Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel unterzogen. Die deutsche Sozialpolitik und die Organisationen der Behindertenhilfe arbeiten zunehmend daran, das umzusetzen, was seit 2001 im deutschen Sozialgesetzbuch IX formuliert ist: Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (vgl. §1 SGB IX).
In der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die von der Bundesrepublik Deutschland im März 2009 ratifiziert wurde, sind die im oben genannten SGB IX formulierten Grundprinzipien mit dem Leitgedanken der Inklusion weiter konkretisiert. So fordert Artikel 19 ‚Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft’ neben einer uneingeschränkten gesellschaftlichen Inklusion, dass Menschen mit Behinderung frei wählen können, wo und mit wem sie leben wollen, und sie nicht gezwungen werden können, in besonderen Wohnformen zu leben.
Trotz der aktuellen für die Behindertenhilfe handlungsleitenden Paradigmen, die die Selbstbestimmung und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellen, besteht noch immer eine große Diskrepanz zwischen den Forderungen der UN-Konvention und der gesellschaftlichen Realität. Die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen ist weiterhin durch stationäre Wohnanlagen in Randgebieten oder sehr große Wohneinrichtungen geprägt. Dabei ist die Gruppe der Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen von dieser gesellschaftlichen Exklusion in besonderer Weise betroffen.
Es soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, wie die Umwelt beschaffen sein muss und welche strukturellen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein konventionsgerechtes Wohnen in der Gemeinde auch für Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen gewährleisten zu können und welche konkreten Handlungsperspektiven sich anbieten, um den Forderungen von Artikel 19 BRK auch für diesen Personenkreis ein Stück weit näher zu kommen und somit einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe zu leisten.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I Allgemeine Situation von Menschen mit geistigen Behinderungen
I.1 Begriffsbestimmungen und Definitionen
I.1.1 Behinderung als soziale Konstruktion
I.1.2 Wohnen statt Unterbringung
I.1.3 Leben in der Gemeinde
I.2 Gesetzliche Grundlagen
I.2.1 Antidiskriminierungsgesetze
I.2.2 Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
I.2.3 SGB IX und SGB XII
I.3 Historische Hintergründe und wissenschaftliche Erkenntnisse
I.3.1 Entwicklungen der institutionellen Betreuung von Menschen mit Behinderungen
I.3.2 Erving Goffman: Die Totale Institution
I.3.3 Strukturelle Gewalt
I.4 Paradigmen der Behindertenhilfe
I.4.1 Normalisierungsprinzip
I.4.2 Deinstitutionalisierung/Enthospitalisierung
I.4.3 Selbstbestimmung/Empowerment
I.4.4 Integration/Inklusion
I.5 Soziale Exklusion und ihre Auswirkungen
I.6 Aktuelle Wohnsituation behinderter Menschen und bestehende
I.7 Finanzierung und Zuständigkeiten
I.7.1 Föderalismus
I.7.2 Träger und Leistungsträger
I.7.3 Eingliederungshilfe
I.7.4 Finanzierung von Wohnangeboten
I.7.5 Sachleistungen /Persönliches Budget
II Situation von Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen
II.1 Aktuelle Wohnangebote für Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen _ eine kritische Beleuchtung
II.2 Ausgangsüberlegungen zum konventionsgerechten Wohnen
II.3 Das Ökosystemische Modell von Bronfenbrenner
II.3.1 Voraussetzungen und Handlungsperspektiven auf der Mikroebene
II.3.1.1 Infrastrukturelle Bedingungen und bauliche Voraussetzungen für gemeindeintegriertes Wohnen
II.3.1.2 Leben in Nachbarschaften
II.3.1.3 Bürgerschaftliches Engagement
II.3.1.4 Circles of Support
II.3.2 Voraussetzungen und Handlungsperspektiven auf der Meso- und Exoebene
II.3.2.1 Soziale Netzwerke
II.3.2.2 Örtliche Teilhabeplanung
II.3.2.3 Gemeindenahe Unterstützungsangebote/ Teilhabezentren
II.3.2.4 Neuausrichtung und Verantwortung der Leistungserbringer
II.3.3 Voraussetzungen und Handlungsperspektiven auf der Makroebene
II.3.3.1 Neue Finanzierungskonzepte
II.3.3.2 Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft
II.3.3.3 Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts
II.3.3.4 Neugestaltung des Subsidiaritätsprinzips
III. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die strukturellen Voraussetzungen und notwendigen Handlungsperspektiven, um ein konventionsgerechtes, inklusives Wohnen in der Gemeinde für Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen.
- Analyse der aktuellen Wohnsituation von Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen
- Kritische Auseinandersetzung mit bestehenden institutionellen Betreuungsstrukturen
- Anwendung des ökosystemischen Modells von Bronfenbrenner zur Strukturierung von Handlungsfeldern
- Bewertung von Finanzierungskonzepten und politisch-strukturellen Rahmenbedingungen
- Entwicklung von Perspektiven für eine personenzentrierte Teilhabe im Gemeinwesen
Auszug aus dem Buch
I.3.2 Erving Goffman: Die Totale Institution
Eine allgemeine Definition des Begriffs Institution findet sich bei Schroeter: Demnach wird unter einer Institution eine menschliche Organisation verstanden, die einen bestimmten Zweck verfolgt, sich auf Regeln und Normen stützt sowie über einen gewissen Personalbestand und eine entsprechende materielle Ausstattung verfügt (vgl. Schroeter 2009a: 11). Jantzen definiert Institutionen unter Bezugnahme auf Bourdieu als „[…] spezifische Formen menschlicher Austauschverhältnisse mit internen Hierarchien sowie mit inneren und äußeren Grenzen. Sie bestimmen unmittelbar die Lebenslage der in ihn lebenden Menschen, also den Spielraum, den die äußeren Lebensumstände den Menschen geben“ (Jantzen 2003: 296).
Der von Erving Goffman geprägte Begriff der Totalen Institution „[...] läßt sich als Wohn- und Arbeitsstätte einer Vielzahl ähnlich gestellter Individuen definieren, die für längere Zeit von der übrigen Gesellschaft abgeschnitten sind und miteinander ein abgeschlossenes, formal reglementiertes Leben führen“ (Goffman 1973: 11). Während es in einer modernen Gesellschaft üblich ist, dass Menschen jeweils an verschiedenen Orten spielen, arbeiten und schlafen, finden in Totalen Institutionen diese drei Lebensbereiche alle am selben Ort unter derselben Autorität statt. Alle Mitglieder teilen hier ihren exakt geplanten Alltag mit einer großen Gruppe von ‚Schicksalsgenossen’, mit denen sie die gleiche Tätigkeit kollektiv zu verrichten haben. Diese dient der Erfüllung eines rationalen Plans, der dazu da ist, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen (vgl. ebd.: 17).
Zusammenfassung der Kapitel
I Allgemeine Situation von Menschen mit geistigen Behinderungen: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen und historischen Grundlagen der Behindertenhilfe sowie aktuelle Paradigmen und Finanzierungsstrukturen.
II Situation von Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen: Hier erfolgt eine kritische Analyse der spezifischen Wohnsituation dieser Personengruppe und die Anwendung eines ökosystemischen Modells zur Ableitung von Handlungsstrategien.
III. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die Diskrepanz zwischen UN-Konvention und Realität zusammen und fordert konsequent den Abbau stationärer Strukturen zugunsten einer inklusiven Gemeindebeteiligung.
Schlüsselwörter
Inklusion, Behindertenhilfe, UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 19, stationäre Wohnformen, ambulantes Wohnen, Selbstbestimmung, Empowerment, Persönliches Budget, ökosystemisches Modell, Teilhabeplanung, strukturelle Gewalt, Sozialraumorientierung, Eingliederungshilfe, Lebensqualität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit thematisiert die Herausforderungen und Perspektiven für ein inklusives Wohnen von Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen in der Gemeinde unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die historische Entwicklung der institutionellen Unterbringung, Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe sowie Ansätze für gemeindenahe Unterstützungsstrukturen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, wie die Umwelt beschaffen und welche strukturellen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein konventionsgerechtes Wohnen in der Gemeinde auch für Menschen mit schwersten Behinderungen zu gewährleisten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Arbeit, die auf Literaturanalyse basiert und das ökosystemische Modell von Bronfenbrenner als strukturgebenden Rahmen verwendet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die aktuelle Wohnsituation, kritisiert stationäre Großeinrichtungen und entwirft konkrete Handlungsperspektiven auf der Mikro-, Meso- und Makroebene.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär durch die Begriffe Inklusion, Artikel 19 BRK, Deinstitutionalisierung, Empowerment und Sozialraumorientierung charakterisieren.
Warum wird das Modell von Bronfenbrenner herangezogen?
Es dient dazu, die komplexen Einflussfaktoren auf die menschliche Entwicklung in einem inklusiven Gemeinwesen systematisch in verschiedene Ebenen (Mikro-, Meso-, Exo- und Makrosystem) zu unterteilen.
Welche Kritik übt die Autorin am aktuellen System?
Kritisiert wird die „schleichende Umwandlung“ von Einrichtungen in Schwerstbehindertenzentren, die mangelnde Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts sowie die Bevorzugung kostengünstiger „Pauschalpakete“ durch Kostenträger.
Was sind „Circles of Support“?
Hierbei handelt es sich um informelle Kleinstnetzwerke, die auf Wunsch einer behinderten Person gebildet werden, um sie bei der Verwirklichung ihrer persönlichen Lebensvorstellungen zu unterstützen.
Welche Bedeutung hat das „Persönliche Budget“?
Es ist ein zentrales Instrument zur Ablösung des klassischen Leistungsdreiecks, um behinderten Menschen eine direktere Kontrolle über die Finanzierung ihrer benötigten Assistenzleistungen und damit mehr Autonomie zu ermöglichen.
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- Kristina Bücker (Author), 2012, Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212242