülbier, R. U.; Pellens, B., § 315 (2008), Rn. 40.

[49] Vgl. Haller, A., Unternehmensberichterstattung (2009), S. 109.

[50] Vgl. z. B. Haller, A.; Dietrich, R., Intellectual Capital (2001); Möller, K.; Piwinger, M., (2009); Hager, S.; Hitz, J.-M, Empirische Bestandsaufnahme (2007).

[51] Haller, A., Unternehmensberichterstattung (2009), S. 109.

[52] Der Einfachheit halber wird im Folgenden auf einen Rechtsformzusatz bei den Unternehmensbezeichnungen in Weitesten verzichtet.

[53] Vgl. Deutsche Börse, Factsheet DAX (2012): BASF, Siemens, SAP, Bayer, Daimler.

[54] Die BASF ist ein weltweit führendes Chemieunternehmen. 2011 erzielte sie einen Umsatz von rund 73,5 Mrd. € und beschäftigte am Jahresende mehr als 111.000 Menschen, vgl. Gräsel, Florian, kapitalmarktorientierten Berichterstattung (2007), BASF, Geschäftsbericht 2011.

Ende der Leseprobe aus 76 Seiten

Details

Titel
Die tatsächliche Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte
Untertitel
Empirische Untersuchung zur Berichterstattung ausgewählter DAX-Unternehmen über Human Capital und Customer Capital
Hochschule
Universität Bayreuth
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
76
Katalognummer
V212102
ISBN (eBook)
9783656405191
ISBN (Buch)
9783656405467
Dateigröße
1299 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Abschlussarbeit der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung für Juristen an der Universität Bayreuth
Schlagworte
Rechnungslegung, Immaterielle Vermögenswerte, Intellectual Capital, IC., Human Capital, Customer Capital, Berichterstattung, Rechnungswesen, Schmalenbach
Arbeit zitieren
Johanna Wauschkuhn (Autor:in), 2012, Die tatsächliche Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212102

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die tatsächliche Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden