Finanzierung von Investitionen im Krankenhaus

Vor- und Nachteile klassischer und alternativer Finanzierungsinstrumente


Hausarbeit, 2013

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Inhalt

1 Ausgangslage
1.1 Investition des Krankenhauses „Maria Hilf“
1.2 Betriebliche Nutzungsdauer mobiler Wirtschaftsgüter

2 Investitionsdarlehen
2.1 Annuitätendarlehen
2.2 Vor- und Nachteile eines Annuitätendarlehens

3 Finanzierungsleasing
3.1 Vollamortisationsvertrag
3.2 Vor- und Nachteile des Vollamortisationsvertrages

4 Philanthropie
4.1 Großspenden
4.2 Vor- und Nachteile von Spenden

5 Sponsoring
5.1 Sozio-Sponsoring
5.2 Vor- und Nachteile des Sozio-Sponsorings

6 Zusammenfassung

7 Quellen

8 Anlagen

Abkürzungs- und Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungen

Abbildung 1: Entwicklung des KHG-Fördermittelvolumens und des BIP

Abbildung 2: Darlehen

Abbildung 3: Annuitätendarlehen, Zins und Tilgung

Abbildung 4: Leasing

1 Ausgangslage

Die Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland erfolgt gemäß § 4 KHG nach dem sogenannten dualistischen Prinzip:

- die Investitionskosten der Krankenhäuser werden im Wege der öffentlichen Förderung primär von den Bundesländern übernommen
- die sonstigen Kosten der stationären Krankenversorgung sowie die Kosten für nichtstationäre Leistungen der Krankenhäuser (vor- und nachstationäre Behandlung sowie ambulantes Operieren) werden durch die Patienten bzw. durch deren Krankenversicherung in Form von Benutzerentgelten (Pflegesätzen oder Fallpauschalen) finanziert.

Die öffentliche Förderung der Investitionskosten erfolgt entweder auf dem Wege einer Einzelförderung (nach § 9 Abs. 1 und 2 KHG) oder der Pauschalförderung (nach § 9 Abs. 3 KHG). Die Krankenhäuser haben gemäß § 8 Abs. 1 KHG Anspruch auf die öffentliche Investitionsförderung, soweit und solange sie in den Krankenhausplan eines Bundeslandes und bei Investitionen in das Investitionsprogramm des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen sind. Näheres regeln das KHG und die einschlägigen Rechtsvorschriften der Bundesländer.

Gemäß 9 Abs. 5 KHG sind die Bundesländer verpflichtet, die Fördermittel so zu bemessen, dass sie die förderfähigen und unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze notwendigen Investitionskosten decken. In Publikationen[1] wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Investitionsförderung in den einzelnen Bundesländern erhebliche Unterschiede – gemessen an der Fördermittelstruktur (Einzel- oder Pauschalförderung) sowie am Fördermittelbetrag pro Planbett – aufweist und dass die Fördermittelbereitschaft der Bundesländer zunehmend sinkt. In Folge dessen ist in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang des gesamten KHG-Fördermittelvolumens zu verzeichnen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Entwicklung des KHG-Fördermittelvolumens und des BIP

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (2012). Seite 63

Dieser Rückgang der KHG-Fördermittel spiegelt sich auch in einer durchschnittlichen Krankenhaus-Investitionsquote von nur 4,1% im Jahre 2010 wider. Im Vergleich lag diese im Jahre 1991 noch bei ungefähr 10%.[2]

Unter diesen gegenwärtigen Bedingungen können die oben genannten Krankenhäuser ihre Investitionsvorhaben nicht vollständig mit öffentlichen Fördermitteln finanzieren und müssen zusätzlich Eigenmittel einsetzen. Unter Eigenmitteln werden alle Finanzierungsquellen außerhalb der Investitionsförderung nach §§ 8 bis 11 KHG und der eventuellen sonstigen Zuweisungen/Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter verstanden. Selbsterwirtschaftete Eigenmittel liegen bei den Krankenhäusern hauptsächlich in Form einer Gewinnrücklage vor.[3] Weiterhin ist die Einlage des Gesellschafters (Krankenhausträgers) in die Kapitalrücklagen des Krankenhauses eine mögliche Quelle der Eigenmittelfinanzierung.

Sobald die Möglichkeiten einer Eigenmittelfinanzierung von Investitionen nicht ausreichend gegeben sind, gewinnen für Krankenhäuser verstärkt klassische wie auch alternative Finanzierungsinstrumente der Außenfinanzierung an Bedeutung.

Im Rahmen dieser Hausarbeit soll die klassische Finanzierung einer Investition mittels eines Annuitätendarlehens ebenso betrachtet werden wie die alternativen Finanzierungsformen Leasing, Einwerben von Spenden und Sponsoring. Die Betrachtung erfolgt anhand des folgenden Musterbeispiels.

1.1 Investition des Krankenhauses „Maria Hilf“

Das Krankenhaus „Maria Hilf“ wird in der Rechtsform einer GmbH betrieben und ist gemeinnützig (§§ 51 ff. AO) ausgerichtet. Die Klinikleitung beschließt für die Geburtshilfeabteilung die Beschaffung eines 4D-Baby-Ultraschallgerätes zum Preis von 85.000 Euro. Die Videosequenzen oder Fotoabzüge sollen den Eltern als Wahlleistung angeboten und daher von diesen mit bezahlt werden.

Die vom Bundesland gewährten Fördermittel wie auch die Eigenmittel des Krankenhauses reichen jedoch nicht zur Finanzierung des 4D-Baby-Ultraschallgeräts aus. Deshalb muss das Krankenhaus „Maria Hilf“ zur Finanzierung der Investition auf andere Finanzierungsformen zurückgreifen.

1.2 Betriebliche Nutzungsdauer mobiler Wirtschaftsgüter

Bei einem 4D-Baby-Ultraschallgerät handelt es sich in erster Linie um ein mobiles Wirtschaftsgut im Gesundheitswesen. Mithilfe des Gerätes kann nicht nur eine vollständige Untersuchung des Ungeborenen im Mutterleib erfolgen, sondern dieses auch in Echtzeit räumlich dargestellt werden.

Für mobile Wirtschaftsgüter bemisst sich die Abschreibungsdauer gemäß § 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-dauer. In den vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Abschreibungstabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter sind Richtwerte für die Nutzungsdauer von Anlagegütern festgelegt. Für „Medizinische Ultraschallgeräte“ beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer fünf Jahre.[4]

Das 4D-Baby-Ultraschallgerät ist aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer als Anlagegut im Krankenhaus zu bilanzieren.[5]

2 Investitionsdarlehen

Zur Finanzierung von Investitionen greifen Organisationen in Deutschland üblicherweise auf Fremdkapital zurück, das in Form von Bankkrediten durch Kreditinstitute (öffentlich-rechtliche, genossenschaftliche oder private Kreditinstitute) bereitgestellt wird.[6] Die Fremdfinanzierung über den Kapitalmarkt zählt daher zu den klassischen Finanzierungsinstrumenten für Investitionen.

Da es sich im Allgemeinen um eine reine Geldleihe von Kreditinstituten handelt, die sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Investition von fünf oder mehr Jahren orientiert, wird für diese Form des Fremdkapitals der Begriff des Investitionsdarlehens anstatt des Kredits verwendet.[7]

In den §§ 488 ff. BGB werden die Grundmerkmale einer jeden Darlehensfinanzierung festgelegt. Nach Abschluss des Darlehensvertrages, der auf zwei übereinstimmenden Willenserklärungen[8] beruht, ist der Darlehensgeber verpflichtet, den vereinbarten Geldbetrag an den Darlehensnehmer auszuzahlen. Der Darlehensnehmer ist im Gegenzug dazu verpflichtet, die vereinbarten Kapitaldienstbestandteile Zins und Tilgung bei Fälligkeit zu zahlen.[9]

Im Wesentlichen werden Fälligkeitsdarlehen[10] und Annuitätendarlehen unterschieden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Darlehen

Quelle: http://www.iwk-svk-dresden.de/Demo/BwLex/html/A/Annuitaet.htm [20.02.2013]

Die Höhe der Zinsen eines Darlehens richtet sich unter anderem nach der Bonität und den Sicherheiten des Darlehnsnehmers. Der Krankenhaus Rating Report 2011 des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung geht davon aus, dass 75% der deutschen Krankenhäuser derzeit eine gute Bonität aufweisen.[11] Für die Absicherung von Investitionsdarlehen bei mobilen Wirtschaftsgütern hat sich in der Praxis eine Sicherungsübereignung der erworbenen Sache bewährt, wenn die eigenen finanziellen Mittel des Darlehensnehmers als Kreditsicherheit nicht ausreichen. Alternativ sind auch schuldrechtliche Sicherungen des Darlehens denkbar, zum Beispiel in Form von Bürgschaften.

2.1 Annuitätendarlehen

Bei Annuitätendarlehen bleibt die Annuität, bestehend aus Zinsen und Tilgung, über die gesamte Laufzeit des Darlehens gleich. Die Tilgungsbeträge steigen im Umfang der eingesparten Zinsen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in monatlich gleich bleibenden Raten, bis der gesamte Darlehensbetrag plus Zinsen und Kapitalkosten getilgt ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Annuitätendarlehen, Zins und Tilgung

Quelle: Bundesverband deutscher Banken e.V. (2010). Seite 14

Die Annuität ist aus Mitteln des operativen Geschäfts des Darlehensnehmers zu refinanzieren.

Im Falle des Krankenhauses „Maria Hilf“ könnte dies beispielweise anteilig aus den angebotenen Wahlleistungen (in Form von Videosequenzen oder Fotoabzügen) für die Eltern geschehen. Das Ergebnis des Krankenhauses wird außer mit den Darlehenszinsen und Kapitalkosten, auch mit den Abschreibungen des angeschafften Anlagegutes (hier 4D-Baby-Ultraschallgerät) belastet.

2.2 Vor- und Nachteile eines Annuitätendarlehens

Der entscheidende Vorteil eines Annuitätendarlehens liegt in der immer gleichen Annuität und der vorhandenen Transparenz bezüglich der Höhe der liquiditätsmäßigen Belastung während der Laufzeit. Zudem ist bei einer guten bis sehr guten Bonität das Verfahren zur Aufnahme eines Darlehens sehr schnell und unkompliziert. Ebenso sind die Kapitalkosten gering.

Mit einem Annuitätendarlehen sind kaum Nachteile verbunden. Zu nennen sei, dass mit zunehmender Laufzeit die Steuerersparnisse geringer ausfallen, weil die als Betriebsausgaben abzugsfähigen Zinsen sinken. Im Gegenzug steigt die Tilgung, für deren Bedienung höhere Gewinne zu erwirtschaften sind oder sich alternativ das Eigenkapital verringert.

[...]


[1] Zum Beispiel in Deutsche Krankenhausgesellschaft (2012). Seite 69 ff..

[2] Deutsche Krankenhausgesellschaft (2012). Seite 63.

[3] Vgl. Wolke, T. (2010). Seite 7.

[4] Bundesministerium der Finanzen (1995)

[5] § 3 Abs. 2 Abgrenzungsverordnung

[6] Eine Studie aus dem Jahre 2011 des Bankenfachverbandes zur Investitionsfinanzierung zeigt, dass 57% der befragten Unternehmen den Kredit zur Fremdfinanzierung von Investitionen heranziehen. Im Jahre 2009 lag das Ergebnis der gleichen Studie bei 54%. Auf Platz 2 mit 26% in 2011 und 28% in 2009 befand sich das Leasing.

[7] Vgl. Becker, H. P. (2011). Seite 210.

[8] Zum einen wird durch den Darlehensantrag des Darlehensnehmers das Kreditverfahren eingeleitet. Zum anderen erfolgt nach positiver Bewertung des Kreditverfahrens durch den Darlehensgeber die Kreditzusage.

[9] § 488 Absatz 1 BGB

[10] Während der Darlehenslaufzeit werden nur Zinsen bezahlt, die Tilgung erfolgt in einem Betrag bei Beendigung der Darlehenslaufzeit.

[11] Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (2011). Seite 13.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Finanzierung von Investitionen im Krankenhaus
Untertitel
Vor- und Nachteile klassischer und alternativer Finanzierungsinstrumente
Hochschule
SRH Hochschule Riedlingen
Note
1,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
21
Katalognummer
V212174
ISBN (eBook)
9783656400257
ISBN (Buch)
9783656401094
Dateigröße
1127 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
finanzierung, investitionen, krankenhaus, vor-, nachteile, finanzierungsinstrumente
Arbeit zitieren
Peter W. Janakiew (Autor:in), 2013, Finanzierung von Investitionen im Krankenhaus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212174

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