Leviathan, Bourgeois und Proletarier, Minima Moralia, Fantasie, die keine war - Zwischen staatlicher Ordnung und individuellem Befreiungsdrang


Hausarbeit, 2001

25 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Thomas Hobbes: Leviathan (Auszug)
1.1. Zusammenfassung
1.2. Interpretation

2. Marx/Karl, Engels/Friedrich: Bourgeois und Proletarier (aus dem Manifest der Kommunistischen Partei)
2.1. Zusammenfassung
2.2. Interpretation

3. Theodor W. Adorno: Minima Moralia
3.1. Zusammenfassung
3.2. Interpretation

4. Karl Heinz Bohrer: Fantasie, die keine war
4.1. Zusammenfassung
4.2. Interpretation

Literatur- und Quellenverzeichnis

Einleitung

Im Rahmen des Proseminars „Ordnungstheorien – Befreiungstheorien“ stand die Untersuchung zweier sozialwissenschaftlicher Stränge im Mittelpunkt: Nachdenken über die Ordnung von Staat und Gesellschaft sowie Nachdenken über die Befreiung von Herrschaft.

Diesen Ausrichtungen liegen unterschiedliche Annahmen über Gesellschaft zugrunde. Auf der einen Seite ist es Chaos und Konfusion, die in einem Konsens und in der Bildung von Normen bewältigt werden müssen, auf der anderen Herrschaft und Unterdrückung, die ein freies Leben verhindern und daher zu bezwingen sind.

Im Laufe der Jahrhunderte beschäftigten sich zahlreiche Personen mit der Kollision von staatlichem Reglement und individuellem Freiheitsstreben. Es gestaltet sich daher als unmöglich, eine absolute Auseinandersetzung, sowohl unter quantitativer als auch qualitativen Betrachtung, mit dieser Thematik vorzunehmen. Es ist vielmehr geboten, sich für eine überschaubare Anzahl von Publikationen zu entscheiden und diese kritisch zu durchleuchten. Doch selbst dieses Vorgehen offenbart seine Grenzen, die schlicht in der Menge der zu bearbeitenden Informationen eines Werkes liegen. Aus diesem Grund beschränkte sich die Auswahl auf bestimmte Abschnitte/Kapitel einer Schrift, wobei es sich inhaltlich um besonderes relevante Passagen handelte, deren Vergleich mit den anderer Autoren sich als sinngerecht erwies.

Bewusst wurde zudem eine Textauswahl aus unterschiedlichen Epochen getroffen, um die verschiedenen, für die jeweilige Zeit aktuellen Argumentationsansätze aufzuzeigen und einer Interpretation zu unterziehen. Da es sich teilweise um Wortgefüge handelt, die aus heutiger Sicht als sprachlich überholt erscheinen, wurde jeder Passus zunächst resümiert und erst anschließend einer inhaltlichen Analyse unterzogen.

Die hier behandelten Ausschnitte entstammen den allseits bekannten Publikationen von Thomas Hobbes, Karl Marx und Friedrich Engels, Theodor W. Adorno sowie Karl Heinz Bohrer.

1. Thomas Hobbes: Leviathan (Auszug)

1.1. Zusammenfassung

Hobbes befasst sich zu Beginn des Abschnitts mit der Bedeutung der individuellen Macht und der Frage, wie aus dieser individuellen eine allgemeine Macht entstehen könne.

Er sagt zunächst aus, dass die einzige Möglichkeit, eine schützende Macht zu erschaffen, in der Aufstellung eines allgemeingültigen Stellvertreters - sei es in Form einer Person oder einer Gruppe - bestehe. Dazu sei es notwendig, dass jeder Mensch den eigenen Willen an den Stellvertreter abgebe, wodurch bei diesem eine Willen-Konzentration entstehe. Die späteren Entscheidungen des Stellvertreters müssten nicht nur akzeptiert, sondern auch als die eigenen empfunden werden, was aber durch den freiwilligen Prozess der Willens-Abgabe den Menschen nicht schwer fallen werde.

Die Fixierung auf einer Person (des Stellvertreters) sei nach Hobbes jedoch nicht mit einfacher Übereinstimmung bzw. Einigung zu vergleichen, sondern gehe darüber hinaus, denn es handele sich um einen interindividuellen Vertrag, bei dem jeder das Recht sich zu beherrschen nur dann abgebe, wenn andere es in der gleichen Weise auch tun. Durch diesen Kontrakt, der zwischen sich gleich stehenden Menschen geschlossen werde, entstehe aus dem Willen vieler Personen ein gemeinsamer Wille, ein Staat, den der Verfasser den „großen Leviathan“, „den sterblichen Gott“ nennt, der unter den vertragsschließenden Menschen einend wirke und so einen Zusammenschluss gegen äußere Feinde erleichtere.

Der Autor definiert sodann den Staat als eine Person, deren Handeln von jedem einzelnen Menschen als sein eigenes Tun mit dahinter stehender entsprechender Absicht anerkennt werde. Dieses Handeln basiere auf der durch den Vertrag übergebenen Macht, die der Staat nach eigenem Ermessen zur Wahrung des Friedens einsetze.

Hobbes geht im nächsten Absatz auf die Rolle der Gewalt und ihrer Erlangung näher ein. Zunächst stellt er fest, dass allein der Stellvertreter der Träger der höchsten Gewalt sei, während die Menschen, die den Vertrag schlossen, Untertanen und Bürger seien.

Die höchste Gewalt lasse sich in zwei Arten unterscheiden, die für die Form des Staates prägend sei. Gewalt, die mit Zwangsmitteln erwirkt wurde, also etwa durch Ausüben von Repressalien oder den Sieg über einen Feind, unterwerfe die Menschen, was zu einem Eroberungsstaat führe. Gewalt, die hingegen freiwillig seitens der Menschen in der Hoffnung auf einen höheren Schutz übertragen wurde, bedeute einen institutionellen Staat.

Thomas Hobbes geht im Laufe des Textes näher auf die Bedeutung der Abstimmung und der Mehrheit in einem institutionellen Staat ein. Er konkretisiert den Vorgang der Staatsgründung in Bezug auf die Rolle des Einzelnen gegenüber der Mehrheit. Der Verfasser führt aus, dass ein Staat dann gegründet werde, wenn alle Menschen sich darüber einig seien, dass die Stimmenmehrheit den Stellvertreter bestimme und alle Menschen dann auch bereit sein müssten, ihre Rechte an ihn abzugeben. Für den Einzelnen bedeute dies, dass er sich dann nicht nur den Entscheidungen des durch die Mehrheit bestimmten Stellvertreters fügen werde, auch wenn er ihn nicht mit seiner Stimme gewählt hätte, sondern zusätzlich den Willen des Stellvertreters als seinen eigenen ansehen werde. Hobbes sagt abschließend aus, dass die Prozedur einer auf der Mehrheitsentscheidung basierenden Wahl gegenüber den Forderungen nach absoluter Einstimmigkeit genügen müsse, da sonst die Absicht, einen durch Zusammenschluss gewonnenen Schutz und Frieden, nicht zu realisieren wäre.

1.2. Interpretation

Der ausgewählte Text Thomas Hobbes’ baut auf der Frage der Ordnung auf.

Zunächst stellt der Verfasser fest, dass der Mensch Schutz gegen seine Feinde benötigt, um ungestört bzw. in Sicherheit seiner Arbeit nachgehen zu können. Hier impliziert Hobbes bereits die Idee, dass der Mensch von Natur aus nicht unbesorgt leben kann, ohne sich um die eigene Sicherheit zu kümmern, d.h. das Bild einer pessimistischen Anthropologie des Menschen ist für Hobbes Überlegungen entscheidend. Die Vorstellung eines inneren und/oder äußeren Feindes, der dem Menschen demzufolge auf jeden Fall zu schaffen machen wird, ist dadurch vorhanden und lässt – für das Modell von Hobbes unabdingbar - zwangsläufig die Frage nach einer Gegenmaßnahme aufkommen. Der Verfasser stellt den Naturzustand des Menschen in ein negatives Licht: die Unsicherheit der Menschen, von der er hier ausgeht, basiert letztendlich auf menschlichem Verhalten, welches zu Angriffen von Menschen auf andere Menschen führt; ein Zustand also, der, in der Veranlagung der Menschen begründet, immer im Krieg und Chaos enden muss. Um dies zu verhindern, ist ein ordnender Gedanke nötig, der dem Chaos entgegenwirkt.

Die Schaffung einer allgemeinen Macht, die die Menschen vor den feindlichen Kräften schützt, ist für den Autor eine Lösung, die er nun weiterentwickelt, indem er ausführt, dass zu diesem Zweck ein machtvoller Stellvertreter die Interessen der Menschen, die ihre individuellen Rechte an ihn abgeben, zum Zwecke des Friedens wahrnimmt.

Die praktische Umsetzung dieser Abgabe stellt Hobbes anhand eines imaginären Vertrages beispielhaft dar, bei dem die Vertragspartner alle (schutzsuchenden) Menschen, nicht jedoch der Stellvertreter selbst, sind. Der Vertragsschluss erfordert demnach von allen beteiligten Menschen einen Verzicht auf einen Teil der Individualität. Bei diesem Verzicht verlieren alle „abgebenden“ Personen jedoch den gleichen Teil an Rechten; es handelt sich nicht nur um eine Gleichstellung von allen „Vetragsunterzeichnenden“, sondern auch um den wesentlichen Punkt des Vertrages: jemand verzichtet auf das Recht sich selbst zu beherrschen nur dann, wenn es die anderen in gleicher Weise auch tun. Eine individuelle Ablehnung dieser „Vertragsklausel“ würde das Zustandekommen des Vertrages verhindern, da eine einzelne Person ihren Teil der Macht nicht auf den Stellvertreter übertragen würde. Würden auf diese Weise mehr Menschen den Vertrag ablehnen, so wäre – unter einer fiktiven Annahme eines trotzdem zustande gekommenen Vertrages in kleiner Form - die Machtfülle des Stellvertreters weniger ausgeprägt, als es mit dem Beitritt der übrigen Menschen der Fall wäre, d.h. der Schutz, den er bieten könnte, wäre kleiner, da ihm weniger Macht zur Verfügung stünde.

Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass es sich bei diesem Vertrag um einen einseitigen Vertrag – ähnlich dem einer Schenkung – handelt. Es handelt sich durchaus, will man die juristischen Fachtermini verwenden, um einen gegenseitigen Vertrag, dessen Voraussetzung zwei übereinstimmende Willenserklärungen bzw. ein Angebot und eine Annahme darstellen. Die Menschen, die dem Vertrag beitreten, offerieren ihre Freiheit gegen die vom Leviathan gebotene Sicherheit, d.h. es findet zwischen ihnen ein Tausch „Freiheit gegen Sicherheit“ statt.

Durch diesen besonderen Kontrakt, bei dem der Stellvertreter – also die „Person“, die eine bis dahin noch nicht da gewesene Leistung in Form der gebündelten übertragenen Macht erhält - keiner Vertragsseite angehört, macht Hobbes den entscheidenden Schritt zur Gründung eines Staates. Hier verwendet er auch den Namen „Leviathan“ bzw. die Bezeichnung „sterblicher Gott“, demzufolge eine Kraft, die zumindest temporär allmächtig ist. Daraus lässt sich die Absicht des Verfassers in Bezug auf die Staatsform erkennen: ein Staat, der gottähnliche Machtfülle innehat und damit besonders starke Autorität verkörpert, entspricht voll und ganz einem absolutistischen Staat. Ein direkter Hinweis darauf lässt sich in seiner Definition des Staates wiederfinden, wo Hobbes von der Macht spricht, die der Staat nach eigenem Gutdünken einsetzen kann.

Um die Staatsgründung nicht nur als ein utopisch-theoretisches, sondern ein schon aus praktischen Gründen für die Menschen lohnendes Unternehmen darzustellen, weist der Autor auf die als Vertragsergebnis entstandene große Ansammlung von Macht hin, der er eine hohe gemeinschaftsfördernde Kraft für den Fall der äußeren Feindabwehr beimisst. Der Schutzgedanke als eine Art Bollwerk nach außen steht hier im Vordergrund: der neu gegründete Staat erfüllt allein die Funktion eines Sicherheitsgaranten für den Fall einer äußeren Bedrohung; eine Bedrohung, die jedoch auch von innen ausgehen könnte, erwähnt Hobbes an dieser Stelle nicht. Die Vorstellung einer fremden feindlichen Macht, die die Errungenschaften der Menschen und deren Frieden überschattet, wirkt bedrohlicher und ist für jedermann leichter nachvollziehbar, als die Idee von inneren Kämpfen, die eine harmonische Gemeinschaft spalten könnten, indem ein Vertrauter zum Gegner wird und unter Umständen einem in den Rücken fällt.

Die Hobbes’sche Definition des Staates unterstreicht den zunächst defensiven Charakter dieses Gebildes, in dem „die Macht aller zum Frieden und zur gemeinschaftlichen Verteidigung“ angewendet wird. Ein wichtiger Aspekt dieser Definition ist die Aussage, dass der Staat nach eigenem Gutdünken die Macht anwenden darf. Dies stellt für den Autor kein Problem dar, da er davon ausgeht, dass der Staat die Macht einzig und allein zur Verteidigung und zur Sicherung des Friedens einsetzen werde, d.h. er vertraut der geschaffenen Institution des Stellvertreters, die die „höchste Gewalt“ trägt und ausübt, während alle anderen, die Macht abgaben, „nur“ Untertanen bzw. Bürger sind.

Für Hobbes existieren zwei Möglichkeiten, um an diese „höchste Gewalt“ zu kommen: einmal ist es der (gewaltsame) Weg des Zwanges über die Anwendung roher Gewalt bzw. ein Vorgehen, welches negative Konsequenzen für die Untertanen im Falle einer Widersetzung vorsieht. Diese Möglichkeit sieht er im Falle einer kriegerischen

(Staats-)Eroberung vor – eine Variante also, die er mit seinem Modell schwerlich vereinbaren kann, wenn er davon ausgeht, dass man Menschen Ordnung in Form von Herrschaft vorsetzen muss, um den sonst drohenden Krieg, der aus dem Naturzustand entsteht, zu verhindern.

Der andere Weg, den der Autor für seine Überlegungen vorzieht, ist der einer freiwilligen Übertragung der Macht in einem institutionellen Staat.

Thomas Hobbes’ Staatserrichtung hat neben der Freiwilligkeit der Beteiligten, was den Vertrag und die damit verbundene Abtretung von Rechten angeht, ein weiteres wesentliches Element: die Stimmenmehrheit. Diese ist bei der Bestimmung des Stellvertreters entscheidend, der nicht einstimmig eingesetzt werden muss. Hobbes erkannte die praktischen Schwierigkeiten, die bei der Voraussetzung von einstimmigen Entscheidungen zwangsläufig auftreten würden und lehnte diese mit dem Hinweis auf die Erfolglosigkeit dieses Unterfangens ab, was folglich die Idee der Staatsgründung zerstören und den beabsichtigten Schutz der Menschen vor dem Krieg zunichte machen würde. Hierbei wird deutlich, welchen Stellenwert für ihn der Frieden und der Schutz haben: Menschen, die eine von der Mehrheit abweichende Meinung bei der Wahl eines Stellvertreters haben, müssen sich der Majorität unterordnen, damit die Wahl möglich und somit die Staatsgründung vollzogen werden kann. Hobbes hätte aber argumentieren können, dass der Stellvertreter von alle Menschen, also einstimmig, gewählt werden muss, da er ja die Macht aller Menschen und nicht nur der Mehrheit, ausübe. Der Autor wägt daher zwischen der Meinung eines Einzelnen auf der einen und dem Staat bzw. dessen Gründung auf der anderen Seite ab. Dabei steht der Staat an sich, als Garant für den ersehnten Frieden, im Vordergrund, so dass der Wunsch eines Einzelnen zugunsten der Sicherheit für alle unberücksichtigt bleiben muss.

Um die Bedeutung des Textes und dessen Absicht zu erfassen, ist es angebracht, nicht nur die persönlichen Verhältnisse Hobbes, sondern auch die historischen Zusammenhänge, die für die Entstehung des Textes ausschlaggebend waren, und die politischen Gegebenheiten der damaligen Zeit näher zu betrachten.

Der oben behandelte Text ist ein Ausschnitt aus dem Buch „Leviathan“, das Hobbes 1651 veröffentlichte, einer Zeit also, die von dem englischen Bürgerkrieg geprägt war und die für den Autor, einem in Oxford ausgebildeten Philosophen, starke persönliche Veränderungen mit sich brachte.

Thomas Hobbes setzte sich bereits mit seinem Werk „Elements of Law, Natural and Politic“ für die Souveränität des (englischen) Monarchen gegenüber dem Parlament ein – einer Einrichtung, die zu dieser Zeit in Europa einmalig war und starke Mitspracherechte bei der Gestaltung der englischen Politik (etwa der Steuererhebung und damit der Kriegspolitik) hatte. Aufgrund des politischen Sieges des „Long Parliament“ gegenüber dem König Stuart I. musste Hobbes 1640 ins französische Exil fliehen.

Mit „Leviathan“ versuchte er eine Staatsordnung zu finden, die ganz auf dem Wesen des Menschen beruhte bzw. von diesem erklärt wurde – ein durch den Gedanken der Reformation mitverursachtes Novum des 17. Jahrhundert, das die direkte Verbindung zwischen Gott und seiner Herrschaft auf Erden mied und stattdessen den Menschen genauer betrachtete.

Der dort niedergeschriebene Naturzustand geht von einer negativen biologischen Grundhaltung des Menschen aus; einem Naturzustand, der sicherlich in seiner Entstehung stark durch die Erfahrungen des englischen Bürgerkriegs beeinflusst wurde. Aus dieser schlechten menschlichen Eigenschaft gehen nach Hobbes Machtstreben, Neid und schließlich Krieg hervor. Diese Anthropologie sorgt für Unordnung, die alle Menschen aufgrund derer schlechten Eigenschaften in (körperliche) Unsicherheit stürzt, was für Hobbes nur durch Beherrschung, die Ordnung bringt, überwindbar ist.

Der Verfasser baut die Legitimierung der Herrschaft nach einem mathematisch-naturwissenschaftlichen Muster auf: er systematisiert seine Vorstellungen, indem er zunächst den Menschen in seiner biologischen, also unveränderbaren Art, beschreibt, d.h. er bedient sich einer (für ihn als solche geltenden) naturwissenschaftlichen Tatsache als Grundlage seiner Überlegungen. Dabei klammert er aus seinem Modell die Präsenz und Bedeutung Gottes für die Legitimation des Staates aus; er geht sogar weiter, indem er den Staat mit einem sterblichen Gott gleichsetzt – eine für die damalige Zeit gewagte Aussage, die Hobbes den Vorwurf des Atheismus einbrachte.

Ein starker Staat ist für ihn ebenso ein wichtiger Bestandteil seiner Überlegungen, wie der unbedingte kritiklose Gehorsam der Untergebenen. Daraus lässt sich die Absicht des Autors erkennen, einerseits dem Herrschenden eine starke Machtfülle zu verleihen, mit der er Entscheidungen ohne Rücksicht auf den Willen der Beherrschten treffen kann, andererseits separatistische Bestrebungen, die zu einer Schwächung des Staates und somit zu (mehr) Unsicherheit für die Menschen führen könnten, zu unterbinden.

Vor dem historischen Hintergrund der damaligen Situation in England, in der neben dem wütenden Bürgerkrieg der politische Stellenwert des Monarchen ein nicht-absolutistischer war, lässt sich Hobbes Theorie als ein Argument für die Stärkung des Herrschers besser einordnen und nachvollziehen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Leviathan, Bourgeois und Proletarier, Minima Moralia, Fantasie, die keine war - Zwischen staatlicher Ordnung und individuellem Befreiungsdrang
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main  (Institut für Gesellschafts- und Politikanalyse)
Note
1,7
Autor
Jahr
2001
Seiten
25
Katalognummer
V21259
ISBN (eBook)
9783638249164
Dateigröße
533 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand.
Schlagworte
Leviathan, Bourgeois, Proletarier, Minima, Moralia, Fantasie, Zwischen, Ordnung, Befreiungsdrang
Arbeit zitieren
Arkadius Neumann (Autor:in), 2001, Leviathan, Bourgeois und Proletarier, Minima Moralia, Fantasie, die keine war - Zwischen staatlicher Ordnung und individuellem Befreiungsdrang, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21259

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