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Darstellung des §8c KStG und dessen Gestaltungsmöglichkeiten

Verrechnung von Verlusten - Unter welchen Bedingungen stellt die Mantelkaufregelung nach § 8c KStG ein steuerliches Problem dar? Wie lässt sich diese Regelung vermeiden?

Titel: Darstellung des §8c KStG und dessen Gestaltungsmöglichkeiten

Seminararbeit , 2011 , 20 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Georg Dyck (Autor:in)

Jura - Steuerrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Steuerliche Verlustvorträge haben aus Sicht eines zu sanierenden Unternehmens einen wirtschaftlichen Wert. Dieser ist als Barwert der zukünftigen, aufgrund einer Verlustverrechnung, eingesparten steuerlichen Belastungen definiert. Hierdurch kann der Verlustvortrag für das Unternehmen einen Asset darstellen, der durch Verkauf der Verlustgesellschaft auf Ebene des Gesellschafters in liquide Mittel umgewandelt werden kann.

Um missbräuchliche Gestaltung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber neue Beschränkungen im Rahmen des Verlustabzugs beim sog. Mantelkauf mit der Begründung der einfacheren Rechtsanwendung eingeführt. Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs stößt allerdings auf Kritik. Es werden neben unmittelbaren nunmehr auch mittelbare Erwerbe berücksichtigt. Ohne klare Abgrenzung ist diese Formulierung grenzenlos steuerschädlich auslegbar. Desweiteren wird der Begriff des Erwerbers um nahestehende Personen sowie Personen mit gleichgerichteten Interessen erweitert. Hierdurch soll ungewollte
Gestaltung der Verlustabzugsbeschränkung durch sogenannte Quartettlösungen vorgebeugt werden. Ebenso weitreichend ist die Formulierung der gleichgerichteten Interessen. Hinzu kommen die fehlenden Ausnahmen vom §8c KStG. Durch den weit gefassten Begriff der mittelbaren Erwerber sind auch Anteilsverschiebungen innerhalb eines Konzerns erfasst. Hier ergibt sich jedoch keine Änderung der wirtschaftlichen Zuordnung. Konsequenz dieser Regelung ist, dass durch eine schädliche Anteilsveräußerung innerhalb eines Konzerns „unbemerkt“ Verlustvorträge verloren gehen können. Diese fehlende Konzernklausel führt zu Benachteiligungen von steuerneutralen Vorgängen
wie konzerninternen Umstrukturierungen.

Durch den Generalverweis durch den § 10a Satz 10 GewStG auf den § 8c KStG sind
gewerbesteuerliche Verluste von Körperschaften nach den gleichen Kriterien zu behandeln.

Diese Arbeit zeigt Anwendungsprobleme des § 8c KStG auf und stellt mögliche Lösungsansätze bzw. steueroptimale Gestaltungsmöglichkeiten dar.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen des Mantelkaufs

2.1 Begriff

2.2 Motive

2.3 Entwicklung der Rechtsprechung

3 Darstellung des §8c KStG und dessen Gestaltungsmöglichkeiten

3.1 Begriff der Anteile

3.2 Unmittelbare und mittelbare Anteilsübertragungen

3.3 Der Erwerber

3.4 Konzernklausel

3.5 Kapitalerhöhung

3.6 Relative Variation der Anteilsübertragung

3.7 Verschonungsregel

4 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Anwendungsprobleme der Mantelkaufregelung gemäß § 8c KStG und identifiziert steueroptimale Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und Auslegungspraxis.

  • Grundlagen des Mantelkaufs und historische Entwicklung
  • Anwendungsbereich und Definitionsprobleme des § 8c KStG
  • Auswirkungen von Anteilsübertragungen und Kapitalerhöhungen
  • Analyse der Konzernklausel und Verschonungsregelung
  • Identifikation von Gestaltungspotenzialen bei Verlustverrechnungsbeschränkungen

Auszug aus dem Buch

3.3 Der Erwerber

Der § 8c Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 KStG erfasst für die schädliche Anteilsübertragung neben dem Erwerber auch diesem nahestehende Personen. Unklar hierbei ist wer unter den Begriff der „nahestehenden Personen“ zu fassen ist. § 8a Abs. 3 Satz 1 KStG verweist beim Begriff der nahestehenden Personen auf die Definition in § 1 Abs. 2 AStG. In § 8c KStG fehlt ein solcher Verweis. Die Finanzverwaltung sieht nahestehende Personen bereits bei jeder rechtlichen oder tatsächlichen Beziehung zu einer anderen Person als gegeben. Sie bezieht sich dabei auf ihre Auslegungen zur verdeckten Gewinnausschüttung.

Entgegen von § 8 Abs. 4 KStG sind Anteilsübertragungen an fremde Dritte unbedeutend, da nicht mehr auf die Übertragung sondern auf die Person Bezug genommen wird. Um Gestaltungen durch sog. Quartettlösungen, bei denen die Übertragung von jeweils 1/4 des gezeichneten Kapitals der Kapitalgesellschaft an vier einander nicht nahestehende, unabhängige Erwerber erfolgt, zu vermeiden, wurde der Anwendungsbereich durch § 8c Abs. 1 Satz 3 erweitert. Demnach wird dem Erwerber auch eine Erwerbergruppe mit gleich gerichteten Interessen gleichgesetzt.

Gleichgerichtete Interessen sieht der BMF wenn eine Abstimmung zwischen den Erwerbern erfolgt ist. Hierbei ist kein Vertragsabschluss notwendig. Anzeichen gleich gerichteter Interessen ist laut BMF auch die gemeinsame Beherrschung der Körperschaft. Desweitern werden mehrere Erwerbe durch einen Erwerberkreis als ein Erwerb gewertet, sofern ihnen ein Gesamtplan zugrunde liegt. Ein Gesamtplan wird widerleglich unterstellt, sofern die Anteilsübertragungen innerhalb eines Jahres erfolgen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Einführung in die wirtschaftliche Relevanz von Verlustvorträgen und Darstellung der Problematik durch die Mantelkaufregelung des § 8c KStG.

2 Grundlagen des Mantelkaufs: Erläuterung der Begriffsbestimmung, der Motive sowie der rechtlichen Entwicklung vom BFH-Urteil bis zur Einführung des § 8c KStG.

3 Darstellung des §8c KStG und dessen Gestaltungsmöglichkeiten: Detaillierte Analyse der Tatbestandsmerkmale, wie Anteilserwerb, Erwerberbegriff, Konzernklausel, Kapitalerhöhung und die Anwendung der Verschonungsregel.

4 Fazit: Kritische Würdigung der neuen Mantelkaufregelung, die das Ziel der Steuervereinfachung verfehlt und durch unbestimmte Rechtsbegriffe zu hoher Rechtsunsicherheit führt.

Schlüsselwörter

Mantelkauf, § 8c KStG, Verlustvortrag, Anteilsübertragung, Steueroptimierung, Kapitalgesellschaft, Konzernklausel, Verschonungsregel, nahestehende Personen, gleichgerichtete Interessen, Verlustuntergang, Sanierung, Gesellschafterwechsel, Steuerrecht, Körperschaftsteuer.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Verlustvorträgen bei Kapitalgesellschaften im Kontext des sogenannten Mantelkaufs und der damit verbundenen Beschränkungen durch § 8c KStG.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind die Definition des schädlichen Beteiligungserwerbs, die Auswirkungen von Anteilsübertragungen auf die Verlustverrechnung sowie Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, Anwendungsprobleme des § 8c KStG aufzudecken und steueroptimale Strategien für Unternehmen aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Rechtsanalyse unter Einbeziehung der aktuellen BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine fundierte theoretische Betrachtung der Grundlagen sowie eine detaillierte Analyse der gesetzlichen Regelungen und deren Anwendung auf verschiedene Szenarien wie Anteilsübertragungen und Kapitalerhöhungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Mantelkauf, Verlustvortragsbeschränkung, § 8c KStG und steuerliche Gestaltungsberatung geprägt.

Warum ist die Konzernklausel in § 8c KStG oft problematisch?

Die Klausel greift nur bei 100-prozentigen Beteiligungen, was konzerninterne Umstrukturierungen mit konzernfremden Gesellschaftern benachteiligt und zu einem unbeabsichtigten Verlustuntergang führen kann.

Wie kann eine zeitliche Streckung der Anteilsübertragung gestaltet werden?

Durch eine Streckung auf über fünf Jahre lässt sich theoretisch verhindern, dass die schädlichen Quoten von 25 % oder 50 % innerhalb eines Zeitraums kumuliert überschritten werden.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Darstellung des §8c KStG und dessen Gestaltungsmöglichkeiten
Untertitel
Verrechnung von Verlusten - Unter welchen Bedingungen stellt die Mantelkaufregelung nach § 8c KStG ein steuerliches Problem dar? Wie lässt sich diese Regelung vermeiden?
Hochschule
Schumpeter School of Business and Economics
Note
1,3
Autor
Georg Dyck (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
20
Katalognummer
V212563
ISBN (eBook)
9783656408055
ISBN (Buch)
9783656408178
Sprache
Deutsch
Schlagworte
darstellung kstg gestaltungsmöglichkeiten verrechnung verlusten unter bedingungen mantelkaufregelung problem regelung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Georg Dyck (Autor:in), 2011, Darstellung des §8c KStG und dessen Gestaltungsmöglichkeiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212563
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  20  Seiten
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